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   BGH, 24.11.1993 - BLw 38/93   

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BGH, 24.11.1993 - BLw 38/93 (https://dejure.org/1993,1847)
BGH, Entscheidung vom 24.11.1993 - BLw 38/93 (https://dejure.org/1993,1847)
BGH, Entscheidung vom 24. November 1993 - BLw 38/93 (https://dejure.org/1993,1847)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mitgliedschaft in einer Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft (LPG) - Forderung auf Zahlung eines Pflichtinventarbetrages - Durchführung einer Vermögensauseinandersetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LwAnpG § 44 Abs. 1 Nr. 1; LwVG § 45
    Kostenerstattung in Landwirtschaftssachen; Übernahme des Vermögens einer LPG Typ I durch eine LPG Typ III

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 632
  • WM 1994, 314
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.06.1993 - BLw 17/93

    Vermögensaufteilung bei Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften

    Auszug aus BGH, 24.11.1993 - BLw 38/93
    Aus diesem Grund ist bei der jetzt durchzuführenden Vermögensauseinandersetzung nicht nur eine von dem Mitglied zum Ausgleich der Differenz im Fondsbesatz zusätzlich aus eigenen Mitteln erbrachte Fondsausgleichszahlung in Geld, sondern auch der auf das Mitglied entfallende Anteil an dem von der Rechtsvorgängerin der Antragsgegnerin übernommenen gemeinschaftlichen Vermögen der LPG Typ I zurückzugewähren, und zwar unabhängig davon, ob dieses Vermögen ausdrücklich in besonderen Fonds zusammengefaßt war (Senatsbeschl. v. 9. Juni 1993, BLw 17/93, AgrarR 1993, 218 = WM 1993, 1423).
  • BGH, 24.11.1993 - BLw 8/93

    Ansprüche des Eigentümers eingebrachter Bodenflächen; Ansprüche einer aus

    Auszug aus BGH, 24.11.1993 - BLw 38/93
    Dasselbe gilt für den Anspruch auf Rückgewähr von zusätzlichen Inventarbeiträgen (Senatsbeschl. v. heutigen Tag, BLw 8/93, zur Veröffentlichung bestimmt) und muß folgerichtig auch für den Anspruch auf Rückgewähr der den Inventarbeiträgen gleichstehenden Leistungen wie des durch Geld- oder Sachleistungen erbrachten Fondsausgleichs gelten.
  • BGH, 21.04.1993 - BLw 46/92

    Abfindung der Erben eines verstorbenen LPG-Mitgliedes - Berücksichtigung des

    Auszug aus BGH, 24.11.1993 - BLw 38/93
    Wie der Senat bereits mit Beschluß vom 21. April 1993 (BLw 46/92, AgrarR 1993, 189 = WM 1993, 1386) entschieden hat, sind die auf Auszahlung von Pflichtinventarbeiträgen gerichteten Ansprüche der Erben von LPG-Mitgliedern, die vor dem 16. März 1990 gestorben waren, im Verhältnis 1: 1 zu erfüllen.
  • BGH, 29.09.1989 - V ZR 198/87

    Widerruf der Vollmacht durch einen von mehreren Vollmachtgebern

    Auszug aus BGH, 24.11.1993 - BLw 38/93
    Diese können aber ebensowenig zur Begründung eines materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs herangezogen werden wie die §§ 91 f. ZPO im Zivilprozeß (vgl. für diesen BGH, Urt. v. 29. September 1989, V ZR 198/87, NJW 1990, 507 m.w.N.).
  • BGH, 11.12.1986 - III ZR 268/85

    Anspruch auf Herausgabe der Bürgschaftsurkunde - Entfallen der beiderseitigen

    Auszug aus BGH, 24.11.1993 - BLw 38/93
    Für einen solchen Anspruch ist, soweit es - wie hier - um Kosten geht, die durch die Einleitung und Führung des Verfahrens ausgelöst werden, ebenso wie im Zivilprozeß (BGH, Urt. v. 11. Dezember 1986, III ZR 268/85, WM 1987, 247, 248) auch in Rechtsstreitigkeiten aus dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz grundsätzlich kein Raum; ihre Erstattung richtet sich vielmehr nach den verfahrensrechtlichen Grundsätzen gemäß § 45 LwVG.
  • BGH, 09.06.1993 - BLw 18/93

    Vermögensaufteilung bei Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften

    Auszug aus BGH, 24.11.1993 - BLw 38/93
    Nach der durch Beschluß vom 9. Juni 1993 (BLw 18/93, NJW 1993, 2110) bestätigten Rechtsprechung des Senats ist der im Zuge der Vergesellschaftung der Produtionsmittel erzwungene Anschluß der LPG Typ I an die LPG Typ III hinsichtlich der vermögensrechtlichen Beziehungen der Mitglieder so zu behandeln, als wäre die LPG Typ I zum Zeitpunkt des Anschlusses aufgelöst, deren Vermögen unter den Mitgliedern aufgeteilt und von diesen in die LPG Typ III eingebracht worden.
  • BGH, 08.05.1998 - BLw 39/97

    Übertragung des gesamten Vermögens einer LPG

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (BGHZ 120, 349 ff; 123, 23 ff m.Anm. Schweizer, EWIR 1993, 1013; Senatsbeschl. v. 24. November 1993, BLw 38/93, AgrarR 1994, 126 = WM 1994, 314).
  • BGH, 08.12.1997 - II ZR 217/96

    Abfindungsansprüche von Mitgliedern einer ehemaligen, einem VEG angeschlossenen

    Was den von der Klägerin u.a. geltend gemachten Anspruch auf "Fondsausgleich" angeht, so ist zur Behebung von Mißverständnissen im bisherigen Parteivortrag zu bemerken, daß die vorgelegte Aufstellung per 30. Juni 1990 offenbar nicht das zur Zeit des Anschlusses der LPG an das VEG vorhandene Vermögen betrifft, das den Mitgliedern als eine Inventarbeiträgen gleichstehende Leistung i.S.v. § 44 Abs. 1 Nr. 1 LwAnpG im Verhältnis 1 : 1 zurückzugewähren ist (vgl. BGH, Beschl. v. 9. Juni 1993 aaO; v. 24. November 1993 - Blw 38/93, WM 1994, 314).
  • OLG Brandenburg, 29.10.1998 - 12 U 140/95

    Abfindungsanspruch nach §§ 42 , 44 LwAnpG wegen in eine ehemalige LPG

    In diesem Fall ist wegen der Gleichartigkeit des Eigentums ein vollständiges Aufgehen der LPG Typ I in die LPG Typ III möglich, so daß auch ein Rückgewähranspruch der Mitglieder der LPG Typ I hinsichtlich des von der LPG Typ III übernommenen Vermögens anzuerkennen ist (vgl. BGH WM 1994, S. 314 ff.; WM 1993, S. 1420 ff. und 1423).

    Der Restbetrag dieser Zahlung von 2.455,00 DM ist auf den Anspruch der Klägerin nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 LwAnpG auf Rückgewähr des geleisteten Inventarbeitrages von hier zu berücksichtigen 2.455,00 Mark/DDR, der nicht wie geschehen im Verhältnis zwei zu eins sondern im Verhältnis eins zu eins zu leisten ist (BGH WM 1994, S. 314 ff.), zu leisten ist.

  • BGH, 29.04.2005 - BLw 21/04

    Höhe des Anteils eines Mitglieds am Fondsvermögen einer LPG Typ I

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (BGHZ 120, 349, 351; 123, 23, 24 f.; 138, 371, 377 f.; Beschl. v. 24. November 1993, BLw 38/93, AgrarR 1994, 126, 127; Beschl. v. 22. Februar 1994, BLw 87/93, AgrarR 1994, 201; Beschl. v. 1. Juli 1994, BLw 46/94, AgrarR 1994, 367; Beschl. v. 23. Oktober 1998, BLw 13/98, WM 1999, 184, 185) steht dem Inventarbeitrag der bei dem Anschluß einer LPG Typ I an eine LPG Typ III von dieser übernommene Anteil des Mitglieds am Fondsvermögen der LPG Typ I gleich.
  • BGH, 08.12.1995 - BLw 32/95

    Abfindungsanspruch des aus der LPG ausgeschiedenen Mitglieds; Berücksichtigung

    Denn dieser Anteil ist nach der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 120, 349 f; 123, 23 f m.Anm. Schweizer, EWiR 1993, 1013; Beschl. v. 24. November 1993, BLw 38/93, WM 1994, 314 = AgrarR 1994, 126) eine dem Inventarbeitrag gleichstehende, ausgleichspflichtige Leistung.
  • BGH, 08.05.1998 - BLw 40/97

    Fortsetzung der LPG -Mitgliedschaft bei einen Wechsel der Tätigkeit

    Daß dieser von den Erblassern in die Antragsgegnerin eingebrachte Anteil am Fondsvermögen eine dem Inventarbeitrag gleichstehende Leistung im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 1 LwAnpG ist, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (BGHZ 120, 349 f; 123, 23 f m. Anm. Schweizer, EWiR 1993, 1013; Beschl. v. 9. Juni 1993, BLw 17/93, AgrarR 1993, 218; Beschl. v. 24. November 1993, BLw 38/93, WM 1994, 314 = AgrarR 1994, 126).
  • BGH, 22.02.1994 - BLw 81/93

    Unterlassene Prüfung der Zulassungswürdigkeit in Verkennung der richtigen

    Wie der Senat inzwischen mehrfach entschieden hat, steht der beim Anschluß der LPG Typ I an die LPG Typ III von dieser übernommene Anteil des Mitglieds am Fondvermögen der LPG Typ I einem Inventarbeitrag gleich (BGHZ 120, 349; Senatsbeschl. v. 9. Juni 1993, BLw 18/93, NJW 1993, 2110) und ist den Mitgliedern bzw. deren Erben im Verhältnis 1: 1 zurückzugewähren (Senatsbeschl. v. 24. November 1993, BLw 38/93, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • OLG Jena, 10.03.2004 - 4 Sch 1/03
    Nach der Rechtsprechung des BGH ist für einen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch grundsätzlich kein Raum, soweit es um Kosten geht, die durch die Einleitung und Führung eines Prozesses ausgelöst werden, ihre Erstattung richtet sich (allein) nach prozessrechtlichen Grundsätzen (BGH, MDR 1994, 632; BGH, WM 1987, 247; Schneider, MDR 1981, 353 ff., 358, Zöller-Herget, Rdnr. 11 vor § 91 ZPO).
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