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   BGH, 24.11.2005 - 4 StR 243/05   

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https://dejure.org/2005,3897
BGH, 24.11.2005 - 4 StR 243/05 (https://dejure.org/2005,3897)
BGH, Entscheidung vom 24.11.2005 - 4 StR 243/05 (https://dejure.org/2005,3897)
BGH, Entscheidung vom 24. November 2005 - 4 StR 243/05 (https://dejure.org/2005,3897)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB; § 28 StGB; § 29 StGB; § 30 StGB; § 26 StGB; § 52 StGB; § 15 StGB
    Täterschaft und Teilnahme beim Mord (Akzessorietät; täterbezogene und tatbezogene Mordmerkmale; versuchte Anstiftung zum Mord; Habgier; niedrige Beweggründe bei der Tötung des Ehepartners; Anstiftervorsatz; Konkurrenzen bei den Tötungsdelikten)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Versuchte Anstiftung zum Mord; Vorliegen eines Mordmerkmals beim Anstifter; Möglichkeit des Vorliegens des Mordmerkmals Heimtücke

  • Judicialis

    StGB § 21; ; StGB § 28 Abs. 1; ; StGB § 30; ; StGB § 30 Abs. 1; ; StGB § 30 Abs. 1 Satz 2; ; StGB § 49; ; StGB § 49 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 211; ; StGB § 212; ; StPO § 301

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 28
    Täter- und tatbezogene Merkmale beim Mord

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Versuchte Anstiftung zum Auftragsmord

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 288
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 12.01.2005 - 2 StR 229/04

    Heimtückemord (bedingter Anstiftervorsatz; Gleichgültigkeit hinsichtlich der

    Auszug aus BGH, 24.11.2005 - 4 StR 243/05
    Das Landgericht hat, wie die Urteilsausführungen belegen, nicht verkannt, dass die Anwendung des § 28 Abs. 1 StGB ausgeschlossen ist, wenn sowohl Teilnehmer als auch Täter ein täterbezogenes Mordmerkmal verwirklicht haben und diese Merkmale gleichartig sind (vgl. BGHSt 23, 39, 40; BGH NJW 2005, 996, 997).

    Würde der Haupttäter nach der Vorstellung des Anstiftenden von den Tatumständen bei dem angestrebten Tötungsdelikt ein tatbezogenes Merkmal der zweiten Gruppe des § 211 StGB verwirklichen, ist für eine Strafmilderung nach § 28 Abs. 1 StGB kein Raum (vgl. BGH NJW 2005, 996, 997 m.w.N.).

    Das ist unter den hier gegebenen Umständen rechtsfehlerhaft: Für den Anstifter reicht, auch soweit es die Verwirklichung der Mordmerkmale durch die mit der Ausführung der Tat Beauftragten betrifft, bedingter Vorsatz aus (vgl. BGHSt 44, 99; BGH NJW 2005, 996, 997).

    Dass die Tötung in offener Konfrontation ausgeführt werden würde, lag nach den gesamten Umständen fern (vgl. BGH NJW 2005, 996, 997).

  • BGH, 25.07.1989 - 1 StR 479/88

    Mittäterschaft bei Mord und Totschlag

    Auszug aus BGH, 24.11.2005 - 4 StR 243/05
    Für die nach ständiger Rechtsprechung (seit BGHSt 1, 368, 370, vgl. auch BGHSt 36, 231, 233) als eigenständig zu begreifenden Straftatbestände der §§ 211, 212 StGB kann nicht anderes gelten, denn der Unrechtsgehalt des Totschlags ist im Mord enthalten (vgl. BGHSt 36, 231, 235), weil die vorsätzliche Tötung im Sinne des § 212 notwendiges Merkmal auch des § 211 StGB ist (vgl. BGHSt 1, 368, 370; 36, 231, 235).
  • BGH, 04.10.1988 - 4 StR 475/88

    Anforderungen an Schuldspruchs wegen versuchter Anstiftung zum Mord - Milderung

    Auszug aus BGH, 24.11.2005 - 4 StR 243/05
    Dass nach der Vorstellung des Angeklagten von den Tatumständen (vgl. BGHR StGB § 28 Abs. 1 Merkmal 3) die Vorraussetzungen für die obligatorische (vgl. BGHR aaO) Strafmilderung nach § 28 Abs. 1 StGB vorliegen, ist durch die bisherigen Feststellungen nicht rechtsfehlerfrei belegt.
  • BGH, 10.06.1998 - 3 StR 113/98

    Versuchte Anstiftung eines Hooligans zum Mord und zur besonders schweren

    Auszug aus BGH, 24.11.2005 - 4 StR 243/05
    Das ist unter den hier gegebenen Umständen rechtsfehlerhaft: Für den Anstifter reicht, auch soweit es die Verwirklichung der Mordmerkmale durch die mit der Ausführung der Tat Beauftragten betrifft, bedingter Vorsatz aus (vgl. BGHSt 44, 99; BGH NJW 2005, 996, 997).
  • BGH, 15.07.1969 - 5 StR 704/68

    Sonderkommando 1005 - Massenmorde durch staatliche Gewalt, Art. 103 Abs. 2 GG;

    Auszug aus BGH, 24.11.2005 - 4 StR 243/05
    Das Landgericht hat, wie die Urteilsausführungen belegen, nicht verkannt, dass die Anwendung des § 28 Abs. 1 StGB ausgeschlossen ist, wenn sowohl Teilnehmer als auch Täter ein täterbezogenes Mordmerkmal verwirklicht haben und diese Merkmale gleichartig sind (vgl. BGHSt 23, 39, 40; BGH NJW 2005, 996, 997).
  • BGH, 22.08.1995 - 1 StR 393/95

    Mordmerkmale der "Heimtücke" und der "niedrigen Beweggründe"; keine Aufhebung des

    Auszug aus BGH, 24.11.2005 - 4 StR 243/05
    Die Frage, ob der Angeklagte mit der Möglichkeit einer heimtückischen Tatbegehung rechnete und diese in Kauf genommen hat, kann hiervon losgelöst geprüft und entschieden werden (vgl. BGHSt 41, 222).
  • BGH, 30.06.2005 - 1 StR 227/05

    Beweiswürdigung hinsichtlich des Vorwurfs des Auftragsmordes

    Auszug aus BGH, 24.11.2005 - 4 StR 243/05
    Die Frage, ob in derartigen Fällen der Beteiligung am Mord zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen die für eine Beteiligung am Totschlag zu verhängende Mindeststrafe eine "Sperrwirkung" entfaltet, diese also nicht unterschritten werden kann, hat der Bundesgerichtshof bisher offen gelassen (dazu neigend BGH, Beschluss vom 30. Juni 2005 - 1 StR 227/05 m. N.).
  • BGH, 02.11.1994 - 2 StR 449/94

    Beendeter Versuch bei mangelnden Vorstellungen über die Handlungsfolgen (letzte

    Auszug aus BGH, 24.11.2005 - 4 StR 243/05
    Bedingten Vorsatz in diesem Sinne hat ein Straftäter aber auch dann, wenn er aus Gleichgültigkeit mit jeder eintretenden Möglichkeit einverstanden ist (vgl. BGHSt 40, 304, 306 f.).
  • BGH, 13.02.2003 - 3 StR 349/02

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 24.11.2005 - 4 StR 243/05
    Bei Gesetzeskonkurrenz entfaltet ebenso wie bei Tateinheit (§ 52 Abs. 2 Satz 2 StGB) das zurücktretende Delikt eine Sperrwirkung hinsichtlich der Mindeststrafe (st. Rspr., vgl. BGHSt 1, 152, 156; BGH NStZ 2003, 440 m. w. N.).
  • BGH, 24.04.1951 - 1 StR 101/51
    Auszug aus BGH, 24.11.2005 - 4 StR 243/05
    Bei Gesetzeskonkurrenz entfaltet ebenso wie bei Tateinheit (§ 52 Abs. 2 Satz 2 StGB) das zurücktretende Delikt eine Sperrwirkung hinsichtlich der Mindeststrafe (st. Rspr., vgl. BGHSt 1, 152, 156; BGH NStZ 2003, 440 m. w. N.).
  • BGH, 09.11.1951 - 2 StR 296/51

    Anstiftung zum Totschlag aus niedrigem Beweggrund; Berücksichtigung des niedrigen

  • BGH, 03.01.1996 - 3 StR 588/95

    Abtreibung - Totschlag - Tötungsdelikt - Konkurrenz

  • BGH, 10.01.2006 - 5 StR 341/05

    Mord (Heimtücke; niedrige Beweggründe bei Blutrache und vorheriger Tötung eines

    c) Der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Verhältnis von Mord und Totschlag werden gewichtige Argumente entgegengehalten: Sie führe zu schwer überbrückbaren Wertungswidersprüchen und unausgewogenen Ergebnissen, widerspreche der sonst üblichen Systematik und sei unnötig kompliziert (vgl. zuletzt nur Puppe, JZ 2005, 902 ff.; Jäger JR 2005, 477, 479 f.; ausführlich etwa Küper JZ 1991, 761 ff., 862 ff. und 910 ff.; Schneider in MünchKomm Vor §§ 211 ff. Rdn. 138 ff.; je m.w.N.; vgl. aus der Rechtsprechung nur: BGHSt 6, 329 und 36, 231 (Mittäterschaft); BGHSt 23, 39 (gekreuzte Mordmerkmale); BGH NStZ 2006, 34, und BGH, Urteil vom 24. November 2005 - 4 StR 243/05 (Sperrwirkung der Strafrahmenuntergrenze für Beihilfe zum Totschlag)).
  • BGH, 19.10.2011 - 1 StR 233/11

    Aussetzung durch Im Stich lassen als Unterlassungsdelikt (keine

    Ohne dass hier über einen solchen Fall zu entscheiden wäre, würde nach Auffassung des Senats zur Vermeidung des aufgezeigten Wertungswiderspruchs (vgl. hierzu auch Roxin, aaO, Rn. 250) der Grundsatz, dass die Mindeststrafe eines auf Konkurrenzebene hinter einem anderen Delikt zurücktretenden Delikts eine Sperrwirkung entfaltet (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 24. November 2005 - 4 StR 243/05, NStZ 2006, 288, 290 mwN; vgl. auch zusammenfassend Fischer, aaO, vor § 52 Rn. 45 mwN) hier entsprechend gelten.
  • BGH, 23.03.2017 - 3 StR 260/16

    Vorstufen der Beteiligung (Verabredung eines Verbrechens bei innerem Vorbehalt;

    Der Vorsatz des H. umfasste dabei auch diejenigen Umstände, die im Fall des Todeseintritts - von welchem er wusste, dass er T. gleichgültig war - die Bewertung der Tat als heimtückisch begangener Mord getragen hätten (zur Zurechnung des Mordmerkmals der Heimtücke in einem solchen Fall vgl. BGH, Urteil vom 24. November 2005 - 4 StR 243/05, NStZ 2006, 288, 289).
  • BGH, 19.08.2014 - 3 StR 283/14

    Begründete Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit (Misstrauen gegen die

    Hinsichtlich des für den Anstifter anzuwendenden Strafrahmen ist allerdings zu beachten, dass bei einem solchen Versuch der Beteiligung die in § 211 Abs. 1 StGB bestimmte Strafe nicht nur gemäß § 30 Abs. 1 Satz 2 StGB, sondern weiter im Hinblick auf § 28 Abs. 1 StGB und mithin zweifach gemäß § 49 Abs. 1 StGB zu mildern wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 2005 - 1 StR 227/05, NStZ 2006, 34, 35 sowie Urteil vom 24. November 2005 - 4 StR 243/05, NStZ 2006, 288, 290).
  • BGH, 29.09.2021 - 2 StR 491/20

    Totschlag durch Unterlassen (Garantenstellung: Eltern-Kind-Beziehung, familiäre

    aa) Verletzt eine Tat mehrere Strafgesetze, wird aber der Täter, weil das schwerere Gesetz das mildere verdrängt, nur aus dem schwereren schuldig gesprochen, so darf dann, wenn das vorrangige Gesetz den Täter nicht privilegieren soll, die Mindeststrafe des verletzten milderen Gesetzes nicht unterschritten werden (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2011 - 1 StR 233/11, BGHSt 57, 28, 31; Urteil vom 24. November 2005 - 4 StR 243/05, NStZ 2006, 288, 290 mit Anm. Puppe; Senat, Urteil vom 26. Juni 1957 - 2 StR 191/57, BGHSt 10, 312, 315; LK-StGB/Rissing-van Saan, 13. Aufl., Vorbem. zu §§ 52 ff. Rn. 113).
  • LG Köln, 03.07.2013 - 105 Ks 18/12
    Zum einen ist der Maßstab für die Bewertung eines Beweggrundes den Vorstellungen der Rechtsgemeinschaft der Bundesrepublik Deutschland und nicht den Anschauungen einer Volksgruppe, die die sittlichen und rechtlichen Werte dieser Rechtsgemeinschaft nicht anerkennt, zu entnehmen (BGH NStZ 2006, 288 m. w. N.).
  • LG Deggendorf, 10.10.2022 - 1 Ks 9 Js 6824/20

    Mordmerkmale der Habgier, Heimtücke, niedrige Beweggründe, Grausamkeit und

    Die Tötung des Intimpartners, der sich vom Täter abwenden will oder abgewandt hat, muss nicht zwangsläufig als durch niedrige Beweggründe motiviert bewertet werden (vgl. BGH, Urteil vom 24.11.2005, Az. 4 StR 243/05; Beschluss vom 24.10.2018, Az. 1 StR 422/18); nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegen diese zum Beispiel nicht vor, wenn Gefühle der Verzweiflung und Ausweglosigkeit bestimmend sind (vgl. BGH, Beschluss vom 15.05.2003, Az. 3 StR 149/03; Urteil vom 09.09.2003, Az. 1 StR 153/03; Beschluss vom 10.09.2003, Az. 5 StR 373/03; Urteil vom 19.06.2008, Az. 4 StR 105/08; Urteil vom 23.08.2006, Az. 1 StR 266/06; Urteil vom 22.03.2017, Az. 2 StR 656/13); dies kann insbesondere der Fall sein bei der Enttäuschung des Täters über ein subjektiv als demütigend empfundenes Verlassenwerden (vgl. BGH, Urteil vom 09.09.2003, Az. 5 StR 126/03; Beschluss vom 22.01.2004, Az. 4 StR 319/03; Urteil vom 25.07.2006, Az. 5 StR 97/06; Beschluss vom 07.05.2019, Az. 1 StR 150/19).
  • LG Mönchengladbach, 13.08.2020 - 27 Ks 13/19
    In dieser Konstellation entfaltet der Strafrahmen der im Wege der Gesetzeskonkurrenz zurücktretenden Aussetzung mit Todesfolge, die die schärfste Strafe androht, Sperrwirkung, so dass die Strafe gem. § 52 Abs. 2 S. 2 StGB aus dem, gem. §§ 49 Abs. 1, 21 StGB einfach geminderten, Strafrahmen des § 221 Abs. 3 StGB - Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu elf Jahren und drei Monaten - zu entnehmen ist (vgl. BGH NStZ 2006, 288, 290 m.w.N.).
  • LG Deggendorf, 16.03.2021 - 1 Ks 8 Js 5838/20

    Hauptverhandlung, Blutalkoholkonzentration, Beweiswürdigung, Abschiebungsverbot,

    Die Tötung des Intimpartners, der sich vom Täter abwenden will oder abgewandt hat, muss nicht zwangsläufig als durch niedrige Beweggründe motiviert bewertet werden (vgl. BGH, Urteil vom 24.11.2005, Az. 4 StR 243/05; Beschluss vom 24.10.2018, Az. 1 StR 422/18); nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegen diese zum Beispiel nicht vor, wenn Gefühle der Verzweiflung und Ausweglosigkeit bestimmend sind (vgl. BGH, Beschluss vom 15.05.2003, Az. 3 StR 149/03; Urteil vom 09.09.2003, Az. 1 StR 153/03; Beschluss vom 10.09.2003, Az. 5 StR 373/03; Urteil vom 19.06.2008, Az. 4 StR 105/08; Urteil vom 23.08.2006, Az. 1 StR 266/06; Urteil vom 22.03.2017, Az. 2 StR 656/13); dies kann insbesondere der Fall sein bei der Enttäuschung des Täters über ein subjektiv als demütigend empfundenes Verlassenwerden (vgl. BGH, Urteil vom 09.09.2003, Az. 5 StR 126/03; Beschluss vom 22.01.2004, Az. 4 StR 319/03; Urteil vom 25.07.2006, Az. 5 StR 97/06; Beschluss vom 07.05.2019, Az. 1 StR 150/19).
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