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   BGH, 24.11.2005 - V ZB 94/05   

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https://dejure.org/2005,1511
BGH, 24.11.2005 - V ZB 94/05 (https://dejure.org/2005,1511)
BGH, Entscheidung vom 24.11.2005 - V ZB 94/05 (https://dejure.org/2005,1511)
BGH, Entscheidung vom 24. November 2005 - V ZB 94/05 (https://dejure.org/2005,1511)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ZVG §§ 44 Abs. 1, 45 Abs. 1; GBBerG § 9 Abs. 1, Abs. 9; SachenR-DV § 1
    Berücksichtigung einer Wasserleitungsdienstbarkeit im Beitrittsgebiet in der Zwangsverstei-gerung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zuschlagsbeschwerde gegen die Zwangsversteigerung eines Grundstückes; Nichtberücksichtigung von gesetzlichen Dienstbarkeiten eines Wasserversorgungsunternehmens im Rahmen der Aufstellung des geringsten Gebotes; Anforderungen an einen gutgläubigen lastenfreien Erwerb ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wasserversorgungsdienstbarkeit; Berücksichtigung bei der Aufstellung des geringsten Gebotes

  • Judicialis

    ZVG § 44 Abs. 1; ; ZVG § 45 Abs. 1; ; GBBerG § 9 Abs. 1; ; GBBerG § 9 Abs. 9; ; SachenR-DV § 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Behandlung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zu Gunsten eines Wasserversorgungsunternehmens in der Zwangsversteigerung des belasteten Grundstücks

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 165, 119
  • NJW-RR 2006, 521
  • MDR 2006, 805
  • NJ 2006, 272
  • WM 2006, 1016
  • Rpfleger 2006, 272
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.11.2003 - V ZR 129/03

    Absicherung von Altenergieanlagen in den neuen Ländern

    Auszug aus BGH, 24.11.2005 - V ZB 94/05
    Eine Dienstbarkeit im Sinne des § 9 Abs. 1 GBBerG entstand mithin von Gesetzes wegen mit dessen Inkrafttreten am 25. Dezember 1993, wobei es alleine darauf ankommt, ob das betroffene Grundstück am 3. Oktober 1990 für eine Energiefortleitungsanlage genutzt wurde (vgl. BGHZ 157, 144, 145; Demharter, GBO, 25. Aufl., Anhang zu §§ 84-89, Rdn. 44, 50; Schmidt-Räntsch, VIZ 1995, 1, 2).

    Sie widerspricht auch Sinn und Zweck der Begründung derartiger Dienstbarkeiten (vgl. dazu BT-Drucks. 12/6228 S. 76; BGHZ 157, 144, 146 ff.; Schmidt-Räntsch, aaO, S. 1 f.; ders. RdE 1994, 214, 215; Seelinger, aaO, S. 34).

  • BGH, 31.01.2002 - III ZR 136/01

    Entstehung einer Dienstbarkeit zugunsten des Betreibers einer Abwasserleitung an

    Auszug aus BGH, 24.11.2005 - V ZB 94/05
    Dem entsprechend hat der Bundesgerichtshof in dem Beschluss vom 31. Januar 2002 (III ZR 136/01, WM 2002, 1135 ff.), in dem u.a. um das Entstehen einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit nach § 9 GBBerG für eine einen öffentlichen Verkehrsweg kreuzende Abwasserleitung erörtert wird, nicht in Betracht gezogen, das Recht könne schon wegen Zeitablaufs erloschen sein.
  • BGH, 23.07.2015 - V ZB 1/14

    Öffentlicher Glaube des Grundbuchs: Erstreckung des gutgläubig lastenfreien

    a) Die Berichtigung des Grundbuchs erfolgt auf Grund eines Unrichtigkeitsnachweises nach § 22 Abs. 1 Satz 1 GBO, wenn das Versorgungsunternehmen - wie hier der Antragsteller - seinen Antrag auf Berichtigung des Grundbuchs nicht auf eine Bewilligung des Betroffenen nach § 19 GBO i.V.m. § 8 Abs. 1 SachenR-DV stützt, sondern eine Berichtigung gemäß dem Inhalt einer von der Aufsichtsbehörde erstellten Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung (vgl. Senat, Beschluss vom 24. November 2005- V ZB 94/05, BGHZ 165, 119, 122) verlangt (vgl. OLG Jena, FGPrax 2012, 55, 56; Beschluss vom 29. August 2011 - 9 W 356/11, juris Rn. 10; Böhringer, Rpfleger 2002, 186, 188; ders., Rpfleger 2011, 409, 410).
  • OLG Brandenburg, 01.02.2007 - 5 U 36/06

    Öffentliche Energieversorgung: Verständnis des Merkmals der Nutzung einer Anlage

    So spricht der Bundesgerichtshof im Zusammenhang mit dieser Tatbestandsvoraussetzung ausdrücklich davon, dass das betroffene Grundstück am 3. Oktober 1990 für eine Energiefortleitungsanlage genutzt wurde (BGH NJW-RR 2006, 521; BGHZ 157, 144, 145).
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