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   BGH, 24.11.2005 - V ZB 23/05   

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https://dejure.org/2005,941
BGH, 24.11.2005 - V ZB 23/05 (https://dejure.org/2005,941)
BGH, Entscheidung vom 24.11.2005 - V ZB 23/05 (https://dejure.org/2005,941)
BGH, Entscheidung vom 24. November 2005 - V ZB 23/05 (https://dejure.org/2005,941)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 890 Abs. 1; ZVG § 27 Abs. 1; GBO § 5
    Zwangsversteigerungsbeitritt des Gläubigers eines früher selbständigen Grundstücks nach Vereinigung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verlust der Selbständigkeit eines belasteten Grundstücks durch Vereinigung mit einem anderen Grundstück; Beantragung des Beitritts zu einem anhängigen Zwangsversteigerungsverfahren; Vollstreckung in ein Flurstück nach dessen katastermäßiger Verschmelzung; ...

  • Judicialis

    BGB § 890 Abs. 1; ; ZVG § 27 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 890 Abs. 1; ZVG § 27 Abs. 1
    Rechtsstellung des Grundpfandgläubigers nach Vereinigung des belasteten Grundstücks mit einem anderen Grundstück

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verteilung der Lasten nach Grundstücks-Vereinigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Grundstücksverschmelzung und Zwangsvollstreckung

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB § 890 Abs. 1; ZVG § 27 Abs. 1; GBO § 5
    Zwangsversteigerungsbeitritt des Gläubigers eines früher selbständigen Grundstücks nach Vereinigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Grundstücksverschmelzung und Zwangsvollstreckung

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Zwangsvollstreckung nach Grundstücksvereinigung

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1000
  • MDR 2006, 622
  • DNotZ 2006, 288
  • NJ 2006, 265
  • WM 2006, 297
  • Rpfleger 2006, 150
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 19.01.2000 - 3 Wx 438/99

    Grundbuchmäßige Vereinigung dreier unterschiedlich belasteter Flurstücke

    Auszug aus BGH, 24.11.2005 - V ZB 23/05
    Es hat dadurch seine Selbständigkeit verloren und ist Bestandteil des neuen einheitlichen Grundstücks geworden (vgl. Soergel/Stürner, BGB, 13. Aufl. § 890 Rdn. 3; OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 608, 609).

    Da im Bestandsverzeichnis des neuen Grundstücks auf die früheren, nunmehr geröteten Eintragungen verwiesen wird, lässt sich durch Vergleich der Flurstücksnummern weiterhin aus dem Grundbuch feststellen, auf welcher Bodenfläche das Grundpfandrecht lastet (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2000, 608, 609; Wendt, Rpfleger 1983, 192, 196).

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob diese Schwierigkeiten eine Verwirrung im Sinne des § 5 GBO begründen und das Grundbuchamt deshalb möglicherweise bereits die Vereinigung der Grundstücke (so Stöber, MittBayNot 2001, 281, 283), jedenfalls aber die Eintragung der Verschmelzung (so BayObLG NJW-RR 1994, 404, 405; KG NJW-RR 1989, 1360, 1361; OLG Hamm Rpfleger 1998, 154, 155; OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 608, 609) hätte ablehnen müssen.

    Das ist vorliegend in der Weise möglich, dass die unterschiedlich belasteten Grundstückteile im Zwangsversteigerungsverfahren wie selbständige Grundstücke im Rechtssinne behandelt werden und die Vorschriften über mehrere in demselben Verfahren zu versteigernde Grundstücke (z.B. §§ 63, 64, 112 ZVG) sinngemäße Anwendung finden (vgl. generell zu dieser Möglichkeit bei nur vereinigten Grundstücken: OLG Düsseldorf, NJW-RR 2000, 608, 609; Wendt, Rpfleger 1983, 192, 196 einerseits und Stöber, MittBayNot 2001, 281, 283 andererseits).

  • OLG Hamm, 28.10.1997 - 15 W 272/97

    Verwirrung durch Vereinigung von Grundstücken mit anschließender Aufteilung in

    Auszug aus BGH, 24.11.2005 - V ZB 23/05
    Die auf ihm lastenden Grundpfandrechte sind in dem bisherigen Umfang bestehen geblieben und ruhen auf dem Teil des neuen Grundstücks, der bereits vor der Vereinigung Belastungsgegenstand war (vgl. Soergel/Stürner, aaO; OLG Hamm Rpfleger 1998, 154, 155).

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob diese Schwierigkeiten eine Verwirrung im Sinne des § 5 GBO begründen und das Grundbuchamt deshalb möglicherweise bereits die Vereinigung der Grundstücke (so Stöber, MittBayNot 2001, 281, 283), jedenfalls aber die Eintragung der Verschmelzung (so BayObLG NJW-RR 1994, 404, 405; KG NJW-RR 1989, 1360, 1361; OLG Hamm Rpfleger 1998, 154, 155; OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 608, 609) hätte ablehnen müssen.

  • KG, 27.06.1989 - 1 W 2309/89

    Vereinigung; Zusammenlegung; Wohnungseigentum; Wohnungseigentumsrechte;

    Auszug aus BGH, 24.11.2005 - V ZB 23/05
    Keine Schwierigkeiten treten in dieser Hinsicht auf, wenn der im Vollstreckungstitel als belastet bezeichnete Grundstücksteil seine rechtliche Selbständigkeit infolge einer Vereinigung gemäß § 890 BGB zwar verloren hat, er jedoch - weil eine katastermäßige Verschmelzung mit den anderen Flurstücken, aus denen sich das vereinigte Grundstück zusammensetzt, nicht stattgefunden hat - weiterhin als Flurstück besteht (vgl. KG NJW-RR 1989, 1360, 1362).

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob diese Schwierigkeiten eine Verwirrung im Sinne des § 5 GBO begründen und das Grundbuchamt deshalb möglicherweise bereits die Vereinigung der Grundstücke (so Stöber, MittBayNot 2001, 281, 283), jedenfalls aber die Eintragung der Verschmelzung (so BayObLG NJW-RR 1994, 404, 405; KG NJW-RR 1989, 1360, 1361; OLG Hamm Rpfleger 1998, 154, 155; OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 608, 609) hätte ablehnen müssen.

  • BGH, 18.10.1968 - X ZB 1/68

    Waschmittel

    Auszug aus BGH, 24.11.2005 - V ZB 23/05
    Ein Rechtsmittelgericht, das nach Aufhebung einer erstinstanzlichen Entscheidung und Zurückverweisung des Verfahrens an die Vorinstanz erneut mit der Sache befasst wird, ist an die von ihm vertretene, der Aufhebung der erstinstanzlichen Entscheidung zugrunde liegende Rechtsauffassung auch selbst gebunden (vgl. GmS-OGB, BGHZ 60, 392, 396; BGHZ 51, 131, 135; BGH, Urt. v. 23. Juni 1992, XI ZR 227/91, NJW 1992, 2831, 2832).

    Die Selbstbindung ist Folge der in § 563 Abs. 2 ZPO angeordneten - und für das Berufungs- und Beschwerdeverfahren entsprechend geltenden (vgl. BGHZ 51, 131, 135; Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Aufl., § 318 Rdn. 14) - Verpflichtung der Vorinstanz, seiner neuen Entscheidung die für die Aufhebung maßgebliche Rechtsauffassung des Rechtsmittelgerichts zugrunde zu legen.

  • GemSOGB, 06.02.1973 - GmS-OGB 1/72

    Beteiligte an dem Verfahren vor dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe

    Auszug aus BGH, 24.11.2005 - V ZB 23/05
    Ein Rechtsmittelgericht, das nach Aufhebung einer erstinstanzlichen Entscheidung und Zurückverweisung des Verfahrens an die Vorinstanz erneut mit der Sache befasst wird, ist an die von ihm vertretene, der Aufhebung der erstinstanzlichen Entscheidung zugrunde liegende Rechtsauffassung auch selbst gebunden (vgl. GmS-OGB, BGHZ 60, 392, 396; BGHZ 51, 131, 135; BGH, Urt. v. 23. Juni 1992, XI ZR 227/91, NJW 1992, 2831, 2832).
  • BGH, 11.07.2003 - V ZR 56/02

    Bestimmtheit der Voraussetzungen für den Heimfall eines Erbbaurechts

    Auszug aus BGH, 24.11.2005 - V ZB 23/05
    Ihren Grund hat dieses Erfordernis in dem Bestimmtheitsgrundsatz des Sachen- und Grundbuchsrechts (vgl. Senat, Urt. v. 2. Mai 1975, V ZR 131/73, NJW 1975, 1314, 1315; Urt. v. 11. Juli 2003, V ZR 56/02, WM 2004, 230, 231).
  • BGH, 23.06.1992 - XI ZR 227/91

    Bindung des Berufungsgerichts an Rechtsauffassung des ersten Berufungsurteils

    Auszug aus BGH, 24.11.2005 - V ZB 23/05
    Ein Rechtsmittelgericht, das nach Aufhebung einer erstinstanzlichen Entscheidung und Zurückverweisung des Verfahrens an die Vorinstanz erneut mit der Sache befasst wird, ist an die von ihm vertretene, der Aufhebung der erstinstanzlichen Entscheidung zugrunde liegende Rechtsauffassung auch selbst gebunden (vgl. GmS-OGB, BGHZ 60, 392, 396; BGHZ 51, 131, 135; BGH, Urt. v. 23. Juni 1992, XI ZR 227/91, NJW 1992, 2831, 2832).
  • BGH, 02.05.1975 - V ZR 131/73

    Bestimmtheit der Eintragung des Höchstzinssatzes einer Grundschuld ohne

    Auszug aus BGH, 24.11.2005 - V ZB 23/05
    Ihren Grund hat dieses Erfordernis in dem Bestimmtheitsgrundsatz des Sachen- und Grundbuchsrechts (vgl. Senat, Urt. v. 2. Mai 1975, V ZR 131/73, NJW 1975, 1314, 1315; Urt. v. 11. Juli 2003, V ZR 56/02, WM 2004, 230, 231).
  • BayObLG, 18.11.1993 - 2Z BR 108/93

    Folgen der Zuschreibung und Verschmelzung von Grundstücken

    Auszug aus BGH, 24.11.2005 - V ZB 23/05
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob diese Schwierigkeiten eine Verwirrung im Sinne des § 5 GBO begründen und das Grundbuchamt deshalb möglicherweise bereits die Vereinigung der Grundstücke (so Stöber, MittBayNot 2001, 281, 283), jedenfalls aber die Eintragung der Verschmelzung (so BayObLG NJW-RR 1994, 404, 405; KG NJW-RR 1989, 1360, 1361; OLG Hamm Rpfleger 1998, 154, 155; OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 608, 609) hätte ablehnen müssen.
  • BGH, 26.09.2013 - V ZB 152/12

    Wohnungsgrundbuchsache: Zwischenverfügung auf Abschluss eines Rechtsgeschäfts;

    Die Grundpfandgläubiger können ihre Ansprüche nach § 1147 BGB weiterhin durchsetzen, wenn in dem Verfahren die nunmehr Bestandteile einer Sache darstellenden, früher selbständigen Grundstücke bzw. Wohnungseigentumsrechte wie selbständige Versteigerungsgegenstände behandelt und die für die Versteigerung mehrerer Grundstücke geltenden Vorschriften sinngemäß angewendet werden (vgl. Senat, Beschluss vom 24. November 2005 - V ZB 23/05, NJW 2006, 1000, 1001 Rn. 22 für einen Fall, in dem die früher selbständigen Grundstücke nicht nur als eine Einheit im Grundbuch gebucht, sondern auch katastermäßig verschmolzen worden waren).
  • OLG Hamm, 09.07.2015 - 15 W 258/14

    Begriff der Verwirrung i.S. von §§ 6 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 , 5 Abs. 1 S. 2 GBO

    Dieses Ergebnis folgt zwingend daraus, dass § 5 Abs. 1 GBO nach gefestigter Auffassung den Charakter einer bloßen Ordnungsvorschrift ("soll") hat (vgl. BGH NJW 2006, 1000; Waldner, a. a. O., §§ 5, 6, Rdnr. 55).
  • OLG Köln, 28.11.2007 - 2 W 88/07

    Bindung an Entscheidung des Beschwerdegerichts bei Zurückverweisung - Prüfung der

    Der Prozeßbevollmächtigte der Antragsgegnerin hat hierbei verkannt, daß es auf seine insoweit erhobenen Einwendungen für die nach dem Beschluß vom 16. August 2007 zu treffende Entscheidung des Landgerichts über das Prozeßkostenhilfegesuch des Antragstellers bereits deshalb nicht ankommen konnte, weil das Landgericht insoweit in entsprechender Anwendung von § 563 Abs. 2 ZPO bei unveränderter Sachlage an die dem Beschluß vom 16. August 2007 zugrunde liegende rechtliche Beurteilung gebunden war (vgl. BGHZ 51, 131 [135]; BGH NJW 2006, 1000; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 28. Aufl. 2007, § 572, Rdn. 21).

    Auch der beschließende Senat ist, da er nunmehr erneut als Beschwerdegericht mit der Sache befaßt ist, bei seiner vorliegenden Entscheidung an die von ihm in seinem Beschluß vom 16. August 2007 vertretene, der damaligen Aufhebung und Zurückverweisung zugrunde liegende Auffassung gebunden (vgl. GmS-OGB BGHZ 60, 392 [396]; BGH NJW 2006, 1000; Thomas/Putzo/ Reichold, a.a.O.).

  • BGH, 08.12.2011 - V ZB 197/11

    Zwangsversteigerungsverfahren: Zuschlag bei Doppelausgebot und Gebotsabgabe auf

    Zwar hat der Senat in dem von der Rechtsbeschwerde herangezogenen Beschluss vom 24. November 2005 (V ZR 23/05 - NJW 2006, 1000 f.) eine sinngemäße Anwendung von § 63 ZVG unter bestimmten Umständen für angezeigt gehalten.
  • OLG Karlsruhe, 03.02.2010 - 6 U 34/08

    Keine Widmung durch Baugenehmigung oder Erhebung von Erschließungsbeiträgen

    Nach einhelliger Ansicht (BGH MDR 1978, 302; BGH NJW 2006, 1000; OLGR Hamm 2003, 177; MünchKomm/ Kohler , BGB, 5. Aufl., § 890 Rz. 12; Palandt/Bassenge, BGB, 68. Aufl., § 890 Rz, 4; Schulze/Dörner/Ebert, BGB, 5. Aufl., § 890 Rz. 1; Jauernig, BGB, 12. Aufl., § 890 Rz. 2) erstrecken sich dingliche Belastungen, die auf einem der vereinigten Grundstücke liegen, auch nach der Vereinigung oder Zuschreibung nur auf diesen Teil und nicht auf die anderen Teile des neuen Grundstücks.

    Das gilt selbst dann, wenn zur Vereinigung nach § 890 BGB auch eine katastermäßige Verschmelzung hinzugekommen ist, so lange die Einzelbelastung des Grundstücksteils weiterhin aus dem Grundbuch ersichtlich ist und sich daraus auch die Rangfolge der Belastungen entnehmen lässt (vgl. BGH NJW 2006, 1000).

  • LG Baden-Baden, 01.03.2013 - 1 O 239/11

    Wiederkaufsrecht: Ausübung des für den Fall des Unterbleibens einer Bebauung

    Die im Grundbuch eingetragene Vormerkung besteht an dem neuen Grundstück fort (s. Palandt, BGB, 72. Aufl., § 890 Rn. 4; BGH, NJW 2006, 1000 = juris, Tz. 14).
  • OLG Hamm, 27.07.2006 - 15 W 202/05

    Vereinigung von Wohnungserbbaurechten

    Deshalb kann offen bleiben, ob und welche Konsequenzen aus der Entscheidung des BGH vom 24.11.2005 (NJW 2006, 1000), in der die Zulässigkeit des Beitritts zu einer Zwangsversteigerung in Ansehung eines nach Vereinigung fortbestehenden Belastungsgegenstandes auch nach einer katastermäßigen Verschmelzung von Flurstücken bejaht worden ist, bezogen auf eine solche Entwicklung für die Beurteilung der Besorgnis der Verwirrung zu ziehen sind.
  • OLG Jena, 15.04.2013 - 9 W 180/13

    Eintragung der Vereinnigung von Grundstücken mit eingetragener Belastung an nur

    Bei der Grundstücksvereinigung nach § 890 BGB erstreckt sich das Grundpfandrecht für das bisher belastete Grundstück nach allgemeiner Meinung nicht auf das hiermit vereinigte weitere, bislang unbelastete Grundstück, sondern es setzt sich nur an dem bisher belasteten Grundstück - nunmehr also dem entsprechenden Teil des vereinigten Grundstücks - fort (BGH DNotZ 2006, 288 ff. m.w.N.).
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