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   BGH, 24.11.2008 - II ZB 4/08   

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https://dejure.org/2008,1996
BGH, 24.11.2008 - II ZB 4/08 (https://dejure.org/2008,1996)
BGH, Entscheidung vom 24.11.2008 - II ZB 4/08 (https://dejure.org/2008,1996)
BGH, Entscheidung vom 24. November 2008 - II ZB 4/08 (https://dejure.org/2008,1996)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen die ein Ablehnungsgesuch zurückweisende Entscheidung des Oberlandesgerichts in einem Kapitalanleger-Musterverfahren; Möglichkeit einer sofortigen Beschwerde gegen Entscheidungen der Oberlandesgerichte

  • Judicialis

    ZPO § 46 Abs. 2; ; ZPO § 567 Abs. 1; ; ZPO § 574 Abs. 1; ; GG Art. 103

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen die ein Ablehnungsgesuch zurückweisende Entscheidung des Oberlandesgerichts in einem Kapitalanleger-Musterverfahren; Möglichkeit einer sofortigen Beschwerde gegen Entscheidungen der Oberlandesgerichte

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Rechtsmittel im Kapitalanleger-Musterverfahren

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kapitalanleger-Musterverfahren: Statthaftigkeit von Rechtsbeschwerden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    ZPO §§ 46 Abs. 2, 567, 574 Abs. 1; KapMuG § 15 Abs. 1
    Rechtsbeschwerde gegen Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs im KapMuG-Verfahren nur bei Zulassung ("HypoVereinsbank")

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei) (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 465
  • ZIP 2009, 341
  • MDR 2009, 338
  • WM 2009, 329
  • DB 2009, 341
  • NZG 2009, 228
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.11.2004 - II ZB 24/03

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts

    Auszug aus BGH, 24.11.2008 - II ZB 4/08
    Auch diese ist jedoch gemäß § 567 Abs. 1 ZPO gegen Beschlüsse des Oberlandesgerichts - unter Einschluss solcher gemäß § 46 ZPO -nicht statthaft (Sen. Beschl. v. 8. November 2004 - II ZB 24/03, NJW-RR 2005, 294).

    Dass § 567 Abs. 1 ZPO die sofortige Beschwerde nach § 46 Abs. 2 ZPO gegen Entscheidungen des Oberlandesgerichts ausschließt und deren Überprüfung nur nach Maßgabe des § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO ermöglicht (Sen. Beschl. v. 8. November 2004 aaO), beruht auf der verbindlichen Entscheidung des Gesetzgebers, den schon nach früherem Recht geltenden Ausschluss der Beschwerde gegen Entscheidungen der Oberlandesgerichte (vgl. § 567 Abs. 4 Satz 1 ZPO a.F.) aufrechtzuerhalten und stattdessen nunmehr den Zugang zum Bundesgerichtshof in dem auf eine Rechtsprüfung beschränkten Rechtsbeschwerdeverfahren nur aufgrund einer am Maßstab der Grundsätzlichkeit im weiteren Sinne ( § 574 Abs. 2 ZPO) orientierten Zulassungsentscheidung des Oberlandesgerichts zu eröffnen.

    Abgesehen davon ist ein Rechtsmittel ("Nichtzulassungsbeschwerde") gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das Oberlandesgericht im Gesetz nicht vorgesehen und von Verfassungs wegen auch nicht geboten (Sen. Beschl. v. 8. November 2004 aaO S. 294 f.; BGHZ 150, 133).

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus BGH, 24.11.2008 - II ZB 4/08
    Abgesehen davon ist ein Rechtsmittel ("Nichtzulassungsbeschwerde") gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das Oberlandesgericht im Gesetz nicht vorgesehen und von Verfassungs wegen auch nicht geboten (Sen. Beschl. v. 8. November 2004 aaO S. 294 f.; BGHZ 150, 133).
  • OLG München, 30.12.2011 - Kap 1/07

    Kapitalanlagerecht: Schadensersatzansprüche wegen unrichtiger Angaben im Prospekt

    Auszug aus BGH, 24.11.2008 - II ZB 4/08
    Aufgrund des Vorlagebeschlusses des Landgerichts gemäß § 4 Kap-MuG vom 15. November 2007 ist die Sache bei dem Senat des Oberlandesgerichts für Kapitalanleger-Musterverfahren anhängig (Az.: KAP 1/07).
  • BGH, 10.07.2018 - II ZB 24/14

    Verfolgung von Schadensersatzansprüchen gegen ein ehemaliges Mitglied des

    Ob § 557 Abs. 2 ZPO, nach dem auch diejenigen Entscheidungen, die dem Endurteil vorausgegangen sind, sofern sie nicht nach den zivilprozessualen Vorschriften unanfechtbar sind, der Beurteilung des Revisionsgerichts unterliegen, im Rechtsbeschwerdeverfahren nach § 20 Abs. 1 Satz 1 KapMuG entsprechende Anwendung findet, ist umstritten (für eine Anwendung: 1 Rimmelspacher in KK-KapMuG, 2. Aufl., § 20 Rn. 20, 188; Assmann, EWiR 2009, 423, 424; ausdrücklich für eine Erweiterung des Vorlagebeschlusses: Vollkommer in KK-KapMuG, 2. Aufl., § 15 Rn. 24; aA Kruis in Wieczorek/ Schütze, ZPO, 4. Aufl., § 15 KapMuG Rn. 11).

    Die Verweisung in § 11 Abs. 1 Satz 1 KapMuG auf die im ersten Rechtszug für das Verfahren vor den Landgerichten geltenden Vorschriften der Zivilprozessordnung stellt den Beschluss des Oberlandesgerichts nicht einer im ersten Rechtszug ergangenen Entscheidung eines Landgerichts im Sinne des § 567 Abs. 1 ZPO gleich (vgl. BGH, Beschluss vom 24. November 2008 - II ZB 4/08, ZIP 2009, 341 Rn. 6 für § 9 KapMuG aF).

    Rechtsschutz gegen die Entscheidungen des Oberlandesgerichts ist daher nur nach § 20 Abs. 1 Satz 1 KapMuG gegen den Musterentscheid oder dann eröffnet, wenn das Gesetz die Entschei-1 dung nicht für unanfechtbar erklärt und das Oberlandesgericht die Rechtsbeschwerde nach § 3 Abs. 1 EGZPO, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO zugelassen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 24. November 2008 - II ZB 4/08, ZIP 2009, 341 Rn. 10 für das KapMuG aF).

  • BGH, 06.10.2016 - I ZB 52/16

    Statthaftigkeit des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur

    Ein Rechtsmittel gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde ist auch nicht von Verfassungs wegen geboten (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2002 - IX ZB 11/02, BGHZ 150, 133, 135 ff.; Beschluss vom 8. November 2004 - II ZB 24/03, NJW-RR 2005, 294 f.; Beschluss vom 24. November 2008 - II ZB 4/08, NJW-RR 2009, 465 Rn. 13; Beschluss vom 13. Juli 2011 - IX ZA 77/11, FamRZ 2011, 1582 Rn. 2; Beschluss vom 18. August 2014 - I ZA 8/14, juris Rn. 2; Beschluss vom 12. Februar 2015 - I ZA 15/14 Rn. 2; Beschluss vom 7. Oktober 2015 - I ZB 49/15, juris Rn. 1; Beschluss vom 18. August 2016 - I ZA 3/16, juris Rn. 2).
  • BGH, 15.02.2012 - XII ZB 451/11

    Betreuungsverfahren: Rechtsbeschwerde gegen die Beschwerdeentscheidung über die

    Bei dem Beschluss, der ein Ablehnungsgesuch für unbegründet erklärt, handelt es sich um eine Zwischenentscheidung (vgl. BGH Beschluss vom 24. November 2008 - II ZB 4/08 - WM 2009, 329 Rn. 9 f.).
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