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   BGH, 24.11.2010 - 2 StR 519/10   

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https://dejure.org/2010,16211
BGH, 24.11.2010 - 2 StR 519/10 (https://dejure.org/2010,16211)
BGH, Entscheidung vom 24.11.2010 - 2 StR 519/10 (https://dejure.org/2010,16211)
BGH, Entscheidung vom 24. November 2010 - 2 StR 519/10 (https://dejure.org/2010,16211)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 StGB, § 242 StGB, § 243 Abs 1 S 2 Nr 1 StGB
    Diebstahl: Konkurrenzen bei Entwendung von Gegenständen aus mehreren Personenkraftwagen nach gewaltsamem Eindringen in eine Tiefgarage

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 StGB, § 242 StGB, § 243 Abs 1 S 2 Nr 1 StGB
    Diebstahl: Konkurrenzen bei Entwendung von Gegenständen aus mehreren Personenkraftwagen nach gewaltsamem Eindringen in eine Tiefgarage

  • Wolters Kluwer

    Konkurrenzverhältnis mehrerer durch Aufbrechen von Fahrzeugen in einer Tiefgarage begangener Diebstahlshandlungen; Verbindung mehrerer Wegnahmehandlungen aus verschiedenen Fahrzeugen durch ein vorheriges gewaltsames Eindringen in eine Tiefgarage als Versuchsbeginn

  • rewis.io

    Diebstahl: Konkurrenzen bei Entwendung von Gegenständen aus mehreren Personenkraftwagen nach gewaltsamem Eindringen in eine Tiefgarage

  • rewis.io

    Diebstahl: Konkurrenzen bei Entwendung von Gegenständen aus mehreren Personenkraftwagen nach gewaltsamem Eindringen in eine Tiefgarage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 242 Abs. 1; StGB § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 1
    Konkurrenzverhältnis mehrerer durch Aufbrechen von Fahrzeugen in einer Tiefgarage begangener Diebstahlshandlungen; Verbindung mehrerer Wegnahmehandlungen aus verschiedenen Fahrzeugen durch ein vorheriges gewaltsames Eindringen in eine Tiefgarage als Versuchsbeginn

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 111
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.06.1996 - 4 StR 166/96

    Natürliche Handlungseinheit - Mehrere Diebstähle - Gleicher Ort - Zeitlicher

    Auszug aus BGH, 24.11.2010 - 2 StR 519/10
    Öffnen Mittäter in derselben Nacht an demselben Ort und auf dieselbe Weise die Personenkraftwagen von verschiedenen Eigentümern, um daraus Gegenstände zu entwenden, so liegt möglicherweise schon wegen dieses Zusammenhangs eine natürliche Handlungseinheit vor (vgl. BGH NStZ 1996, 493, 494).

    Davon kann jedoch abgesehen werden, wenn dadurch der Tenor unübersichtlich würde (vgl. BGH NStZ 1996, 493, 494).

  • BGH, 25.01.2012 - 1 StR 45/11

    Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich

    Da der Angeklagte die zur Abrechnung erforderlichen Daten an den entsprechenden Tagen "einheitlich an die M. GmbH übermittelt" hat (UA S.15), liegt eine zu Tateinheit führende Teilidentität der Ausführungshandlung vor (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 28. Juni 2011 - 3 StR 485/10; BGH, Beschluss vom 24. November 2010 - 2 StR 519/10; BGH, Beschluss vom 2. November 2010 - 1 StR 544/09; BGH, Urteil vom 16. Juli 2009 - 3 StR 148/09; v. Heintschel-Heinegg in MüKomm-StGB, § 52 Rn. 86 ff. mwN).
  • BGH, 31.10.2018 - 2 StR 281/18

    Hehlerei (Definitionen: Sich-Verschaffen, Absetzen; Absatzhilfe: Erfordernis

    Für den Bereich des Versuchs ist dabei die Vorstellung des Täters von der Tat nach seinem konkreten Tatplan maßgeblich (vgl. Senat, Beschlüsse vom 23. Mai 2018 - 2 StR 18/18, juris Rn. 5; vom 24. November 2010 - 2 StR 519/10, juris Rn. 4).
  • LG München I, 09.07.2021 - 12 KLs 271 Js 190002/18

    Fehlgeschlagener Versuch der Anstiftung zu einem Verbrechen

    c) Die im Autohaus vorgenommenen unterschiedlichen Handlungen sind als natürliche Handlungseinheit zu betrachten, da mit dem Umstand, dass der Angeklagte G durch das gewaltsame Eindringen in das Autohaus zugleich mit dem Beginn des Versuchs des Diebstahls auch das Regelbeispiel des § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 StGB verwirklichte, eine Teilidentität der Ausführungshandlungen gegeben ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24.11.2010 - 2 StR 519/10; NStZ-RR 2011, 111).

    c) Die im A Steakhose vorgenommenen Handlungen sind als natürliche Handlungseinheit zu betrachten, da mit dem Umstand, dass der Angeklagte G durch das gewaltsame Eindringen in das Steakhouse zugleich mit dem Beginn des Versuchs des Diebstahls auch das Regelbeispiel des § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 StGB verwirklichte, eine Teilidentität der Ausführungshandlungen gegeben ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24.11.2010 - 2 StR 519/10; NStZ-RR 2011, 111).

    d) Die im Autohaus vorgenommenen unterschiedlichen Handlungen sind als natürliche Handlungseinheit zu betrachten, da mit dem Umstand, dass der Angeklagte G durch das gewaltsame Eindringen in das Autohaus zugleich mit dem Beginn des Versuchs des Diebstahls auch das Regelbeispiel des § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 StGB verwirklichte, eine Teilidentität der Ausführungshandlungen gegeben ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24.11.2010 - 2 StR 519/10; NStZ-RR 2011, 111).

    c) Die im A Steakhose vorgenommenen Handlungen sind als natürliche Handlungseinheit zu betrachten, da mit dem Umstand, dass der Angeklagte G durch das gewaltsame Eindringen in das Steakhouse zugleich mit dem Beginn des Versuchs des Diebstahls auch das Regelbeispiel des § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 StGB verwirklichte, eine Teilidentität der Ausführungshandlungen gegeben ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24.11.2010 - 2 StR 519/10; NStZ-RR 2011, 111).

  • BGH, 26.05.2021 - 2 StR 439/20

    Tateinheit (mehraktige oder zusammengesetzte Delikte; Delikte mit

    Darüber hinaus kann von einer Tat auszugehen sein, wenn mehrere Handlungen zu einer "natürlichen Handlungseinheit" zusammengefasst werden, weil zwischen mehreren strafrechtlich erheblichen Verhaltensweisen ein solcher unmittelbarer Zusammenhang besteht, dass sich das gesamte Tätigwerden bei natürlicher Betrachtungsweise als ein einheitlich zusammengefasstes Tun darstellt und die Betätigungsakte durch ein gemeinsames subjektives Element miteinander verbunden sind (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2017 ? GSSt 4/17, BGHSt 63, 1, 5; Senat, Beschluss vom 24. November 2010 - 2 StR 519/10, NStZ 2011, 111; Beschluss vom 11. Dezember 2018 - 2 StR 48/17, StV 2020, 228).
  • BGH, 13.06.2023 - 3 StR 120/23

    Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen in Tateinheit mit Besitz

    Deshalb liegt insoweit, da Regelbeispiele Tatbestandsmerkmalen ähnlich sind (s. BGH, Beschluss vom 18. November 1985 - 3 StR 291/85, BGHSt 33, 370, 374; NK-StGB/Streng, 6. Aufl., § 46 Rn. 14), eine Teilidentität der Ausführungshandlungen vor (vgl. für das Regelbeispiel des § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StGB BGH, Beschlüsse vom 24. November 2010 - 2 StR 519/10, NStZ-RR 2011, 111; vom 8. Februar 2018 - 1 StR 228/17, NStZ-RR 2018, 203); der Angeklagte übte die Gewalt gegenüber den Polizeibeamten mithin nicht nur gelegentlich der Dauerdelikte aus (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 11. August 2000 - 3 StR 235/00, NStZ 2000, 641; vom 10. August 2017 - AK 35 u. 36/17, juris Rn. 37).
  • BGH, 08.02.2018 - 1 StR 228/17

    Strafzumessung (Kategorisierung nach der Schadenshöhe bei einer Vielzahl

    Sollten aber die Angeklagten durch ein gewaltsames Eindringen in die Bürogebäude zugleich mit dem Beginn des Versuchs des Diebstahls auch das Regelbeispiel des § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StGB für einen besonders schweren Fall des Diebstahls verwirklicht haben, würde dies die Einbrüche in Büros im selben Bürogebäude zu einer tateinheitlichen Handlung verbinden, weil dann Teilidentität der Ausführungshandlung gegeben wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 24. November 2010 - 2 StR 519/10, wistra 2011, 99, 100 Rn. 4).
  • BGH, 16.08.2016 - 4 StR 331/16

    Wohnungseinbruchsdiebstahl (Tateinheit bei Einbruch in mehreren Wohnungen in

    Dies verbindet beide Diebstähle zu Tateinheit (vgl. BGH, Beschluss vom 24. November 2010 - 2 StR 519/10, NStZ-RR 2011, 111).
  • LG Schweinfurt, 30.11.2020 - 1 KLs 8 Js 1457/20

    Angeklagte, Tateinheit, Untersuchungshaft, Vergewaltigung, Justizvollzugsanstalt,

    Soweit mehrere Tatbestände des § 176 Abs. 4 StGB tateinheitlich verwirklicht sind (vgl. dazu BGH, NStZ-RR 2015, 139 [140]), wurde aus Gründen der Übersichtlichkeit gemäß § 260 Abs. 4 Satz 5 StPO davon abgesehen, die gleichartige Tateinheit im Tenor zum Ausdruck zu bringen (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 24.11.2010, Az. 2 StR 519/10, zitiert nach juris; BGH, NStZ 1996, 610).
  • BGH, 20.10.2015 - 4 StR 182/15

    Diebstahl (Tateinheit)

    In einem solchen Fall liegt eine natürliche Handlungseinheit vor (vgl. zu Pkw-Aufbrüchen BGH, Urteil vom 27. Juni 1996 - 4 StR 166/96, NStZ 1996, 493, 494; Beschluss vom 24. November 2010 - 2 StR 519/10, NStZ-RR 2011, 111).
  • BGH, 27.03.2012 - 3 StR 369/11

    Bandendiebstahl, Strafverfolgungsbeschränkung bei natürlicher Handlungseinheit,

    Diese Taten des jeweils versuchten Diebstahls von Kraftfahrzeugen wären nahe liegend bei zutreffender rechtlicher Einordnung mit den dann jeweils vollendeten beiden Taten des Diebstahls eines Kraftfahrzeugs in natürlicher Handlungseinheit verbunden (vgl. BGH, Beschluss vom 24. November 2010 - 2 StR 519/10, BGHR StGB vor § 1/natürliche Handlungseinheit Entschluss, einheitlicher 16).
  • LG Würzburg, 28.10.2021 - 8 KLs 811 Js 557/21

    Angeklagter, Marke, Angeklagte, Sachschaden, Angeklagten, Land, Bescheid,

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