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   BGH, 24.11.2016 - 4 StR 235/16   

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https://dejure.org/2016,47458
BGH, 24.11.2016 - 4 StR 235/16 (https://dejure.org/2016,47458)
BGH, Entscheidung vom 24.11.2016 - 4 StR 235/16 (https://dejure.org/2016,47458)
BGH, Entscheidung vom 24. November 2016 - 4 StR 235/16 (https://dejure.org/2016,47458)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 32 Abs. 2 StGB; § 212 Abs. 1 StGB; § 16 StGB; § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO; § 261 StPO
    Notwehr (Gegenwärtigkeit des Angriffs: objektiver Maßstab); Tötungsvorsatz (Verteidigungsabsicht kein Widerspruch zu bedingtem Tötungsvorsatz); Darstellung eines freisprechenden Urteils (Angaben zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten); tatrichterliche ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 2 StGB
    Notwehr: Dauer eines gegenwärtigen Angriffs; Notwehrlage bei subjektiver Befürchtung eines Angriffs

  • IWW

    § 32 Abs. 2 StGB, § 261 StPO, § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Vorliegen eines gegenwärtigen Angriffs i.R. der Notwehr; Berücksichtigung der Absichten des Angreifers und die von ihm ausgehende Gefahr einer (neuerlichen oder unverändert fortdauernden) Rechtsgutsverletzung; Heranziehung aller wesentlichen ...

  • rewis.io

    Notwehr: Dauer eines gegenwärtigen Angriffs; Notwehrlage bei subjektiver Befürchtung eines Angriffs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 32 Abs. 2
    Anforderungen an das Vorliegen eines gegenwärtigen Angriffs i.R. der Notwehr; Berücksichtigung der Absichten des Angreifers und die von ihm ausgehende Gefahr einer (neuerlichen oder unverändert fortdauernden) Rechtsgutsverletzung; Heranziehung aller wesentlichen ...

  • datenbank.nwb.de

    Notwehr: Dauer eines gegenwärtigen Angriffs; Notwehrlage bei subjektiver Befürchtung eines Angriffs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Notwehr - und die Gegenwärtigkeit des Angriffs

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verteidigungsabsicht - als bedingter Tötungsvorsatz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Freispruch - und die Feststellungen zur Person des Angeklagten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 38
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 11.12.1991 - 2 StR 535/91

    Unterlassene Feststellungen des Schwurgerichts hinsichtlich einer möglichen

    Auszug aus BGH, 24.11.2016 - 4 StR 235/16
    a) Ein gegenwärtiger Angriff im Sinne des § 32 Abs. 2 StGB ist auch ein Verhalten, das zwar noch kein Recht verletzt, aber unmittelbar in eine Verletzung umschlagen kann und deshalb ein Hinausschieben der Abwehrhandlung unter den gegebenen Umständen entweder deren Erfolg gefährden oder den Verteidiger zusätzlicher nicht mehr hinnehmbarer Risiken aussetzen würde (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 551/12, NJW 2013, 2133; Beschluss vom 8. März 2000 - 3 StR 67/00, NStZ 2000, 365; Beschluss vom 11. Dezember 1991 - 2 StR 535/91, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Angriff 5; Urteil vom 26. August 1987 - 3 StR 303/87, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Angriff 1; Urteil vom 7. November 1972 - 1 StR 489/72, NJW 1973, 255 mwN).

    Hat der Angreifer bereits eine Verletzungshandlung begangen, dauert der Angriff so lange an, wie eine Wiederholung und damit ein erneuter Umschlag in eine Verletzung unmittelbar zu befürchten ist (vgl. BGH, Urteil vom 9. August 2005 - 1 StR 99/05, NStZ 2006, 152, 153; Beschluss vom 11. Dezember 1991 - 2 StR 535/91, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Angriff 5).

    Entscheidend sind daher nicht die Befürchtungen des Angegriffenen, sondern die Absichten des Angreifers und die von ihm ausgehende Gefahr einer (neuerlichen oder unverändert fortdauernden) Rechtsgutsverletzung (vgl. BGH, Urteil vom 18. April 2002 - 3 StR 503/01, NStZ 2002, 203; Urteil vom 9. August 2005 - 1 StR 99/05, NStZ 2006, 152, 153; Beschluss vom 11. Dezember 1991 - 2 StR 535/91, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Angriff 5; siehe auch Beschluss vom 28. Oktober 2015 - 5 StR 397/15, Rn. 5).

  • BGH, 09.08.2005 - 1 StR 99/05

    Fortdauern eines Angriffs bei befürchteter Wiederholung; Erforderlichkeit bei

    Auszug aus BGH, 24.11.2016 - 4 StR 235/16
    Hat der Angreifer bereits eine Verletzungshandlung begangen, dauert der Angriff so lange an, wie eine Wiederholung und damit ein erneuter Umschlag in eine Verletzung unmittelbar zu befürchten ist (vgl. BGH, Urteil vom 9. August 2005 - 1 StR 99/05, NStZ 2006, 152, 153; Beschluss vom 11. Dezember 1991 - 2 StR 535/91, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Angriff 5).

    Entscheidend sind daher nicht die Befürchtungen des Angegriffenen, sondern die Absichten des Angreifers und die von ihm ausgehende Gefahr einer (neuerlichen oder unverändert fortdauernden) Rechtsgutsverletzung (vgl. BGH, Urteil vom 18. April 2002 - 3 StR 503/01, NStZ 2002, 203; Urteil vom 9. August 2005 - 1 StR 99/05, NStZ 2006, 152, 153; Beschluss vom 11. Dezember 1991 - 2 StR 535/91, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Angriff 5; siehe auch Beschluss vom 28. Oktober 2015 - 5 StR 397/15, Rn. 5).

  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11

    Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die

    Auszug aus BGH, 24.11.2016 - 4 StR 235/16
    Auch zeigt ein lediglich formelhafter Hinweis auf eine bei Tötungsdelikten erhöhte subjektive Hemmschwelle keinen vorsatzkritischen Gesichtspunkt von Gewicht auf (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183 Rn. 31 ff.).
  • BGH, 02.11.2005 - 2 StR 237/05

    Körperverletzung mit Todesfolge; Einschränkung des Notwehrrechts

    Auszug aus BGH, 24.11.2016 - 4 StR 235/16
    Sollte dies der Fall gewesen sein, wird es die Frage zu erörtern haben, ob und inwieweit das Notwehrrecht des Angeklagten dadurch unter dem Gesichtspunkt einer Angriffsprovokation Einschränkungen erfahren hat (vgl. BGH, Urteil vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12, NStZ-RR 2013, 139, 141; Urteil vom 2. November 2005 - 2 StR 237/05, NStZ 2006, 332, 333 jeweils mwN).
  • BGH, 27.09.2012 - 4 StR 197/12

    Notwehr (Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung: ex-ante-Betrachtung, Einsatz

    Auszug aus BGH, 24.11.2016 - 4 StR 235/16
    Sollte dies der Fall gewesen sein, wird es die Frage zu erörtern haben, ob und inwieweit das Notwehrrecht des Angeklagten dadurch unter dem Gesichtspunkt einer Angriffsprovokation Einschränkungen erfahren hat (vgl. BGH, Urteil vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12, NStZ-RR 2013, 139, 141; Urteil vom 2. November 2005 - 2 StR 237/05, NStZ 2006, 332, 333 jeweils mwN).
  • BGH, 08.03.2000 - 3 StR 67/00

    Rechtfertigungsgrund: Notwehr

    Auszug aus BGH, 24.11.2016 - 4 StR 235/16
    a) Ein gegenwärtiger Angriff im Sinne des § 32 Abs. 2 StGB ist auch ein Verhalten, das zwar noch kein Recht verletzt, aber unmittelbar in eine Verletzung umschlagen kann und deshalb ein Hinausschieben der Abwehrhandlung unter den gegebenen Umständen entweder deren Erfolg gefährden oder den Verteidiger zusätzlicher nicht mehr hinnehmbarer Risiken aussetzen würde (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 551/12, NJW 2013, 2133; Beschluss vom 8. März 2000 - 3 StR 67/00, NStZ 2000, 365; Beschluss vom 11. Dezember 1991 - 2 StR 535/91, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Angriff 5; Urteil vom 26. August 1987 - 3 StR 303/87, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Angriff 1; Urteil vom 7. November 1972 - 1 StR 489/72, NJW 1973, 255 mwN).
  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
    Auszug aus BGH, 24.11.2016 - 4 StR 235/16
    Es kommt deshalb nicht mehr entscheidend darauf an, dass dem Landgericht auch bei der Würdigung der Aussage des Zeugen Kl. ein auf Sachrüge hin zu beachtender Rechtsfehler unterlaufen ist (zum revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstab vgl. BGH, Urteil vom 29. September 2016 - 4 StR 320/16, Rn. 9; Urteil vom 14. Oktober 1952 - 2 StR 306/52, BGHSt 3, 213, 215, st. Rspr.).
  • BGH, 02.04.2014 - 2 StR 554/13

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil

    Auszug aus BGH, 24.11.2016 - 4 StR 235/16
    Dabei kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an; für eine schematische Betrachtungsweise ist kein Raum (vgl. BGH, Urteil vom 13. März 2014 - 4 StR 15/14, Rn. 8; Beschluss vom 5. März 2015 - 3 StR 514/14, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 18; Urteil vom 2. April 2014 - 2 StR 554/13, NStZ 2014, 419; Urteil vom 11. März 2010 - 4 StR 22/10, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 16 jeweils mwN).
  • BGH, 05.03.2015 - 3 StR 514/14

    Unbegründete sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung nach Freispruch

    Auszug aus BGH, 24.11.2016 - 4 StR 235/16
    Dabei kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an; für eine schematische Betrachtungsweise ist kein Raum (vgl. BGH, Urteil vom 13. März 2014 - 4 StR 15/14, Rn. 8; Beschluss vom 5. März 2015 - 3 StR 514/14, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 18; Urteil vom 2. April 2014 - 2 StR 554/13, NStZ 2014, 419; Urteil vom 11. März 2010 - 4 StR 22/10, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 16 jeweils mwN).
  • BGH, 13.03.2014 - 4 StR 15/14

    Anforderungen an die Urteilsgründe (Feststellungen zu den persönlichen

    Auszug aus BGH, 24.11.2016 - 4 StR 235/16
    Dabei kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an; für eine schematische Betrachtungsweise ist kein Raum (vgl. BGH, Urteil vom 13. März 2014 - 4 StR 15/14, Rn. 8; Beschluss vom 5. März 2015 - 3 StR 514/14, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 18; Urteil vom 2. April 2014 - 2 StR 554/13, NStZ 2014, 419; Urteil vom 11. März 2010 - 4 StR 22/10, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 16 jeweils mwN).
  • BGH, 19.12.2013 - 4 StR 347/13

    Beteiligung an einer Schlägerei (Begriff der wechselseitigen Tätlichkeiten:

  • BGH, 05.06.2014 - 4 StR 439/13

    Anforderungen an die Wiedergabe des Inhalts von Sachverständigengutachten in den

  • BGH, 07.11.1972 - 1 StR 489/72
  • BGH, 07.07.2016 - 4 StR 558/15

    Bedingter Tötungsvorsatz (Voraussetzungen; Darstellung im Urteil:

  • BGH, 18.04.2002 - 3 StR 503/01

    Freispruch wegen Tötung eines gewalttätigen Ehemannes aufgehoben

  • BGH, 28.10.2015 - 5 StR 397/15

    Notwehr (Erforderlichkeit; fehlende Feststellungen zu Art und Ausmaß der

  • BGH, 24.03.2016 - 2 StR 112/14

    Tatrichterlicher Beweiswürdigung (Umgang mit DNA-Identifizierungsmustern:

  • BGH, 21.03.2013 - 3 StR 247/12

    Beweiswürdigung (Beweiswert eines mit der Tatspur übereinstimmenden

  • BGH, 11.03.2010 - 4 StR 22/10

    Beweiswürdigung bei Misshandlungen des eigenen Kindes (Anforderungen an einen

  • BGH, 19.01.2016 - 4 StR 484/15

    Urteilsgründe (Umgang mit Sachverständigengutachten:

  • BGH, 29.09.2016 - 4 StR 320/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an ein freisprechendes Urteil:

  • BGH, 25.04.2013 - 4 StR 551/12

    Vorwürfe im Zuge einer politisch motivierten Auseinandersetzung auf einem

  • BGH, 12.04.2016 - 4 StR 18/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Auseinandersetzung mit

  • BGH, 26.08.1987 - 3 StR 303/87

    Verteidigung nach einem selbst provozierten Angriff

  • BGH, 20.03.2002 - 5 StR 448/01

    Verurteilung ehemaliger Präsidiumsmitglieder des Fußballvereins Eintracht

  • BGH, 21.03.2017 - 1 StR 486/16

    Urteilsgründe (Anforderungen an die Darlegung im Falle eines Freispruchs;

    aa) Gegenwärtig in diesem Sinne kann auch ein Verhalten sein, das zwar noch kein Recht verletzt, aber unmittelbar in eine Verletzung umschlagen kann und deshalb ein Hinausschieben der Abwehrhandlung unter den gegebenen Umständen entweder deren Erfolg gefährden oder den Verteidiger zusätzlicher nicht mehr hinnehmbarer Risiken aussetzen würde (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Dezember 1991 - 2 StR 535/91, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Angriff 5; Urteil vom 24. November 2016 - 4 StR 235/16, NStZ-RR 2017, 38 mwN).

    Entscheidend sind daher nicht die Befürchtungen des Angegriffenen, sondern die Absichten des Angreifers und die von ihm ausgehende Gefahr einer (neuerlichen oder unverändert fortdauernden) Rechtsgutverletzung (vgl. BGH, Urteile vom 18. April 2002 - 3 StR 503/01, NStZ-RR 2002, 203; vom 9. August 2005 - 1 StR 99/05, NStZ 2006, 152, 153 und vom 24. November 2016 - 4 StR 235/16, NStZ-RR 2017, 38; Beschluss vom 25. Januar 2017 - 1 StR 588/16; siehe auch Beschluss vom 28. Oktober 2015 - 5 StR 397/15, JuS 2016, 562).

  • BGH, 25.01.2017 - 1 StR 588/16

    Notwehr (Gegenwärtigkeit des Angriffs); Putativnotwehrexzess

    Hat ein Angreifer bereits eine Verletzungshandlung begangen, so ist der Angriff so lange gegenwärtig i.S.v. § 32 Abs. 2 StGB, wie eine Wiederholung und damit ein erneutes Umschlagen in eine Verletzung unmittelbar zu befürchten ist (BGH, Urteile vom 24. November 2016 - 4 StR 235/16 Rn. 12, NStZ-RR 2017, 38, 39 mwN und vom 9. August 2005 - 1 StR 99/05, NStZ 2006, 152, 153).
  • BGH, 21.11.2019 - 4 StR 166/19

    Notwehr (Erlaubnistatbestandsirrtum; keine Pflicht zu Hilfeersuchen gegenüber

    Denn für die Beurteilung der (objektiven) Erforderlichkeit der Verteidigungshandlungen zum Nachteil des Nebenklägers B. ist es von wesentlicher Bedeutung, wieviel Angreifern der Angeklagte tatsächlich gegenüberstand und inwieweit eine Verstärkung des von B. ausgehenden Angriffs unmittelbar bevorstand (vgl. BGH, Urteil vom 24. November 2016 ? 4 StR 235/16, NStZ-RR 2017, 38, 39 mwN; Beschluss vom 13. April 2017 ? 4 StR 35/17, NStZ-RR 2017, 271 f.).
  • BGH, 03.03.2021 - 4 StR 318/20

    Notwehr (Notwehrprovokation; Verteidigungswille: Verfolgung auch anderer Ziele;

    Zwar dauert ein Angriff in Fällen, in denen der Angreifer wie hier der Geschädigte, der erfolglos einen Schlag gegen den Angeklagten geführt hatte, an und ist daher gegenwärtig im Sinne des § 32 Abs. 2 StGB, solange eine Wiederholung und damit ein erneuter Umschlag in eine Verletzung unmittelbar zu befürchten ist (vgl. BGH, Urteil vom 24. November 2016 - 4 StR 235/16, NStZ-RR 2017, 38, 39 mwN).

    Entscheidend sind insoweit jedoch entgegen der Annahme des Landgerichts, das allein auf die subjektive Sicht des Angeklagten abgestellt hat, nicht die Befürchtungen des Angegriffenen, sondern die Absichten des Angreifers und die von ihm ausgehende Gefahr einer (neuerlichen oder unverändert fortdauernden) Rechtsgutsverletzung (vgl. BGH, Urteil vom 24. November 2016, aaO).

  • BGH, 01.02.2017 - 4 StR 635/16

    Notwehr (Begriff des gegenwärtigen Angriffs: Voraussetzungen, objektive

    Ein gegenwärtiger Angriff im Sinne des § 32 Abs. 2 StGB ist auch ein Verhalten, das zwar noch kein Recht verletzt, aber unmittelbar in eine Verletzung umschlagen kann und deshalb ein Hinausschieben der Abwehrhandlung unter den gegebenen Umständen entweder deren Erfolg gefährden oder den Verteidiger zusätzlicher nicht mehr hinnehmbarer Risiken aussetzen würde (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 24. November 2016 - 4 StR 235/16, NStZ-RR 2017, 38, 39; Urteil vom 7. November 1972 - 1 StR 489/72, NJW 1973, 255 mwN).
  • BGH, 16.03.2023 - 4 StR 252/22

    Erfolglose Revision gegen Freispruch vom Vorwurf des Totschlags

    Maßgeblich ist insoweit bereits der Zeitpunkt der durch den bevorstehenden Angriff geschaffenen bedrohlichen Lage; als Angriff in diesem Sinne ist daher auch ein Verhalten zu werten, das zwar noch kein Recht verletzt, aber unmittelbar in eine Verletzung umschlagen kann und deshalb ein Hinausschieben der Abwehrhandlung unter den gegebenen Umständen entweder deren Erfolg gefährden oder den Verteidiger zusätzlichen nicht hinnehmbaren Risiken aussetzen würde (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juni 2017 ? 4 StR 197/17, NStZ-RR 2017, 270; Beschluss vom 13. April 2017 ? 4 StR 35/17, NStZ-RR 2017, 271; Urteil vom 21. März 2017 ? 1 StR 486/16, StV 2018, 727; Beschluss vom 1. Februar 2017 ? 4 StR 635/16, StV 2018, 730; Urteil vom 24. November 2016 ? 4 StR 235/16, NStZ-RR 2017, 38, 39).

    Hat der Angreifer bereits eine Verletzungshandlung begangen, dauert der Angriff an, solange mit einer Wiederholung zu rechnen und ein erneuter Umschlag in eine Verletzung unmittelbar zu befürchten ist (vgl. BGH, Urteil vom 24. November 2016 ? 4 StR 235/16, NStZ-RR 2017, 38, 39; Urteil vom 9. August 2005 ? 1 StR 99/05, NStZ 2006, 152, 153).

  • BGH, 13.04.2017 - 4 StR 35/17

    Notwehr (Bestimmung der erforderlichen Verteidigungshandlung: Gesamtbetrachtung)

    Maßgebend sind insoweit ferner die Absichten des Angreifers und die von ihm ausgehende Gefahr einer Rechtsgutsverletzung (BGH, Urteil vom 24. November 2016 - 4 StR 235/16 mwN).
  • BayObLG, 22.08.2022 - 204 StRR 203/22

    Beweiswürdigung, Vollziehbar Ausreisepflichtige, Zumutbarkeit, Urteilsgründe,

    Dabei muss der Tatrichter den den Entscheidungsgegenstand bildenden Sachverhalt erschöpfend würdigen (BGH, Urteile vom 29.07.2010 - 4 StR 190/10, juris Rn. 9; vom 24.11.2016 - 4 StR 235/16, NStZ-RR 2017, 38, juris Rn. 16) und eine Gesamtschau aller belastenden Indizien vornehmen (vgl. dazu zusammenfassend Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl. § 267 Rn. 33 m.w.N.).

    Die Beweiswürdigung darf insbesondere keine Lücken aufweisen (vgl. BGH, Urteile vom 14.02.2008 - 4 StR 317/07, NStZ-RR 2008, 206, juris Rn. 13; vom 24.11.2016 - 4 StR 235/16, NStZ-RR 2017, 38, juris Rn. 16).

    Auch bei freisprechenden Urteilen ist der Tatrichter aus sachlich-rechtlichen Gründen zumindest dann zu solchen Feststellungen verpflichtet, wenn diese zur Überprüfung des Freispruchs durch das Revisionsgericht auf Rechtsfehler hin notwendig sind, weil sie für die Beurteilung des Tatvorwurfs eine Rolle spielen können (vgl. BGH, Urteile vom 24.11.2016 - 4 StR 235/16, NStZ-RR 2017, 38, juris Rn. 19; vom 02.02.2017 - 4 StR 423/16, NStZ-RR 2017, 223, juris Rn. 10).

  • BGH, 11.03.2021 - 3 StR 183/20

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (naheliegende Schlussfolgerungen; Unterstellung

    Diese Feststellungen sind im vorliegenden Fall indessen nicht ausreichend, um dem Senat die gebotene revisionsrechtliche Überprüfung des freisprechenden Erkenntnisses auf Rechtsfehler zu ermöglichen (BGH, Urteile vom 24. November 2016 - 4 StR 235/16, juris Rn. 18 ff.; vom 14. Februar 2008 - 4 StR 317/07, NStZ-RR 2008, 206, 207).
  • BGH, 08.09.2020 - 4 StR 288/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Vorliegen einer

    Ob ein gegenwärtiger und rechtswidriger Angriff vorliegt, bestimmt sich nach der objektiven Sachlage (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juni 2017 - 4 StR 197/17, NStZ-RR 2017, 270; Urteil vom 24. November 2016 - 4 StR 235/16, NStZ-RR 2017, 38, 39; Urteil vom 18. April 2002 - 3 StR 503/01, NStZ-RR 2002, 203, 204 mwN).
  • BGH, 02.02.2017 - 4 StR 423/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Gesamtwürdigung aller Beweise;

  • BGH, 08.02.2017 - 5 StR 10/17

    Anforderungen an die Darstellung eines DNA-Gutachtens; Verwerfung der Revision

  • BayObLG, 11.07.2022 - 203 StRR 159/22

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil vom Vorwurf des unterlaubten

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