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   BGH, 24.11.2016 - 4 StR 87/16   

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https://dejure.org/2016,56629
BGH, 24.11.2016 - 4 StR 87/16 (https://dejure.org/2016,56629)
BGH, Entscheidung vom 24.11.2016 - 4 StR 87/16 (https://dejure.org/2016,56629)
BGH, Entscheidung vom 24. November 2016 - 4 StR 87/16 (https://dejure.org/2016,56629)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 263 Abs. 1 StGB; § 52 Abs. 1 StGB; § 267 Abs. 1 StPO
    Betrug (Mitursächlichkeit der Täuschung für den Irrtum; Umgang mit massenhaft vorliegenden Sachverhalten); Tateinheit (uneigentliches Organisationsdelikt: Darstellung im Urteil)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 Abs 1 StGB, § 262 Abs 1 StGB, § 267 Abs 1 StPO
    Uneigentliches Organisationsdelikt: Tateinheit bei wiederkehrenden gleichartigen Betrugstaten; notwendige Urteilsfeststellungen zu Einzelakten und Schuldumfang

  • IWW

    § 111i Abs. 2 StPO, § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB, § 154a Abs. 1, 2 StPO, § 52 Abs. 1 StGB, § 357 Satz 1 StPO, § 154a Abs. 2 StPO, § 73c StGB

  • Wolters Kluwer

    Abschluss von Lottospielverträgen unter wahrheitswidriger Vorspiegelung von gesteigerten Gewinnaussichten; Beurteilung eines Tatgeschehens als vollendeten bzw. versuchten (Eingehungs-)Betrug unter Heranziehung der Grundsätze des uneigentlichen Organisationsdelikts; ...

  • rewis.io

    Uneigentliches Organisationsdelikt: Tateinheit bei wiederkehrenden gleichartigen Betrugstaten; notwendige Urteilsfeststellungen zu Einzelakten und Schuldumfang

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abschluss von Lottospielverträgen unter wahrheitswidriger Vorspiegelung von gesteigerten Gewinnaussichten; Beurteilung eines Tatgeschehens als vollendeten bzw. versuchten (Eingehungs-)Betrug unter Heranziehung der Grundsätze des uneigentlichen Organisationsdelikts; ...

  • datenbank.nwb.de

    Uneigentliches Organisationsdelikt: Tateinheit bei wiederkehrenden gleichartigen Betrugstaten; notwendige Urteilsfeststellungen zu Einzelakten und Schuldumfang

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betrug - als uneigentliches Organisationsdelikt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2017, 340
  • NStZ 2017, 689
  • StV 2018, 34
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 29.07.2009 - 2 StR 160/09

    Notwendigkeit einer Abgrenzung zwischen der Strafbarkeit des Betreibens einer auf

    Auszug aus BGH, 24.11.2016 - 4 StR 87/16
    Danach können einzelne Beiträge eines Mittäters, mittelbaren Täters oder Gehilfen, die der Errichtung, Aufrechterhaltung und dem Ablauf eines auf Straftaten ausgerichteten Geschäftsbetriebs dienen, zu einer Tat im Rechtssinne zusammengefasst werden, indem die aus der Unternehmensstruktur heraus begangenen Tathandlungen in der Person des betreffenden Tatbeteiligten zu einer einheitlichen Tat im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB zusammengeführt werden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 26. August 2003 - 5 StR 145/03, BGHSt 48, 331, 341; Beschluss vom 29. Juli 2009 - 2 StR 160/09, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Sachdarstellung 15; Beschluss vom 3. März 2016 - 4 StR 134/15, wistra 2016, 309, 310).

    Aber auch bei Straftaten, die unter Schaffung und Ausnutzung einer Unternehmensstruktur "organisiert' begangen werden, sind im Urteil hinreichend konkrete Feststellungen zu den Einzelakten dergestalt zu treffen, dass das Revisionsgericht auch in die Lage versetzt wird zu beurteilen, ob der Tatrichter von einem zutreffenden Schuldumfang ausgegangen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juli 2009 - 2 StR 160/09 aaO, Tz. 7 f.).

  • BGH, 14.07.1999 - 3 StR 188/99

    Faktischer Geschäftsführer; Untreue, Kausalität zwischen Irrtum und

    Auszug aus BGH, 24.11.2016 - 4 StR 87/16
    Der Annahme eines vollendeten Betruges steht aber die - hier festgestellte - Mitursächlichkeit für den täuschungsbedingten Irrtum selbst dann nicht entgegen, wenn daneben noch ein anderer Beweggrund bestand, der für sich allein zu demselben Entschluss geführt hätte (BGH, Urteil vom 24. Februar 1959 - 5 StR 618/58, BGHSt 13, 13, 14 f.; und vom 14. Juli 1999 - 3 StR 188/99, NStZ 1999, 558, 559; Fischer, StGB, 64. Aufl., § 263 Rn. 87; MüKo-StGB/Hefendehl, 2. Aufl., § 263 Rn. 276).
  • BGH, 11.07.1991 - 1 StR 357/91

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Irrtum über

    Auszug aus BGH, 24.11.2016 - 4 StR 87/16
    Sollte die neu zur Entscheidung berufene Strafkammer erneut von einer solchen Unkenntnis ausgehen, wird sich die Prüfung der Frage aufdrängen, ob sich das Verhalten der Callcenter-Mitarbeiter als unwesentliche Abweichung des tatsächlichen vom vorgestellten Kausalverlauf darstellt (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 11. Juli 1991 - 1 StR 357/91, BGHSt 38, 32, 34; Senatsurteil vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 223/15, BGHR StGB § 16 Abs. 1 Kausalverlauf 4; SSW-StGB/Kudlich, 3. Aufl., vor §§ 13 ff. Rn. 61 f.).
  • BGH, 02.04.1987 - 4 StR 81/87

    Beurteilung von unberechtigten Gehaltsüberweisungen als selbständige Handlungen

    Auszug aus BGH, 24.11.2016 - 4 StR 87/16
    Sollen - wie hier - mehrere Personen durch eine Täuschung dazu veranlasst werden, wiederholte (hier monatlich erfolgende) Lastschrifteinzüge zu dulden und damit selbstschädigend über ihr Vermögen zu verfügen, bestimmt sich die Zahl der einzelnen Betrugstaten nämlich nicht nach der Zahl der Lastschriften, sondern nach der Zahl der getäuschten Personen (vgl. Senatsurteil vom 2. April 1987 - 4 StR 81/87, wistra 1987, 257 für mehrere, durch eine Täuschung veranlasste Überweisungen).
  • BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03

    Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug;

    Auszug aus BGH, 24.11.2016 - 4 StR 87/16
    Dies gilt namentlich für wiederkehrende gleichartige Einzelbetrugstaten im Rahmen einer betrieblichen Organisation (BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 184).
  • BGH, 03.12.2015 - 4 StR 223/15

    BGH hebt auf die Revision der Eltern des Opfers das Urteil im "Scheunenmord"-Fall

    Auszug aus BGH, 24.11.2016 - 4 StR 87/16
    Sollte die neu zur Entscheidung berufene Strafkammer erneut von einer solchen Unkenntnis ausgehen, wird sich die Prüfung der Frage aufdrängen, ob sich das Verhalten der Callcenter-Mitarbeiter als unwesentliche Abweichung des tatsächlichen vom vorgestellten Kausalverlauf darstellt (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 11. Juli 1991 - 1 StR 357/91, BGHSt 38, 32, 34; Senatsurteil vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 223/15, BGHR StGB § 16 Abs. 1 Kausalverlauf 4; SSW-StGB/Kudlich, 3. Aufl., vor §§ 13 ff. Rn. 61 f.).
  • BGH, 24.02.1959 - 5 StR 618/58

    Strafbarkeit wegen vollendeten Betruges, wegen versuchten Betruges und wegen

    Auszug aus BGH, 24.11.2016 - 4 StR 87/16
    Der Annahme eines vollendeten Betruges steht aber die - hier festgestellte - Mitursächlichkeit für den täuschungsbedingten Irrtum selbst dann nicht entgegen, wenn daneben noch ein anderer Beweggrund bestand, der für sich allein zu demselben Entschluss geführt hätte (BGH, Urteil vom 24. Februar 1959 - 5 StR 618/58, BGHSt 13, 13, 14 f.; und vom 14. Juli 1999 - 3 StR 188/99, NStZ 1999, 558, 559; Fischer, StGB, 64. Aufl., § 263 Rn. 87; MüKo-StGB/Hefendehl, 2. Aufl., § 263 Rn. 276).
  • BGH, 22.01.2014 - 5 StR 468/12

    Beihilfe durch berufstypisches Verhalten (deliktischer Sinnbezug; subjektive

    Auszug aus BGH, 24.11.2016 - 4 StR 87/16
    c) Die aufgeführten sachlichrechtlichen Fehler führen angesichts der schwerwiegenden Mängel bei der Eingrenzung des Schuldumfangs zur Aufhebung des Schuldspruchs und nicht nur des Strafausspruchs (vgl. dazu BGH, Urteil vom 22. Januar 2014 - 5 StR 468/12, wistra 2014, 176, 179; LR-StPO/ Franke, 26. Aufl., § 353 Rn. 11, 13).
  • BGH, 06.02.2013 - 1 StR 263/12

    Betrug bei der massenhaften Vortäuschung von Auslagen (Porto-, Telefon- und

    Auszug aus BGH, 24.11.2016 - 4 StR 87/16
    Eine einseitige Beschränkung der Strafverfolgung auf den bloßen Tatversuch ohne Zustimmung der Staatsanwaltschaft, wie sie das Landgericht hier - wenn auch im Rahmen gleichartiger Tateinheit mit einem vollendeten Delikt - vorgenommen hat, sieht die Strafprozessordnung nicht vor (BGH, Beschluss vom 6. Februar 2013 - 1 StR 263/12, NJW 2013, 1545, 1546).
  • BGH, 03.03.2016 - 4 StR 134/15

    Tatmehrheit (eigenständige Bestimmung für jeden Tatbeteiligten: Zahl der eigenen

    Auszug aus BGH, 24.11.2016 - 4 StR 87/16
    Danach können einzelne Beiträge eines Mittäters, mittelbaren Täters oder Gehilfen, die der Errichtung, Aufrechterhaltung und dem Ablauf eines auf Straftaten ausgerichteten Geschäftsbetriebs dienen, zu einer Tat im Rechtssinne zusammengefasst werden, indem die aus der Unternehmensstruktur heraus begangenen Tathandlungen in der Person des betreffenden Tatbeteiligten zu einer einheitlichen Tat im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB zusammengeführt werden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 26. August 2003 - 5 StR 145/03, BGHSt 48, 331, 341; Beschluss vom 29. Juli 2009 - 2 StR 160/09, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Sachdarstellung 15; Beschluss vom 3. März 2016 - 4 StR 134/15, wistra 2016, 309, 310).
  • BGH, 06.11.2014 - 4 StR 290/14

    Feststellung des Absehens von der Verfallsanordnung wegen Ansprüchen Dritter

  • BGH, 22.05.2014 - 4 StR 430/13

    Anforderungen an die Feststellung und Darlegung des Irrtums beim gewerbsmäßigen

  • BGH, 26.08.2003 - 5 StR 145/03

    Strafklageverbrauch nach gerichtlicher Entscheidung gemäß § 153 Abs. 2 StPO;

  • BGH, 03.06.1997 - 4 StR 235/97

    Rechtswidrigkeit einer Verfallsanordnung bei Bestehen eines zivilrechtlichen

  • LG Düsseldorf, 23.11.2020 - 17 KLs 14/19
    Von dieser Handlungseinheit sind nur die Fälle ausgenommen, in denen der Täter selbst einen individuellen Tatbeitrag erbringt (vgl. BGH, Beschluss vom 29. November 2017 - 5 StR 335/17, in: juris; BGH, Beschluss vom 24. November 2016 - 4 StR 87/16, in: juris).
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