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   BGH, 24.11.2020 - 5 StR 439/20   

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https://dejure.org/2020,43394
BGH, 24.11.2020 - 5 StR 439/20 (https://dejure.org/2020,43394)
BGH, Entscheidung vom 24.11.2020 - 5 StR 439/20 (https://dejure.org/2020,43394)
BGH, Entscheidung vom 24. November 2020 - 5 StR 439/20 (https://dejure.org/2020,43394)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 273 StPO; § 345 StPO
    Wirkungslosigkeit der Urteilszustellung vor Fertigstellung des Protokolls (Beginn der Revisionsbegründungsfrist; Zeitpunkt der Fertigstellung; erforderliche Unterschriften; Urkundspersonen; Krankheiten oder Hinderungsgründe; Vermerk; Einschränkung des Dienstbetriebs ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 271 StPO, § 273 Abs 4 StPO, § 345 Abs 1 S 2 StPO

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zustellung des Urteils an die Verteidiger bei Fertigstellung des Hauptverhandlungsprotokolls hinsichtlich Laufs der Revisionsbegründungsfrist

  • rewis.io

    Beginn der Revisionsbegründungsfrist in Strafsachen: Notwendige Fertigstellung des Sitzungsprotokolls vor Urteilszustellung in Zeiten der Corona-Pandemie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 273 Abs. 4
    Zustellung des Urteils an die Verteidiger bei Fertigstellung des Hauptverhandlungsprotokolls hinsichtlich Laufs der Revisionsbegründungsfrist

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Protokoll der HV fertiggestellt? Es hilft bei "Corona” ein Verhinderungsvermerk

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 57

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.01.1991 - 3 StR 377/90

    Fertigstellung des Protokolls

    Auszug aus BGH, 24.11.2020 - 5 StR 439/20
    Ein Verstoß hiergegen macht die Zustellung wirkungslos und setzt deshalb die Revisionsbegründungsfrist nicht in Lauf (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Dezember 1976 - 4 StR 614/76, BGHSt 27, 80, 81; vom 3. Januar 1991 - 3 StR 377/90, BGHSt 37, 287, 288).

    Dies gilt aber nur, wenn beide Urkundspersonen das Protokoll als abgeschlossen ansehen (BGH, Beschluss vom 3. Januar 1991 - 3 StR 377/90, BGHSt 37, 287, 288).

    Weil hierüber Unklarheit bestand, hat der Senat über die Wirksamkeit der bisherigen Zustellung klarstellend befunden (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Januar 1991 - 3 StR 377/90, BGHSt 37, 287, 288).

  • BGH, 15.09.1969 - AnwSt (B) 2/69

    "Fertigstellung" des Sitzungsprotokolls

    Auszug aus BGH, 24.11.2020 - 5 StR 439/20
    Angesichts dessen erweist sich der unter dem Protokoll angebrachte Vermerk, wonach dieses bereits am 30. März 2020 fertiggestellt wurde, als widerlegt (vgl. zur Funktion und eingeschränkten Beweiskraft dieses nach § 273 Abs. 1 Satz 2 StPO anzubringenden Vermerks BGH, Beschluss vom 15. September 1969 - AnwSt (B) 2/69, BGHSt 23, 115).
  • BGH, 16.12.1976 - 4 StR 614/76

    Wirksamkeit der Zustellung eines Urteils vor Fertigstellung des Protokolls

    Auszug aus BGH, 24.11.2020 - 5 StR 439/20
    Ein Verstoß hiergegen macht die Zustellung wirkungslos und setzt deshalb die Revisionsbegründungsfrist nicht in Lauf (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Dezember 1976 - 4 StR 614/76, BGHSt 27, 80, 81; vom 3. Januar 1991 - 3 StR 377/90, BGHSt 37, 287, 288).
  • BGH, 23.04.2007 - GSSt 1/06

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zur Beachtlichkeit von

    Auszug aus BGH, 24.11.2020 - 5 StR 439/20
    a) Fertiggestellt ist ein Protokoll in dem Zeitpunkt, in dem die letzte der für die Beurkundung des gesamten Protokolls erforderlichen Unterschriften geleistet wurde, selbst wenn die Niederschrift sachlich oder formell fehlerhaft ist oder Lücken aufweist (BGH, Beschluss vom 23. April 2007 - GSSt 1/06, BGHSt 51, 298, 317).
  • BGH, 08.06.2011 - 3 StR 95/11

    Serienstraftaten (Teilfreispruch); Verfall (entgegenstehende Ansprüche

    Auszug aus BGH, 24.11.2020 - 5 StR 439/20
    Durch die Corona-Pandemie bedingte Einschränkungen des Dienstbetriebs können - anders als etwa dienstliche Überlastung (vgl. Stuckenberg, aaO Rn. 25) - ebenfalls geeignet sein, die geregelte Abwicklung des Verfahrens wesentlich zu verzögern, und deshalb im Einzelfall die Annahme einer - freilich näher darzulegenden - Verhinderung rechtfertigen (vgl. zum Beurteilungsspielraum des Vorsitzenden bei der Anbringung eines Verhinderungsvermerks auch BGH, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 3 StR 95/11 mwN).
  • BGH, 13.02.2013 - 4 StR 246/12

    Keine Urteilszustellung vor Fertigstellung des Protokolls (Begriff der

    Auszug aus BGH, 24.11.2020 - 5 StR 439/20
    Durch diese Regelung soll sichergestellt werden, dass mit dem Protokoll schon zu Beginn der regelmäßig mit der Urteilszustellung in Lauf gesetzten Revisionsbegründungsfrist eine abgeschlossene Grundlage für die Entscheidung über die Anbringung von Verfahrensrügen vorliegt, die dem Anfechtungsberechtigten während der gesamten Revisionsbegründungsfrist zur Einsichtnahme offen steht (BGH, Beschluss vom 13. Februar 2013 - 4 StR 246/12, NStZ 2014, 420, 421 mwN).
  • BGH, 18.05.2017 - 2 StR 361/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung (Ausschluss der

    Auszug aus BGH, 24.11.2020 - 5 StR 439/20
    Der Senat entnimmt aber dem genannten Vermerk des Vorsitzenden, dass das Protokoll inzwischen fertiggestellt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Mai 2017 - 2 StR 361/16).
  • BGH, 04.07.2023 - 5 StR 112/23

    Versäumung der Revisionsbegründungsfrist

    Denn es fehlte die Unterschrift der Justizbeschäftigten, welche am 27. September 2022 das Hauptverhandlungsprotokoll geführt hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 24. November 2020 - 5 StR 439/20, NStZ-RR 2021, 57).
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