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   BGH, 25.01.1983 - 5 StR 782/82   

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https://dejure.org/1983,2524
BGH, 25.01.1983 - 5 StR 782/82 (https://dejure.org/1983,2524)
BGH, Entscheidung vom 25.01.1983 - 5 StR 782/82 (https://dejure.org/1983,2524)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 1983 - 5 StR 782/82 (https://dejure.org/1983,2524)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Darlegung der Unschuld des Angeklagten als Pflicht des Schwurgerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1983, 228
  • StV 1983, 186
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.05.1981 - 1 StR 48/81

    Dieter Zlof

    Auszug aus BGH, 25.01.1983 - 5 StR 782/82
    Im Einzelfall kann es angezeigt sein, ungeachtet der Ausführungen in BHSt 30, 131 = NStZ 1981, 361 dem Verteidiger Einsicht in alle tatbezogenen Spurenakten zu gewähren.

    Es wird sich empfehlen, ungeachtet der Ausführungen in BGHSt 30, 131 [BGH 26.05.1981 - 1 StR 48/81] dem Verteidiger vor der neuen Hauptverhandlung Einsicht in alle tatbezogenen Spurenakten zu gewähren.

  • OLG Celle, 20.04.2022 - 2 Ws 62/22

    Fall Möhlmann: Neuer Wiederaufnahmegrund in § 362 Nr. 5 StPO ist verfassungsmäßig

    Auf die hiergegen vom Beschwerdeführer eingelegte Revision hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 25.01.1983, Az. 5 StR 782/82, das angefochtene Urteil mit den getroffenen Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Stade verwiesen.

    Dies bereits deshalb nicht, da das Urteil nebst den getroffenen Feststellungen im anschließenden Revisionsverfahren durch den Beschluss des Bundegerichtshofs vom 25.01.1983, Az. 5 StR 782/82, aufgehoben worden ist.

  • OLG Rostock, 07.07.2015 - 20 VAs 2/15

    Steuerstrafverfahren: Erstreckung des Akteneinsichtsrechts auf

    Dazu gehören auch etwaige Spurenakten (vgl. zum Begriff Wieczorek, Kriminalistik 1984, 598), soweit sie auch nur möglicherweise ("bei großzügigster Auslegung" BGH NStZ 1983, 228) irgendeinen Bezug zu der zu untersuchenden Tat oder zum möglichen Täter haben (vgl. Schmitt a.a.O. § 147 Rdz. 18 m.w.N.).
  • BGH, 28.09.1995 - 4 StR 68/95

    DerBundesgerichtshof bestätigt Schuldsprüche wegen Verstoßes gegen das

    Soweit in der Beweiswürdigung bei den Taten der Angeklagten Li. und K. ausgeführt wird, die Angeklagten hätten "keine Tatsachen unter Beweis gestellt, die geeignet waren, eine Durchfuhr im Rechtssinne darzulegen", sollte damit nicht, was rechtsfehlerhaft wäre (vgl. BGH StV 1983, 186), den Angeklagten die Beweislast für ihre Unschuld übertragen werden.
  • OLG Köln, 01.04.1986 - Ss 168/86

    Beiordnung eines Verteidigers; Strafaussetzung; Freiheitsstrafe mit

    Die Schwere der Tat beurteilt sich unter Berücksichtigung der eigenen Verteidigungsfähigkeit des Beschuldigten hauptsächlich nach der zu erwartenden Rechtsfolgenentscheidung (vgl. BGHSt 6, 199, 201 = NJW 1954, 1415; KG StV 1982, 412; 1983, 186; OLG Frankfurt StV 1983, 497; 1984, 370; OLG Hamburg StV 1984, 370 = NStZ 1984, 281 = MDR 1984, 689 = AnwBl 1984, 509; OLG Stuttgart StV 1981, 611 = KStZ 1981, 490 = AnwBl 1982, 33 ... = Justiz 1981, 446; OLG Koblenz vistra 1983, 122; SenE NJW 1972 1432; KK-Laufhütte, StPO, Rdn. 21 zu § 140; Kleinknecht/Meyer, StPO, 37. Aufl., Rdn. 17 zu § 140).
  • LG Nürnberg-Fürth, 12.01.2011 - 7 Qs 96/10

    Umfang des Akteneinsichtsrechts im Strafverfahren

    Bei der Entscheidung der Staatsanwaltschaft, welche Akten nach Anklageerhebung nachzureichen sind, ist im Interesse der Verteidigung eine großzügige Handhabung angebracht (BGH NStZ 1983, 228).
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