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   BGH, 25.01.1989 - IVa ZR 333/87   

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https://dejure.org/1989,2559
BGH, 25.01.1989 - IVa ZR 333/87 (https://dejure.org/1989,2559)
BGH, Entscheidung vom 25.01.1989 - IVa ZR 333/87 (https://dejure.org/1989,2559)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 1989 - IVa ZR 333/87 (https://dejure.org/1989,2559)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Annahme der Kenntnis eines Versicherers - Zurechnung der Kenntnis des Stellvertreters des Versicherers - Kenntniserlangung im Rahmen der Anbahnung eines Rechtsverhältnisses - Bezeichnung eines Bordells als Hotel in einem Antrag auf Versicherung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 44

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 44
    Zurechnung des Wissens Dritter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 609
  • MDR 1989, 617
  • VersR 1989, 398
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.11.1987 - IVa ZR 240/86

    Zurechnung des Wissens eines Vermittlungsagenten; Vortrags- und Beweislast für

    Auszug aus BGH, 25.01.1989 - IVa ZR 333/87
    Zur Kenntnis des Versicherers gebracht ist auch das, was seinem zur Auf- und Entgegennahme des Antrags auf Abschluß des Versicherungsvertrages befugten rechtsgeschäftlichen Stellvertreter im Rahmen von Vor- und Anbahnungsgesprächen mit Bezug auf die Antragstellung von einem Dritten gesagt oder vorgelegt wird, der im eigenen wirtschaftlichen Interesse am Zustandekommen des Versicherungsvertrages mitwirkt (Ergänzung zu BGHZ 102, 194 [BGH 11.11.1987 - IVa ZR 240/86]).

    Auch das, was einem für den Versicherer auftretenden Vermittlungsagenten mit Bezug auf die Antragstellung gesagt und vorgelegt worden ist, ohne Aufnahme in Antragsformularen zu finden, ist dem Versicherer selbst gesagt und vorgelegt worden, § 43 Nr. 1 VVG (vgl. dazu auch Senatsurteil vom 11. November 1987 - BGHZ 102, 194 [BGH 11.11.1987 - IVa ZR 240/86] = VersR 1988, 234 unter 3).

  • BGH, 20.06.2012 - IV ZR 150/11

    Gebäudeversicherung: Gefahrerhöhung durch Änderung der gewerblichen Nutzung von

    Die Anzeigepflicht beruht auf der Annahme, dass mit dieser Nutzungsänderung eine Gefahrerhöhung einhergeht, insbesondere wegen des damit oft verbundenen kriminellen Milieus (Senatsurteil vom 15. Januar 1989 - IVa ZR 333/87, VersR 1989, 398, 399; OLG Düsseldorf r+s 1996, 147; OLG Köln r+s 1991, 138; Langheid/Wandt, MünchKomm VVG 2010 § 19 Rn. 74; soweit Loacker aaO der Ansicht ist, dass dies die Richtigkeit der Hypothese voraussetze, dass es in Bordellbetrieben statistisch häufiger zu Bränden kommt, ist dies nicht maßgeblich, weil Versicherer dieses Risiko jedenfalls entweder gar nicht oder zu deutlich höheren Tarifen versichern).
  • OLG Hamm, 12.11.2014 - 20 U 261/12

    Leistungsfreiheit des Gebäudeversicherers wegen Gefahrerhöhung

    Die Anzeigepflicht beruht auf der Annahme, dass mit dieser Nutzungsänderung eine Gefahrerhöhung einhergeht, insbesondere wegen des damit oft verbundenen kriminellen Milieus (BGH, Urteil vom 15. Januar 1989 - IVa ZR 333/87, VersR 1989, 398, 399; OLG Düsseldorf, r+s 1996, 147; OLG Köln r+s 1991, 138).
  • BGH, 13.05.1992 - IV ZR 79/91

    Leistung einer Vorauszahlung aus einem Lebensversicherungsvertrag unter Abtretung

    Dem Vermittlungsagenten Achazi dürfte kaum entgangen sein, daß sein Verhandlungspartner, der Vater des Klägers, nicht identisch ist mit dem als Antragsteller bezeichneten 24 jährigen Studenten Othmar B. In anderem Zusammenhang hat das Berufungsgericht nicht verkannt, daß sich die Beklagte die Kenntnis ihres Vermittlungsagenten zurechnen lassen muß, die dieser bei der Auf- und Entgegennahme des Versicherungsantrags erlangt (Senatsurteil vom 25. Januar 1989 - IVa ZR 333/87 - VersR 1989, 398 unter 2 a).
  • OLG Koblenz, 31.03.2000 - 10 U 1097/99

    Zurechnung privaten Wissens des Versicherungsagenten

    Nach ständiger Rechtsprechung hat der Versicherungsagent als "Auge und Ohr" des Versicherers über den Wortlaut des § 43 Nr. 1 und Nr. 2 VVG hinaus zwar eine Empfangsvollmacht für vorvertragliche - auch mündliche - Anzeigen des Versicherungsnehmers mit der Folge, dass alles, was der Versicherungsagent bei Antragsaufnahme vom Versicherungsnehmer oder einem Dritten mitgeteilt bekommt, auch zur Kenntnis des Versicherers gelangt (BGH, VersR 1989, 398 und ständig; Römer/Langheid, VVG, SS 16, 17 Rdnr. 20 bis 21 mit Nachweisen); privates Wissen des Versicherungsagenten reicht dabei indessen nicht aus (vgl. BGH, VersR 1990, 150/151).
  • OLG Düsseldorf, 14.05.2002 - 4 U 181/01

    Wirksamer Rücktritt des Versicherers vom Versicherungsvertrag bei falschen

    Allerdings muss sie sich das Wissen zurechnen lassen, das ihr Agent in Ausübung der Stellvertretung bei der Aufnahme des Versicherungsantrags erlangt hat (sog. Auge-und-Ohr-Rechtsprechung (BGH, VersR 1988, 234, 237; 1989, 398; 833 f., Langheid, a.a.O., §§ 16, 17 Rn. 20 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 25.05.1991 - 20 W 19/91

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts; Haftung

    Umstände zur Kenntnis des Versicherers gelangt sind, konnte dieser dem Antragsteller keine Anzeigepflichtverletzung vorwerfen (vgl. BGH VersR 1989, 398, 833).
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