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BGH, 25.01.1996 - III ZR 98/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand - Versäumung der Frist zur Einlegung des Rechtsmittels - Zurechenbares anwaltliches Organisationsverschulden - Erfordernis der Einhaltung der Frist zur Antragstellung auf Wiedereinsetzung in den ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Dresden, 21.03.1995 - 14 U 1517/94
- BGH, 25.01.1996 - III ZR 98/95
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 19.12.1988 - II ZR 243/88
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …
Auszug aus BGH, 25.01.1996 - III ZR 98/95
Unter diesem Gesichtspunkt muß er eigenverantwortlich das für den Lauf der Rechtsmittelfrist maßgebliche Zustellungsdatum feststellen und dem Anwalt der Rechtsmittelinstanz in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise mitteilen (vgl. nur BGH, Beschluß vom 19. Dezember 1988 - II ZR 243/88 - BGHR ZPO § 234 Abs. 1 - Fristbeginn 2 - m.w.N.). - BGH, 14.11.1990 - XII ZB 141/90
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Fristbeginn bei Mittellosigkeit - …
Auszug aus BGH, 25.01.1996 - III ZR 98/95
Das ist schon dann der Fall, wenn das Weiterbestehen des Hindernisses nicht mehr als unverschuldet angesehen werden kann (st. Rspr; vgl. nur BGH, Beschluß vom 14. November 1990 - XII ZB 141/90 - BGHR ZPO § 234 Abs. 2 Fristbeginn 4). - BGH, 24.03.1994 - I ZB 1/94
Anforderungen an die Büroorganisation einer überörtlichen Sozietät im Hinblick …
Auszug aus BGH, 25.01.1996 - III ZR 98/95
Da die Zustellung des Urteils an die Prozeßbevollmächtigten in L. erfolgte, galt es zunächst und vor allem, im Büro L. die entsprechenden organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen dafür zu treffen, daß bei einer Übermittlung des Urteils an das "federführende" Büro in F. ein eindeutiger, der Gefahr von Mißverständnissen der vorliegenden Art vorbeugender Hinweis auf das Datum der Zustellung und damit den Beginn der Rechtsmittelfrist gegeben wird (vgl. zur Frage der Verantwortungsbereiche bei der Fristenkontrolle innerhalb einer überörtlichen Sozietät BGH, Beschluß vom 24. März 1994 - I ZB 1/94 - NJW 1994, 1878 = BGHR ZPO § 233 Fristenkontrolle 35). - BGH, 31.01.1990 - VIII ZB 44/89
Beginn der Frist für die Stellung des Wiedereinsetzungsantrages wegen Versäumung …
Auszug aus BGH, 25.01.1996 - III ZR 98/95
Dies wiederum ist davon abhängig, wann der Anwalt erstmals (erneut) Anlaß hatte zu prüfen, ob das Fristende richtig ermittelt und festgestellt worden ist (BGH, Beschluß vom 31. Januar 1990 - VIII ZB 44/89 - BGHR ZPO § 234 Abs. 2 Fristbeginn 3).