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   BGH, 25.01.1999 - II ZB 12/98   

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https://dejure.org/1999,8806
BGH, 25.01.1999 - II ZB 12/98 (https://dejure.org/1999,8806)
BGH, Entscheidung vom 25.01.1999 - II ZB 12/98 (https://dejure.org/1999,8806)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 1999 - II ZB 12/98 (https://dejure.org/1999,8806)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde zum Bundesgerichtshof

  • Judicialis

    FGG § 29 Abs. 1 Satz 2; ; FGG § 28; ; FGG § 11; ; FGG § 29 Abs. 1 Satz 1; ; LwVG § 24; ; LwVG § 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 28; LwVG §§ 9, 24
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts über die Ablehnung eines Rechtspflegers in Landwirtschaftsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.07.1997 - II ZB 7/97

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit

    Auszug aus BGH, 25.01.1999 - II ZB 12/98
    Die Rechtsprechung läßt jedoch ausnahmsweise die Erhebung einer außerordentlichen Beschwerde zum Bundesgerichtshof für den Fall zu, daß die Entscheidung eines Oberlandesgerichts mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist (Sen.Beschl. v. 7. Juli 1997 - II ZB 7/97, ZIP 1997, 1553).
  • BGH, 08.11.1994 - XI ZR 35/94

    Anfechtung einer Richterablehnung durch das Oberlandesgericht

    Auszug aus BGH, 25.01.1999 - II ZB 12/98
    Da die Beschwerde als unzulässig verworfen worden ist, sind diese Rechtsbehelfe als zulässig anzusehen (vgl. BGH, Urt. v. 8. November 1994 - XI ZR 35/94, NJW 1995, 403; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 13. Aufl., § 18 Rdn. 9 m.w.N. in Fn. 43).
  • BGH, 08.10.1992 - VII ZB 3/92

    Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit - Unstatthafte

    Auszug aus BGH, 25.01.1999 - II ZB 12/98
    Eine solche Anfechtungsmöglichkeit ist nur dann eröffnet, wenn eine Entscheidung mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und dem Gesetz inhaltlich fremd ist (BGHZ 119, 372, 374; Sen.Beschl. v. 16. März 1998 - II ZB 19/97, NJW 1998, 1715 - jeweils m.w.N.).
  • BGH, 16.03.1998 - II ZB 19/97

    Zulässigkeit einer Beschwerde zum BGH wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit der

    Auszug aus BGH, 25.01.1999 - II ZB 12/98
    Eine solche Anfechtungsmöglichkeit ist nur dann eröffnet, wenn eine Entscheidung mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und dem Gesetz inhaltlich fremd ist (BGHZ 119, 372, 374; Sen.Beschl. v. 16. März 1998 - II ZB 19/97, NJW 1998, 1715 - jeweils m.w.N.).
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