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   BGH, 25.01.2006 - 1 StR 438/05   

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https://dejure.org/2006,4809
BGH, 25.01.2006 - 1 StR 438/05 (https://dejure.org/2006,4809)
BGH, Entscheidung vom 25.01.2006 - 1 StR 438/05 (https://dejure.org/2006,4809)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 2006 - 1 StR 438/05 (https://dejure.org/2006,4809)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 EMRK; Art. 103 Abs. 2 GG; § 154 StPO; § 261 StPO
    Kein Strafklageverbrauch bei vorläufiger staatsanwaltlicher Verfahrenseinstellung (konkludente Wiederaufnahme); Inbegriff der Hauptverhandlung (Rüge mangelnder Feststellungen; Rekonstruktionsverbot); unzulässige Verfahrensabsprache (mangelnde Überprüfung eines ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anlagebetrug im Rahmen von Immobilienbeteiligungen in Millionenhöhe; Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung bei der Bewertung eines Geständnisses; Problematik des Strafklageverbrauchs bei vorläufig eingestellter und später wiederaufgenommener Anklage

  • Judicialis

    StPO § 154; ; StPO § 154 Abs. 1; ; StPO § 154 Abs. 2; ; StPO § 154a; ; StPO § 154a Abs. 1; ; StPO § 170 Abs. 2; ; StPO § 203; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 154 Abs. 3, Abs. 4
    Wiederaufnahme nach Einstellung durch die Staatsanwaltschaft

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 20
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.06.1998 - 2 StR 156/98

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen; Sexueller Missbrauch von Kindern;

    Auszug aus BGH, 25.01.2006 - 1 StR 438/05
    Wann und unter welchen Umständen es diese Überzeugung gewinnen darf oder nicht, kann ihm jedoch grundsätzlich nicht vorgeschrieben werden (vgl. BGH NStZ 1999, 92, 93).

    Dass der Angeklagte bei seiner Einlassung keine detaillierte Angaben mehr zum Anklagevorwurf gemacht und das Geständnis im Hinblick auf die Inaussichtstellung einer Strafobergrenze erfolgt ist, stehen seiner Glaubhaftigkeit nicht entgegen (vgl. BGH NStZ 1999, 92).

  • BGH, 18.04.1990 - 3 StR 252/88

    Nichteinhaltung einer Zusage durch die Staatsanwaltschaft; Strafzumessung bei

    Auszug aus BGH, 25.01.2006 - 1 StR 438/05
    Die Staatsanwaltschaft kann hingegen das Verfahren jederzeit wieder aufnehmen (vgl. BGHSt 30, 165; 37, 10, 13).
  • BGH, 26.06.1981 - 3 StR 83/81

    Gebundenheit der Staatsanwaltschaft an eine vor Anklageerhebung getroffene

    Auszug aus BGH, 25.01.2006 - 1 StR 438/05
    Die Staatsanwaltschaft kann hingegen das Verfahren jederzeit wieder aufnehmen (vgl. BGHSt 30, 165; 37, 10, 13).
  • BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04

    Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts

    Auszug aus BGH, 25.01.2006 - 1 StR 438/05
    Erforderlich ist allerdings, dass die Einlassung über ein inhaltsleeres Formalgeständnis hinausgeht (vgl. BGH - Großer Senat für Strafsachen - NJW 2005, 1440, 1442; BGHR § 302 Abs. 1 Satz 1 StPO, Rechtsmittelverzicht 25).
  • BGH, 08.12.2004 - 1 StR 483/04

    Gesetzlicher Richter: eigene Sachentscheidung bei nicht rechtsfehlerfreiem

    Auszug aus BGH, 25.01.2006 - 1 StR 438/05
    Angesichts der Einsatzstrafe von drei Jahren zehn Monaten wegen Betruges kann ausgeschlossen werden, dass das Landgericht auf eine niedrigere Gesamtfreiheitsstrafe erkannt hätte, wenn es von dem nunmehr gegebenen Schuldumfang ausgegangen wäre (vgl. § 354 Abs. 1, 1a, 1b Satz 3 StPO; BGH NJW 2005, 912).
  • OLG Hamburg, 19.02.2018 - 2 Rev 8/18

    Strafurteil wegen Drogen im Straßenverkehr: Anforderung an die Feststellung

    Wenn bzw. soweit ein Geständnis alleinige Grundlage der Überzeugungsbildung ist, genügt dieses dann nicht, wenn Umstände vorliegen, die geeignet sind, Zweifel an der Richtigkeit des Geständnisses zu begründen (vgl. BGH in NStZ 1999, 92, 93; vgl. auch BGH in NStZ-RR 2007, 20, 21), etwa wenn auf Grund der Komplexität des festgestellten Sachverhalts Zweifel bestehen, dass ein Angeklagter an das Tatgeschehen auch in den Einzelheiten genügende Erinnerung haben kann bzw. ein Geständnis sich auf einen Sachverhalt bezieht, der einer Kenntnis des Angeklagten nicht zugängliche Einzelheiten enthält (vgl. Ott, a.a.O., m.w.N.).
  • BGH, 30.04.2009 - 1 StR 745/08

    Erlöschen des Zeugnisverweigerungsrechts des Angehörigen eines Beschuldigten im

    Vielmehr kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren jederzeit wieder aufnehmen (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 20 m.w.N.).
  • BGH, 21.12.2023 - III ZR 21/23

    Inanspruchnahme einer Fondsgesellschaft auf Schadenersatz im Zusammenhang mit

    Insbesondere kann - soweit es das deutsche Recht anbelangt - nicht abschließend beurteilt werden, ob eine Wiederaufnahme des gemäß § 154 Abs. 1 StPO eingestellten Ermittlungsverfahrens wegen der Vorgänge betreffend den Fonds VII mit der Folge eines dem Zeugen zustehenden Zeugnisverweigerungsrechts gemäß § 384 Nr. 2 ZPO noch möglich wäre (vgl. dazu vgl. BGH, Beschluss vom 25. Januar 2006 - 1 StR 438/05, NStZ-RR 2007, 20; BeckOK StPO/Beukelmann, § 154 Rn. 16, 17) oder dem eine zwischenzeitlich eingetretene Verfolgungsverjährung (§§ 78-78c StGB) entgegenstehen würde.
  • BGH, 08.10.2013 - 4 StR 339/13

    Einstellung des Strafverfolgung wegen Geringfügigkeit (Verfahrenshindernis für

    In Fällen einer fehlerhaften Verfahrensweise nach § 154 Abs. 1 StPO (anstatt nach § 154a Abs. 1 StPO) durch die Staatsanwaltschaft hat diese durch eine anschließende Anklageerhebung das Verfahren zumindest konkludent wieder aufgenommen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Januar 2006 - 1 StR 438/05, NStZ-RR 2007, 20; Meyer-Goßner, aaO, § 154 Rn. 21a).
  • BVerwG, 01.03.2013 - 2 B 78.12

    Disziplinarklageverfahren; Strafurteil; Bindungswirkung; Lösung; wesentliche

    Ein bloßes inhaltsleeres Formalgeständnis reicht dagegen nicht aus (BGH, Großer Senat für Strafsachen, Beschluss vom 3. März 2005 - GSSt 1/04 - BGHSt 50, 40 S. 49 f.; BGH, Beschlüsse vom 20. April 2004 - 5 StR 11/04 - NJW 2004, 1885 f. und vom 25. Januar 2006 - 1 StR 438/05 - NStZ-RR 2007, 20 f., Urteil vom 26. Januar 2006 - 3 StR 415/02 - NStZ-RR 2006, 187 f., Beschlüsse vom 13. Juni 2007 - 3 StR 162/07 - NStZ-RR 2007, 307 und vom 11. Dezember 2008 - 3 StR 21/08 - NStZ 2009, 467 f.).
  • BGH, 21.12.2010 - 2 StR 344/10

    Begriff der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung (Bewertung einer

    Denn diese kann jederzeit - bis zum Eintritt der Verfolgungsverjährung - ein nach § 154 Abs. 1 StPO eingestelltes Verfahren wieder aufnehmen, ohne an die Beschränkungen des § 154 Abs. 3 und 4 StPO gebunden zu sein (BGHSt 30, 165; 37, 10, 11; BGHR StPO § 154 Abs. 4, Wiederaufnahme 1; BGH NStZ-RR 2007, 20; Meyer-Goßner StPO 53. Aufl. § 154 Rn. 21a).
  • BGH, 09.05.2006 - 1 StR 37/06

    Aufklärungsrüge (Abgrenzung von der Rüge der mangelnden Verwertung eines in die

    Inwieweit auch eine derartige Rüge erfolglos wäre, da für das Revisionsgericht das Einführen der Kurznachrichten durch Zeugenbeweis ohne Rekonstruktion der Beweisaufnahme nicht feststellbar ist (vgl. Senatsbeschluss vom 25. Januar 2006 - 1 StR 438/05 - Umdruck S. 6; Schoreit aaO Rdn. 52), braucht der Senat ebenfalls nicht zu entscheiden.
  • OLG Rostock, 18.10.2013 - 1 Ss 9/13

    Betrug durch den zahlungsunfähigen, meistbietenden Ersteigerer einer Immobilie im

    Das Landgericht hat mit zutreffenden Erwägungen, denen sich der Senat in vollem Umfang anschließt, in der "Zusage" der Staatsanwaltschaft vom 03.05.2007 vor dem Amtsgericht Stralsund im Verfahren - 14 Ls 330/06 -, "Mögliche weitere Straftaten, die sich aus dem wirtschaftlichen Zusammenhang des Angeklagten und hiesigen Zuständigkeitsort bis zum Zeitpunkt der heutigen Hauptverhandlung im Hinblick auf das heute zu fällende Urteil gem. § 154 StPO vorläufig (einzustellen)" kein Verfahrenshindernis des Strafklageverbrauchs hinsichtlich des Falles 1 der im vorliegendem Verfahren zu Grunde liegenden Anklage gesehen (so auch BGH, Beschl. v. 25.01.2006 - 1 StR 438/05, NStZ-RR 2007, 20).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.03.2014 - 81 D 1.12

    Lehrer; sexueller Missbrauch eines Kindes; - von Schutzbefohlenen;

    Ein Fall des Ausschlusses der Bindungswirkung nach § 58 Abs. 1 Satz 1 LDG wegen Zustandekommens des Strafurteils unter offenkundiger Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. März 2013 - 2 B 78.12 - juris, Rn. 9 ff.) ist nicht gegeben, denn das Landgericht hat die tatsächlichen Feststellungen seines Urteils nicht etwa ausschließlich auf ein inhaltsleeres Formalgeständnis (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 3. März 2005 - GSSt 1/04 - juris, Rn. 42; Beschluss vom 25. Januar 2006 - 1 StR 438/05 - juris, Rn. 20 ff.) des Beklagten in der Hauptverhandlung gestützt.
  • BGH, 06.10.2020 - XIII ZB 31/20

    Staatsanwaltschaftliches Einvernehmen für die Abschiebung eines Betroffenen im

    Ein durch Gerichtsbeschluss nach § 154 Abs. 2 StPO eingestelltes Verfahren kann nämlich unter den Voraussetzungen des § 154 Abs. 3 und 4 StPO wiederaufgenommen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Januar 2006 - 1 StR 438/05, NStZ-RR 2007, 20), und bei einer Verfahrenseinstellung durch die Staatsanwaltschaft nach § 154 Abs. 1 StPO genügt für eine Wiederaufnahme bereits das Vorliegen eines sachlich einleuchtenden Grundes (vgl. BGH, Urteil vom 18. April 1990 - 3 StR 252/88, BGHSt 37, 10, 13, und Beschluss vom 30. April 2009 - 1 StR 745/08, BGHSt 54, 1, 7, jeweils mwN).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2019 - 3d A 2175/18
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2017 - 3d A 932/14

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen eines sehr

  • OLG Nürnberg, 23.06.2009 - 1 OLG Ausl 130/07

    Auslieferung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls: Auslieferungshindernis des

  • OLG Stuttgart, 25.09.2007 - 1 Ws 183/07

    Keine Anklage im Fall des getöteten Kindes Tobias Oberlandesgericht Stuttgart

  • OLG Hamburg, 19.02.2018 - 1 Ss 1/18

    Drogenbedingte Fahruntüchtigkeit muss konkret festgestellt werden

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