Rechtsprechung
BGH, 25.01.2006 - IV ZR 153/04 (2) |
Volltextveröffentlichungen (9)
- bundesgerichtshof.de
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 1924 Abs. 4, 2287 Abs. 1
Missbräuchliche Benachteiligung von Vertragserben - Wolters Kluwer
Klage auf Einräumung von Miteigentum an einem Grundstück sowie auf Auskunft über die Einnahmen aus diesem Grundstück seit dem Erbfall; Zu Lebzeiten durch Vorempfänge bedachte Geschwister
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2287 Abs. 1
Missbräuchliche Benachteiligung von Vertragserben durch Verfügung zu Lebzeiten - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Erbrecht - Lebzeitige Zuwendungen zum Nachteil anderer Vertragserben
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)
Vertragserbe darf vom Erblasser nicht durch lebzeitige Schenkung benachteiligt werden
Verfahrensgang
- LG Mainz, 14.11.2003 - 9 O 385/01
- OLG Koblenz, 27.05.2004 - 5 U 1477/03
- BGH, 14.09.2005 - IV ZR 153/04
- BGH, 25.01.2006 - IV ZR 153/04 (2)
Papierfundstellen
- FamRZ 2006, 473
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 29.06.2005 - IV ZR 56/04
Wirksamkeit beeinträchtigende Verfügungen; Begriff des lebzeitigen …
Auszug aus BGH, 25.01.2006 - IV ZR 153/04
a) Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 29. Juni 2005 (IV ZR 56/04 - ZEV 2005, 479 unter 2) näher ausgeführt hat, lässt sich das Verhalten eines Erblassers, der im Hinblick auf Vorempfänge einzelner Vertragserben der Meinung ist, er müsse abweichend vom Erbvertrag anderen Vertragserben einen Ausgleich durch lebzeitige Zuwendungen verschaffen, nicht als Wahrung eines lebzeitigen Eigeninteresses des Erblassers werten, das von den benachteiligten Vertragserben hinzunehmen wäre. - BGH, 17.12.2003 - V ZR 343/02
Kostenentscheidung bei teilweiser Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde; …
Auszug aus BGH, 25.01.2006 - IV ZR 153/04
Soweit die Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss des Senats vom 14. September 2005 zurückgewiesen worden ist, hat die Beklagte - die Gerichtskosten nach dem Wert des erfolglosen Teils ihrer Beschwerde, d.h. 48.983,45 EUR - sowie die außergerichtlichen Kosten des Klägers und des Widerbeklagten zu 2) in Höhe von 48% des Gesamtstreitwerts des Beschwerdeverfahrens von 101.483,47 EUR zu tragen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2003 - V ZR 343/02 - NJW 2004, 1048 unter 2). - BGH, 27.09.1995 - IV ZR 217/93
Begriff der beeinträchtigenden Schenkung
Auszug aus BGH, 25.01.2006 - IV ZR 153/04
c) Das Berufungsgericht wird den Voraussetzungen des § 2287 Abs. 1 BGB daher noch einmal nachzugehen und auch zu prüfen haben, ob die streitige lebzeitige Verfügung des Erblassers im Hinblick auf Pflichtteilsansprüche der Brüder der Beklagten deren nach dem Erbvertrag berechtigte Erberwartungen objektiv überhaupt beeinträchtigt haben (vgl. BGHZ 88, 269, 272; Senatsurteil vom 27. September 1995 - IV ZR 217/93 - ZEV 1996, 25 unter 3 a). - BGH, 27.01.1982 - IVa ZR 240/80
Schutz des Vertragserben
Auszug aus BGH, 25.01.2006 - IV ZR 153/04
Einer solchen Wertung des vorliegenden Sachverhalts steht nicht entgegen, dass in Fällen einer sittlichen Verpflichtung oder eines altersbedingten Versorgungsbedarfs das lebzeitige Eigeninteresse des Erblassers schon beim Abschluss des Erbvertrages vorhanden sein kann und gleichwohl eine spätere, den Vertragserben beeinträchtigende Schenkung - bei Berücksichtigung nachträglich eingetretener Veränderungen - rechtfertigt (BGHZ 83, 44, 46). - BGH, 28.09.1983 - IVa ZR 168/82
§ 2287 BGB - Verhältnis zum Pflichtteilsanspruch des Beschenkten
Auszug aus BGH, 25.01.2006 - IV ZR 153/04
c) Das Berufungsgericht wird den Voraussetzungen des § 2287 Abs. 1 BGB daher noch einmal nachzugehen und auch zu prüfen haben, ob die streitige lebzeitige Verfügung des Erblassers im Hinblick auf Pflichtteilsansprüche der Brüder der Beklagten deren nach dem Erbvertrag berechtigte Erberwartungen objektiv überhaupt beeinträchtigt haben (vgl. BGHZ 88, 269, 272; Senatsurteil vom 27. September 1995 - IV ZR 217/93 - ZEV 1996, 25 unter 3 a).
- OLG Saarbrücken, 22.06.2022 - 5 U 98/21
Prüfung eines lebzeitigen Eigeninteresses des Erblassers an gemischten …
Ein solches Anliegen, das darauf abzielt, die sie bindenden Anordnungen aus dem gemeinschaftlichen Testament nachträglich zu korrigieren, spricht jedoch nicht gegen, sondern ganz im Gegenteil für einen die Anwendung des § 2287 BGB rechtfertigenden Missbrauch der lebzeitigen Verfügungsbefugnis der Erblasserin (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 2005 - IV ZR 56/04, NJW-RR 2005, 1462; Urteil vom 25. Januar 2006 - IV ZR 153/04, FamRZ 2006, 473). - OLG Hamm, 20.04.2023 - 10 U 78/22
Zuständigkeit; Landwirtschaftsgericht
Ein solches Anliegen, das darauf abzielt, die bindenden Anordnungen aus dem gemeinschaftlichen Testament nachträglich zu korrigieren, spricht im Übrigen nicht gegen, sondern - ganz im Gegenteil - für einen, die Anwendung des § 2287 BGB rechtfertigenden Missbrauch der lebzeitigen Verfügungsbefugnis der Erblasserin (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 2005 - IV ZR 56/04, NJW-RR 2005, 1462; Urteil vom 25. Januar 2006 - IV ZR 153/04, FamRZ 2006, 473).