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   BGH, 25.01.2007 - I ZR 133/04   

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https://dejure.org/2007,690
BGH, 25.01.2007 - I ZR 133/04 (https://dejure.org/2007,690)
BGH, Entscheidung vom 25.01.2007 - I ZR 133/04 (https://dejure.org/2007,690)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 2007 - I ZR 133/04 (https://dejure.org/2007,690)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • IWW
  • aufrecht.de

    Testfotos III

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Beweis von Rechtsverstößen durch Fotoaufnahmen

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbswidrigkeit einer preisvergleichenden Werbung im geschäftlichen Verkehr von Selbstbedienungs-Warenhäusern; Vornahme eines Preisvergleiches durch die Anbringung eines großkopierten Kassenbons des eigenen und des konkurrierenden Unternehmens in den eigenen ...

  • kanzlei.biz

    Beweisfotos in Geschäftsräumen beim Ausbleiben von Störungen erlaubt

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 10

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3 § 4 Nr. 10
    "Testfotos III"; Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Beweisführung über Wettbewerbsverstöße durch Lichtbildaufnahmen

  • rechtsportal.de

    UWG § 3 § 4 Nr. 10
    "Testfotos III"; Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Beweisführung über Wettbewerbsverstöße durch Lichtbildaufnahmen

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Testfotos III

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wettbewerbsverbot undTestfotos

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Vergleichen Sie" - Irreführende Werbung eines Selbstbedienungs-Warenhauses

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Testfotos in Geschäftsräumen des Mitbewerbers

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Erlaubtes Fotografieren in Geschäftsräumen

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Testfotos in Geschäftsräumen nach Interessenabwägung erlaubt

  • it-recht-kanzlei.de (Zusammenfassung)

    Ungenehmigtes Fotografieren in den Geschäftsräumen eines Mitbewerbers kann zulässig sein

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Erlaubtes Fotografieren in Geschäftsräumen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Testfotos in Geschäftsräumen des Mitbewerbers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1335
  • MDR 2007, 1273
  • GRUR 2007, 802
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BGH, 16.07.2009 - I ZR 56/07

    Betriebsbeobachtung

    So kann das Anfertigen von Fotografien in den Geschäftsräumen eines Mitbewerbers zum Beweis eines Wettbewerbsverstoßes nach der Rechtsprechung des Senats als gezielte Behinderung anzusehen sein, wenn nach den Umständen des Einzelfalls die konkrete Gefahr einer erheblichen Betriebsstörung zu befürchten ist (vgl. BGH, Urt. v. 25.1.2007 - I ZR 133/04, GRUR 2007, 802 Tz. 25 ff. = WRP 2007, 1082 - Testfotos III).
  • OLG Hamm, 20.07.2010 - 4 U 101/10

    Angabe "Jahreswagen - 1 Vorbesitzer / 1. Hand" bei einem Mietwagen ist

    Es ist anerkannt, dass zum Nachweis eines Wettbewerbsverstoßes auch Testpersonen, Testanrufe und Testkäufe vorgenommen werden dürfen, insbesondere wenn Verstöße nicht anders als durch Testbefragungen dokumentiert werden können (vgl. BGH GRUR 2007, 802 Tz. 26 - Testfotos).
  • OLG Köln, 15.02.2019 - 6 U 214/18

    Zulässigkeit der Klage des Geschäftsführers einer GmbH wegen

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die Erteilung eines Hausverbots eine gezielte Behinderung darstellen kann (vgl. BGH, GRUR 1966, 564 - Hausverbot I; GRUR 1979, 859 - Hausverbot II; Urteil vom 26.06.1981 - I ZR 71/79, GRUR 1981, 827 - Vertragswidriger Testkauf; Urteil vom 25.01.2007 - I ZR 133/04, GRUR 2007, 802 - Testfotos III; Köhler in Köhler/Bornkamm/Feddersen aaO, § 4 Rn. 1.161; Isele in GRUR 2008, 1064).
  • OLG Hamm, 10.06.2008 - 4 U 37/08

    Keine Behinderung eines Mitbewerbers bei automatischer Sperrung seiner IP-Adresse

    Dabei gilt es indes abzuwägen zwischen dem Interesse des getesteten Unternehmers an der Vermeidung einer Betriebsstörung und dem Interesse des testenden Unternehmers, etwaige Wettbewerbsverstöße hinreichend darlegen und beweisen zu können (BGH GRUR 2007, 802, 805 - Testfotos III).
  • OLG Karlsruhe, 17.03.2016 - 4 U 218/15

    Mild gesalzen - Werbung mit nährwertbezogenen Angaben: Bezeichnung von

    Dieser registriert regelmäßig die Hervorhebung (vgl. hierzu: BGH 25.1.2007 - I ZR 133/04 - Testfoto III - GRUR 2007, 802 Tz. 21 f. Lindacher in: Teplitzky/Peifer/Leistner, UWG, 2. Auflage 2013 § 5 Rn. 104).
  • OLG Düsseldorf, 13.09.2018 - 15 U 52/17

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend eine Vorschubeinrichtung zum

    Erforderlich ist vielmehr stets eine umfassende Interessen- und Güterabwägung im Einzelfall (BVerfG NJW 2002, 3619; BGH NJW 1994, 2289; vgl. auch BGH GRUR 2007, 802 - Testfotos III).
  • OLG Stuttgart, 11.11.2010 - 2 U 29/10

    Wettbewerbsverstoß: Telefonwerbung eines Energieversorgungsunternehmens bei zuvor

    Zwar kann ein unbestimmter abstrakter Antrag als Minus das Begehren einer Unterlassung der konkreten Verletzungsform einschließen (BGH GRUR 2007, 802 [Tz. 28] - Testfoto III ; WRP 2000, 383, 386 - Ehemalige Herstellerpreisempfehlung ).
  • OLG Stuttgart, 26.03.2009 - 2 U 87/08

    Wettbewerbsrecht: Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen

    b) Doch auch dann, wenn die Klagebegründung zur Auslegung dieses Klagantrages herangezogen (vgl. hierzu BGH GRUR 2009, 73 [Tz. 20] - Telefonieren für 0 Cent! ; 2008, 1002 [Tz. 17] - Schuhpark ) oder der zu weit gefasste Klageantrag, der nicht auf die Umstände abstellt, dahin verstanden wird, dass hilfsweise auf die konkreten Verletzungshandlungen abgestellt wird (vgl. hierzu BGH GRUR 2007, 802 [Tz. 28] - Testfotos III ), ist ein solcher Klagantrag unbegründet.
  • OLG Düsseldorf, 28.10.2014 - 20 U 168/13

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung eines Versicherers mit der Bezeichnung

    Eine blickfangmäßig herausgestellte Angabe darf für sich genommen nicht unrichtig oder auch nur für den Verkehr missverständlich sein; eine irrtumsausschließende Aufklärung kann in solchen Fällen nur durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis erfolgen kann, wenn dieser am Blickfang teilhat und dadurch eine Zuordnung zu den herausgestellten Angaben gewahrt bleibt (BGH, GRUR 2007, 802 Rn. 19 - Testfotos III).
  • OLG Düsseldorf, 30.10.2007 - 20 U 86/07

    Zur wettbewerbswidrigen Angabe von Flugpreisen ohne Einschluss des

    Eine irrtumsausschließende Aufklärung kann in solchen Fällen nur durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis erfolgen, wenn dieser am Blickfang teilhat und dadurch die Zuordnung zu den herausgestellten Angaben gewahrt bleibt (std. Rspr.: BGH, Urt. v. 15.01.2007, I ZR 133/04 - Testfotos III, Juris Rn. 19 = WRP 2007, 1082; BGH, Urt. v. 28.11.2002, I ZR 110/00 - Preis ohne Monitor, Juris Rn. 14 = GRUR 2003, 249; BGH, Urt. v. 17.02.2000, I ZR 254/97 - Computerwerbung, Juris Rn. 33 = GRUR 2000, 911 jew. m. zahlr. w. Nachw.).
  • OLG Hamburg, 24.01.2008 - 3 U 130/07

    Klarstellungsgebot in der Werbung bei Angeboten in getrennten Wirtschaftsräumen

  • OLG Hamburg, 17.01.2008 - 3 U 142/07

    Unterlassungsanspruch nach dem Recht der Gleichnamigen: Gestaltung eines

  • OLG Hamburg, 17.01.2008 - 3 U 143/07

    Klarstellungsgebot in der Werbung bei Angeboten in getrennten Wirtschaftsräumen

  • LG Hamburg, 05.06.2012 - 315 O 80/12

    Markenrecht: Unterlassungsanspruch wegen der Benutzung eines verwechslungsfähigen

  • BPatG, 16.12.2010 - 23 W (pat) 58/06
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