Rechtsprechung
BGH, 25.01.2011 - XI ZR 105/09 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Schadensersatz wegen Verlusten im Zusammenhang mit Terminoptionsgeschäften an US-amerikanischen Börsen; Verbindlichkeit einer Schiedsklausel bei mangelnder Kaufmannseigenschaft; Annahme einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung hinsichtlich der Vermittlung von für ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 32; BGB § 826; BGB § 830; WpHG § 37h
Schadensersatz wegen Verlusten im Zusammenhang mit Terminoptionsgeschäften an US-amerikanischen Börsen; Verbindlichkeit einer Schiedsklausel bei mangelnder Kaufmannseigenschaft; Annahme einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung hinsichtlich der Vermittlung von für ... - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Aktienrecht - Ausl. Broker und deutscher Vermittler bei vorsätzlicher Schädigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 17.05.2011 - XI ZR 215/09
Schadensersatzanspruch eines Deutschen gegen ein Brokerhaus mit Sitz im …
Die durch den Broker gegenüber dem Vermittler ausgesprochene Gestattung, im Rahmen seines unkontrolliert gebliebenen Geschäftsmodells Untervermittler einzuschalten, erweitert nicht nur den Kreis der Beteiligten, sondern steigert auch eine dem Broker bekannte Missbrauchsgefahr (Senatsurteile vom 25. Januar 2011 - XI ZR 195/08, WM 2011, 543 Rn. 33, XI ZR 350/08, WM 2011, 548 Rn. 42, XI ZR 100/09, WM 2011, 645 Rn. 48, XI ZR 105/09, juris Rn. 40, XI ZR 106/09, WM 2011, 735 Rn. 51 und XI ZR 156/09, juris Rn. 41). - BGH, 22.03.2011 - XI ZR 388/08
Annahme einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung bei einem außerhalb eines …
Die durch den Broker gegenüber dem Vermittler ausgesprochene Gestattung, im Rahmen seines unkontrolliert gebliebenen Geschäftsmodells Untervermittler einzuschalten, erweitert nicht nur den Kreis der Beteiligten, sondern steigert auch eine dem Broker bekannte Missbrauchsgefahr (Senatsurteile vom 25. Januar 2011 - XI ZR 195/08, WM 2011, 543 Rn. 33, - XI ZR 350/08, WM 2011, 548 Rn. 42, - XI ZR 100/09, WM 2011, 645 Rn. 48, - XI ZR 105/09, Rn. 40, - XI ZR 106/09, Rn. 51 und - XI ZR 156/09, Rn. 41).