Rechtsprechung
BGH, 25.01.2012 - 5 StR 482/11 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 20 StGB; § 21 StGB; § 261 StGB
Erheblich verminderte Schuldfähigkeit; Schuldunfähigkeit; Beweiswürdigung - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 20 StGB, § 21 StGB, § 63 StGB, § 257c StPO, § 333 StPO
Strafverfahren: Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch bei notwendiger Schuldfähigkeitsprüfung für den Angeklagten; Geeignetheit des Falles für eine Verfahrensverständigung - Wolters Kluwer
Erfordernis einer besonders sorgfältigen Gesamtwürdigung der Auswirkungen auf das seelische Gefüge des Täters bei Zusammenwirken mehrerer Beeinträchtigungen
- rewis.io
Strafverfahren: Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch bei notwendiger Schuldfähigkeitsprüfung für den Angeklagten; Geeignetheit des Falles für eine Verfahrensverständigung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 20; StGB § 21
Erfordernis einer besonders sorgfältigen Gesamtwürdigung der Auswirkungen auf das seelische Gefüge des Täters bei Zusammenwirken mehrerer Beeinträchtigungen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 27.06.2011 - 1 Kap Js 2543/10
- BGH, 25.01.2012 - 5 StR 482/11
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2012, 140
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86
Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit
Auszug aus BGH, 25.01.2012 - 5 StR 482/11
Dies gilt umso mehr, als das Zusammenwirken mehrerer Beeinträchtigungen stets eine besonders sorgfältige Gesamtwürdigung ihrer Auswirkungen auf das seelische Gefüge des Täters erfordert (vgl. BGH, Urteil vom 6. März 1986 - 4 StR 40/86, BGHSt 34, 22, 26;… Beschluss vom 9. April 1991 - 4 StR 120/91, BGHR StGB § 20 Ursachen, mehrere 2). - BGH, 09.04.1991 - 4 StR 120/91
Rechtmäßigkeit der Verurteilung eines Angeklagten wegen sexuellen Missbrauchs …
Auszug aus BGH, 25.01.2012 - 5 StR 482/11
Dies gilt umso mehr, als das Zusammenwirken mehrerer Beeinträchtigungen stets eine besonders sorgfältige Gesamtwürdigung ihrer Auswirkungen auf das seelische Gefüge des Täters erfordert (vgl. BGH, Urteil vom 6. März 1986 - 4 StR 40/86, BGHSt 34, 22, 26; Beschluss vom 9. April 1991 - 4 StR 120/91, BGHR StGB § 20 Ursachen, mehrere 2). - BGH, 10.01.2001 - 2 StR 500/00
Unwirksamer Rechtsmittelverzicht nach unrichtiger Erklärung oder Auskunft des …
Auszug aus BGH, 25.01.2012 - 5 StR 482/11
Denn das Urteil enthält keine rechtsfehlerfreie Begründung für die Annahme einer erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit des Angeklagten; auf der Grundlage des angefochtenen Urteils lässt sich nicht völlig ausschließen, dass der Angeklagte zur Tatzeit schuldunfähig war (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2001 - 2 StR 500/00, BGHSt 46, 257, 259).
- BGH, 08.10.2002 - 5 StR 365/02
Verminderte Schuldfähigkeit (Steuerungsfähigkeit; erhebliche affektiver Erregung …
Auszug aus BGH, 25.01.2012 - 5 StR 482/11
Abgesehen davon, dass der dem Angeklagten drohende Verlust seiner Tochter unter den hier gegebenen Umständen kaum als nichtiger Anlass bewertet werden kann, wäre ein Missverhältnis zwischen Anlass und Tat gerade Kennzeichen von Affekttaten (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juli 2011 - 5 StR 246/11) und dürfte daher bei der Strafzumessung allenfalls nach dem Maß der verminderten Schuld herangezogen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2002 - 5 StR 365/02, NStZ-RR 2003, 104, 105; st. Rspr.). - BGH, 22.06.2011 - 5 StR 226/11
Deal; grob sachwidrige Verständigung; Aufklärungspflicht (psychiatrische …
Auszug aus BGH, 25.01.2012 - 5 StR 482/11
b) Fälle wie der Vorliegende sind für Verfahrensabsprachen nach § 257c StPO nicht geeignet (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 2011 - 5 StR 226/11, StraFo 2011, 355). - BGH, 20.07.2011 - 5 StR 246/11
Totschlag; erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Gesamtwürdigung aller Umstände; …
Auszug aus BGH, 25.01.2012 - 5 StR 482/11
Abgesehen davon, dass der dem Angeklagten drohende Verlust seiner Tochter unter den hier gegebenen Umständen kaum als nichtiger Anlass bewertet werden kann, wäre ein Missverhältnis zwischen Anlass und Tat gerade Kennzeichen von Affekttaten (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juli 2011 - 5 StR 246/11) und dürfte daher bei der Strafzumessung allenfalls nach dem Maß der verminderten Schuld herangezogen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2002 - 5 StR 365/02, NStZ-RR 2003, 104, 105; st. Rspr.).
- BGH, 30.07.2019 - 2 StR 172/19
Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (Anforderungen an die Darstellung …
Das Zusammenwirken mehrerer Beeinträchtigungen erfordert stets eine besonders sorgfältige Gesamtwürdigung ihrer Auswirkungen auf das seelische Gefüge des Täters (BGH, Beschluss vom 25. Januar 2012 - 5 StR 482/11, NStZ-RR 2012, 140, 141).