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   BGH, 25.01.2012 - IX ZB 301/11   

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https://dejure.org/2012,581
BGH, 25.01.2012 - IX ZB 301/11 (https://dejure.org/2012,581)
BGH, Entscheidung vom 25.01.2012 - IX ZB 301/11 (https://dejure.org/2012,581)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 2012 - IX ZB 301/11 (https://dejure.org/2012,581)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 InsO, § 7 InsO vom 27.07.2001, § 574 Abs 1 S 1 Nr 2 ZPO
    Insolvenzverfahren: Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen einer irrtümlich durch das Beschwerdegericht angenommenen Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde wegen Außerkrafttretens des § 7 InsO

  • rewis.io

    Insolvenzverfahren: Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO a.F. § 7
    Auswirkungen einer irrtümlich durch das Beschwerdegericht angenommenen Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde wegen Außerkrafttretens des § 7 InsO

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Ablehnung von Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.03.2009 - IX ZB 193/08

    Bindung an die nachträgliche Zulassung einer Rechtsbeschwerde bei Irrtum des

    Auszug aus BGH, 25.01.2012 - IX ZB 301/11
    Der Umstand, dass das Beschwerdegericht irrtümlich davon ausgegangen ist, die Rechtsbeschwerde sei gemäß § 7 InsO a.F. kraft Gesetzes statthaft, ersetzt die nun erforderliche Zulassungsentscheidung nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 12. März 2009 - IX ZB 193/08, WM 2009, 1058 Rn. 9 f).
  • BGH, 21.03.2002 - IX ZB 18/02

    Postulationsfähigkeit bei Einlegung der Rechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 25.01.2012 - IX ZB 301/11
    Entgegen der mit dem angefochtenen Beschluss erteilten Rechtsmittelbelehrung bedarf die Einlegung der Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (§ 4 InsO, § 575 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 133 GVG) gemäß § 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO der Vertretung durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt (BGH, Beschluss vom 21. März 2002 - IX ZB 18/02, WM 2002, 1512, 1513; vom 18. Mai 2005 - VIII ZB 3/05, NJW 2005, 2017).
  • BGH, 18.05.2005 - VIII ZB 3/05

    Anwaltszwang für Anhörungsrüge im Rechtsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus BGH, 25.01.2012 - IX ZB 301/11
    Entgegen der mit dem angefochtenen Beschluss erteilten Rechtsmittelbelehrung bedarf die Einlegung der Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (§ 4 InsO, § 575 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 133 GVG) gemäß § 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO der Vertretung durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt (BGH, Beschluss vom 21. März 2002 - IX ZB 18/02, WM 2002, 1512, 1513; vom 18. Mai 2005 - VIII ZB 3/05, NJW 2005, 2017).
  • BGH, 10.05.2012 - IX ZB 295/11

    Rechtsbeschwerde im Insolvenzverfahren: Erforderlichkeit der Zulassung durch das

    bb) Demgegenüber hat der Senat die Regelung des Art. 103f Satz 1 EGInsO entsprechend der Vorstellung des Gesetzgebers dahingehend ausgelegt, dass das Zulassungserfordernis sich auf Rechtsbeschwerden gegen solche Beschwerdeentscheidungen bezieht, die seit dem Inkrafttreten des neuen Rechts erlassen worden sind (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - IX ZB 294/11, WM 2012, 276 Rn. 5; vom 18. Januar 2012 - IX ZB 1/12, Rn. 2; vom 25. Januar 2012 - IX ZB 301/11, Rn. 2).
  • BGH, 13.03.2012 - IX ZB 10/12

    Zulässigkeit von Rechtsbeschwerden gegen Beschwerdeentscheidungen im

    Die Neuregelung ist gemäß Art. 103f Satz 1 EGInsO auf die Rechtsbeschwerde gegen solche Beschwerdeentscheidungen anzuwenden, die nach dem Inkrafttreten des neuen Rechts erlassen worden sind (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - IX ZB 294/11, WM 2012, 276 Rn. 5; vom 18. Januar 2012 - IX ZB 1/12, juris Rn. 2; vom 25. Januar 2012 - IX ZB 301/11, juris Rn. 2).

    Der Umstand, dass das Beschwerdegericht möglicherweise irrtümlich davon ausgegangen ist, die Rechtsbeschwerde sei gemäß § 7 InsO aF kraft Gesetzes statthaft, ersetzt die erforderliche Zulassungsentscheidung nicht (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2011, aaO Rn. 6; vom 25. Januar 2012, aaO Rn. 3).

  • BGH, 10.05.2012 - IX ZB 296/11

    Rechtsbeschwerde gegen Eröffnung eines Sekundärinsolvenzverfahrens: Erfordernis

    bb) Demgegenüber hat der Senat die Regelung des Art. 103f Satz 1 EGInsO entsprechend der Vorstellung des Gesetzgebers dahingehend ausgelegt, dass das Zulassungserfordernis sich auf Rechtsbeschwerden gegen solche Beschwerdeentscheidungen bezieht, die seit dem Inkrafttreten des neuen Rechts erlassen worden sind (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - IX ZB 294/11, WM 2012, 276 Rn. 5; vom 18. Januar 2012 - IX ZB 1/12, Rn. 2; vom 25. Januar 2012 - IX ZB 301/11, Rn. 2).
  • BGH, 16.05.2012 - IX ZB 49/12

    Beschwerdemöglichkeit bei Ablehnung eines Antrags auf Eröffnung des

    Dabei ist im Streitfall gemäß der Übergangsregelung des Art. 103f Satz 1 EGInsO das neue Recht anzuwenden, weil die angefochtene Beschwerdeentscheidung nach dem 26. Oktober 2011 erlassen worden ist (vgl. BT-Drucks. 17/5334 S. 9; BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - IX ZB 294/11, WM 2012, 276 Rn. 5; vom 18. Januar 2012 - IX ZB 1/12, juris Rn. 2; vom 25. Januar 2012 - IX ZB 301/11, juris Rn. 2; vom 10. Mai 2012 - IX ZB 295/11).
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