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   BGH, 25.01.2017 - 1 StR 588/16   

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https://dejure.org/2017,5432
BGH, 25.01.2017 - 1 StR 588/16 (https://dejure.org/2017,5432)
BGH, Entscheidung vom 25.01.2017 - 1 StR 588/16 (https://dejure.org/2017,5432)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 2017 - 1 StR 588/16 (https://dejure.org/2017,5432)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 2 StGB
    Gefährliche Körperverletzung: Fortdauer des rechtswidrigen Angriffs im Rahmen der Notwehr

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 32 Abs. 2 StGB, § 261 StPO, § 33 StGB

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zum Vorliegen einer Notwehrlage

  • rewis.io

    Gefährliche Körperverletzung: Fortdauer des rechtswidrigen Angriffs im Rahmen der Notwehr

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Gefährliche Körperverletzung: Fortdauer des rechtswidrigen Angriffs im Rahmen der Notwehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Notwehr - und der gegenwärtige Angriff

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zum Vorliegen einer Notwehrlage

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StGB § 32 Abs. 2 ; StGB § 33
    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zum Vorliegen einer Notwehrlage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 168
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.01.2003 - 4 StR 267/02

    Notwehrexzess (Notwehrlage; Beweiswürdigung hinsichtlich der Annahme eines

    Auszug aus BGH, 25.01.2017 - 1 StR 588/16
    Einen Putativnotwehrexzess (vgl. BGH, Urteil vom 23. Januar 2003 - 4 StR 267/02, NStZ 2003, 599 f.), auf den § 33 StGB ohnehin keine Anwendung fände (BGH aaO), hat das Landgericht ebenfalls rechtsfehlerfrei nicht zugrunde gelegt.
  • BGH, 09.08.2005 - 1 StR 99/05

    Fortdauern eines Angriffs bei befürchteter Wiederholung; Erforderlichkeit bei

    Auszug aus BGH, 25.01.2017 - 1 StR 588/16
    Hat ein Angreifer bereits eine Verletzungshandlung begangen, so ist der Angriff so lange gegenwärtig i.S.v. § 32 Abs. 2 StGB, wie eine Wiederholung und damit ein erneutes Umschlagen in eine Verletzung unmittelbar zu befürchten ist (BGH, Urteile vom 24. November 2016 - 4 StR 235/16 Rn. 12, NStZ-RR 2017, 38, 39 mwN und vom 9. August 2005 - 1 StR 99/05, NStZ 2006, 152, 153).
  • BGH, 26.10.2016 - 2 StR 275/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Revisibilität des Freispruchs; erforderliche

    Auszug aus BGH, 25.01.2017 - 1 StR 588/16
    Es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zugunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (BGH, Urteil vom 26. Oktober 2016 - 2 StR 275/16, Rn. 12 mwN).
  • BGH, 24.11.2016 - 4 StR 235/16

    Notwehr (Gegenwärtigkeit des Angriffs: objektiver Maßstab); Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 25.01.2017 - 1 StR 588/16
    Hat ein Angreifer bereits eine Verletzungshandlung begangen, so ist der Angriff so lange gegenwärtig i.S.v. § 32 Abs. 2 StGB, wie eine Wiederholung und damit ein erneutes Umschlagen in eine Verletzung unmittelbar zu befürchten ist (BGH, Urteile vom 24. November 2016 - 4 StR 235/16 Rn. 12, NStZ-RR 2017, 38, 39 mwN und vom 9. August 2005 - 1 StR 99/05, NStZ 2006, 152, 153).
  • BGH, 18.04.2002 - 3 StR 503/01

    Freispruch wegen Tötung eines gewalttätigen Ehemannes aufgehoben

    Auszug aus BGH, 25.01.2017 - 1 StR 588/16
    Entscheidend sind daher nicht die Befürchtungen des Angegriffenen, sondern die Absichten des Angreifers und die von ihm ausgehende Gefahr einer (neuerlichen oder unverändert fortdauernden) Rechtsgutverletzung (BGH aaO jeweils mwN; siehe auch Urteil vom 18. April 2002 - 3 StR 503/01, NStZ-RR 2002, 203).
  • BGH, 21.03.2017 - 1 StR 486/16

    Urteilsgründe (Anforderungen an die Darlegung im Falle eines Freispruchs;

    Hat der Angreifer bereits eine Verletzungshandlung begangen, dauert der Angriff so lange an, wie eine Wiederholung und damit ein erneuter Umschlag in eine Verletzung unmittelbar zu befürchten ist (vgl. BGH, Urteil vom 9. August 2005 - 1 StR 99/05, NStZ 2006, 152, 153; Beschluss vom 25. Januar 2017 - 1 StR 588/16).

    Entscheidend sind daher nicht die Befürchtungen des Angegriffenen, sondern die Absichten des Angreifers und die von ihm ausgehende Gefahr einer (neuerlichen oder unverändert fortdauernden) Rechtsgutverletzung (vgl. BGH, Urteile vom 18. April 2002 - 3 StR 503/01, NStZ-RR 2002, 203; vom 9. August 2005 - 1 StR 99/05, NStZ 2006, 152, 153 und vom 24. November 2016 - 4 StR 235/16, NStZ-RR 2017, 38; Beschluss vom 25. Januar 2017 - 1 StR 588/16; siehe auch Beschluss vom 28. Oktober 2015 - 5 StR 397/15, JuS 2016, 562).

  • LG Köln, 29.01.2021 - 155 Ns 62/18
    Ein Angriff ist zwar auch gegenwärtig im Sinne von § 32 StGB, wenn bereits eine Angriffshandlung erfolgt ist und eine Wiederholung unmittelbar droht (vgl. BGH, B. v. 25.01.2017, 1 StR 588/16 - juris).
  • BGH, 21.02.2017 - 1 StR 618/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zugunsten des Angeklagten (oder Beschuldigten) Geschehensabläufe zu unterstellen, für deren Vorliegen außer den nicht widerlegbaren, aber auch durch nichts gestützten Angaben des Angeklagten oder Beschuldigten keine Anhaltspunkte bestehen (st. Rspr.; etwa BGH, Urteile vom 5. November 2014 - 1 StR 327/14, NStZ-RR 2015, 83, 85 und vom 26. Oktober 2016 - 2 StR 275/16 Rn. 12 jeweils mwN; vgl. auch Beschluss vom 25. Januar 2017 - 1 StR 588/16).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2017 - 4 B 31/17

    Zuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden wegen Vorwurfs eines mit Kriminalstrafe

    vgl. BGH, Beschluss vom 25.1.2017 - 1 StR 588/16 -, juris, m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2017 - 4 B 43/17

    Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden wegen seines

    vgl. BGH, Beschluss vom 25.1.2017 - 1 StR 588/16 -, juris, m. w. N.
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