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   BGH, 25.01.2017 - 5 StR 364/16   

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BGH, 25.01.2017 - 5 StR 364/16 (https://dejure.org/2017,3947)
BGH, Entscheidung vom 25.01.2017 - 5 StR 364/16 (https://dejure.org/2017,3947)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 2017 - 5 StR 364/16 (https://dejure.org/2017,3947)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 334 StGB; § 335 StGB
    Besonders schwerer Fall der Bestechung (bandenmäßige Begehung; Zustandekommen einer Bandenabrede; schlüssiges Verhalten; Herleitung aus dem wiederholten deliktischen Zusammenwirken; auf mindestens zwei weitere Personen erstreckter Bindungswille)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 334 Abs 1 S 1 StGB, § 335 Abs 1 Nr 1 Buchst b StGB, § 335 Abs 2 Nr 3 StGB, § 354 Abs 1a StPO
    Bestechlichkeit: Vorliegen einer Bande

  • IWW

    § 257c StPO, §§ 46b, 49 Abs. 1 StGB, § 205 StGB, § 335 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b StGB, § 334 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 335 Abs. 2 Nr. 3 StGB, § 354 Abs. 1a Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Bandenmäßige Begehung von Bestechungstaten; Revisionsgerichtliche Überprüfung der Strafrahmenwahl

  • rewis.io

    Bestechlichkeit: Vorliegen einer Bande

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bandenmäßige Begehung von Bestechungstaten; Revisionsgerichtliche Überprüfung der Strafrahmenwahl

  • datenbank.nwb.de

    Bestechlichkeit: Vorliegen einer Bande

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 114
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.06.2005 - 3 StR 492/04

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Bandenabrede

    Auszug aus BGH, 25.01.2017 - 5 StR 364/16
    Zwar bedarf es keiner ausdrücklichen Vereinbarung; die Bandenabrede kann auch durch schlüssiges Verhalten zustande kommen (BGH, Urteil vom 16. Juni 2005 - 3 StR 492/04, BGHSt 50, 160).

    Allerdings muss jeder den Willen haben, sich zur künftigen Begehung von Straftaten mit (mindestens) zwei anderen zu verbinden (BGH, Urteil vom 16. Juni 2005 aaO; Beschluss vom 16. März 2010 - 4 StR 497/09, wistra 2010, 347; LK/Vogel, 12. Aufl., § 244 StGB Rn. 60).

    Zwar kann die Bandenabrede auch dadurch zustande kommen, dass sich zwei Personen einig sind, künftig im Einzelnen noch ungewisse Straftaten mit zumindest einem dritten Beteiligten zu begehen, und der von der Absprache informierte Dritte sich der Vereinbarung ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten anschließt (BGH, Urteile vom 16. Juni 2005 aaO und vom 23. April 2009 - 3 StR 83/09, BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 1 Bande 9).

  • BGH, 01.12.2006 - 2 StR 495/06

    Versuchte räuberische Erpressung (Rücktritt)

    Auszug aus BGH, 25.01.2017 - 5 StR 364/16
    Für eine Entscheidung des Revisionsgerichts gemäß § 354 Abs. 1a Satz 1 StPO ist hier kein Raum, da der Rechtsfehler gerade die Strafrahmenwahl berührt und somit für die Bemessung der Einzelstrafen ein anderer Strafrahmen in Betracht kommen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Dezember 2006 - 2 StR 495/06, StV 2008, 176 und vom 4. Februar 2010 - 4 StR 585/09, StraFo 2010, 159).
  • BGH, 04.02.2010 - 4 StR 585/09

    Erörterungsmangel hinsichtlich einer Strafrahmenverschiebung infolge eines

    Auszug aus BGH, 25.01.2017 - 5 StR 364/16
    Für eine Entscheidung des Revisionsgerichts gemäß § 354 Abs. 1a Satz 1 StPO ist hier kein Raum, da der Rechtsfehler gerade die Strafrahmenwahl berührt und somit für die Bemessung der Einzelstrafen ein anderer Strafrahmen in Betracht kommen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Dezember 2006 - 2 StR 495/06, StV 2008, 176 und vom 4. Februar 2010 - 4 StR 585/09, StraFo 2010, 159).
  • BGH, 23.04.2009 - 3 StR 83/09

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Beihilfe;

    Auszug aus BGH, 25.01.2017 - 5 StR 364/16
    Zwar kann die Bandenabrede auch dadurch zustande kommen, dass sich zwei Personen einig sind, künftig im Einzelnen noch ungewisse Straftaten mit zumindest einem dritten Beteiligten zu begehen, und der von der Absprache informierte Dritte sich der Vereinbarung ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten anschließt (BGH, Urteile vom 16. Juni 2005 aaO und vom 23. April 2009 - 3 StR 83/09, BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 1 Bande 9).
  • BGH, 16.03.2010 - 4 StR 497/09

    Bandendiebstahl (Voraussetzungen der Bande; Feststellung; Bandenabrede;

    Auszug aus BGH, 25.01.2017 - 5 StR 364/16
    Allerdings muss jeder den Willen haben, sich zur künftigen Begehung von Straftaten mit (mindestens) zwei anderen zu verbinden (BGH, Urteil vom 16. Juni 2005 aaO; Beschluss vom 16. März 2010 - 4 StR 497/09, wistra 2010, 347; LK/Vogel, 12. Aufl., § 244 StGB Rn. 60).
  • BGH, 21.12.2007 - 2 StR 372/07

    Landgericht muss Straftaten der Kölner "Bickendorf Gangsters" teilweise erneut

    Auszug aus BGH, 25.01.2017 - 5 StR 364/16
    Ihr Vorliegen kann daher auch aus dem konkret feststellbaren, wiederholten deliktischen Zusammenwirken mehrerer Personen hergeleitet werden (vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 2007 - 2 StR 372/07, NStZ 2009, 35, 36).
  • BGH, 13.12.2012 - 1 StR 522/12

    Besonders schwerer Fall der Bestechlichkeit (Gewerbsmäßigkeit; Bande);

    Auszug aus BGH, 25.01.2017 - 5 StR 364/16
    Sie kann aus Beteiligten beider Seiten (Bestechender und Bestochener) bestehen (BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2012 - 1 StR 522/12, NStZ-RR 2013, 246; LK-Tiedemann, StGB, 12. Aufl., § 300 Rn. 6).
  • BGH, 22.03.2001 - GSSt 1/00

    Begriff der Bande

    Auszug aus BGH, 25.01.2017 - 5 StR 364/16
    aa) Eine Bande im Sinne des § 335 Abs. 2 Nr. 3 StGB setzt den Zusammenschluss von mindestens drei Personen mit dem Willen voraus, künftig für eine gewisse Dauer mehrere selbstständige, im Einzelnen noch ungewisse Taten nach § 334 Abs. 1 Satz 1 StGB zu begehen (vgl. BGH, Großer Senat für Strafsachen, Beschluss vom 22. März 2001 - GSSt 1/00, BGHSt 46, 321, 325).
  • BGH, 23.08.2017 - 1 StR 173/17

    Steuerhinterziehung (Hinterziehung von Kraftfahrzeugsteuer bei widerrechtlicher

    Dass diese Verbindung durch das gemeinsame subjektive Element zur Annahme einer natürlichen Handlungseinheit führen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Januar 2014 - 4 StR 528/13, NJW 2014, 871 und vom 15. Februar 2017 - 4 StR 629/16, StraFo 2017, 124), hat das Landgericht nicht ersichtlich in den Blick genommen.

    Es hat aber übersehen, dass dann, wenn der Täter schon beim Anbringen der Kennzeichen den Vorsatz hat, das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu nutzen, der - gegebenenfalls mehrfache - Gebrauch der unechten zusammengesetzten Urkunde sowie ihre Herstellung eine tatbestandliche Handlungseinheit und damit nur eine Urkundenfälschung darstellen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2014 - 4 StR 95/14, wistra 2014, 349; vom 21. Mai 2015 - 4 StR 164/15, DAR 2015, 702; vom 26. Oktober 2016 - 4 StR 354/16, NStZ-RR 2017, 26, 27 und vom 15. Februar 2017 - 4 StR 629/16, StraFo 2017, 124).

  • BGH, 17.10.2018 - 4 StR 149/18

    Urkundenfälschung (Tateinheit auch bei mehrfachem selbstständigen Gebrauch einer

    und 2. der Urteilsgründe trotz der kurzzeitigen Fahrtunterbrechung als einheitliches Gebrauchmachen von einer unechten zusammengesetzten Urkunde im Sinne des § 267 Abs. 1 3. Alternative StGB in Tateinheit mit § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG und § 6 Abs. 1 PflVG darstellen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Januar 2014 - 4 StR 528/13, NStZ 2014, 272), übersehen, dass auch der mehrfache selbständige Gebrauch einer unechten Urkunde mit dem Herstellen der unechten Urkunde eine tatbestandliche Handlungseinheit und damit eine materiellrechtliche Tat bilden, wenn der mehrfache Gebrauch dem schon bei der Fälschung bestehenden konkreten Gesamtvorsatz des Täters entspricht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 156/08, BGHR StGB § 267 Abs. 1 Konkurrenzen 3; vom 26. Oktober 2016 - 4 StR 354/16, NStZ-RR 2017, 26; vom 15. Februar 2017 - 4 StR 629/16, StraFo 2017, 124).
  • LG Köln, 10.12.2019 - 116 KLs 6/18

    Freiheitsstrafen nach Korruption in Flüchtlingsheimen

    Bandenmitglied kann nur sein, wer den Willen fasst, sich mit wenigstens zwei Anderen für eine gewisse Dauer zur künftigen Begehung von Straftaten zu verbinden (BGH 25.1.2017 - 5 StR 364/16 -, juris, Rn. 15; Korte, in: Münchener Kommentar zum StGB, 3. Auflage 2019, § 335 Rn. 17).
  • BGH, 14.01.2021 - 4 StR 468/20

    Revisionsgründe (Beruhen des Urteils auf fehlenden Feststellungen zu Beginn und

    Eine Entscheidung des Revisionsgerichts gemäß § 354 Abs. 1a StPO kommt im Hinblick darauf, dass der Rechtsfehler bereits die Strafrahmenwahl berührt, nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Februar 2010 - 4 StR 585/09; Urteil vom 25. Januar 2017 - 5 StR 364/16).
  • BGH, 07.09.2017 - 5 StR 359/17

    Fehlende Erörterung der sich aufdrängenden Voraussetzungen einer Aufklärungshilfe

    Denn der Rechtsfehler berührt die Strafrahmenwahl, weswegen für die Bemessung der Einzelstrafe ein anderer Strafrahmen in Betracht kommen kann (vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 2017 - 5 StR 364/16, NStZ-RR 2017, 114, 115 mwN).
  • OLG Zweibrücken, 29.07.2019 - 1 OLG 2 Ss 20/19

    Ablehnung von Gutachtenerstellung zur Wechselwirkung von Cannabis mit weiteren

    Für eine Entscheidung des Senats gemäß § 354 Abs. 1a S. 1 StPO ist im Hinblick darauf, dass für die Bemessung der Einzelstrafen jeweils ein anderer Strafrahmen in Betracht kommt, kein Raum (vgl. BGH, Urteil vom 25.1.2017 - 5 StR 364/16, NStZ-RR 2017, 114; Beschluss vom 4.2.2010 - 4 StR 585/09, BeckRS 2010, 4908).
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