Rechtsprechung
BGH, 25.01.2017 - I ZR 113/15 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 103 Abs 1 GG, § 307 Abs 1 S 2 BGB, Art 29 CMR, § 435 HGB
Internationaler Straßengüterverkehr: Wirksamkeit einer in einem Frachtvertrag formularmäßig vereinbarten Ersatzzustellungsklausel; qualifiziertes Verschulden eines Paketdienstleisters bei Falschablieferung - IWW
§ 321a ZPO, Art. ... 103 Abs. 1 GG, § 522 Abs. 2 ZPO, § 544 Abs. 7 ZPO, § 561 ZPO, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, Art. 29 CMR, § 435 HGB, § 321a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § 321a Abs. 2 Satz 5 ZPO, § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO
- Wolters Kluwer
Anhörungsrüge betreffend den Abbruch der Zeugenvernehmung im internationalen Rechtshilfeverkehr; Wirksamkeit einer Ersatzzustellungsklausel in Allgemeinen Beförderungsbedingungen
- tis-gdv.de
Zustellung, Empfänger, Nachbar, Ablieferung, Ablieferung beim Nachbar, Paketversand, qualifiziertes Verschulden
- rewis.io
Internationaler Straßengüterverkehr: Wirksamkeit einer in einem Frachtvertrag formularmäßig vereinbarten Ersatzzustellungsklausel; qualifiziertes Verschulden eines Paketdienstleisters bei Falschablieferung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anhörungsrüge betreffend den Abbruch der Zeugenvernehmung im internationalen Rechtshilfeverkehr; Wirksamkeit einer Ersatzzustellungsklausel in Allgemeinen Beförderungsbedingungen
- datenbank.nwb.de
Internationaler Straßengüterverkehr: Wirksamkeit einer in einem Frachtvertrag formularmäßig vereinbarten Ersatzzustellungsklausel; qualifiziertes Verschulden eines Paketdienstleisters bei Falschablieferung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)
Unwirksamkeit einer Ersatzzustellungsklausel an den "Nachbarn"
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Düsseldorf, 14.03.2007 - 18 U 163/06
Zur Unwirksamkeit einer Klausel in Beförderungsbedingungen wegen Verwendung nicht …
Auszug aus BGH, 25.01.2017 - I ZR 113/15
b) Gegen die Annahme, das Gebrauchmachen von der vereinbarten Ersatzzustellungsklausel habe naheliegenderweise kein qualifiziertes Verschulden im Sinne von Art. 29 CMR, § 435 HGB dargestellt, spricht außerdem der Umstand, dass das Berufungsgericht die betreffende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten bereits mit Urteil vom 14. März 2007 für gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB und gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB unwirksam erklärt hatte (OLG Düsseldorf, VersR 2008, 1377 f.). - OLG Düsseldorf, 10.04.2014 - 6 U 132/13
Rechtliche Überprüfung von Klauseln in den AGB eines Paket- und Expressdienstes
Auszug aus BGH, 25.01.2017 - I ZR 113/15
Der Senat hat die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Berufungsgerichts vom 20. Mai 2015 vielmehr deshalb entsprechend § 561 ZPO als unbegründet angesehen, weil er die vom Berufungsgericht mehrfach und zuletzt im Beschluss vom 10. April 2014 - 6 U 132/13, juris Rn. 72 vertretene Auffassung als zutreffend angesehen hat, die von der Beklagten in der Nummer 10 ihrer Allgemeinen Beförderungsbedingungen verwendete Ersatzzustellungsklausel sei gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam. - BGH, 06.02.2013 - I ZR 22/12
Schadensersatzklage gegen ein Paketdienstunternehmen wegen des Verlustes von …
Auszug aus BGH, 25.01.2017 - I ZR 113/15
Das mit der Revision anzufechtende Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 20. Mai 2015 - 18 U 149/11, juris enthalte jedoch keinen Hinweis, dass dieses Gericht die Ersatzzustellungsklausel dort ebenso für unwirksam gehalten habe wie in seinem zuvor in dieser Sache ergangenen Zurückweisungsbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 2. Januar 2012 (OLG Düsseldorf, RdTW 2013, 276), den der Senat gemäß § 544 Abs. 7 ZPO aufgehoben habe (BGH, Beschluss vom 6. Februar 2013 - I ZR 22/12, TranspR 2013, 430). - OLG Düsseldorf, 02.01.2012 - 18 U 149/11
Anforderungen an die Ablieferung des Transportguts
Auszug aus BGH, 25.01.2017 - I ZR 113/15
Das mit der Revision anzufechtende Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 20. Mai 2015 - 18 U 149/11, juris enthalte jedoch keinen Hinweis, dass dieses Gericht die Ersatzzustellungsklausel dort ebenso für unwirksam gehalten habe wie in seinem zuvor in dieser Sache ergangenen Zurückweisungsbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 2. Januar 2012 (OLG Düsseldorf, RdTW 2013, 276), den der Senat gemäß § 544 Abs. 7 ZPO aufgehoben habe (BGH, Beschluss vom 6. Februar 2013 - I ZR 22/12, TranspR 2013, 430).