Rechtsprechung
BGH, 25.01.2017 - VIII ZR 249/15 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- lexetius.com
BGB § 278, § 556 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 1, Satz 2 und 3; WEG § 28 Abs. 3 und 5
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 278 BGB, § 556 Abs 3 S 1 Halbs 1 BGB, § 556 Abs 3 S 2 BGB, § 556 Abs 3 S 3 Halbs 2 BGB, § 28 Abs 3 WoEigG
Betriebskostenabrechnung bei Wohnungsmiete: Verspätung der Abrechnung wegen verspäteten Wohnungseigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung - IWW
§ 556 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1, § ... 259 BGB, § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB, § 556 Abs. 3 BGB, § 556 Abs. 4 BGB, § 28 Abs. 5 WEG, § 556 Abs. 3 Satz 3 Halbs. 2 BGB, § 278 BGB, § 389 BGB, § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB, § 28 Abs. 3 WEG, § 535 Abs. 2, Abs. 2 BGB, § 556 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 1 BGB, § 556 Abs. 3 Satz 3 Halbs. 1 BGB, § 556 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 1 Abs. 1 Satz 1 der Betriebskostenverordnung (BetrKV), § 556 BGB, § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrKV, § 556 Abs. 3 Satz 1 BGB, § 556, § 16 Abs. 2 WEG, Art. 1 des Gesetzes zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts (Mietrechtsreformgesetz), § 556 Abs. 3 Satz 2, 3 BGB, § 556 Abs. 3 Satz 5, 6 BGB, § 556 Abs. 1 BGB, § 556 Abs. 1, § 556a Abs. 1 BGB, § 556 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 1 Abs. 1, 2 Nr. 1, 2 BetrKV, § 556 Abs. 3 Satz 4 BGB, § 276 BGB
- Wolters Kluwer
Abrechnung des Vermieters einer Eigentumswohnung über die Betriebskostenvorauszahlungen des Mieters innerhalb der Jahresfrist; Abrechnung ohne Vorliegen des Beschlusses der Wohnungseigentümer über die Jahresabrechnung des Verwalters der Wohnungseigentümergemeinschaft; ...
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
BGB § 278, § 556 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 1, Satz 2 und 3; WEG § 28 Abs. 3 und 5
Fristgemäße Abrechnung der Betriebskosten gegenüber dem Mieter auch bei noch fehlendem WEG-Beschluss über die Jahresabrechnung - iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Wohnungseigentümer muss auch ohne Jahresabrechnung des Verwalters die Betriebkostenabrechnung innerhalb der Jahresfrist erstellen, § 556 BGB
- rewis.io
Betriebskostenabrechnung bei Wohnungsmiete: Verspätung der Abrechnung wegen verspäteten Wohnungseigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung
- wertermittlerportal
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abrechnung des Vermieters einer Eigentumswohnung über die Betriebskostenvorauszahlungen des Mieters innerhalb der Jahresfrist; Abrechnung ohne Vorliegen des Beschlusses der Wohnungseigentümer über die Jahresabrechnung des Verwalters der Wohnungseigentümergemeinschaft; ...
- rechtsportal.de
Abrechnung des Vermieters einer Eigentumswohnung über die Betriebskostenvorauszahlungen des Mieters innerhalb der Jahresfrist; Abrechnung ohne Vorliegen des Beschlusses der Wohnungseigentümer über die Jahresabrechnung des Verwalters der Wohnungseigentümergemeinschaft; ...
- datenbank.nwb.de
Betriebskostenabrechnung bei Wohnungsmiete: Verspätung der Abrechnung wegen verspäteten Wohnungseigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verspätete WEG-Abrechnung: Kann der Wohnungsvermieter Betriebskosten nachfordern?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (28)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Betriebskostennachforderungen des Vermieters einer Eigentumswohnung bei verspäteter WEG-Abrechnung
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Auch der Vermieter einer Eigentumswohnung muss rechtzeitig über die Betriebskosten abrechnen
- ra-skwar.de (Pressemitteilung)
Mietrecht: Betriebskostennachforderungen des Vermieters einer Eigentumswohnung bei verspäteter WEG-Abrechnung
- faz.net (Pressebericht, 25.01.2017)
Wie lange muss man Nebenkosten nachzahlen?
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Betriebskostennachforderungen für eine vermietete Eigentumswohnung - und die verspätete WEG-Abrechnung
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Betriebskostennachforderungen des Vermieters einer Eigentumswohnung bei verspäteter WEG-Abrechnung
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Betriebskostennachforderungen des Vermieters einer Eigentumswohnung bei verspäteter WEG-Abrechnung
- rabüro.de (Pressemitteilung)
BGH entscheidet über Betriebskostennachforderungen des Vermieters einer Eigentumswohnung bei verspäteter WEG-Abrechnung
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Betriebskostennachforderung bei verspäteter WEG-Abrechnung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Betriebskostennachforderungen des Vermieters einer Eigentumswohnung bei verspäteter WEG-Abrechnung
- spiegel.de (Pressemeldung, 25.01.2017)
Mieter müssen verspätete Nebenkosten-Abrechnung nicht zahlen
- sh-recht.de (Kurzinformation)
Verspätete WEG-Abrechnung rechtfertigt keine verspätete Abrechnung der Nebenkosten gegenüber Mieter
- dresdner-fachanwaelte.de (Kurzinformation)
Nachforderungsanspruch auf Betriebskosten - Untätigkeit schützt vor Strafe nicht!
- anwalt.de (Kurzinformation)
Bei zu später WEG-Abrechnung sind Nachforderungen beim Mieter ausgeschlossen!
- anwalt.de (Kurzinformation)
Betriebskostenabrechnung bei der vermieteten Eigentumswohung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Betriebskostenabrechnung durch WEG-Verwalter verspätet - kein Nachforderungsanspruch des Vermieters
- anwalt.de (Kurzinformation)
Verspätete Nebenkostenabrechnung/Betriebskostenabrechnung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Frist zur Nachforderung von Betriebskosten gilt auch bei verspäteter WEG-Abrechnung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Nachforderungsanspruch auf Betriebskosten - Untätigkeit schützt vor Strafe nicht!
- anwalt.de (Kurzinformation)
Nebenkostenabrechnung versus WEG-Jahresabrechnung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Fristgerechte Betriebskostenabrechnung bei der Eigentumswohnung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Noch keine Jahresabrechnung - Vermieter muss Nebenkosten dennoch rechtzeitig abrechnen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Jahresfrist für die Erstellung der Betriebskostenabrechnung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Abrechnungspflicht für vermietenden Eigentümer bei fehlender Abrechnung der WEG
- haerlein.de (Pressemitteilung)
Was Vermieter einer Eigentumswohnung und deren Mieter wissen sollten
- anwalt.de (Kurzinformation)
Mietrechtliche Betriebskostenabrechnung im Wohnungseigentum
- promietrecht.de (Kurzinformation)
Betriebskostenabrechnung für 2018 erst im Jahr 2020 bekommen
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Abrechnung über Betriebskostenvorauszahlungen einer vermieteten Eigentumswohnung bei verspäteter WEG-Abrechnung durch die Hausverwaltung
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Abrechnungsfrist für Betriebskosten bei vermieteter Eigentumswohnung? (IMR 2017, 129)
Verfahrensgang
- AG Schwetzingen, 26.11.2014 - 4 C 81/14
- LG Mannheim, 14.10.2015 - 4 S 142/14
- BGH, 25.01.2017 - VIII ZR 249/15
Papierfundstellen
- NJW 2017, 2608
- MDR 2017, 385
- NZM 2017, 216
- ZMR 2017, 303
Wird zitiert von ... (14)
- BGH, 19.01.2021 - VI ZR 188/17
Haftungsmaßstab bei pflichtwidrig unterlassenen Erste-Hilfe-Maßnahmen von …
f) Eine etwaige Pflichtverletzung der Beklagten zu 2 und 3 wäre dem Beklagten zu 1 zuzurechnen, da sie zur Leitung und Durchführung des Trainings von ihm bestellt worden sind und damit seine Erfüllungsgehilfen waren, denn sie sind mit seinem Willen bei der Erfüllung einer ihm obliegenden Verbindlichkeit als seine Hilfspersonen tätig geworden (vgl. nur BGH, Urteile vom 25. Januar 2017 - VIII ZR 249/15, NJW 2017, 2608 Rn. 43…, vom 24. Januar 2019 - I ZR 160/17, NJW 2019, 1596, Rn. 48). - BGH, 24.01.2019 - I ZR 160/17
Makleralleinauftrag: Schadensersatzanspruch des Maklerkunden wegen …
Erfüllungsgehilfe ist, wer nach den tatsächlichen Gegebenheiten des Falles mit dem Willen des Schuldners bei der Erfüllung einer diesem obliegenden Verbindlichkeit als seine Hilfsperson tätig wird (BGH, Urteil vom 25. Januar 2017 - VIII ZR 249/15, NJW 2017, 2608 Rn. 43). - OLG Schleswig, 29.10.2018 - 5 U 290/18
Missbräuchliche Verwendung von PIN und TAN
Erfüllungsgehilfe ist, wer nach den tatsächlichen Gegebenheiten des Falles mit dem Willen des Schuldners bei der Erfüllung einer diesem obliegenden Verbindlichkeit als seine Hilfsperson tätig wird (BGH, Urteil vom 25. Januar 2017 -VIII ZR 249/15, Rn. 43 mwN; st. Rspr.).Der Grund dafür, dass der Schuldner für das Verschulden eines Dritten einzustehen hat, liegt in der Erweiterung seines Geschäfts- und Risikobereichs; die Hilfsperson übernimmt eine Aufgabe, die im Verhältnis zum Gläubiger dem Schuldner selbst obliegt (BGH, Urteil vom 25. Januar 2017 - VIII ZR 249/15, Rn. 43 mwN).
- BGH, 14.03.2017 - VIII ZR 50/16
Betriebskostenabrechnung bei einer vermieteten Eigentumswohnung: Geltendmachung …
Vielmehr hat der Vermieter einer Eigentumswohnung über die Betriebskostenvorauszahlungen des Mieters grundsätzlich auch dann innerhalb der Jahresfrist des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB - wie hier seitens des Klägers erfolgt - abzurechnen, wenn zu diesem Zeitpunkt der Beschluss der Wohnungseigentümer über die Jahresabrechnung des Verwalters noch nicht vorliegt (Senatsurteil vom 25. Januar 2017 - VIII ZR 249/15, juris Rn. 17, 20 ff.).Die Beurteilung des Berufungsgerichts, dass der Kläger über die streitgegenständlichen Betriebskosten auch ohne Vorliegen eines Beschlusses der Wohnungserbbauberechtigtengemeinschaft (§ 28 Abs. 5 i.V.m. § 30 Abs. 3 Satz 2 WEG) abrechnen durfte und er demzufolge aus der Betriebskostenabrechnung einen Nachzahlungsanspruch gegen den Beklagten geltend machen kann, steht im Einklang mit den Grundsätzen des oben genannten Senatsurteils vom 25. Januar 2017 (VIII ZR 249/15, aaO).
Die Frage des laufenden Entstehens und des Anfallens der Betriebskosten für die vermietete Eigentumswohnung ist damit unabhängig hiervon nach den Grundsätzen des Wohnraummietrechts und dem Inhalt des konkreten Mietverhältnisses zu beurteilen (Senatsurteil vom 25. Januar 2017 - VIII ZR 249/15, aaO Rn. 23 f. mwN).
Wie der Senat in seinem Urteil vom 25. Januar 2017 (VIII ZR 249/15, aaO Rn. 25 ff., 36 ff.) im Einzelnen ausgeführt hat, dient § 556 Abs. 3 BGB der Abrechnungssicherheit für den Mieter und der Streitvermeidung und gewährleistet - was die Revision nicht hinreichend in den Blick nimmt - eine zeitnahe Abrechnung, damit der Mieter in einem überschaubaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Abrechnungszeitraum entweder über ein sich zu seinen Gunsten ergebendes Guthaben verfügen kann oder Gewissheit darüber erlangt, ob und in welcher Höhe er mit einer Nachforderung des Vermieters rechnen muss.
- OLG Nürnberg, 06.04.2021 - 3 U 2801/19
Was ist, wenn der Fußballspieler nicht will?
Der Grund dafür, dass der Schuldner für das Verschulden eines Dritten einzustehen hat, liegt in der Erweiterung seines Geschäfts- und Risikobereichs; die Hilfsperson übernimmt eine Aufgabe, die im Verhältnis zum Gläubiger dem Schuldner selbst obliegt (BGH, Urteil vom 25.01.2017 - VIII ZR 249/15, NJW 2017, 2608, Rn. 43). - LG München I, 28.12.2021 - 5 HKO 19057/18
Äußerungen und aktienrechtliche Treuepflicht
Es ist nicht erkennbar, inwieweit hier ein Erfüllungsgehilfe im Sinne des § 278 BGB tätig geworden sein könnte, also eine Person, die mit dem Willen der Beklagten zu 1) als Schuldnerin bei der Erfüllung einer ihr obliegenden Verbindlichkeit als deren Hilfsperson tätig wurde (vgl. BGH NJW 2017, 2608, 2612 = NZM 2017, 216, 220 = WuM 2017, 138, 143 m.w.N. aus der Rspr.), also im Zusammenhang mit der Wahrung der aktienrechtlichen Treuepflicht. - LG München I, 18.01.2018 - 31 S 11267/17
Unverschuldet verfristete Geltendmachung eines Heizkostensaldos
Die Entscheidung steht auch im Einklang mit der Entscheidung des BGH vom 25.01.17, Az: VIII ZR 249/15. - VGH Bayern, 20.03.2019 - 8 BV 17.862
Keine Verpflichtung zur Herstellung eines mangelfreien Kreuzungsbauwerks
Erfüllungsgehilfe ist, wer nach den tatsächlichen Gegebenheiten des Falles mit dem Willen des Schuldners bei der Erfüllung einer diesem obliegenden Verbindlichkeit als seine Hilfsperson tätig wird (vgl. BGH, U.v. 25.1.2017 - VIII ZR 249/15 - NJW 2017, 2608 = juris Rn. 43;… U.v. 8.2.1974 - V ZR 21/72 - BGHZ 62, 119 = juris Rn. 21;… Grüneberg in Palandt, BGB, § 278 Rn. 7). - LG Düsseldorf, 18.09.2019 - 25 S 18/19 Zwar hat der Bundesgerichtshof ausgeführt (Urteil vom 10. Februar 2017, - V ZR 166/16; Urteil vom 25. Januar 2017, - VIII ZR 249/15) ausgeführt, dass mit der Beschlussfassung über die Genehmigung eines Wirtschaftsplans die konkrete Beitragspflicht der Wohnungseigentümer entsteht.
- AG Hamburg-Blankenese, 05.07.2017 - 539 C 44/16
Unbestimmter Beschluss ist nichtig!
Der Kläger hätte über seine Sondereigentumsverwaltung auch unabhängig von einer WEG-Abrechnung oder einem Beschluss gemäß § 28 WEG über eine WEG-Jahresabrechnung abrechnen können und müssen (vgl. BGH ZMR 2017, 303).Vielmehr hat der BGH ihn mit Urteil vom 25.01.2017, VIII ZR 249/15, ZMR 2017, 303 eine klare Absage erteilt.
- LG Düsseldorf, 02.09.2020 - 25 S 23/19
Zu den Anforderungen an die Bestellung eines Verwalters
- LG Düsseldorf, 02.09.2020 - 25 S 23/95 C 88/18
- BVerwG, 20.03.2019 - 8 BV 17.862
- AG Hamburg-Blankenese, 18.12.2019 - 531 C 200/19
Kautionsrückzahlungsansprüche Mieter nach Beendigung Mietverhältnis