Rechtsprechung
BGH, 25.01.2018 - III ZR 561/16 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- IWW
- Wolters Kluwer
Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung ohne Sicherheitsleistung; Geltendmachung einer Haftungsbeschränkung durch den als Erben des Schuldners verurteilten Beklagten; Zwangsvollstreckung in den Nachlass
- rewis.io
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung im Revisionsverfahren: Stellung des vom Erblasser im Berufungsverfahren unterlassenen Vollstreckungsschutzantrags im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren durch den Erben
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung ohne Sicherheitsleistung; Geltendmachung einer Haftungsbeschränkung durch den als Erben des Schuldners verurteilten Beklagten; Zwangsvollstreckung in den Nachlass
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Beschränkung der Haftung des Erben auf das Erbe
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)
Beschränkung der Haftung des Erben auf das Erbe
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Nichtzulassungsbeschwerde - und die Einstellung der Zwangsvollstreckung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Geltendmachung einer Haftungsbeschränkung durch einen als Erben des Schuldners Verurteilten
Verfahrensgang
- LG Aachen, 19.05.2016 - 1 O 335/14
- OLG Köln, 25.11.2016 - 6 U 92/16
- BGH, 25.01.2018 - III ZR 561/16
Papierfundstellen
- FamRZ 2018, 767
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 21.10.2020 - VIII ZR 261/18
Beschwer eines klageführenden Versorgungsunternehmens durch den Vorbehalt der …
bb) Hat der Erbe - wie vorliegend in Form der Dürftigkeitseinrede (§ 1990 Abs. 1 BGB) sowie die Verschweigungseinrede (§ 1974 Abs. 1 BGB) - die Beschränkung seiner Haftung schon im Erkenntnisverfahren geltend gemacht, steht es dem Prozessgericht frei, deren materielle Voraussetzungen zu prüfen und zum Beispiel die Verurteilung auf Leistung aus dem Nachlass zu beschränken oder - wenn etwa die Erschöpfung des Nachlasses im Sinne von § 1990 Abs. 1 BGB feststeht - die Klage abzuweisen (vgl. BGH, Urteil vom 9. März 1983 - IVa ZR 211/81, NJW 1983, 2378 unter 2; Beschluss vom 25. Januar 2018 - III ZR 561/16, FamRZ 2018, 767 Rn. 5; jeweils mwN). - OLG Frankfurt, 02.06.2021 - 17 U 90/20
Anwendbarkeit des § 780 Abs. 1 ZPO auf die Haftung des Kommanditisten nach …
Aufgrund der von den Beklagten erhobenen Einrede der beschränkten Haftung wäre die Haftung der Beklagten entweder auf das der Beklagten zu 1) und dem Beklagten zu 3) angewachsene Gesellschaftsvermögen zu beschränken oder den Beklagten die Geltendmachung der Haftungsbeschränkung vorzubehalten gewesen (…zum Wahlrecht des Prozessgerichts: BGH Urteil vom 21. Oktober 2020 - VIII ZR 261/18, BeckRS 2020, 32221 Rn. 19; BGH, Beschluss vom 25. Januar 2018, III ZR 561/16, Rn. 5 mwN., BeckRS 2018, 1443; BGH…, Urteil vom 17. Februar 2017, V ZR 147/16, Rn. 12, BeckRS 2017, 113217), da es sich bei den streitgegenständlichen Hauptforderungen in Höhe von zusammen 1.374.932,50 ? um Verbindlichkeiten der X Immobilien Management KG und - aufgrund der Mithaftung - der A Dritte Vermögensverwaltung KG, der A Fünfte Vermögensverwaltung KG und der A Siebte Vermögensverwaltung KG handelt, die im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Beklagte zu 1) und zu 3) übergegangen sind und hinsichtlich derer die Haftung der Beklagten auf das ihnen jeweils angewachsene Gesellschaftsvermögen beschränkt ist.