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BGH, 25.01.2018 - III ZR 561/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 712 ZPO
- Wolters Kluwer
Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung ohne Sicherheitsleistung; Geltendmachung einer Haftungsbeschränkung durch den als Erben des Schuldners verurteilten Beklagten; Zwangsvollstreckung in den Nachlass
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung ohne Sicherheitsleistung; Geltendmachung einer Haftungsbeschränkung durch den als Erben des Schuldners verurteilten Beklagten; Zwangsvollstreckung in den Nachlass
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Beschränkung der Haftung des Erben auf das Erbe
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)
Beschränkung der Haftung des Erben auf das Erbe
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Nichtzulassungsbeschwerde - und die Einstellung der Zwangsvollstreckung
Verfahrensgang
- LG Aachen, 19.05.2016 - 1 O 335/14
- OLG Köln, 25.11.2016 - 6 U 92/16
- BGH, 25.01.2018 - III ZR 561/16
Papierfundstellen
- FamRZ 2018, 767
Wird zitiert von ...
- BGH, 21.10.2020 - VIII ZR 261/18 bb) Hat der Erbe - wie vorliegend in Form der Dürftigkeitseinrede (§ 1990 Abs. 1 BGB) sowie die Verschweigungseinrede (§ 1974 Abs. 1 BGB) - die Beschränkung seiner Haftung schon im Erkenntnisverfahren geltend gemacht, steht es dem Prozessgericht frei, deren materielle Voraussetzungen zu prüfen und zum Beispiel die Verurteilung auf Leistung aus dem Nachlass zu beschränken oder - wenn etwa die Erschöpfung des Nachlasses im Sinne von § 1990 Abs. 1 BGB feststeht - die Klage abzuweisen (vgl. BGH, Urteil vom 9. März 1983 - IVa ZR 211/81, NJW 1983, 2378 unter 2; Beschluss vom 25. Januar 2018 - III ZR 561/16, FamRZ 2018, 767 Rn. 5; jeweils mwN).