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   BGH, 25.01.2022 - 3 StR 487/21   

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BGH, 25.01.2022 - 3 StR 487/21 (https://dejure.org/2022,4629)
BGH, Entscheidung vom 25.01.2022 - 3 StR 487/21 (https://dejure.org/2022,4629)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 2022 - 3 StR 487/21 (https://dejure.org/2022,4629)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 21 StGB; § 49 Abs. 1 StGB; § 55 StGB
    Versagung einer Strafrahmenminderung bei vom Täter zu verantwortender Berauschung (erheblich verminderte Schuldfähigkeit); nachträgliche Gesamtstrafenbildung

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 StGB, § 21 StGB, § 49 StGB, § 67 Abs 2 S 3 StGB
    Strafzumessung bei selbstverschuldeter Berauschung und parallele Verhängung mehrerer getrennter Freiheitsstrafen: Strafmilderung bei selbst zu verantwortender Berauschung; Dauer des Vorwegvollzugs

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, §§ 21, 49 Abs. 1 StGB, § 64 StGB, § 337 Abs. 1 StPO, § 53 Abs. 1, § 54 Abs. 1, 2, § 55 Abs. 1 StGB, § 67 Abs. 2 Satz 3, Abs. 5 Satz 1 StGB, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Schuldspruch wegen Körperverletzung, Körperverletzung in Tateinheit mit tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte, mit Beleidigung und mit Sachbeschädigung sowie wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schuldspruch wegen Körperverletzung, Körperverletzung in Tateinheit mit tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte, mit Beleidigung und mit Sachbeschädigung sowie wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Strafmilderung durch Alkohol- und Drogenabhängigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2022, 349
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 18.12.2019 - 3 StR 575/19

    Voraussetzungen der fakultativen Strafrahmenmilderung bei trunkenheitsbedingt

    Auszug aus BGH, 25.01.2022 - 3 StR 487/21
    Zwar kommt die Versagung einer Strafrahmenverschiebung nach den §§ 21, 49 Abs. 1 StGB grundsätzlich in Betracht, wenn die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit auf eine selbst zu verantwortende Berauschung des Täters zurückzuführen ist (BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2021 - 4 StR 30/21, NStZ 2022, 93 Rn. 6; vom 18. Dezember 2019 - 3 StR 575/19, juris Rn. 5; vom 24. Juli 2017 - GSSt 3/17, BGHSt 62, 247 Rn. 43 ff.).

    Seine Berauschung ist dem Täter jedoch dann nicht uneingeschränkt vorwerfbar, wenn er alkoholkrank, alkoholüberempfindlich oder drogenabhängig ist (BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2019 - 3 StR 575/19, juris Rn. 5; Urteil vom 12. Juni 2008 - 3 StR 84/08, NStZ 2009, 258 Rn. 4; Beschluss vom 16. Januar 2008 - 3 StR 479/07, NStZ 2008, 330; Fischer, StGB, 69. Aufl., § 21 Rn. 26 mwN).

  • BGH, 12.06.2008 - 3 StR 84/08

    Verminderte Schuldfähigkeit (Strafrahmenverschiebung; selbst zu verantwortende

    Auszug aus BGH, 25.01.2022 - 3 StR 487/21
    Seine Berauschung ist dem Täter jedoch dann nicht uneingeschränkt vorwerfbar, wenn er alkoholkrank, alkoholüberempfindlich oder drogenabhängig ist (BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2019 - 3 StR 575/19, juris Rn. 5; Urteil vom 12. Juni 2008 - 3 StR 84/08, NStZ 2009, 258 Rn. 4; Beschluss vom 16. Januar 2008 - 3 StR 479/07, NStZ 2008, 330; Fischer, StGB, 69. Aufl., § 21 Rn. 26 mwN).
  • BGH, 20.09.2007 - 4 StR 431/07

    Gesamtstrafenbildung (keine Zäsurwirkung bei "Verbrauch" für eine nachträgliche

    Auszug aus BGH, 25.01.2022 - 3 StR 487/21
    Denn die vom Amtsgericht Osnabrück ausgesprochene nachträgliche Gesamtstrafe korrigierte dann den Strafausspruch des Urteils des Landgerichts Osnabrück vom 9. August 2019 und wäre damit für alle danach begangenen Taten - also auch die hier verfahrensgegenständlichen Taten - ohne Relevanz; sie wäre als auf das frühere Urteil "zurückprojiziert" zu behandeln und gesamtstrafenrechtlich verbraucht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Februar 2020 - 5 StR 613/19, juris Rn. 4; vom 20. September 2007 - 4 StR 431/07, juris; Urteil vom 12. August 1998 - 3 StR 537/97, BGHSt 44, 179, 180 f. mwN; Fischer, StGB, 69. Aufl., § 55 Rn. 12c).
  • BGH, 12.08.1998 - 3 StR 537/97

    Zäsurwirkung eines früheren Urteils bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 25.01.2022 - 3 StR 487/21
    Denn die vom Amtsgericht Osnabrück ausgesprochene nachträgliche Gesamtstrafe korrigierte dann den Strafausspruch des Urteils des Landgerichts Osnabrück vom 9. August 2019 und wäre damit für alle danach begangenen Taten - also auch die hier verfahrensgegenständlichen Taten - ohne Relevanz; sie wäre als auf das frühere Urteil "zurückprojiziert" zu behandeln und gesamtstrafenrechtlich verbraucht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Februar 2020 - 5 StR 613/19, juris Rn. 4; vom 20. September 2007 - 4 StR 431/07, juris; Urteil vom 12. August 1998 - 3 StR 537/97, BGHSt 44, 179, 180 f. mwN; Fischer, StGB, 69. Aufl., § 55 Rn. 12c).
  • BGH, 26.05.2020 - 2 StR 65/20

    Reihenfolge der Vollstreckung (Entscheidung über die Anrechnung verbüßter

    Auszug aus BGH, 25.01.2022 - 3 StR 487/21
    Zwar ist die Strafkammer im Ausgangspunkt zutreffend davon ausgegangen, dass bei paralleler Verhängung mehrerer getrennter Freiheitsstrafen in einem Urteil wegen der Zäsurwirkung einer Vorverurteilung Grundlage für die Bemessung der Dauer des Vorwegvollzugs die Summe der im Urteil ausgesprochenen Freiheitsstrafen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. November 2021 - 4 StR 337/21, juris Rn. 5; vom 26. Mai 2020 - 2 StR 65/20, NStZ-RR 2020, 242, 243; vom 19. Januar 2010 - 3 StR 499/09, NStZ-RR 2011, 106, 107).
  • BGH, 10.06.2021 - 4 StR 30/21

    Fakultative Strafrahmenverschiebung infolge verminderter Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 25.01.2022 - 3 StR 487/21
    Zwar kommt die Versagung einer Strafrahmenverschiebung nach den §§ 21, 49 Abs. 1 StGB grundsätzlich in Betracht, wenn die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit auf eine selbst zu verantwortende Berauschung des Täters zurückzuführen ist (BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2021 - 4 StR 30/21, NStZ 2022, 93 Rn. 6; vom 18. Dezember 2019 - 3 StR 575/19, juris Rn. 5; vom 24. Juli 2017 - GSSt 3/17, BGHSt 62, 247 Rn. 43 ff.).
  • BGH, 10.01.2017 - 3 StR 497/16

    Rechtsfehlerhafte Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung; fehlende Mitteilung des

    Auszug aus BGH, 25.01.2022 - 3 StR 487/21
    Damit aber ist zugleich die Zäsurwirkung dieser Vorverurteilung erloschen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2017 - 3 StR 497/16, NStZ-RR 2017, 169; Fischer, StGB, 69. Aufl., § 55 Rn. 10), sodass - als naheliegend - in Betracht kommt, dass die Strafkammer keine nachträgliche Gesamtstrafenbildung vornehmen und nicht zwei getrennte Strafen verhängen durfte, sondern die vier mit dem angefochtenen Urteil verhängten Einzelstrafen auf eine Gesamtstrafe hätte zurückführen müssen.
  • BGH, 20.02.2020 - 5 StR 613/19

    Rechtsfehlerhafte Gesamtstrafenbildung (Einziehung einer Strafe aus einem

    Auszug aus BGH, 25.01.2022 - 3 StR 487/21
    Denn die vom Amtsgericht Osnabrück ausgesprochene nachträgliche Gesamtstrafe korrigierte dann den Strafausspruch des Urteils des Landgerichts Osnabrück vom 9. August 2019 und wäre damit für alle danach begangenen Taten - also auch die hier verfahrensgegenständlichen Taten - ohne Relevanz; sie wäre als auf das frühere Urteil "zurückprojiziert" zu behandeln und gesamtstrafenrechtlich verbraucht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Februar 2020 - 5 StR 613/19, juris Rn. 4; vom 20. September 2007 - 4 StR 431/07, juris; Urteil vom 12. August 1998 - 3 StR 537/97, BGHSt 44, 179, 180 f. mwN; Fischer, StGB, 69. Aufl., § 55 Rn. 12c).
  • BGH, 23.11.2021 - 4 StR 337/21

    Bildung einer Gesamtstrafe (Zäsurwirkung eines rechtskräftigen und noch nicht

    Auszug aus BGH, 25.01.2022 - 3 StR 487/21
    Zwar ist die Strafkammer im Ausgangspunkt zutreffend davon ausgegangen, dass bei paralleler Verhängung mehrerer getrennter Freiheitsstrafen in einem Urteil wegen der Zäsurwirkung einer Vorverurteilung Grundlage für die Bemessung der Dauer des Vorwegvollzugs die Summe der im Urteil ausgesprochenen Freiheitsstrafen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. November 2021 - 4 StR 337/21, juris Rn. 5; vom 26. Mai 2020 - 2 StR 65/20, NStZ-RR 2020, 242, 243; vom 19. Januar 2010 - 3 StR 499/09, NStZ-RR 2011, 106, 107).
  • BGH, 16.01.2008 - 3 StR 479/07

    Ablehnung eines Beweisantrags (erwiesene Tatsache); Widerspruchsfreiheit der

    Auszug aus BGH, 25.01.2022 - 3 StR 487/21
    Seine Berauschung ist dem Täter jedoch dann nicht uneingeschränkt vorwerfbar, wenn er alkoholkrank, alkoholüberempfindlich oder drogenabhängig ist (BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2019 - 3 StR 575/19, juris Rn. 5; Urteil vom 12. Juni 2008 - 3 StR 84/08, NStZ 2009, 258 Rn. 4; Beschluss vom 16. Januar 2008 - 3 StR 479/07, NStZ 2008, 330; Fischer, StGB, 69. Aufl., § 21 Rn. 26 mwN).
  • BGH, 19.01.2010 - 3 StR 499/09

    Gesamtstrafenbildung (Zäsur; Bildung zweier Gesamtstrafen); Vorwegvollzug

  • BGH, 24.07.2017 - GSSt 3/17

    Tatrichterliche Ermessensentscheidung über Strafrahmenverschiebung bei

  • BGH, 05.04.2023 - 3 StR 47/23

    Betäubungsmittelstrafrecht (Rechtsfehler bei der Strafzumessung; Konkurrenzen);

    Zwar hat das Landgericht der Bestimmung der Vorwegvollzugsdauer zutreffend die Summe der beiden verhängten Gesamtfreiheitsstrafen zu Grunde gelegt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Januar 2022 - 3 StR 487/21, juris Rn. 12 mwN; vom 7. Juli 2010 - 2 StR 182/10, NStZ-RR 2010, 306; vom 19. Januar 2010 - 3 StR 499/09, BGHR StGB § 67 Abs. 2 Satz 3 Berechnung 1 Rn. 5 f.; MüKoStGB/Maier, 4. Aufl., § 67 Rn. 91).
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