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   BGH, 25.01.2023 - 1 StR 288/22   

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https://dejure.org/2023,3984
BGH, 25.01.2023 - 1 StR 288/22 (https://dejure.org/2023,3984)
BGH, Entscheidung vom 25.01.2023 - 1 StR 288/22 (https://dejure.org/2023,3984)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 2023 - 1 StR 288/22 (https://dejure.org/2023,3984)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO; § 422 StPO; § 73 Abs. 1 StGB; § 73c StGB; § 948 BGB
    Pflicht zur Mitteilung über außerhalb der Hauptverhandlung geführte Verständigungsgespräche (keine Mitteilungspflicht im abgetrennten Einziehungsverfahren über Verständigungsgespräche im Hauptsacheverfahren); Einziehung (keine Einziehung erlangten Bargelds im Original ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • IWW

    §§ 422, ... 423 StPO, § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO, § 421 StPO, § 422 StPO, § 423 Abs. 4 Satz 3 Halbsatz 2, § 257c Abs. 2 StPO, §§ 73 bis 73c StGB, § 422 Satz 1 StPO, § 421 Abs. 1 StPO, § 423 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 948 BGB, § 73c Satz 1 StGB, § 73 Abs. 1, § 73a Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Abtrennug des Verfahren über die Einziehung nach § 422 StPO; Mitteilungspflicht nach § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO zur Herstellung von Transparenz im verständigungsbasierten Erkenntnisverfahren

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 243 Abs. 4 S. 1; StPO § 422 ; StPO § 423
    Abtrennug des Verfahren über die Einziehung nach § 422 StPO ; Mitteilungspflicht nach § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO zur Herstellung von Transparenz im verständigungsbasierten Erkenntnisverfahren

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2023, 696
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.11.2018 - 2 StR 262/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Rechtsfehler aufgrund

    Auszug aus BGH, 25.01.2023 - 1 StR 288/22
    Nach dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe ist davon auszugehen, dass es zu einer Vermischung (§ 948 BGB) des legal erworbenen Bargelds des Angeklagten mit dem inkriminierten Bargeld gekommen ist, sodass die sichergestellten Euro-Münzen und -Scheine bereits deswegen "aus anderen Gründen" im Sinne des § 73c Satz 1 StGB nicht mehr gegenständlich eingezogen werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 17. August 2022 - 5 StR 7 211/22 Rn. 4; Urteil vom 21. November 2018 - 2 StR 262/18 Rn. 8); sie unterliegen damit insgesamt vielmehr der (erweiterten) Einziehung des Wertes von Taterträgen gemäß § 73 Abs. 1, § 73a Abs. 1, § 73c Satz 1 StGB.
  • BGH, 24.04.2019 - 1 StR 153/19

    Verständigung (erforderliche gerichtliche Erklärungen bei Abtrennung und

    Auszug aus BGH, 25.01.2023 - 1 StR 288/22
    Hierin liegt der entscheidende Unterschied zu der Aussetzung des Verfahrens, bei dem in der neu begonnenen Hauptverhandlung eine Pflicht zur Mitteilung von Verständigungsgesprächen, die in der ausgesetzten Hauptverhandlung geführt wurden, besteht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Dezember 2021 - 1 StR 418/21 Rn. 8 f. und vom 24. April 2019 - 1 StR 153/19, BGHR StPO § 243 Abs. 4 Mitteilungspflicht 12 Rn. 10).
  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BGH, 25.01.2023 - 1 StR 288/22
    aa) Die Mitteilungspflicht nach § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO dient der Herstellung von Transparenz im verständigungsbasierten Erkenntnisverfahren (vgl. etwa BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., BVerfGE 133, 168, 215 ff.).
  • BGH, 16.12.2021 - 1 StR 418/21

    Mitteilung über außerhalb der Hauptverhandlung geführte Verständigungsgespräche

    Auszug aus BGH, 25.01.2023 - 1 StR 288/22
    Hierin liegt der entscheidende Unterschied zu der Aussetzung des Verfahrens, bei dem in der neu begonnenen Hauptverhandlung eine Pflicht zur Mitteilung von Verständigungsgesprächen, die in der ausgesetzten Hauptverhandlung geführt wurden, besteht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Dezember 2021 - 1 StR 418/21 Rn. 8 f. und vom 24. April 2019 - 1 StR 153/19, BGHR StPO § 243 Abs. 4 Mitteilungspflicht 12 Rn. 10).
  • BGH, 06.02.2018 - 5 StR 600/17

    Einziehung von Taterträgen (zwingende Maßnahmen der Vermögensabschöpfung kein

    Auszug aus BGH, 25.01.2023 - 1 StR 288/22
    Die Einziehung von Taterträgen gehört daher als zwingende Nebenfolge bereits nicht zu den einer Verständigung zugänglichen Rechtsfolgen gemäß § 257c Abs. 2 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Februar 2018 - 5 StR 600/17, BGHR StPO § 257c Abs. 2 Satz 1 Verständigungsgegenstand 1 Rn. 8).
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