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   BGH, 25.01.2023 - 6 StR 419/22   

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BGH, 25.01.2023 - 6 StR 419/22 (https://dejure.org/2023,2023)
BGH, Entscheidung vom 25.01.2023 - 6 StR 419/22 (https://dejure.org/2023,2023)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 2023 - 6 StR 419/22 (https://dejure.org/2023,2023)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 30a Abs. 1 BtMG; § 26 StGB
    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und Anstiftung zur Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (konkurrenzrechtliche Beurteilung: Bewertungseinheit, Tateinheit)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.03.2003 - 1 StR 50/03

    Bandenhandel mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheit und Beihilfe; Einfuhr;

    Auszug aus BGH, 25.01.2023 - 6 StR 419/22
    Hinsichtlich des auf die Handelsmengen entfallenden Anteils der Betäubungsmittel kommt eine tateinheitliche Verurteilung wegen bandenmäßiger Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge deshalb nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. März 2020 - 4 StR 523/19, und vom 6. November 2012 - 4 StR 440/12; vgl. zur Beihilfe BGH, Beschluss vom 11. März 2003 - 1 StR 50/03 mwN, NStZ-RR 2003, 186).
  • BGH, 24.03.2020 - 4 StR 523/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge,

    Auszug aus BGH, 25.01.2023 - 6 StR 419/22
    Hinsichtlich des auf die Handelsmengen entfallenden Anteils der Betäubungsmittel kommt eine tateinheitliche Verurteilung wegen bandenmäßiger Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge deshalb nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. März 2020 - 4 StR 523/19, und vom 6. November 2012 - 4 StR 440/12; vgl. zur Beihilfe BGH, Beschluss vom 11. März 2003 - 1 StR 50/03 mwN, NStZ-RR 2003, 186).
  • BGH, 09.02.2021 - 6 StR 459/20

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Einbeziehung früherer

    Auszug aus BGH, 25.01.2023 - 6 StR 419/22
    Denn mit der Rechtskraft des genannten Strafbefehls hat sich die Maßnahme erledigt (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 2021 - 6 StR 459/20).
  • BGH, 01.10.1953 - 4 StR 224/53
    Auszug aus BGH, 25.01.2023 - 6 StR 419/22
    Nichts anderes gilt im Fall der Anstiftung (§ 26 StGB) zur Einfuhr im Sinne von § 30a Abs. 1 BtMG, denn der Strafgrund der Anstiftung liegt in der Mitwirkung an der Normverletzung des Täters (vgl. BGH, Urteil vom 1. Oktober 1953 - 4 StR 224/53, BGHSt 4, 355, 358).
  • BGH, 06.11.2012 - 4 StR 440/12

    Bewertungseinheit beim unerlaubten bandenmäßigen Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 25.01.2023 - 6 StR 419/22
    Hinsichtlich des auf die Handelsmengen entfallenden Anteils der Betäubungsmittel kommt eine tateinheitliche Verurteilung wegen bandenmäßiger Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge deshalb nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. März 2020 - 4 StR 523/19, und vom 6. November 2012 - 4 StR 440/12; vgl. zur Beihilfe BGH, Beschluss vom 11. März 2003 - 1 StR 50/03 mwN, NStZ-RR 2003, 186).
  • BGH, 08.03.2023 - 6 StR 59/23

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Einbeziehung früherer

    Der Senat kann die Einziehungsentscheidung deshalb in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO entfallen lassen (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Januar 2023 - 6 StR 419/22 Rn. 8)." Dem schließt sich der Senat an.
  • BGH, 07.03.2023 - 3 StR 497/22

    Konkurrenzen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; nachträgliche

    Diese hat sich bereits mit der Rechtskraft der Einziehungsanordnung erledigt und ist somit gegenstandslos im Sinne von § 55 Abs. 2 Halbsatz 2 StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Januar 2023 - 6 StR 419/22, juris Rn. 8; vom 22. November 2022 - 5 StR 380/22, juris Rn. 3).
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