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   BGH, 25.01.2023 - AnwZ (Brfg) 30/22   

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https://dejure.org/2023,4605
BGH, 25.01.2023 - AnwZ (Brfg) 30/22 (https://dejure.org/2023,4605)
BGH, Entscheidung vom 25.01.2023 - AnwZ (Brfg) 30/22 (https://dejure.org/2023,4605)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 2023 - AnwZ (Brfg) 30/22 (https://dejure.org/2023,4605)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO, § ... 124 Abs. 2 VwGO, § 112e Satz 2 BRAO, § 124a Abs. 5 Satz 2 VwGO, § 124 Abs. 2 Nr. 1 und 5 VwGO, § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 102 Abs. 2 VwGO, § 91 Abs. 2 FGO, § 173 Satz 1 VwGO, § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 227 Abs. 2 ZPO, § 27 Abs. 1 BRAO, § 154 Abs. 2 VwGO, § 194 Abs. 2 Satz 1 BRAO

  • Wolters Kluwer

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • rewis.io
  • BRAK-Mitteilungen (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Voraussetzungen der Kanzleipflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7 ; VwGO § 102 Abs. 2
    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Besprechungen u.ä.

  • BRAK-Mitteilungen (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Voraussetzungen der Kanzleipflicht

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.09.2020 - AnwZ (Brfg) 21/20

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Auszug aus BGH, 25.01.2023 - AnwZ (Brfg) 30/22
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann, wenn ein Hinweis nach § 102 Abs. 2 VwGO fehlt, jedenfalls bei einem nicht anwaltlich vertretenen Beteiligten der Eindruck entstehen, dass im Falle seines Ausbleibens keine Sachentscheidung zu seinem Nachteil ergehen werde, er sich also auch später noch zur Sache einlassen könne (Senat, Beschluss vom 10. September 2020 - AnwZ (Brfg) 21/20, juris Rn. 22 mwN).

    Verhandelt und entscheidet das Gericht trotz Abwesenheit eines anwaltlich nicht vertretenen Beteiligten, ohne dass diesem bei der Ladung ein entsprechender Hinweis nach § 102 Abs. 2 VwGO erteilt wurde, stellt dies grundsätzlich einen Verfahrensfehler und eine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs dar (Senat, Beschluss vom 10. September 2020 aaO mwN).

    Es kann dahingestellt bleiben, ob letzteres auch bei einem anwaltlich vertretenen Beteiligten oder - wie hier - einem Beteiligten gilt, der selbst Rechtsanwalt ist (ebenfalls offengelassen in Senat, Beschluss vom 10. September 2020 aaO).

    Ohnehin ist bei einem Rechtsanwalt die Kenntnis der zu den Grundlagen des Verfahrens zählenden Möglichkeit, bei Abwesenheit eines Beteiligten trotz Ladung eine abschließende Entscheidung zu treffen, vorauszusetzen (Senat, Beschluss vom 10. September 2020 aaO Rn. 23).

  • BGH, 06.07.2009 - AnwZ (B) 26/09

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Aufgabe der Kanzlei

    Auszug aus BGH, 25.01.2023 - AnwZ (Brfg) 30/22
    Zwar ist der Rechtsanwalt im Rahmen seiner Kanzleipflicht gemäß § 27 Abs. 1 BRAO verpflichtet, in der von ihm einzurichtenden Kanzlei zu den üblichen Geschäftsstunden normalerweise erreichbar zu sein und dem rechtsuchenden Publikum für anwaltliche Dienste zur Verfügung zu stehen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 6. Juli 2009 - AnwZ (B) 26/09, NJW-RR 2009, 1577 Rn. 5 und vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 69/03, juris Rn. 5; Weyland/Weyland, BRAO, 10. Aufl., § 27 Rn. 5 f.; Siegmund in Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 3. Aufl., § 27 BRAO Rn. 24 und 27).
  • BGH, 20.11.2017 - AnwZ (Brfg) 41/17

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Widerlegung der gesetzlichen

    Auszug aus BGH, 25.01.2023 - AnwZ (Brfg) 30/22
    Im Hinblick auf die durch einen Vermögensverfall indizierte Gefährdung der Interessen der rechtsuchenden Mandanten sind dabei an den Verhinderungsgrund und dessen Glaubhaftmachung strenge Anforderungen zu stellen (Senat, Beschlüsse vom 18. Mai 2020 - AnwZ (Brfg) 63/18, juris Rn. 14 und vom 20. November 2017 - AnwZ (Brfg) 41/17, juris Rn. 16).
  • BFH, 19.01.2007 - VII B 137/06

    NZB: Verfahrensfehler, Terminsverlegung, Umladung

    Auszug aus BGH, 25.01.2023 - AnwZ (Brfg) 30/22
    Etwas Anderes folgt nicht aus den vom Kläger angeführten Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 19. Januar 2007 (VII B 137/06, juris Rn. 5).
  • BGH, 18.05.2020 - AnwZ (Brfg) 63/18

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Auszug aus BGH, 25.01.2023 - AnwZ (Brfg) 30/22
    Im Hinblick auf die durch einen Vermögensverfall indizierte Gefährdung der Interessen der rechtsuchenden Mandanten sind dabei an den Verhinderungsgrund und dessen Glaubhaftmachung strenge Anforderungen zu stellen (Senat, Beschlüsse vom 18. Mai 2020 - AnwZ (Brfg) 63/18, juris Rn. 14 und vom 20. November 2017 - AnwZ (Brfg) 41/17, juris Rn. 16).
  • BGH, 18.10.2004 - AnwZ (B) 69/03

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Verstoßes gegen die

    Auszug aus BGH, 25.01.2023 - AnwZ (Brfg) 30/22
    Zwar ist der Rechtsanwalt im Rahmen seiner Kanzleipflicht gemäß § 27 Abs. 1 BRAO verpflichtet, in der von ihm einzurichtenden Kanzlei zu den üblichen Geschäftsstunden normalerweise erreichbar zu sein und dem rechtsuchenden Publikum für anwaltliche Dienste zur Verfügung zu stehen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 6. Juli 2009 - AnwZ (B) 26/09, NJW-RR 2009, 1577 Rn. 5 und vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 69/03, juris Rn. 5; Weyland/Weyland, BRAO, 10. Aufl., § 27 Rn. 5 f.; Siegmund in Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 3. Aufl., § 27 BRAO Rn. 24 und 27).
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