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   BGH, 25.02.1955 - 1 StR 554/54   

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https://dejure.org/1955,4277
BGH, 25.02.1955 - 1 StR 554/54 (https://dejure.org/1955,4277)
BGH, Entscheidung vom 25.02.1955 - 1 StR 554/54 (https://dejure.org/1955,4277)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 1955 - 1 StR 554/54 (https://dejure.org/1955,4277)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.06.1952 - 2 StR 259/52
    Auszug aus BGH, 25.02.1955 - 1 StR 554/54
    Es ist grundsätzlich Sache des Tatrichters zu entscheiden, ob er sich zur Prüfung der Glaubwürdigkeit eines im kindlichen Alter stehenden Zeugen der Hilfe eines Sachverständiger bedienen will oder ob er sich selbst die erforderliche Sachkunde zutraut (BGHSt 3, 52).
  • BGH, 22.09.1953 - 1 StR 726/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.02.1955 - 1 StR 554/54
    Das widerspricht der Vorschrift des § 74 StGB (RGSt 52, 146; BGHSt 4, 346 [BGH 22.09.1953 - 1 StR 726/52]).
  • RG, 20.02.1918 - V 893/17

    Unterliegt ein Urteil, in dem gegen den Angeklagten wegen mehrerer selbständiger

    Auszug aus BGH, 25.02.1955 - 1 StR 554/54
    Das widerspricht der Vorschrift des § 74 StGB (RGSt 52, 146; BGHSt 4, 346 [BGH 22.09.1953 - 1 StR 726/52]).
  • RG, 26.09.1927 - II 580/27

    Begründet es die Revision, wenn in der Hauptverhandlung die Beschlussfassung über

    Auszug aus BGH, 25.02.1955 - 1 StR 554/54
    Auf die Ablehnung kann die Revision demnach nicht gestützt werden (RGSt 61, 376).
  • BGH, 28.09.1956 - 1 StR 270/56

    Rechtsmittel

    Da jedoch der Senat in Übereinstimmung mit dem Antrag des Oberbundesanwalts für diesen Versuchsfall die gesetzlich niedrigste Strafe von einem Jahr Zuchthaus (§ 20 a Abs. 1 StGB, BGH NJW 1956, 1078 Nr. 17) für angemessen erachtet und andererseits mit Sicherheit auszuschließen ist, daß der Tatrichter die aus sechs - statt fünf - Einzelstrafen zu bildende Gesamtstrafe niedriger bemessen hätte oder bemessen würde - einer Erhöhung der Gesamtstrafe stünde § 358 Abs. 2 StPO entgegen -, kann das Revisionsgericht in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO in der Sache selbst entscheiden (vgl BGH 1 StR 554/54 vom 25. Februar 1955).
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