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   BGH, 25.02.1955 - I ZR 124/53   

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https://dejure.org/1955,362
BGH, 25.02.1955 - I ZR 124/53 (https://dejure.org/1955,362)
BGH, Entscheidung vom 25.02.1955 - I ZR 124/53 (https://dejure.org/1955,362)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 1955 - I ZR 124/53 (https://dejure.org/1955,362)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • GRUR 1955, 481
  • DB 1955, 452
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.11.1951 - I ZR 9/50

    Namensmißbrauch

    Auszug aus BGH, 25.02.1955 - I ZR 124/53
    Der Richter wird in sehr vielen Fällen nicht in der Lage sein, aus eigener Kenntnis ein Urteil über die Frage der Verkehrsgeltung eines Wortes abzugeben (BGHZ 4, 96 [107]).

    Bei dieser Sachlage hätte aber die gebotene Erschöpfung aller Beweismittel (§ 286 ZPO) zu einer Befragung geeigneter Stellen Veranlassung geben müssen, um auf diese Weise einwandfreie Grundlagen für die Auffassung der beteiligten Verkehrskreise zu beschaffen (BGHZ 4, 96 [108]).

  • BGH, 05.02.1953 - III ZR 105/51

    Zwischenurteil und Teilurteil

    Auszug aus BGH, 25.02.1955 - I ZR 124/53
    Bei dieser Rechtslage bedarf es keines Eingehens auf die Frage, ob das Berufungsgericht auch deswegen die Klage in vollem Umfang hätte abweisen dürfen, weil der Beklagte einen dahin gehenden Antrag in der Berufungsinstanz gestellt und die Klägerin sich auf ihn offenbar widerspruchslos eingelassen hatte (siehe dazu BGHZ 8, 383 [386] = NJW 1953, 702 [BGH 05.02.1953 - III ZR 105/51] mit Anmerkung Schönke).
  • BGH, 15.02.1952 - I ZR 135/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.02.1955 - I ZR 124/53
    Denn die Gesamtwirkung des Zeichens ist hiervon nicht unabhängig, sondern kann die Kennzeichnungskraft aus mannigfachen Gründen beeinflussen (BGH in GRUR 1952, 419 [420]).
  • RG, 12.04.1921 - II 486/20

    Unlauterer Wettbewerb; Telegrammadresse

    Auszug aus BGH, 25.02.1955 - I ZR 124/53
    Zwar ist es begrifflich richtig, dass die Telegrammadresse ein Kennzeichnungsmerkmal nach Art des Namens oder der Firma ist und dass sie auch den gleichen Zweck wie ein Namen oder eine Firma verfolgt (so RGZ 102, 89 [90]).
  • BGH, 18.06.1954 - I ZR 158/52

    Buchgemeinschaft I

    Auszug aus BGH, 25.02.1955 - I ZR 124/53
    Denn auch nicht unterscheidungskräftigen Bestandteilen eines zusammengesetzten Zeichens kann ein Schutz zugebilligt werden, wenn sie Verkehrsgeltung in dem Sinne erworben haben, dass ein nicht unbeachtlicher Teil des Verkehrs in ihnen die Bezeichnung eines bestimmten Unternehmens erblickt (BGH in GRUR 1955, 95 [96]).
  • BGH, 20.10.1953 - I ZR 134/52

    Rohrbogen

    Auszug aus BGH, 25.02.1955 - I ZR 124/53
    Das Berufungsgericht wird bei seiner erneuten Prüfung schliesslich auch zu untersuchen haben, inwieweit eine sog. erweiterte Verwechslungsgefahr in dem Sinne begründet sein könnte, dass der Verkehr das Bestehen von organisatorischen oder wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den Parteien vermutet (BGH GRUR 1954, 70 [71], RGZ 163, 233 [243]).
  • RG, 16.03.1940 - II 157/39

    1. Unter welchen Voraussetzungen genießt eine Firma, die aus einem dem

    Auszug aus BGH, 25.02.1955 - I ZR 124/53
    Das Berufungsgericht wird bei seiner erneuten Prüfung schliesslich auch zu untersuchen haben, inwieweit eine sog. erweiterte Verwechslungsgefahr in dem Sinne begründet sein könnte, dass der Verkehr das Bestehen von organisatorischen oder wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den Parteien vermutet (BGH GRUR 1954, 70 [71], RGZ 163, 233 [243]).
  • OLG Hamburg, 28.10.2010 - 3 U 206/08

    Patmondial - Markenrechtlicher Unterlassungsanspruch: Kennzeichenmäßige

    b.) Nach ständiger höchst- und obergerichtlicher Rechtsprechung kann Telefonnummern, Fernschreibkennungen, E-Mail-Adressen und auch Domainnamen Kennzeichenschutz zukommen, wenn die Voraussetzungen eines Gebrauchs als Geschäftskennzeichen erfüllt sind (vgl. etwa BGH NJW 1953, 900; BGH GRUR 1955, 481 - Hamburger Kinderstube ; BGH WRP 2005, 338 - soco.de ; OLG Hamburg GRUR 1983, 191 - Fernschreiberkennung ; KG GRUR-RR 2003, 370 - arena-berlin.de ; Senat GRUR-RR 2005, 381 - abebooks ).
  • LG Düsseldorf, 04.04.1997 - 34 O 191/96

    Epson.de

    eine Telefonnummer (BGH GRUR 1953, 290), eine Telegrammadresse (BGH GRUR 1955, 481) oder eine Telexkennung (BGH GRUR 1986, 475) als besondere Form der Unternehmenskennzeichnung.
  • BGH, 16.06.1959 - VI ZR 81/58

    Teilurteil und Rechtsmittel

    Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich in seinem Urteil vom 25. Februar 1955 - I ZR 124/53 - (LM UWG § 16 Nr. 14) für eine etwas weitere Entscheidungsbefugnis des Rechtsmittelgerichts im Sinne der erstgenannten Entscheidungen des II. Zivilsenats des Reichsgerichts ausgesprochen, jedoch betrifft dieses Urteil den Fall einer Koppelung von Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzklage auf dem besonders gelagerten Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes.

    Der I. Zivilsenat hat unbeschadet seiner in dem Urteil vom 25. Februar 1955 - I ZR 124/53 - = LM UWG § 16 Nr. 14 vertretenen Auffassung (vgl. oben zu 1) keine Bedenken erhoben, daß bei einer Fallgestaltung wie der vorliegenden die Entscheidungsbefugnis des Berufungsgerichts in dem dargelegten Sinn eingeschränkt wird.

  • BGH, 13.07.1962 - I ZR 43/61

    Rechtsmittel

    zu entscheiden ist, bei einer - rechtsgrundsätzlich nicht ausgeschlossenen - Anwendung der eigenen Sachkunde besondere Vorsicht geboten und vielfach eine fremde Hilfe nicht zu entbehren (vgl. u.a. BGH GRUR 1955, 481, 483 - Hamburger Kinderstube -, 1960, 126 ff - Sternbild - und 1961, 193, 195 - Medaillenwerbung).
  • BGH, 15.06.1956 - I ZR 71/54

    Kennzeichnungsschutz. Vorübergehende Betriebseinstellung

    Es ist der Revision zuzugeben, daß ein Wort, auch wenn es keine sprachliche Neuschöpfung darstellt, sondern dem allgemeinen Sprachgebrauch entnommen ist, sich dem flüchtigen Beschauer oder Hörer sehr häufig dann in besonderem Maße als charakteristischer Teil des Zeichens einprägen kann, wenn es in einer Bedeutung Verwendung findet, die von dem üblichen Gebrauch abweicht (BGH GRUR 1955, 481 - Hamburger Kinderstube -).
  • BGH, 15.06.1956 - I ZR 105/54

    Verwechslungsgefahr für Druckschriftentitel

    Der Ausdruck wird daher hier nicht als Gattungsbezeichnung verwendet (vgl. RG GRUR 1912, 158 - Jungborn; RGZ 101, 108 [109] - Echo; BGH GRUR 1955, 481 - Hamburger Kinderstube; vgl. auch das zum Abdruck in der Entscheidungssammlung bestimmte Urteil des erkennenden Senats vom 15.6.56 - I ZR 71/54 - Hausbücherei).
  • BGH, 22.02.1957 - I ZR 203/55

    Rechtsmittel

    Ist bei einer derart zusammengesetzten Bezeichnung der die Gattungsbezeichnung enthaltende Bestandteil mit der im Verkehr durchgesetzten und daher unterscheidungskräftigen Bezeichnung eines anderen Unternehmens verwechslungsfähig, so tritt vielmehr in der Regel der Eigenname derart zurück, daß er die Verwechslungsgefahr nicht zu beseitigen vermag (BGH GRUR 1955, 487 - Alpha - Sterilisatoren: vgl. auch BGH GRUR 1955, 481 - Hamburger Kinderstube; BGH GRUR 1956, 183 - Drei Punkte).

    Die Entscheidungen des erkennenden Senats in GRUR 1955, 487 - Alpha-Sterilisatoren - und GRUR 1955, 481 - Hamburger Kinderstube - stehen entgegen der Meinung der Revision damit nicht in Widerspruch, da es sich in den dort entschiedenen Fällen nicht um Bezeichnungen handelte, die für das betreffende Fachgebiet an und für sich Gattungsbezeichnungen waren, und schon aus diesem Grunde der Hinzufügung eines Personennamens nicht die Bedeutung beigemeseen werden konnte, die ihr im vorliegenden Falle für den Gesamteindruck der angegriffenen Bezeichnung zukommen muß, Angesichts der durch die Hinzufügung des Familiennamens "U." bewirkten Änderung des Gesamteindrucks muß ferner auch die Erwägung der Revision versagen, daß in den Fällen, die überhaupt für die Annahme einer Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne in Betracht kämen, der Verkehr ohnehin annehme, daß die Firmenbezeichnungen nicht ein und dasselbe, sondern zwei verschiedene, allerdings wirtschaftlich oder organisatorisch verbundene Unternehmen beträfen und daher die bloße Hinzufügung eines Familiennamens zu einer Sachfirma die Verwechslungsgefahr nicht ausschließen könne: Von einer "bloßen" Hinzufügung eines Personennamens zu einer Sachfirma kann keine Rede sein, wenn diese Hinzufügung, wie im vorliegenden Falle, aus besonderen Gründen den Gesamteindruck der Bezeichnung grundlegend ändert.

  • LG Düsseldorf, 07.05.1998 - 4 O 211/96

    Lenkrolle

    Für den Fall einer Telegrammadresse habe der BGH einen Schutz als Unternehmenskennzeichen ebenfalls abgelehnt (GRUR 1955, 481 - Hamburger Kinderstube), während er offengelassen habe, ob eine Fernschreibkennung als geschäftliche Kennzeichnung qualifiziert werden könne (GRUR 1986, 475, 476 - Fernschreibkennung).

    Die Bedenken, die der BGH in der Entscheidung "Hamburger Kinderstube" gehabt hat, "einer Telegrammadresse, die nur in einem eng begrenzten Teil des geschäftlichen Verkehrs Verwendung findet, einen Namensschutz gegen jedwede Benutzung zu gewähren, wenn und solange sie den beteiligten Verkehrskreisen unbekannt geblieben ist" (GRUR 1955, 481, 484), sind - übertragen auf eine Internetadresse - jedenfalls dann nicht gerechtfertigt, wenn die Kennung erkennbar mit dem Namen oder einer Kurzform des Namens des Rechtsträgers übereinstimmt und damit über die Kennung hinaus auf den Rechtsträger selbst hinweist.

  • LG Düsseldorf, 07.04.1998 - 4 O 398/96

    Verwirkung der Arbeitnehmererfindervergütung

    Für den Fall einer Telegrammadresse habe der BGH einen Schutz als Unternehmenskennzeichen ebenfalls abgelehnt (GRUR 1955, 481 - Hamburger Kinderstube), während er offengelassen habe, ob eine Fernschreibkennung als geschäftliche Kennzeichnung qualifiziert werden könne (GRUR 1986, 475, 476 - Fernschreibkennung).

    Die Bedenken, die der BGH in der Entscheidung "Hamburger Kinderstube" gehabt hat, "einer Telegrammadresse, die nur in einem eng begrenzten Teil des geschäftlichen Verkehrs Verwendung findet, einen Namensschutz gegen jedwede Benutzung zu gewähren, wenn und solange sie den beteiligten Verkehrskreisen unbekannt geblieben ist" (GRUR 1955, 481, 484), sind - übertragen auf eine Internetadresse - jedenfalls dann nicht gerechtfertigt, wenn die Kennung erkennbar mit dem Namen oder einer Kurzform des Namens des Rechtsträgers übereinstimmt und damit über die Kennung hinaus auf den Rechtsträger selbst hinweist.

  • BGH, 17.02.1961 - I ZR 115/59

    "Almglocke" - "Almquell"

    Vielmehr beantwortet sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Warenzeichenbestandteil, der von Haus aus nur beschreibenden Charakter besitzt, dennoch kraft Verkehrsgeltung einen Bedeutungswandel zur individuellen Herkunftsbezeichnung durchmachen kann, nach folgenden selbständigen Rechtsgrundsätzen: Ein zunächst nicht unterscheidungskräftige Bestandteil eines Warenzeichens kann gleichwohl maßgebende Bedeutung für die Prüfung der Verwechslungsgefahr erlangen, falls er Verkehrsgeltung in dem Sinne erworben hat, daß ein nicht unbeachtlicher Teil des Verkehrs in ihm - also in dem Bestandteil - den Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen erblickt (vgl. BGH in GRUR 1955, 95, 96 - Buchgemeinschaft; GRUR 1955, 481, 483 - Kinderstube; GRUR 1959, 360, 363 - Elektrotechnik).
  • BGH, 18.12.1985 - I ZR 122/83

    Fernschreibkennung; Kennzeichenmäßiger Gebrauch einer Fernschreibkennung

  • BGH, 29.03.1960 - I ZR 89/58

    Dreitannen

  • BGH, 14.05.1957 - I ZR 94/55

    Firma eines Gaststättenunternehmens

  • BGH, 03.07.1956 - I ZR 137/54

    Schutzumfang von Verbandszeichen

  • OLG Hamburg, 05.11.1998 - 3 U 130/98

    Priorität der Internet-Adresse

  • BGH, 24.11.1965 - Ib ZB 4/64

    Freihaltebedürfnis bei Warenzeichen

  • BGH, 04.01.1963 - Ib ZR 95/61

    coffeinfrei

  • BGH, 13.07.1978 - III ZR 85/74

    Entschädigungsansprüche auf Grund von Beeinträchtigungen durch die Anordnung des

  • LG München I, 04.03.1999 - 17 HKO 18453/98

    Kennzeichenschutz durch Internet-Domainnamen "fnet"

  • LG Düsseldorf, 18.06.1998 - 4 O 160/98

    JPNW

  • BGH, 19.12.1960 - I ZR 57/59

    Unternehmenskennzeichnungen der SBZ

  • BGH, 15.06.1956 - I ZR 149/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.09.1957 - I ZR 105/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.06.1966 - Ib ZR 99/64

    Anspruch auf Namensrechte und Kennzeichnungsrechte wegen Bestehens einer

  • BGH, 13.04.1956 - I ZR 41/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.01.1957 - I ZR 140/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.04.1956 - I ZR 28/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 01.07.1959 - IV ZR 14/59

    Rechtsmittel

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