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   BGH, 25.02.1972 - V ZR 160/69   

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https://dejure.org/1972,8032
BGH, 25.02.1972 - V ZR 160/69 (https://dejure.org/1972,8032)
BGH, Entscheidung vom 25.02.1972 - V ZR 160/69 (https://dejure.org/1972,8032)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 1972 - V ZR 160/69 (https://dejure.org/1972,8032)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines Anspruchs gegen den Eigentümer auf Auflassung eines Grundstücks - Maßgebliche Kriterien zur Einordnung eines Rechtsstreits als bürgerliche Rechtsstreitigkeit - Voraussetzungen der eigenen Rechtspersönlichkeit einer Kirchenprovinz - Voraussetzungen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.02.1954 - III ZR 311/52

    Nachprüfung kirchlichen Verfassungsrechts

    Auszug aus BGH, 25.02.1972 - V ZR 160/69
    Diese haben die Ordnung der Kirche hinzunehmen, so wie die Kirche sie als vorhanden anerkennt (BGHZ 12, 321, 322 [BGH 18.02.1954 - III ZR 311/52]; 34, 372, 374) [BGH 16.03.1961 - III ZR 17/60].
  • BGH, 16.03.1961 - III ZR 17/60

    Rechtsweg für kirchenrechtliche Ansprüche

    Auszug aus BGH, 25.02.1972 - V ZR 160/69
    Diese haben die Ordnung der Kirche hinzunehmen, so wie die Kirche sie als vorhanden anerkennt (BGHZ 12, 321, 322 [BGH 18.02.1954 - III ZR 311/52]; 34, 372, 374) [BGH 16.03.1961 - III ZR 17/60].
  • BGH, 13.02.1968 - VI ZR 19/66

    Entgangener Gewerbesteuerausgleich

    Auszug aus BGH, 25.02.1972 - V ZR 160/69
    Es kommt deshalb darauf an, durch welche Rechtssätze der Sachverhalt entscheidend geprägt wird und welche Rechtssätze für die Beurteilung des Klagebegehrens in Anspruch genommen werden können (BGHZ 49, 282, 285 [BGH 13.02.1968 - VI ZR 19/66]/286 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 08.11.1951 - IV ZR 10/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.02.1972 - V ZR 160/69
    Von dem Grundsatz, daß bei Fragen, die nach nicht revisiblem Recht zu entscheiden sind, keine Revisionsrügen nach § 286 ZPO erhoben werden können, ist zwar eine Ausnahme dann zugelassen, wenn von dem Standpunkt der Auslegung aus, die das Berufungsgericht selbst dem ausländischen Recht gibt, die Vorschrift des § 286 ZPO insofern verletzt ist, als das Berufungsgericht ein Vorbringen, einen Beweisantrag oder das Ergebnis einer etwaigen Beweisaufnahme übersehen hat, obwohl es von dem Rechtsstandpunkt aus, den es für das nicht revisible Recht eingenommen hat, beachtlich war (Urteile des Senats vom 19. Juni 1970 - V ZR 151/67, WM 1970, 933 und vom 28. Mai 1971 - V ZR 13/69, WM 1971, 1094, 1096 jeweils unter Bezugnahme auf BGHZ 3, 342, 346 [BGH 08.11.1951 - IV ZR 10/51]/347).
  • BGH, 19.06.1970 - V ZR 151/67

    Ausübung von Vorkaufsrechten durch Gemeinde - Zustandekommen eines wirksamen

    Auszug aus BGH, 25.02.1972 - V ZR 160/69
    Von dem Grundsatz, daß bei Fragen, die nach nicht revisiblem Recht zu entscheiden sind, keine Revisionsrügen nach § 286 ZPO erhoben werden können, ist zwar eine Ausnahme dann zugelassen, wenn von dem Standpunkt der Auslegung aus, die das Berufungsgericht selbst dem ausländischen Recht gibt, die Vorschrift des § 286 ZPO insofern verletzt ist, als das Berufungsgericht ein Vorbringen, einen Beweisantrag oder das Ergebnis einer etwaigen Beweisaufnahme übersehen hat, obwohl es von dem Rechtsstandpunkt aus, den es für das nicht revisible Recht eingenommen hat, beachtlich war (Urteile des Senats vom 19. Juni 1970 - V ZR 151/67, WM 1970, 933 und vom 28. Mai 1971 - V ZR 13/69, WM 1971, 1094, 1096 jeweils unter Bezugnahme auf BGHZ 3, 342, 346 [BGH 08.11.1951 - IV ZR 10/51]/347).
  • BGH, 28.05.1971 - V ZR 13/69

    Beim Verkauf von Sachen, die dem Verkäufer nicht gehören, übernimmt der Verkäufer

    Auszug aus BGH, 25.02.1972 - V ZR 160/69
    Von dem Grundsatz, daß bei Fragen, die nach nicht revisiblem Recht zu entscheiden sind, keine Revisionsrügen nach § 286 ZPO erhoben werden können, ist zwar eine Ausnahme dann zugelassen, wenn von dem Standpunkt der Auslegung aus, die das Berufungsgericht selbst dem ausländischen Recht gibt, die Vorschrift des § 286 ZPO insofern verletzt ist, als das Berufungsgericht ein Vorbringen, einen Beweisantrag oder das Ergebnis einer etwaigen Beweisaufnahme übersehen hat, obwohl es von dem Rechtsstandpunkt aus, den es für das nicht revisible Recht eingenommen hat, beachtlich war (Urteile des Senats vom 19. Juni 1970 - V ZR 151/67, WM 1970, 933 und vom 28. Mai 1971 - V ZR 13/69, WM 1971, 1094, 1096 jeweils unter Bezugnahme auf BGHZ 3, 342, 346 [BGH 08.11.1951 - IV ZR 10/51]/347).
  • RG, 12.05.1930 - V 265/29

    Macht die Versagung der nach Art. 7 § 2 Abs. 2 preuß. AG. z. BGB. in Verbindung

    Auszug aus BGH, 25.02.1972 - V ZR 160/69
    Nach der von der Revision zitierten weiteren Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 128, 371; Gruchot 67, 338) unterliegt zwar auch die Begründung eines solchen schuldrechtlichen Anspruchs der Genehmigung nach Art. 7 § 2 Abs. 2 PrAGBGB.
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