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BGH, 25.02.1988 - I ZR 116/85 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Ordentlicher Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen Ersatzkassen und Ortskrankenkassen - Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Maßnahmen auf dem Gebiet der Mitgliederwerbung - Aufnahme einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nach Schulabschluss - Erhebung der Einrede ...
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zivilrechtsweg für Klage gegen eine AOK auf Unterlassung wettbewerbswidriger Mitgliederwerbung ("AOK-Mitgliederwerbung")
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GVG § 13; SGG § 51 Abs. 1
"AOK-Mitgliederwerbung"; Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen einer Ersatzkasse und einer AOK über die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Maßnahmen auf dem Gebiet der Mitgliederwerbung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 25.02.1988 - I ZR 116/85
- GemSOGB, 10.07.1989 - GmS-OGB 2/88
- BGH, 08.03.1990 - I ZR 116/85
Papierfundstellen
- NJW 1988, 1752 (Ls.)
- ZIP 1988, 867
- MDR 1988, 646
- VersR 1988, 612
- BB 1988, 2172
Wird zitiert von ... (2)
- LG Bonn, 14.11.2007 - 5 S 126/07
Arglistige Täuschung; Indizien; irreführende Werbeaktion; Omnibuswerbung
Dort gehen nach ständiger Rechtsprechung Unklarheiten darüber, wie sich die andere Seite bei pflichtgemäßem Handeln verhalten hätte, zu Lasten desjenigen, der seine Aufklärungspflichten verletzt hat, weil es gerade mit zu dem mit der Aufklärungspflicht verfolgten Zweck gehört, darüber Klarheit zu schaffen (vgl. BGH, Urteil vom 14. März 1988, WM 1988, 1031; BGH, Urteil vom 5. Mai 1988, ZIP 1988, 867 m.w.N.). - BSG, 11.10.1988 - 3 S 4/88 Der Senat schließt sich der Rechtsauffassung des BGH vom 25.2.1988 I ZR 116/85 = VersR 1988, 612, das für Rechtsstreitigkeiten zwischen einer Ersatzkasse und einer AOK über die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Maßnahmen auf dem Gebiet der Mitgliederwerbung der ordentliche Rechtsweg gegeben sei, nicht an.