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   BGH, 25.02.1997 - 1 StR 600/96   

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https://dejure.org/1997,2323
BGH, 25.02.1997 - 1 StR 600/96 (https://dejure.org/1997,2323)
BGH, Entscheidung vom 25.02.1997 - 1 StR 600/96 (https://dejure.org/1997,2323)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 1997 - 1 StR 600/96 (https://dejure.org/1997,2323)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bestellung des ehemaligen Wahlverteidigers zum Pflichtverteidiger - Gründe für die Aufhebung einer Bestellung zum Pflichtverteidiger - Aussetzen der Hauptverhandlung zur Suche einer neuen Verteidigers als prozessuale Fürsorgepflicht des Gerichts - Selbstständige ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 177; StPO § 141, § 142, § 143, 205

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 401
  • JR 1998, 251
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 05.03.1987 - 1 StR 715/86

    Verwantwortlichkeit des vermindert Schuldfähigen für die von ihm begangene Tat in

    Auszug aus BGH, 25.02.1997 - 1 StR 600/96
    Handelt es sich hierbei auch um einen zulässigen und wichtigen Strafschärfungsgrund, so wäre doch zu prüfen gewesen, ob und inwieweit ihre Aggressivität auf der psychischen Verfassung beruhte, die zur erheblichen Herabsetzung ihres Hemmungsvermögens führte (vgl. BGH NStZ 1987, 321 f.; 1987, 453; 1991, 581).
  • BGH, 08.02.1995 - 5 StR 434/94

    Verhandlungsunfähigkeit im Revisionsverfahren (spezifische Auslegung;

    Auszug aus BGH, 25.02.1997 - 1 StR 600/96
    Das Gericht, das den unmittelbaren Eindruck von der Angeklagten und ihrem Verteidigungsverhalten hatte, durfte sich der Auffassung des Sachverständigen Dr. von Oefele anschließen, sie sei nicht nur allgemein, sondern auch in dem erwähnten Verhandlungstermin verhandlungsfähig, nämlich imstande, sich vernünftig zu verteidigen (vgl. BGH, Urt. vom 10. Januar 1958 - 5 StR 563/57 - bei Dallinger MDR 1958, 141 sowie BGHSt 41, 16, 18) [BGH 08.02.1995 - 5 StR 434/94].
  • BGH, 26.08.1993 - 4 StR 364/93

    Gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Angeklagtem und Pflichtverteidiger

    Auszug aus BGH, 25.02.1997 - 1 StR 600/96
    Weder die von dem Rechtsanwalt im Schriftsatz vom 5. März 1996 geschilderten Beleidigungen durch die Angeklagte noch seine Ankündigung, gegen sie bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Strafanzeige erstatten zu wollen, bildeten hier einen ausreichenden Grund, von der Bestellung abzusehen oder sie wieder aufzuheben (vgl. BGHSt 39, 310 [BGH 26.08.1993 - 4 StR 364/93] sowie Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 42. Aufl. § 143 Rdn. 5 je m.w.Nachw.).
  • BGH, 30.10.1959 - 1 StR 418/59

    Verfahren bei Verteidigerwechsel

    Auszug aus BGH, 25.02.1997 - 1 StR 600/96
    Ob in einem Fall der vorliegenden Art die Aussetzung des Verfahrens anzuordnen ist, hat das Gericht nach seinem pflichtgemäßen Ermessen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden (BGHSt 13, 337; vgl. ferner Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. § 265 Rdn. 45 sowie W. Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 265 Rdn. 102).
  • BGH, 25.06.1965 - 4 StR 309/65

    Verurteilung des Angeklagten wegen schweren Raubes zu fünf Jahren Zuchthaus und

    Auszug aus BGH, 25.02.1997 - 1 StR 600/96
    Es liegt auch kein Ausnahmefall vor, in dem die dem Gericht obliegende Fürsorgepflicht die Aussetzung der Hauptverhandlung zum Ermöglichen einer umfassenden Verteidigung gebieten könnte (vgl. dazu BGH NJW 1965, 2164 [BGH 25.06.1965 - 4 StR 309/65]; NStZ 1983, 281; BGHR StPO § 265 Abs. 4 Verteidigung, angemessene 1, 3).
  • BGH, 16.06.1970 - 1 StR 27/70

    Anforderungen an die Verletzung des Verfahrensrecht und des sachlichen Rechts bei

    Auszug aus BGH, 25.02.1997 - 1 StR 600/96
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird die Verhandlungsfähigkeit eines Angeklagten in der Regel nur durch schwere körperliche oder seelische Beeinträchtigungen ausgeschlossen (Urt. vom 26. April 1956 - 3 StR 46/56 - bei Dallinger MDR 1958, 142; NJW 1970, 1981; NStZ 1983, 280).
  • BGH, 11.09.1986 - 1 StR 472/86

    Ausreichende Verteidigung des Angeklagten durch anwesenden Pflichtverteidiger bei

    Auszug aus BGH, 25.02.1997 - 1 StR 600/96
    Es liegt auch kein Ausnahmefall vor, in dem die dem Gericht obliegende Fürsorgepflicht die Aussetzung der Hauptverhandlung zum Ermöglichen einer umfassenden Verteidigung gebieten könnte (vgl. dazu BGH NJW 1965, 2164 [BGH 25.06.1965 - 4 StR 309/65]; NStZ 1983, 281; BGHR StPO § 265 Abs. 4 Verteidigung, angemessene 1, 3).
  • BGH, 01.03.1993 - 5 StR 698/92

    Aussetzung einer Verhandlung bei Veränderung der Sachlage - Verfahrensrüge

    Auszug aus BGH, 25.02.1997 - 1 StR 600/96
    Es liegt auch kein Ausnahmefall vor, in dem die dem Gericht obliegende Fürsorgepflicht die Aussetzung der Hauptverhandlung zum Ermöglichen einer umfassenden Verteidigung gebieten könnte (vgl. dazu BGH NJW 1965, 2164 [BGH 25.06.1965 - 4 StR 309/65]; NStZ 1983, 281; BGHR StPO § 265 Abs. 4 Verteidigung, angemessene 1, 3).
  • BGH, 09.05.1996 - 1 StR 175/96

    Aufklärungspflicht - Beweiserhebung

    Auszug aus BGH, 25.02.1997 - 1 StR 600/96
    Wie die Revision zu Recht rügt, hätte es die dem Gericht obliegende Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO) geboten, die Ärztinnen Dr. T. und Dr. P. zu ihren bei der Polizei bekundeten Wahrnehmungen zu der angesprochenen Frage zu hören (vgl. dazu BGHR StPO § 244 Abs. 2 Aufdrängen 6).
  • BGH, 03.09.1986 - 3 StR 355/86

    Pflichtverteidiger - Revisionsgericht - Verteidigung

    Auszug aus BGH, 25.02.1997 - 1 StR 600/96
    Es ist grundsätzlich nicht Sache des Gerichts, dies nachzuprüfen; denn als unabhängiges Organ der Rechtspflege hat der Rechtsanwalt die Verteidigung selbständig zu führen (BGH, Urt. vom 18. Oktober 1978 - 2 StR 418/78 - bei Holtz MDR 1979, 108 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79] unter Hinweis auf BGH, Urteile vom 19. Mai 1967 - 4 StR 143/67 - und vom 14. März 1969 - 1 StR 353/68; vgl. auch BGHR StPO § 142 Abs. 1 Auswahl 1).
  • BGH, 24.10.1978 - 1 StR 468/78

    Widerruf einer Verteidigerbestellung - Verpflichtung des Gerichts zur Bestellung

  • BGH, 18.10.1978 - 2 StR 418/78

    Aburteilung aller bis zu einem bestimmten Zeitpunkt verübten Taten durch Bildung

  • BGH, 14.03.1969 - 1 StR 353/68

    Innere Haltung des abgelehnten Richters als Kriterium für Befangenheit - Betrug

  • BGH, 19.05.1967 - 4 StR 143/67

    Fürsorgepflichtverletzung des Gewichts wegen fehlender Überwachung der

  • BGH, 10.01.1958 - 5 StR 563/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.01.1957 - 5 StR 459/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 26.04.1956 - 3 StR 46/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 26.01.1983 - 3 StR 431/82

    Gemeinschaftlich begangener unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht

  • BGH, 12.02.2008 - 1 StR 649/07

    Aussetzungsantrag (effektive Verteidigung; vorherige schriftliche

    Ob und unter welchen besonderen Umständen Ausnahmen von alledem in Betracht kommen können, etwa weil der Verteidiger Strafanzeige gegen den Angeklagten erstattet hat (vgl. BGH NStZ 1997, 401; BGHSt aaO 315 f. m.w.N.), kann hier offen bleiben, da Anhaltspunkte für derartige Besonderheiten hier nicht ersichtlich sind.
  • BGH, 24.11.1999 - 3 StR 390/99

    Unterbrechung, Aussetzung der Verhandlung, wenn Verteidiger nicht genügend zeit

    Der neu bestellte Verteidiger hat es als unabhängiges Organ der Rechtspflege, das die Verteidigung selbständig führt (BGH JR 1998, 251 unter Hinweis auf BGH bei Holtz MDR 1979, 108), in erster Linie selbst und in eigener Verantwortung zu beurteilen, ob er für die Erfüllung seiner Aufgabe hinreichend informiert und vorbereitet ist.
  • BGH, 13.02.2002 - 2 StR 10/02

    Doppelverwertungsverbot; Strafzumessung; Vergewaltigung; eingeschränkte

    Es liegt daher nahe, daß gerade der psychopathologische Zustand des Angeklagten, der zur erheblichen Minderung seiner Schuldfähigkeit führte, Ursache der vom Landgericht als schulderhöhend gewerteten Modalitäten der jeweiligen Tatausführung gewesen ist; in diesem Fall können diese Umstände nicht uneingeschränkt straferhöhend wirken (vgl. BGHSt 16, 361, 364; BGH NStZ 1984, 548; 1986, 115; 1991, 581; 1997, 401; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 1, 4; st. Rspr.).
  • KG, 28.09.2001 - 4 Ws 153/01
    In solchen Ausnahmefällen kann jedoch von der sonst erforderlichen Anhörung des Angeklagten abgesehen werden (vgl. BGH JR 1998, 251; Senat, Beschluß vom 9. Januar 1990 - 4 Ws 295 und 304/89 - OLG Düsseldorf VRS 98, 357 (358); Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 142 StPO Rdn. 10).
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