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   BGH, 25.02.2003 - 4 StR 499/02   

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https://dejure.org/2003,3562
BGH, 25.02.2003 - 4 StR 499/02 (https://dejure.org/2003,3562)
BGH, Entscheidung vom 25.02.2003 - 4 StR 499/02 (https://dejure.org/2003,3562)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 2003 - 4 StR 499/02 (https://dejure.org/2003,3562)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der Aufklärungspflicht durch Nichtvernehmung einer Zeugin; Verurteilung allein auf Grund der Aussage der Geschädigten; Ablehnung des Beweisantrags wegen Ankündigung der Zeugnisverweigerung in einem Telefongespräch; Mitteilung der Aussagebereitschaft per Fax; ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 244 Abs. 2; ; StGB § 24 Abs. 1; ; StGB § 177 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 184 c Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 3; StGB § 177 Abs. 1 Nr. 1
    Ablehnung eines Beweisantrags bei angekündigter Aussageverweigerung; Vollendung bei sexueller Nötigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 205
  • StV 2003, 429
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 25.06.1992 - 4 StR 238/92

    Erheblichkeitsschwelle bei der Verurteilung wegen sexuellen Mißbrauchs eines

    Auszug aus BGH, 25.02.2003 - 4 StR 499/02
    c) Schließlich wird darauf hingewiesen, daß im Falle eines erneuten Schuldspruchs die Annahme minder schwerer Fälle nahe liegt, wenn die Taten die Erheblichkeitsschwelle des § 184 c Nr. 1 StGB nur unwesentlich überschreiten (vgl. BGH, Beschluß vom 25. Juni 1992 - 4 StR 238/92; Tröndle/ Fischer StGB 51. Aufl. § 177 Rdn. 52; Schäfer, Praxis der Strafzumessung, 3. Aufl. Rdn. 869).
  • BGH, 17.08.1988 - 2 StR 346/88

    Sexuelle Handlung - Umarmung - Küssen - Entkleiden - Penis - Geöffnete Hose -

    Auszug aus BGH, 25.02.2003 - 4 StR 499/02
    Zwar kann bereits eine (äußerlich ambivalente) Gewalthandlung Teil eines sexualbezogenen Gesamtverhaltens sein (BGH, Beschluß vom 22. Mai 1996 - 5 StR 153/96); dazu bedarf es allerdings regelmäßig näherer Feststellungen (vgl. auch BGH NStZ 1990, 490; BGHR StGB § 178 Abs. 1 Sexuelle Handlung 2).
  • BGH, 07.03.1995 - 1 StR 523/94

    Autoschieber - § 259, § 263 StGB, in dubio pro reo, Versuch

    Auszug aus BGH, 25.02.2003 - 4 StR 499/02
    Allerdings durfte das Landgericht den am 9. Juli 2002 gestellten Beweisantrag auf Vernehmung der Zeugin Beatrix B. zunächst deshalb ablehnen, weil sich die Zeugin (telefonisch) auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen hatte (vgl. BGHSt 21, 12 f.; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 17; BGH NStZ 1982, 126 f.; 2001, 48).
  • BGH, 25.04.1991 - 4 StR 582/90

    Zulässigkeit der DNA-Analyse sowohl zum Täterausschluß als auch zur

    Auszug aus BGH, 25.02.2003 - 4 StR 499/02
    b) Bei der durch die Faxmitteilung in Bezug auf die Aussagebereitschaft der Zeugin Beatrix B. geänderten prozessualen Situation hätte sich dem Landgericht jedoch angesichts der hier gegebenen Beweislage die Ladung und Vernehmung der Zeugin aufdrängen müssen: Zwar lassen Gründe, die zur Ablehnung eines Beweisantrages berechtigen, grundsätzlich auch die Aufklärungspflicht entfallen (vgl. BGH NStZ 1991, 399, 400; Meyer-Goßner StPO 46. Aufl. § 244 Rdn. 12).
  • BGH, 24.10.2002 - 1 StR 314/02

    Lückenhafte Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; Selbstbezichtigung wegen

    Auszug aus BGH, 25.02.2003 - 4 StR 499/02
    Die Anforderungen, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an die Beweiswürdigung in derartigen Fällen zu stellen sind (vgl. hierzu BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1; BGH StV 1992, 556 f.; BGH bei Kusch NStZ 1994, 228; NStZ 2003, 164, 165, jeweils m.w.Nachw.), nämlich alle für die Glaubwürdigkeit des Hauptbelastungszeugen wesentlichen Umstände festzustellen (vgl. auch BGHR StPO § 244 Abs. 2 Zeugenvernehmung 9), gelten auch für den Umfang der Aufklärungspflicht (vgl. BGH StV 1990, 99; 1996, 249).
  • BGH, 05.12.1995 - 1 StR 580/95

    Beweiswürdigung - Aussage gegen Aussage - Beweismöglichkeiten -

    Auszug aus BGH, 25.02.2003 - 4 StR 499/02
    Die Anforderungen, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an die Beweiswürdigung in derartigen Fällen zu stellen sind (vgl. hierzu BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1; BGH StV 1992, 556 f.; BGH bei Kusch NStZ 1994, 228; NStZ 2003, 164, 165, jeweils m.w.Nachw.), nämlich alle für die Glaubwürdigkeit des Hauptbelastungszeugen wesentlichen Umstände festzustellen (vgl. auch BGHR StPO § 244 Abs. 2 Zeugenvernehmung 9), gelten auch für den Umfang der Aufklärungspflicht (vgl. BGH StV 1990, 99; 1996, 249).
  • BGH, 16.03.1990 - 2 StR 51/90

    Ablehnung einer Beweiserhebung - Glaubwürdigkeit einer Belastungszeugin und

    Auszug aus BGH, 25.02.2003 - 4 StR 499/02
    Die Anforderungen, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an die Beweiswürdigung in derartigen Fällen zu stellen sind (vgl. hierzu BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1; BGH StV 1992, 556 f.; BGH bei Kusch NStZ 1994, 228; NStZ 2003, 164, 165, jeweils m.w.Nachw.), nämlich alle für die Glaubwürdigkeit des Hauptbelastungszeugen wesentlichen Umstände festzustellen (vgl. auch BGHR StPO § 244 Abs. 2 Zeugenvernehmung 9), gelten auch für den Umfang der Aufklärungspflicht (vgl. BGH StV 1990, 99; 1996, 249).
  • BGH, 02.12.1981 - 2 StR 492/81

    Versuchte Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion mit Beeinträchtigung der

    Auszug aus BGH, 25.02.2003 - 4 StR 499/02
    Allerdings durfte das Landgericht den am 9. Juli 2002 gestellten Beweisantrag auf Vernehmung der Zeugin Beatrix B. zunächst deshalb ablehnen, weil sich die Zeugin (telefonisch) auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen hatte (vgl. BGHSt 21, 12 f.; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 17; BGH NStZ 1982, 126 f.; 2001, 48).
  • BGH, 22.04.1987 - 3 StR 141/87

    Möglichkeit des Glaubenschenkens der Schilderung des Opfers und trotz dafür

    Auszug aus BGH, 25.02.2003 - 4 StR 499/02
    Die Anforderungen, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an die Beweiswürdigung in derartigen Fällen zu stellen sind (vgl. hierzu BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1; BGH StV 1992, 556 f.; BGH bei Kusch NStZ 1994, 228; NStZ 2003, 164, 165, jeweils m.w.Nachw.), nämlich alle für die Glaubwürdigkeit des Hauptbelastungszeugen wesentlichen Umstände festzustellen (vgl. auch BGHR StPO § 244 Abs. 2 Zeugenvernehmung 9), gelten auch für den Umfang der Aufklärungspflicht (vgl. BGH StV 1990, 99; 1996, 249).
  • BGH, 11.03.1992 - 2 StR 63/92

    Tatrichter - Glaubwürdigkeit des Zeugen - Aussage gegen Aussage - Überprüfbarkeit

    Auszug aus BGH, 25.02.2003 - 4 StR 499/02
    Die Anforderungen, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an die Beweiswürdigung in derartigen Fällen zu stellen sind (vgl. hierzu BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1; BGH StV 1992, 556 f.; BGH bei Kusch NStZ 1994, 228; NStZ 2003, 164, 165, jeweils m.w.Nachw.), nämlich alle für die Glaubwürdigkeit des Hauptbelastungszeugen wesentlichen Umstände festzustellen (vgl. auch BGHR StPO § 244 Abs. 2 Zeugenvernehmung 9), gelten auch für den Umfang der Aufklärungspflicht (vgl. BGH StV 1990, 99; 1996, 249).
  • BGH, 30.08.2000 - 5 StR 268/00

    Verurteilung einer Leipzigerin zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Ermordung

  • BGH, 22.05.1996 - 5 StR 153/96

    Sitzen auf liegender Frau - § 178 StGB aF (=§ 177 StGB nF), § 184c StGB aF (= §

  • BGH, 02.02.1966 - 2 StR 471/65

    Revision gegen eineVerurteilung wegen gemeinschaftlich versuchten schweren Raubes

  • BGH, 13.02.1997 - 4 StR 648/96

    Erfüllung des Tatbestandes der vollendeten sexuellen Nötigung - Sexuelle Nötigung

  • BGH, 19.04.1990 - 3 StR 87/90

    Sexuelle Nötigung - Sexuelle Handlung - Niederwerfen des Opfers - Herunterreißen

  • BGH, 14.09.2004 - 4 StR 309/04

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Ungeeignetheit (fehlerhafte Ablehnung durch

    Dieses Urteil hat der Senat auf eine Aufklärungsrüge des Angeklagten durch Beschluß vom 25. Februar 2003 - 4 StR 499/02 - aufgehoben und die Sache zur erneuter Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  • BGH, 26.10.2006 - 3 StR 374/06

    Aufklärungspflicht; Zurückweisung eines Beweisantrages auf Vernehmung eines

    Dagegen wird die Vernehmung des Auslandszeugen um so eher notwendig sein, je ungesicherter das bisherige Beweisergebnis erscheint, je größer die Unwägbarkeiten sind und je mehr Zweifel hinsichtlich des Werts der bisher erhobenen Beweise überwunden werden müssen; dies gilt insbesondere dann, wenn der Auslandszeuge Vorgänge bekunden soll, die für den Schuldvorwurf von zentraler Bedeutung sind (s. allg. etwa BGH StV 1992, 148; 1996, 249; NStZ-RR 1996, 299; 2003, 205; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 244 Rdn. 68; Meyer-Goßner, StPO 49. Aufl. § 244 Rdn. 12).
  • BGH, 05.12.2018 - 4 StR 392/18

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Definition der

    Mitglied einer Bande kann auch sein, wer seine künftige dauerhafte Gehilfentätigkeit zugesagt hat (BGH, Beschluss vom 15. Januar 2002 - 4 StR 499/02, BGHSt 47, 214, 217).
  • BGH, 04.03.2021 - 4 StR 209/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung (Sinn und Zweck;

    Auch die Aufklärungsrüge wäre unbegründet (§ 244 Abs. 2 StPO), weil die Gründe, die zur Ablehnung des Beweisantrags wegen eigener Sachkunde des Gerichts berechtigen, auch die Aufklärungspflicht entfallen lassen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2003 - 4 StR 499/02; Urteil vom 27. Januar 2004 - 3 StR 431/04).
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