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BGH, 25.02.2003 - X ZR 180/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Nichtigkeit eines Patents betreffend ein Verfahren zur Herstellung Feuchtigkeit absorbierender Mehrschichtfolien mangels erfinderischer Tätigkeit
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit einer Säumnisentscheidung im Verfahren vor den Patentgerichten; Nichtigerklärung eines Patents betreffend ein Verfahren zur Herstellung Feuchtigkeit absorbierender Mehrschichtfolien
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.04.1996 - X ZR 114/92
"Tracheotomiegerät"; Entscheidung im Patentnichtigkeitsverfahren bei Säumnis …
Auszug aus BGH, 25.02.2003 - X ZR 180/99
Im Nichtigkeitsberufungsverfahren sind die Vorschriften der Zivilprozeßordnung über das Säumnisverfahren jedoch nicht anwendbar; über die Berufung ist auch dann zu verhandeln und zu entscheiden, wenn der Prozeßbevollmächtigte einer Partei nicht zum Verhandlungstermin erscheint (Sen. Urt. v. 1.2.1994 - X ZR 57/93, GRUR 1994, 360 - Schutzüberzug für Klosettbrillen - und v. 30.4.1996 - X ZR 114/92, GRUR 1996, 757 - Trachoetomiegerät;… vgl. Busse, PatG, 5. Aufl., § 118 PatG Rdn. 1). - BGH, 01.02.1994 - X ZR 57/93
"Schutzüberzug für Klosettbrillen"; Rechtsstellung des Patentinhabers im …
Auszug aus BGH, 25.02.2003 - X ZR 180/99
Im Nichtigkeitsberufungsverfahren sind die Vorschriften der Zivilprozeßordnung über das Säumnisverfahren jedoch nicht anwendbar; über die Berufung ist auch dann zu verhandeln und zu entscheiden, wenn der Prozeßbevollmächtigte einer Partei nicht zum Verhandlungstermin erscheint (Sen. Urt. v. 1.2.1994 - X ZR 57/93, GRUR 1994, 360 - Schutzüberzug für Klosettbrillen - und v. 30.4.1996 - X ZR 114/92, GRUR 1996, 757 - Trachoetomiegerät;… vgl. Busse, PatG, 5. Aufl., § 118 PatG Rdn. 1).
- BGH, 03.06.2003 - X ZR 72/99
Aufhebung der Verurteilung wegen Patent- und Gebrauchsmusterverletzung wegen …
Das Klagepatent ist mit Urteil des Senats vom 25. Februar 2003 (X ZR 180/99) mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland für nichtig erklärt worden.Mit Urteil des Senats vom 25. Februar 2003 (X ZR 180/99) ist das Klagepatent mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland für nichtig erklärt worden.