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   BGH, 25.02.2016 - I ZR 277/14   

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https://dejure.org/2016,5729
BGH, 25.02.2016 - I ZR 277/14 (https://dejure.org/2016,5729)
BGH, Entscheidung vom 25.02.2016 - I ZR 277/14 (https://dejure.org/2016,5729)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 2016 - I ZR 277/14 (https://dejure.org/2016,5729)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 435 HGB, § 439 HGB, § 451 HGB
    Umzugsvertrag: Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Beschädigungen von Umzugsgut

  • IWW

    § 321a ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 544 Abs. 4 ZPO, §§ 451 ff. HGB, §§ 451, 439 HGB, § 435 HGB, § 439 Abs. 1 Satz 2 HGB, § 97 Abs. 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Darlegung einer Gehörsverletzung in der Anhörungsrüge (hier: Verjährung eines Umzugsvertrags); Anfechtung der Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mit der Anhörungsrüge

  • rabüro.de

    Zur Verjährungsfrist von Schadensersatzansprüchen des Absenders bei einem Umzugsvertrag

  • rewis.io

    Umzugsvertrag: Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Beschädigungen von Umzugsgut

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Entscheidungsfortgang

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darlegung einer Gehörsverletzung in der Anhörungsrüge (hier: Verjährung eines Umzugsvertrags); Anfechtung der Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mit der Anhörungsrüge

  • rechtsportal.de

    Darlegung einer Gehörsverletzung in der Anhörungsrüge (hier: Verjährung eines Umzugsvertrags); Anfechtung der Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mit der Anhörungsrüge

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anhörungsrüge - und die Begründung letztinstanzlicher Entscheidungen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1382/10

    Reichweite der Begründungserleichterungen für letztinstanzliche, unanfechtbare

    Auszug aus BGH, 25.02.2016 - I ZR 277/14
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist im Übrigen geklärt, dass eine mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbare letztinstanzliche gerichtliche Entscheidung von Verfassungs wegen regelmäßig keiner Begründung bedarf (BVerfG, NJW 2011, 1497 Rn. 12).

    Das gilt auch für Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, mit denen  wie hier  eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nach § 544 Abs. 4 ZPO zurückgewiesen worden ist (BVerfG, NJW 2011, 1497 Rn. 12).

    Eine Begründung ist nur dann ausnahmsweise geboten, wenn vom eindeutigen Wortlaut einer Norm abgewichen wird und der Grund hierfür nicht ohne weiteres erkennbar ist oder wenn ein im Zeitpunkt der Erhebung der Nichtzulassungsbeschwerde bestehender Zulassungsgrund vor der Entscheidung über diese wegfällt und deswegen eine Prüfung der Erfolgsaussichten auf der Grundlage anderer als der von der Vorinstanz als tragend angesehenen Gründe erforderlich ist (BVerfG, NJW 2011, 1497 Rn. 13).

    Der Umstand, dass die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 Abs. 4 ZPO mit einer Anhörungsrüge nach § 321a ZPO angefochten werden kann, wenn mit dieser eine nicht nur sekundäre, sondern eine neue und eigenständige Gehörsverletzung gerügt wird, hat keinen Einfluss auf Begründungserleichterungen bei Beschlüssen über die Nichtzulassungsbeschwerde (BVerfG, NJW 2011, 1497 Rn. 14; BGH, MarkenR 2014, 343 Rn. 6 - BAVARIA).

  • BGH, 03.04.2014 - I ZR 237/12

    Anhörungsrüge gegen die Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde:

    Auszug aus BGH, 25.02.2016 - I ZR 277/14
    Die Partei hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass das Gericht sich in dem von ihr für richtig erachteten Sinn mit ihrem Vorbringen befasst (BGH, Beschluss vom 3. April 2014 - I ZR 137/12, MarkenR 2014, 343 Rn. 2  BAVARIA; Beschluss vom 18. Dezember 2014 - I ZR 228/12, juris Rn. 2).

    Nach der vom Bundesverfassungsgericht gebilligten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können mit der Anhörungsrüge nur neue und eigenständige Verletzungen des Art. 103 Abs. 1 GG durch das Rechtsmittelgericht gerügt werden (BVerfG, NJW 2008, 2635 f.; BGH, MarkenR 2014, 343 Rn. 4  BAVARIA).

    Eine Gehörsrüge gegen die Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde kann auch nicht mit dem Ziel eingelegt werden, eine Ergänzung der Begründung herbeizuführen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. April 2013 - I ZR 100/11, juris Rn. 3; BGH, MarkenR 2014, 343 Rn. 4  BAVARIA).

    Der Umstand, dass die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 Abs. 4 ZPO mit einer Anhörungsrüge nach § 321a ZPO angefochten werden kann, wenn mit dieser eine nicht nur sekundäre, sondern eine neue und eigenständige Gehörsverletzung gerügt wird, hat keinen Einfluss auf Begründungserleichterungen bei Beschlüssen über die Nichtzulassungsbeschwerde (BVerfG, NJW 2011, 1497 Rn. 14; BGH, MarkenR 2014, 343 Rn. 6 - BAVARIA).

  • BVerfG, 11.05.2004 - 1 BvR 363/04

    Versagung der Prozesskostenhilfe für Unterhaltsansprüche der Mutter eines

    Auszug aus BGH, 25.02.2016 - I ZR 277/14
    Die Bestimmung des Art. 103 Abs. 1 GG garantiert den Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens, dass sie Gelegenheit erhalten, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt vor Erlass der Entscheidung zu äußern und dass das Gericht das Vorbringen zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht (BVerfGE 86, 133, 144; BVerfG, NJW-RR 2004, 1710, 1712).
  • BVerfG, 05.05.2008 - 1 BvR 562/08

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör oder des Willkürverbots

    Auszug aus BGH, 25.02.2016 - I ZR 277/14
    Nach der vom Bundesverfassungsgericht gebilligten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können mit der Anhörungsrüge nur neue und eigenständige Verletzungen des Art. 103 Abs. 1 GG durch das Rechtsmittelgericht gerügt werden (BVerfG, NJW 2008, 2635 f.; BGH, MarkenR 2014, 343 Rn. 4  BAVARIA).
  • OLG Schleswig, 05.06.2008 - 5 U 24/08

    Verjährung beim Umzugsvertrag

    Auszug aus BGH, 25.02.2016 - I ZR 277/14
    Bei einem Umzugsvertrag beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche des Absenders gegenüber dem Frachtführer gemäß §§ 451, 439 HGB grundsätzlich ein Jahr (vgl. OLG Schleswig, NJW-RR 2008, 1361, 1362 f.; Staub/P. Schmidt, HGB, 5. Aufl., § 439 Rn. 9).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BGH, 25.02.2016 - I ZR 277/14
    Die Bestimmung des Art. 103 Abs. 1 GG garantiert den Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens, dass sie Gelegenheit erhalten, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt vor Erlass der Entscheidung zu äußern und dass das Gericht das Vorbringen zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht (BVerfGE 86, 133, 144; BVerfG, NJW-RR 2004, 1710, 1712).
  • BGH, 27.03.2013 - I ZR 100/11

    AMARULA/Marulablu

    Auszug aus BGH, 25.02.2016 - I ZR 277/14
    Eine Gehörsrüge gegen die Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde kann auch nicht mit dem Ziel eingelegt werden, eine Ergänzung der Begründung herbeizuführen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. April 2013 - I ZR 100/11, juris Rn. 3; BGH, MarkenR 2014, 343 Rn. 4  BAVARIA).
  • BGH, 18.12.2014 - I ZR 228/12

    Anhörungsrüge gegen Urteil des BGH: Überraschungsentscheidung im

    Auszug aus BGH, 25.02.2016 - I ZR 277/14
    Die Partei hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass das Gericht sich in dem von ihr für richtig erachteten Sinn mit ihrem Vorbringen befasst (BGH, Beschluss vom 3. April 2014 - I ZR 137/12, MarkenR 2014, 343 Rn. 2  BAVARIA; Beschluss vom 18. Dezember 2014 - I ZR 228/12, juris Rn. 2).
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