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   BGH, 25.02.2021 - 1 StR 434/20   

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https://dejure.org/2021,8196
BGH, 25.02.2021 - 1 StR 434/20 (https://dejure.org/2021,8196)
BGH, Entscheidung vom 25.02.2021 - 1 StR 434/20 (https://dejure.org/2021,8196)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 2021 - 1 StR 434/20 (https://dejure.org/2021,8196)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 30a Abs. 3 BtMG, § 21 StGB, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Straferschwerende oder -mindernde Bewertung des Persönlichkeitszugs des Angeklagten

  • rewis.io

    Strafzumessung bei Verurteilung wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmittel: Berücksichtigung einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 30a Abs. 3 ; StGB § 21
    Straferschwerende oder -mindernde Bewertung des Persönlichkeitszugs des Angeklagten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 168
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.09.1989 - 3 StR 315/89

    Reichweite der strafschärfenden Berücksichtigung des Vorlebens und der konkreten

    Auszug aus BGH, 25.02.2021 - 1 StR 434/20
    Freilich wäre letzteres nur dann eine zulässige strafschärfende Erwägung, wenn dieser Narzissmus - vergleichbar der Art der Lebensführung - in den Taten zum Ausdruck gekommen wäre und damit Rückschlüsse auf eine höhere Tatschuld zugelassen hätte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. April 2019 - 4 StR 91/19 Rn. 4; vom 18. September 1989 - 3 StR 315/89 Rn. 3, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 10 und vom 6. März 1987 - 2 StR 597/86 Rn. 5, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 3).
  • BGH, 06.03.1987 - 2 StR 597/86

    Zugehörigkeit zu einem anderen Kulturkreis als Strafmilderungsgrund

    Auszug aus BGH, 25.02.2021 - 1 StR 434/20
    Freilich wäre letzteres nur dann eine zulässige strafschärfende Erwägung, wenn dieser Narzissmus - vergleichbar der Art der Lebensführung - in den Taten zum Ausdruck gekommen wäre und damit Rückschlüsse auf eine höhere Tatschuld zugelassen hätte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. April 2019 - 4 StR 91/19 Rn. 4; vom 18. September 1989 - 3 StR 315/89 Rn. 3, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 10 und vom 6. März 1987 - 2 StR 597/86 Rn. 5, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 3).
  • BGH, 09.04.2019 - 4 StR 91/19

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung der Art der Lebensführung des

    Auszug aus BGH, 25.02.2021 - 1 StR 434/20
    Freilich wäre letzteres nur dann eine zulässige strafschärfende Erwägung, wenn dieser Narzissmus - vergleichbar der Art der Lebensführung - in den Taten zum Ausdruck gekommen wäre und damit Rückschlüsse auf eine höhere Tatschuld zugelassen hätte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. April 2019 - 4 StR 91/19 Rn. 4; vom 18. September 1989 - 3 StR 315/89 Rn. 3, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 10 und vom 6. März 1987 - 2 StR 597/86 Rn. 5, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 3).
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