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   BGH, 25.02.2021 - III ZB 72/20   

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https://dejure.org/2021,9284
BGH, 25.02.2021 - III ZB 72/20 (https://dejure.org/2021,9284)
BGH, Entscheidung vom 25.02.2021 - III ZB 72/20 (https://dejure.org/2021,9284)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 2021 - III ZB 72/20 (https://dejure.org/2021,9284)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Unzulässiger Antrag auf Ablehnung gegen Besetzung des Gerichts wegen Befangenheit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 23.02.2016 - 2 BvR 63/16

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr aufgrund der Einlegung offensichtlich

    Auszug aus BGH, 25.02.2021 - III ZB 72/20
    Der Senat muss es nicht hinnehmen, durch sinnentleerte Inanspruchnahme seiner Arbeitskapazitäten bei der Erfüllung seiner Aufgaben behindert zu werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2017 - 5 ARs 54/16, juris Rn. 7 und 5 AR (Vs) 5/17, juris Rn. 6 mit Hinweis auf BVerfG, Beschlüsse vom 29. Juni 2010 - 1 BvR 2358/08, juris Rn. 6 und vom 23. Februar 2016 - 2 BvR 60/16 und 63/16, juris Rn. 3).
  • BVerfG, 29.06.2010 - 1 BvR 2358/08

    Missbrauchgebühren gegen Telekom-Anwälte

    Auszug aus BGH, 25.02.2021 - III ZB 72/20
    Der Senat muss es nicht hinnehmen, durch sinnentleerte Inanspruchnahme seiner Arbeitskapazitäten bei der Erfüllung seiner Aufgaben behindert zu werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2017 - 5 ARs 54/16, juris Rn. 7 und 5 AR (Vs) 5/17, juris Rn. 6 mit Hinweis auf BVerfG, Beschlüsse vom 29. Juni 2010 - 1 BvR 2358/08, juris Rn. 6 und vom 23. Februar 2016 - 2 BvR 60/16 und 63/16, juris Rn. 3).
  • BGH, 26.01.2017 - 5 ARs 54/16

    Nichtbescheidung offensichtlich unzulässiger Rechtsbeschwerden

    Auszug aus BGH, 25.02.2021 - III ZB 72/20
    Der Senat muss es nicht hinnehmen, durch sinnentleerte Inanspruchnahme seiner Arbeitskapazitäten bei der Erfüllung seiner Aufgaben behindert zu werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2017 - 5 ARs 54/16, juris Rn. 7 und 5 AR (Vs) 5/17, juris Rn. 6 mit Hinweis auf BVerfG, Beschlüsse vom 29. Juni 2010 - 1 BvR 2358/08, juris Rn. 6 und vom 23. Februar 2016 - 2 BvR 60/16 und 63/16, juris Rn. 3).
  • BGH, 25.05.2016 - III ZR 140/15

    Ablehnung eines Richters am BGH wegen öffentlicher Äußerungen auf einer

    Auszug aus BGH, 25.02.2021 - III ZB 72/20
    Dies ist dann der Fall, wenn aus der Sicht der ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr., vgl. nur Senat, Beschluss vom 25. Mai 2016 - III ZR 140/15, juris Rn. 3; BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2016 - VII ZR 36/14, NJW 2016, 1022 Rn. 9 und vom 14. Mai 2002 - XI ZR 322/01, juris Rn. 6; jeweils mwN).
  • BGH, 14.05.2002 - XI ZR 322/01

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters eines Obersten Bundesgerichts;

    Auszug aus BGH, 25.02.2021 - III ZB 72/20
    Dies ist dann der Fall, wenn aus der Sicht der ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr., vgl. nur Senat, Beschluss vom 25. Mai 2016 - III ZR 140/15, juris Rn. 3; BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2016 - VII ZR 36/14, NJW 2016, 1022 Rn. 9 und vom 14. Mai 2002 - XI ZR 322/01, juris Rn. 6; jeweils mwN).
  • BGH, 12.06.2012 - IV ZA 11/12

    Zulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs bzgl. eines Richters mit einer von

    Auszug aus BGH, 25.02.2021 - III ZB 72/20
    Der vom Antragsteller angebrachte Befangenheitsantrag ist - worüber der Senat in regulärer Besetzung unter Mitwirkung seiner abgelehnten Mitglieder entscheiden kann (vgl. nur BGH, Beschluss vom 12. Juni 2012 - IV ZA 11/12, juris Rn. 4 mwN) - bereits unzulässig, da die Antragsbegründung völlig ungeeignet ist, auch nur die Möglichkeit einer Befangenheit der einzelnen Richter aufgrund persönlicher Beziehungen zu den Parteien oder zu der Rechtssache aufzuzeigen.
  • BGH, 13.01.2016 - VII ZR 36/14

    Ablehnung eines Richters am BGH wegen öffentlicher Äußerungen auf einer

    Auszug aus BGH, 25.02.2021 - III ZB 72/20
    Dies ist dann der Fall, wenn aus der Sicht der ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr., vgl. nur Senat, Beschluss vom 25. Mai 2016 - III ZR 140/15, juris Rn. 3; BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2016 - VII ZR 36/14, NJW 2016, 1022 Rn. 9 und vom 14. Mai 2002 - XI ZR 322/01, juris Rn. 6; jeweils mwN).
  • BGH, 23.02.2017 - 5 AR (VS) 5/17

    Ablehnung von Richtern wegen Besorgnis der Befangenheit betreffend ihre

    Auszug aus BGH, 25.02.2021 - III ZB 72/20
    Der Senat muss es nicht hinnehmen, durch sinnentleerte Inanspruchnahme seiner Arbeitskapazitäten bei der Erfüllung seiner Aufgaben behindert zu werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2017 - 5 ARs 54/16, juris Rn. 7 und 5 AR (Vs) 5/17, juris Rn. 6 mit Hinweis auf BVerfG, Beschlüsse vom 29. Juni 2010 - 1 BvR 2358/08, juris Rn. 6 und vom 23. Februar 2016 - 2 BvR 60/16 und 63/16, juris Rn. 3).
  • BGH, 22.11.2021 - AnwZ (Brfg) 3/21

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Fehlerhafte verfahrensleitende Maßnahmen rechtfertigen nicht ohne Weiteres die Annahme, der Richter stehe der Sache nicht mehr mit der erforderlichen Unvoreingenommenheit gegenüber, sofern nicht zugleich Gründe dargetan werden, die dafür sprechen, dass die Verfahrensverstöße gerade auf Voreingenommenheit des Richters gegenüber der ablehnenden Partei oder Willkür beruhen (BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2021 - III ZB 72/20, juris Rn. 3 und vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10, NJW-RR 2012, 61 Rn. 9; jeweils mwN).
  • BGH, 24.02.2022 - RiZ 2/16

    Verwerfung des Ablehnungsgesuchs als unzulässig; Befassung von Mitgliedern eines

    Die Antragstellerin hat außer ihrem Verdacht, es habe im Hinblick auf ihre zeitgleiche Befassung mit der Vorbereitung einer Erwiderung auf eine gegen sie anhängig gemachte Disziplinarklage "ersichtlich der effektive Rechtsschutz unterlaufen" werden sollen, keine Gründe dargetan, die dafür sprächen, dass ein bloß behaupteter Verfahrensverstoß gerade auf einer Voreingenommenheit des Vorsitzenden oder der Berichterstatterin ihr gegenüber beruhe (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2021 - III ZB 72/20, juris Rn. 3).
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