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   BGH, 25.02.2004 - 4 StR 394/03   

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BGH, 25.02.2004 - 4 StR 394/03 (https://dejure.org/2004,38690)
BGH, Entscheidung vom 25.02.2004 - 4 StR 394/03 (https://dejure.org/2004,38690)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 2004 - 4 StR 394/03 (https://dejure.org/2004,38690)
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  • BGH, 17.08.2001 - 2 StR 197/01

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer; Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des

    Auszug aus BGH, 25.02.2004 - 4 StR 394/03
    Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, war dieser Angriff auf den "Leib" des Mitfahrers tatbestandsmäßig im Sinne des § 316 a Abs. 1 StGB (enger und nur auf den ersten Angriff außerhalb des Fahrzeugs abstellend: BGH StV 2002, 362 f. und 363).
  • BGH, 27.11.2003 - 4 StR 338/03

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (geänderte Rechtsprechung; Ausnutzung der

    Auszug aus BGH, 25.02.2004 - 4 StR 394/03
    Er war deshalb leichter Opfer des räuberischen Angriffs (vgl. hierzu die Senatsbeschlüsse vom 27. November 2003 - 4 StR 338/03 - und vom 2. Dezember 2003 - 4 StR 471/03).
  • BGH, 02.12.2003 - 4 StR 471/03

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Rechtsprechungsänderung; Ausnutzen der

    Auszug aus BGH, 25.02.2004 - 4 StR 394/03
    Er war deshalb leichter Opfer des räuberischen Angriffs (vgl. hierzu die Senatsbeschlüsse vom 27. November 2003 - 4 StR 338/03 - und vom 2. Dezember 2003 - 4 StR 471/03).
  • BGH, 03.06.1997 - 1 StR 188/97

    Revision des Angeklagten gegen die Verurteilung wegen erpresserischen

    Auszug aus BGH, 25.02.2004 - 4 StR 394/03
    Mit dem Entführen in erpresserischer Absicht war die Tat vollendet (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juni 1997 - 1 StR 188/97; Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 239 a Rdn. 9).
  • BGH, 20.11.2003 - 4 StR 150/03

    Aufgabe von BGHSt 5, 280; Auslegung des Tatbestandes des räuberischen Angriffs

    Auszug aus BGH, 25.02.2004 - 4 StR 394/03
    Wie der Senat in seiner Grundsatzentscheidung vom 20. November 2003 - 4 StR 150/03 - (= StraFo 2004, 65; zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) im einzelnen ausgeführt hat, erachtet er eine - enger als bisher - am Schutzzweck und den einzelnen Tatbestandsmerkmalen des § 316 a StGB orientierte Auslegung der Vorschrift für geboten.
  • BGH, 10.09.1996 - 4 StR 416/96

    Rücktritt von einem räuberischen Angriff auf Kraftfahrer durch Herbeirufen eines

    Auszug aus BGH, 25.02.2004 - 4 StR 394/03
    Es genügt, daß der Täter im Zeitpunkt des Angriffs den Entschluß zu einer in ihren wesentlichen Zügen bestimmten Tat, die die Merkmale einer Raubtat (hier: einer räuberischen Erpressung) erfüllt, gefaßt hatte (BGH NStZ 1997, 236, 237).
  • BGH, 07.03.1996 - 1 StR 688/95

    Verletzung des Rechts auf Akteneinsicht (Sperrung von Schriftstücken; unzulässige

    Auszug aus BGH, 25.02.2004 - 4 StR 394/03
    Dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe ist noch mit hinreichender Deutlichkeit zu entnehmen, daß zwischen der Entführungslage und der beabsichtigten Erpressung ein funktionaler und zeitlicher Zusammenhang bestand (vgl. BGHR StGB § 239 a Abs. 1 Erpressung 1; Lackner/Kühl, StGB 24. Aufl. § 239 a Rdn. 4 f.).
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