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   BGH, 25.03.1954 - 3 StR 122/54   

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https://dejure.org/1954,728
BGH, 25.03.1954 - 3 StR 122/54 (https://dejure.org/1954,728)
BGH, Entscheidung vom 25.03.1954 - 3 StR 122/54 (https://dejure.org/1954,728)
BGH, Entscheidung vom 25. März 1954 - 3 StR 122/54 (https://dejure.org/1954,728)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 6, 103
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 29.05.1987 - 3 StR 242/86

    Verschiebung von Vermögen der Gesellschaft; Zuweisung allgemeiner Strafsachen an

    Nach der Rechtsprechung entscheidend ist, daß dieselbe Vermögensverfügung des Getäuschten (hier der Vergabestelle), die den Täter oder einen Dritten (hier die L + G GmbH) bereichern soll, den Schaden unmittelbar herbeiführt (vgl. BGHSt 6, 105, 116) [BGH 25.03.1954 - 3 StR 122/54].
  • OLG Bremen, 18.04.2023 - 1 Ws 26/23

    Keine Nebenklagebefugnis nach § 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO eines erst nach Adoption

    Das Bundesverfassungsgericht hat sich dieser Zweckbestimmung der Nebenklage noch im Jahr 1993 ausdrücklich angeschlossen (siehe BVerfG, Beschluss vom 02.02.1993 - 2 BvR 1491/91, juris Rn. 14, NJW 1993, 3316) und dieses Verständnis wird auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geteilt (siehe BGH, Beschluss vom 25.03.1954 - 3 StR 122/54, juris Rn. 7, BGHSt 6, 103; Urteil vom 20.12.1966 - 1 StR 477/66, juris Rn. 22, NJW 1967, 454; Beschluss vom 18.09.2012 - 3 BGs 262/12, juris Rn. 25, NJW 2012, 3524).
  • BGH, 17.05.1957 - VI ZR 63/56

    Rechtsmittel

    So sehr anerkannt werden mag, daß oft für den Geschädigten die Anschließung an ein vom Staatsanwalt betriebenes Strafverfahren der späteren Durchsetzung seiner zivilrechtlichen Haftungsansprüche dienlich sein wird und daher im Rahmen berechtigter Interessenwahrnehmung liegen kann (vgl. BGHSt 6, 103 [105]), so ist doch nicht zu übersehen, daß das staatliche Strafverfahren einem völlig anderen.
  • BGH, 02.02.1972 - 3 StR 327/71

    Anforderungen an die Anschlusserklärung durch Revisionseinlegung

    Sie ist vielmehr in jeder Lage des Verfahrens, also auch nach Ablauf der Rechtsmittelsfrist, zulässig (vgl. BGHSt 6, 103).
  • BGH, 03.12.1969 - 3 StR 185/69

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Nebenklage - Zuständigkeit des

    Über die Zulassung entscheidet dann das Rechtsmittelgericht (RGSt 6, 139; 48, 236; 76, 178; BGH 1 StR 673/51 Urteil vom 4. März 1952; 3 StR 122/54 Beschluß vom 25. März 1954 bei Kirchhof GoldA.
  • BGH, 06.08.1963 - 1 StR 262/63

    Revisionseinlegung wegen angeblicher Verkennung der Mordmerkmale durch das

    Die Rechtsmittel sind zulässig (§ 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO; BGHSt 6, 103); sie haben aber keinen Erfolg.
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