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   BGH, 25.03.1964 - VIII ZR 211/62   

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https://dejure.org/1964,7174
BGH, 25.03.1964 - VIII ZR 211/62 (https://dejure.org/1964,7174)
BGH, Entscheidung vom 25.03.1964 - VIII ZR 211/62 (https://dejure.org/1964,7174)
BGH, Entscheidung vom 25. März 1964 - VIII ZR 211/62 (https://dejure.org/1964,7174)
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Volltextveröffentlichung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1964, 749
  • WM 1964, 563
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.05.1963 - VIII ZR 252/61
    Auszug aus BGH, 25.03.1964 - VIII ZR 211/62
    Es kommt vielmehr, worauf auch das Berufungsgericht zutreffend abgestellt hat, darauf an, ob es der Beklagten nach Treu und Glauben zuzumuten ist, die von den Klägern nachgesuchte Erlaubnis zu erteilen, und ob es sich als eine unzulässige Rechtsausübung der Beklagten darstellt, daß sie sich weigert, den Klägern die Durchführung der Arbeiten zu gestatten, die erforderlich sind, um eine den Anforderungen der Technik entsprechende Gasheizanlage im Wohnzimmer der Kläger einzurichten (vgl. BGH Urt. v. 8. Mai 1963 - VIII ZR 252/61 - LM BGB § 535 Nr. 25 = WM 1963, 643).
  • BGH, 22.03.1966 - V ZR 126/63

    Erstattungsanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag - Abwehr einer

    Auszug aus BGH, 25.03.1964 - VIII ZR 211/62
    Es kommt vielmehr, worauf auch das Berufungsgericht zutreffend abgestellt hat, darauf an, ob es der Beklagten nach Treu und Glauben zuzumuten ist, die von den Klägern nachgesuchte Erlaubnis zu erteilen, und ob es sich als eine unzulässige Rechtsausübung der Beklagten darstellt, daß sie sich weigert, den Klägern die Durchführung der Arbeiten zu gestatten, die erforderlich sind, um eine den Anforderungen der Technik entsprechende Gasheizanlage im Wohnzimmer der Kläger einzurichten (vgl. BGH Urt. v. 8. Mai 1963 - VIII ZR 252/61 - LM BGB § 535 Nr. 25 = WM 1963, 643).
  • BGH, 16.05.2007 - VIII ZR 207/04

    Aufstellung einer Parabolantenne auf dem Balkon einer Mietwohnung

    Bei Wohnraummietverhältnissen ist demnach das Ermessen des Vermieters durch den Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) gebunden, der es gebietet, dass der Vermieter nicht ohne triftigen, sachbezogenen Grund dem Mieter Einrichtungen versagt, die diesem das Leben in der Mietwohnung angenehmer gestalten können, durch die er als Vermieter nur unerheblich beeinträchtigt und durch die die Mietsache nicht verschlechtert wird (BVerfG NJW 1992, 493, 494; Senatsurteil vom 25. März 1964 - VIII ZR 211/62, WM 1964, 563, unter II 1; BayObLG …
  • BGH, 14.09.2011 - VIII ZR 10/11

    Wohnraummiete: Rechtsmissbräuchliche Verweigerung der Gestattung des Einbaus

    Die Erteilung einer derartigen Erlaubnis steht vielmehr im Ermessen des Vermieters, der sein Ermessen jedoch nicht missbräuchlich ausüben darf (Senatsurteil vom 25. März 1964 - VIII ZR 211/62, WM 1964, 563; vgl. auch Senatsurteil vom 8. Mai 1963 - VIII ZR 252/61, WM 1963, 643 f.).
  • AG Brandenburg, 08.08.2014 - 31 C 304/13

    Mieter braucht Parabolantenne nicht aus Garten der Wohnung entfernen!

    Bei Wohnraummietverhältnissen - wie hier - ist demnach das Ermessen des Vermieters durch den Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) gebunden, der es gebietet, dass der Vermieter nicht ohne triftigen, sachbezogenen Grund dem Mieter Einrichtungen innerhalb des mit angemieteten Wohnbereichs - mithin auch innerhalb des angemieteten Gartens - versagt, die diesem das Leben in der angemieteten Mietswohnung angenehmer gestalten können, durch die er als Vermieter nur unerheblich beeinträchtigt und durch die die Mietsache nicht verschlechtert wird ( BVerfG , NJW 1992, Seiten 493 f.; BGH , Urteil vom 16.09.2009, Az.: VIII ZR 67/08, u. a. in: NJW 2010, Seiten 436 ff.; BGH , Urteil vom 16.05.2007, Az.: VIII ZR 207/04, u. a. in: NJW-RR 2007, Seiten 1243 ff.; BGH , WM 1964, Seite 563; BayObLG , …
  • BGH, 26.06.1974 - VIII ZR 43/73

    Vorliegen eines vertragswidrigen Gebrauchs und einer Eigentumsbeeinträchtigung

    Die von dem erkennenden Senat entwickelten Grundsätze zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen die Verweigerung einer vom Mieter erbetenen Zustimmung zu baulichen Veränderungen rechtsmißbräuchlich ist (Urteil vom 8. Mai 1963 - VIII ZR 252/61 = WM 1963, 643 und Urteil vom 25. März 1964 - VIII ZR 211/62 = WM 1964, 563) gelten in gleichem Maße und erst recht in den Fällen, in denen der Mieter durch eigenmächtiges Handeln den Vermieter vor vollendete Tatsachen stellt.
  • AG Neuss, 02.12.2016 - 94 C 3252/15

    Begründetheit einer Räumungsklage des Vermieters wegen Eigenbedarfs nach Eintritt

    Der Vermieter darf dem Mieter eine bestimmte Einrichtung oder bestimmte Nutzung, die ihm das Leben in der Mietwohnung erheblich angenehmer gestalten kann, jedoch nicht ohne triftigen Grund versagen, wenn weder der Vermieter erheblich beeinträchtigt noch die Mietsache erheblich verschlechtert wird (BayObLG, NJW 1981, 1275, 1277; BGH v. 25.03.1964 - VIII ZR 211/62).
  • KG, 13.01.2022 - 8 U 205/19

    Kündbarkeit eines befristeten Gewerberaummietvertrags bei unklarer

    Erlaubnisvorbehalte bei baulichen Maßnahmen, die der Mieter im eigenen Interesse durchführen will, sind regelmäßig zulässig (Schmidt-Futterer/Eisenschmid, Mietrecht, 14. Auflage 2019, BGB § 535 Rn. 423; vgl. BGH, Urteil vom 25.3.1964 - VIII ZR 211/62 -, juris Tz. 8, wonach bei einer entsprechenden Klausel die dortigen Mieter, die auf Erteilung der Zustimmung geklagt hatten, "richtigerweise die vorherige Zustimmung der Beklagten für notwendig halten", s.a. OLG Köln, Urteil vom 19.5.2017 - 1 U 25/16 -, juris Tz. 73, das eine unangemessene Benachteiligung des Mieters durch eine solche Klausel schon nicht in Erwägung zieht).
  • LG Berlin, 27.11.2007 - 65 S 123/07

    Wohnraummiete: Aufstellung einer Parabolantenne ohne Darlegung der

    Bei Wohnraummietverhältnissen ist demnach das Ermessen des Vermieters durch den Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) gebunden, der es gebietet, dass der Vermieter nicht ohne triftigen, sachbezogenen Grund dem Mieter Einrichtungen versagt, die diesem das Leben in der Mietwohnung angenehmer gestalten können, durch die er als Vermieter nur unerheblich beeinträchtigt und durch die die Mietsache nicht verschlechtert wird (BVerfG NJW 1992, 493, 494; Senatsurteil vom 25. März 1964 - VIII ZR 211/62, WM 1964, 563, unter II 1; BayObLG NJW 1981, 1275, 1277; OLG Karlsruhe WuM 1993, 525, 526).
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