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BGH, 25.03.1975 - 5 StR 74/75 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Mittäterschaft - Gemeinschaftlich gefasster Tatplan in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken - Förderung und Unterstützung der Tat durch den Mittäter - Zueigenmachen des tatbestandsmäßigen Erfolges durch den Mittäter
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- BGH, 23.01.1958 - 4 StR 613/57
Falscher Verfolger - § 25 Abs. 2, § 15 StGB, error in persona bei Mittätern, § 22 …
Auszug aus BGH, 25.03.1975 - 5 StR 74/75
Es genügt eine geistige Mitwirkung, auch eine Vorbereitungshandlung in der Weise, daß der Mittäter den ausführenden Tatgenossen durch einen vor der Ausführung gegebenen Rat zur Seite steht oder in irgendeinem Zeitpunkt in sonstiger Weise dessen Willen zur Tatbegehung stärkt (BGHSt 11, 268, 271; 14, 123, 128; 16, 12, 14). - BGH, 03.02.1960 - 4 StR 437/59
Auszug aus BGH, 25.03.1975 - 5 StR 74/75
Es genügt eine geistige Mitwirkung, auch eine Vorbereitungshandlung in der Weise, daß der Mittäter den ausführenden Tatgenossen durch einen vor der Ausführung gegebenen Rat zur Seite steht oder in irgendeinem Zeitpunkt in sonstiger Weise dessen Willen zur Tatbegehung stärkt (BGHSt 11, 268, 271; 14, 123, 128; 16, 12, 14). - BGH, 10.03.1961 - 4 StR 30/61
Gemeinschaftliche Begehung eines Diebstahls - Beschränkung auf geistige …
Auszug aus BGH, 25.03.1975 - 5 StR 74/75
Es genügt eine geistige Mitwirkung, auch eine Vorbereitungshandlung in der Weise, daß der Mittäter den ausführenden Tatgenossen durch einen vor der Ausführung gegebenen Rat zur Seite steht oder in irgendeinem Zeitpunkt in sonstiger Weise dessen Willen zur Tatbegehung stärkt (BGHSt 11, 268, 271; 14, 123, 128; 16, 12, 14). - BGH, 27.10.1964 - 1 StR 358/64
Berücksichtigung einer für den Angeklagten günstigeren Rechtslage nach einer …
Auszug aus BGH, 25.03.1975 - 5 StR 74/75
Die teilweise Aufhebung des Urteils gemäß § 354 a StPO erstreckt sich nicht auf die mitbetroffenen Mitangeklagten, die keine Revision eingelegt haben (BGHSt 20, 77 ff). - BGH, 02.02.1972 - 2 StR 670/71
Bestellungen gegen Rechnung - §§ 263, 25 Abs. 2 StGB, gemeinsamer Tatplan
Auszug aus BGH, 25.03.1975 - 5 StR 74/75
Jeder der Mittäter muß dabei das Vorgehen der anderen irgendwie fördern oder unterstützen und sich ihr Handeln einschließlich eines tatbestandsmäßigen Erfolges zu eigen machen (BGHSt 24, 286, 288).