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BGH, 25.03.1977 - 2 StR 375/76 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit wegen Konkursbetruges und wegen Betruges - Anforderungen an die Rüge der Verletzung sachlichen Rechts - Voraussetzungen für die Verjährung der Strafverfolgung
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Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 10.02.1967 - 4 StR 485/66
Verurteilung wegen versuchter Unzucht - Abänderung eines Schuldspruchs
Auszug aus BGH, 25.03.1977 - 2 StR 375/76
Denn die Verurteilung wegen der einzigen übriggebliebenen Einzelhandlung erschöpft nicht die Anklage und den Eröffnungsbeschluß, soweit dem Angeklagten fortgesetzter Betrug zur Last gelegt worden ist (BGH NJW 1951, 726 f; BGH, Urteil vom 10. Februar 1967 - 4 StR 485/66 -). - BGH, 10.01.1961 - 5 StR 541/60
Umwandlung von Freiheitsstrafen in Geldstrafen bei Verbrechen - Änderung des …
Auszug aus BGH, 25.03.1977 - 2 StR 375/76
Die Beschlußentscheidung nach § 268 a Abs. 1 und die Belehrung nach § 268 a Abs. 3 StPO wird dem Tatrichter überlassen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Januar 1961 - 5 StR 541/60 -). - BGH, 08.12.1964 - 1 StR 476/64
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 25.03.1977 - 2 StR 375/76
Die Strafkammer hat im Ergebnis zu Recht die Ansicht vertreten, der Anwendung des § 240 Abs. 1 Nr. 4 KO stehe nicht der Umstand entgegen, daß die Bilanzen, wegen deren verspäteter Aufstellung der Angeklagte verurteilt worden ist, im Zeitpunkt der Zahlungseinstellung und Konkurseröffnung vorlagen (RGSt 39, 165 f; BGH, Urteile vom 17. Dezember 1963 - 1 StR 391/63 - und vom 8. Dezember 1964 - 1 StR 476/64 -).
- BGH, 17.12.1963 - 1 StR 391/63
Anwendbarkeit von § 83 GmbH-Gesetz (GmbHG) auf eine Kommanditgesellschaft (KG) - …
Auszug aus BGH, 25.03.1977 - 2 StR 375/76
Die Strafkammer hat im Ergebnis zu Recht die Ansicht vertreten, der Anwendung des § 240 Abs. 1 Nr. 4 KO stehe nicht der Umstand entgegen, daß die Bilanzen, wegen deren verspäteter Aufstellung der Angeklagte verurteilt worden ist, im Zeitpunkt der Zahlungseinstellung und Konkurseröffnung vorlagen (RGSt 39, 165 f; BGH, Urteile vom 17. Dezember 1963 - 1 StR 391/63 - und vom 8. Dezember 1964 - 1 StR 476/64 -). - BGH, 20.05.1969 - 5 StR 658/68
Verfolgungsverjährung für Mordbeihilfe bei Vorliegen niedriger Beweggründe …
Auszug aus BGH, 25.03.1977 - 2 StR 375/76
Bereits damals war er als konkretes Vorkommnis hinreichend bestimmt, wie es das in § 68 Abs. 1 StGB a.F. enthaltene Merkmal "wegen der begangenen Tat" voraussetzte (BGHSt 22, 375, 385). - BGH, 04.08.1976 - 2 StR 420/76
Zusammenfassung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe mit bereits rechtskräftig …
Auszug aus BGH, 25.03.1977 - 2 StR 375/76
Da die Erhöhung einer Freiheitsstrafe im Verhältnis zu einer Geldstrafe das schwerere Übel darstellt (vgl. BGH, Beschluß vom 4. August 1976 - 2 StR 420/76 -), ist das neue Recht insoweit strenger als das frühere. - RG, 25.09.1906 - V 428/06
Verhältnis der Bilanzziehung zur Buchführung im Sinne von § 240 Nr. 3 u. 4 K.O. …
Auszug aus BGH, 25.03.1977 - 2 StR 375/76
Die Strafkammer hat im Ergebnis zu Recht die Ansicht vertreten, der Anwendung des § 240 Abs. 1 Nr. 4 KO stehe nicht der Umstand entgegen, daß die Bilanzen, wegen deren verspäteter Aufstellung der Angeklagte verurteilt worden ist, im Zeitpunkt der Zahlungseinstellung und Konkurseröffnung vorlagen (RGSt 39, 165 f; BGH, Urteile vom 17. Dezember 1963 - 1 StR 391/63 - und vom 8. Dezember 1964 - 1 StR 476/64 -).
- BVerfG, 15.03.1978 - 2 BvR 927/76
Verfassungsmäßigkeit der Bankrottstrafbarkeit nach KO a.F.
Dieser Zweck des § 240 Abs. 1 Nr. 4 KO a.F. (dazu RGSt 39, 165; BGH, Urteil vom 25. März 1977 - 2 StR 375/76 - Dreher, StGB , 36. Aufl. 1976, Rdn. 1 zu § 239 KO ;… Schönke-Schröder, StGB , 18. Aufl. 1976, Rdn. 1 zu § 240 KO ) nötigt ersichtlich dazu, das Tatbestandsmerkmal der "einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entsprechenden Zeit", soweit es Bestandteil der genannten Strafvorschrift ist, eng auszulegen. - BGH, 07.08.1987 - 2 StR 314/87
Zulässigkeit von Verfahrensrügen - Fehler bei der Bildung einer …
Obschon der Unrechtsgehalt der ihr zugrunde liegenden Handlung nunmehr in dem der Zuhälterei mit enthalten ist, kommt eine entsprechende Erhöhung der für diese Tat festgesetzten Einzelfreiheitsstrafe wegen des Verschlechterungsverbots des § 358 Abs. 2 StPO nicht in Betracht (vgl. BGH bei Holtz MDR 1977, 109; BGH, Urteil vom 23. März 1977 - 2 StR 375/76 m. Nachw.; BayObLG MDR 1975, 161).