Rechtsprechung
   BGH, 25.03.1981 - 3 StR 61/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,379
BGH, 25.03.1981 - 3 StR 61/81 (https://dejure.org/1981,379)
BGH, Entscheidung vom 25.03.1981 - 3 StR 61/81 (https://dejure.org/1981,379)
BGH, Entscheidung vom 25. März 1981 - 3 StR 61/81 (https://dejure.org/1981,379)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,379) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Handels mit Betäubungsmitteln - Einsatz eines V-Mannes - Vernehmung eines Zeugen vom Hörensagen - Verweigerung von Angaben eines Angeklagten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; StGB § 46 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 257
  • StV 1981, 276
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 08.01.1954 - 2 StR 602/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.03.1981 - 3 StR 61/81
    Ein Verhalten des Täters nach der Tat, insbesondere im Ermittlungs- und Strafverfahren gegen ihn, kann strafschärfend nur wirken, wenn es trotz der ihm zustehenden Verteidigungsfreiheit auf Rechtsfeindschaft, seine Gefährlichkeit und die Gefahr künftiger Rechtsbrüche hinweist oder andere mit der Tat zusammenhängende ungünstige Schlüsse auf seine Persönlichkeit zuläßt (vgl. zur fehlenden Unrechtseinsicht oder Reue: BGHSt 1, 103, 104 f; 1, 105, 106 f; BGH NJW 1955, 1158; BGH, Urteil vom 16. November 1976 - 4 StR 127/76; Beschluß vom 13. Juli 1977 - 3 StR 226/77; Beschluß vom 16. Juni 1978 - 4 StR 144/78; Beschluß vom 9. Mai 1979 - 2 StR 198/79; Beschluß vom 10. Juni 1980 - 1 StR 56/80; zur Unterlassung des leugnenden Angeklagten, den durch die Tat angerichteten Schaden wiedergutzumachen: BGHSt 5, 238 f [BGH 08.01.1954 - 2 StR 602/53]; BGH, Urteil vom 13. Januar 1977 - 1 StR 567/76; zur Benennung von Zeugen: BGH MDR 1980, 240; Beschluß vom 12. Dezember 1979 - 3 StR 442/79; zur Beseitigung von Tatspuren: BGH NJW 1971, 1758; BGH, Urteil vom 12. Juli 1977 - 1 StR 305/77; Urteil vom 17. April 1980 - 4 StR 116/80; zur Flucht eines Angeklagten: BGH, Beschluß vom 30. März 1977 - 3 StR 75/77; Beschluß vom 24. November 1978 - 2 StR 616/78.

    Er ist nicht verpflichtet, durch Namhaftmachung von Zeugen möglicherweise zur eigenen Überführung beizutragen (vgl. BGHSt 5, 238 f [BGH 08.01.1954 - 2 StR 602/53]).

  • BGH, 11.09.1980 - 4 StR 16/80

    Agent provocateur - Bekämpfung schwerer Kriminalität - Verstoß gegen

    Auszug aus BGH, 25.03.1981 - 3 StR 61/81
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß bei der Bekämpfung besonders gefährlicher und schwer aufklärbarer Kriminalität, insbesondere der Rauschgiftkriminalität, auf den polizeilichen Lockspitzel (agent provocateur) nicht verzichtet werden kann (BGH GA 1975, 333; BGH NJW 1980, 1761; BGH, Urteil vom 11. September 1980 - 4 StR 16/80; Urteil vom 21. Oktober 1980 - 1 StR 477/80).

    Der Angeklagte wurde nach den genannten Kriterien bei der Tat nicht "zum Objekt staatlichen Handelns herabgewürdigt" (BGH, Urteil vom 11. September 1980 - 4 StR 16/80).

  • BGH, 15.04.1980 - 1 StR 107/80

    Anstiftung durch einen polizeilichen agent provocateur - Überredung sich auf ein

    Auszug aus BGH, 25.03.1981 - 3 StR 61/81
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß bei der Bekämpfung besonders gefährlicher und schwer aufklärbarer Kriminalität, insbesondere der Rauschgiftkriminalität, auf den polizeilichen Lockspitzel (agent provocateur) nicht verzichtet werden kann (BGH GA 1975, 333; BGH NJW 1980, 1761; BGH, Urteil vom 11. September 1980 - 4 StR 16/80; Urteil vom 21. Oktober 1980 - 1 StR 477/80).

    Diese Grenzen, die sich im wesentlichen nach Grundlage und Ausmaß des gegen den Täter bestehenden Verdachts, Art, Intensität und Zweck der Einflußnahme des Lockspitzels, Tatbereitschaft und eigenen, nicht "fremdgesteuerten" Aktivitäten des Täters bestimmen (BGH NJW 1980, 1761), sind hier jedoch gewahrt worden.

  • BGH, 18.10.1979 - 4 StR 517/79

    Revision eines wegen versuchter Vergewaltigung Verurteilten - Ablehnung eines

    Auszug aus BGH, 25.03.1981 - 3 StR 61/81
    Ein Verhalten des Täters nach der Tat, insbesondere im Ermittlungs- und Strafverfahren gegen ihn, kann strafschärfend nur wirken, wenn es trotz der ihm zustehenden Verteidigungsfreiheit auf Rechtsfeindschaft, seine Gefährlichkeit und die Gefahr künftiger Rechtsbrüche hinweist oder andere mit der Tat zusammenhängende ungünstige Schlüsse auf seine Persönlichkeit zuläßt (vgl. zur fehlenden Unrechtseinsicht oder Reue: BGHSt 1, 103, 104 f; 1, 105, 106 f; BGH NJW 1955, 1158; BGH, Urteil vom 16. November 1976 - 4 StR 127/76; Beschluß vom 13. Juli 1977 - 3 StR 226/77; Beschluß vom 16. Juni 1978 - 4 StR 144/78; Beschluß vom 9. Mai 1979 - 2 StR 198/79; Beschluß vom 10. Juni 1980 - 1 StR 56/80; zur Unterlassung des leugnenden Angeklagten, den durch die Tat angerichteten Schaden wiedergutzumachen: BGHSt 5, 238 f [BGH 08.01.1954 - 2 StR 602/53]; BGH, Urteil vom 13. Januar 1977 - 1 StR 567/76; zur Benennung von Zeugen: BGH MDR 1980, 240; Beschluß vom 12. Dezember 1979 - 3 StR 442/79; zur Beseitigung von Tatspuren: BGH NJW 1971, 1758; BGH, Urteil vom 12. Juli 1977 - 1 StR 305/77; Urteil vom 17. April 1980 - 4 StR 116/80; zur Flucht eines Angeklagten: BGH, Beschluß vom 30. März 1977 - 3 StR 75/77; Beschluß vom 24. November 1978 - 2 StR 616/78.
  • BGH, 01.08.1962 - 3 StR 28/62

    Vernehmung von Polizeibeamten als Zeugen vom Hörensagen i.R.v. Aussagen über die

    Auszug aus BGH, 25.03.1981 - 3 StR 61/81
    Die Vernehmung eines Zeugen vom Hörensagen verletzt nicht den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme, wie er in den §§ 249 Abs. 1, 250 StPO zum Ausdruck kommt (BGHSt 17, 382, 383).
  • BGH, 16.11.1976 - 4 StR 127/76

    Zweifelsfragen bei der Besetzung eines Gerichts mit Schöffen - Umfang der

    Auszug aus BGH, 25.03.1981 - 3 StR 61/81
    Ein Verhalten des Täters nach der Tat, insbesondere im Ermittlungs- und Strafverfahren gegen ihn, kann strafschärfend nur wirken, wenn es trotz der ihm zustehenden Verteidigungsfreiheit auf Rechtsfeindschaft, seine Gefährlichkeit und die Gefahr künftiger Rechtsbrüche hinweist oder andere mit der Tat zusammenhängende ungünstige Schlüsse auf seine Persönlichkeit zuläßt (vgl. zur fehlenden Unrechtseinsicht oder Reue: BGHSt 1, 103, 104 f; 1, 105, 106 f; BGH NJW 1955, 1158; BGH, Urteil vom 16. November 1976 - 4 StR 127/76; Beschluß vom 13. Juli 1977 - 3 StR 226/77; Beschluß vom 16. Juni 1978 - 4 StR 144/78; Beschluß vom 9. Mai 1979 - 2 StR 198/79; Beschluß vom 10. Juni 1980 - 1 StR 56/80; zur Unterlassung des leugnenden Angeklagten, den durch die Tat angerichteten Schaden wiedergutzumachen: BGHSt 5, 238 f [BGH 08.01.1954 - 2 StR 602/53]; BGH, Urteil vom 13. Januar 1977 - 1 StR 567/76; zur Benennung von Zeugen: BGH MDR 1980, 240; Beschluß vom 12. Dezember 1979 - 3 StR 442/79; zur Beseitigung von Tatspuren: BGH NJW 1971, 1758; BGH, Urteil vom 12. Juli 1977 - 1 StR 305/77; Urteil vom 17. April 1980 - 4 StR 116/80; zur Flucht eines Angeklagten: BGH, Beschluß vom 30. März 1977 - 3 StR 75/77; Beschluß vom 24. November 1978 - 2 StR 616/78.
  • BGH, 15.04.1980 - 5 StR 135/80

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Eigennützige, den Umsatz des

    Auszug aus BGH, 25.03.1981 - 3 StR 61/81
    Nach der Rechtsprechung (BGH NJW 1979, 1259; BGHSt 29, 239 f) fällt unter den Begriff des Handeltreibens jede eigennützige, auf Umsatz gerichtete Tätigkeit, auch eine nur gelegentliche, einmalige oder lediglich vermittelnde Tätigkeit.
  • BGH, 17.04.1980 - 4 StR 116/80

    Auswirkungen der Herausnahme der von der Strafverfolgung ausgenmommenen

    Auszug aus BGH, 25.03.1981 - 3 StR 61/81
    Ein Verhalten des Täters nach der Tat, insbesondere im Ermittlungs- und Strafverfahren gegen ihn, kann strafschärfend nur wirken, wenn es trotz der ihm zustehenden Verteidigungsfreiheit auf Rechtsfeindschaft, seine Gefährlichkeit und die Gefahr künftiger Rechtsbrüche hinweist oder andere mit der Tat zusammenhängende ungünstige Schlüsse auf seine Persönlichkeit zuläßt (vgl. zur fehlenden Unrechtseinsicht oder Reue: BGHSt 1, 103, 104 f; 1, 105, 106 f; BGH NJW 1955, 1158; BGH, Urteil vom 16. November 1976 - 4 StR 127/76; Beschluß vom 13. Juli 1977 - 3 StR 226/77; Beschluß vom 16. Juni 1978 - 4 StR 144/78; Beschluß vom 9. Mai 1979 - 2 StR 198/79; Beschluß vom 10. Juni 1980 - 1 StR 56/80; zur Unterlassung des leugnenden Angeklagten, den durch die Tat angerichteten Schaden wiedergutzumachen: BGHSt 5, 238 f [BGH 08.01.1954 - 2 StR 602/53]; BGH, Urteil vom 13. Januar 1977 - 1 StR 567/76; zur Benennung von Zeugen: BGH MDR 1980, 240; Beschluß vom 12. Dezember 1979 - 3 StR 442/79; zur Beseitigung von Tatspuren: BGH NJW 1971, 1758; BGH, Urteil vom 12. Juli 1977 - 1 StR 305/77; Urteil vom 17. April 1980 - 4 StR 116/80; zur Flucht eines Angeklagten: BGH, Beschluß vom 30. März 1977 - 3 StR 75/77; Beschluß vom 24. November 1978 - 2 StR 616/78.
  • BGH, 21.10.1980 - 1 StR 477/80
    Auszug aus BGH, 25.03.1981 - 3 StR 61/81
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß bei der Bekämpfung besonders gefährlicher und schwer aufklärbarer Kriminalität, insbesondere der Rauschgiftkriminalität, auf den polizeilichen Lockspitzel (agent provocateur) nicht verzichtet werden kann (BGH GA 1975, 333; BGH NJW 1980, 1761; BGH, Urteil vom 11. September 1980 - 4 StR 16/80; Urteil vom 21. Oktober 1980 - 1 StR 477/80).
  • BGH, 03.12.1980 - 3 StR 419/80

    Strafaussetzung zur Bewährung bei Körperverletzung mit Todesfolge

    Auszug aus BGH, 25.03.1981 - 3 StR 61/81
    Zur Frage der Strafaussetzung zur Bewährung in den Fällen des § 56 Abs. 2 StGB wird auf BGH, Strafverteidiger 1981, 69 und 70 hingewiesen.
  • BGH, 10.04.1951 - 1 StR 88/51

    Zulässigkeit einer Einbeziehung des Verhaltens eines Angeklagten während eines

  • BGH, 30.03.1977 - 3 StR 75/77

    Straferschwerende Wertung eines Fluchtverhaltens im Ermittlungsverfahren oder

  • BGH, 05.04.1951 - 4 StR 113/50

    Vernehmung eines Zeugen durch Verlesung der Niederschrift über seine frühere

  • BGH, 12.12.1980 - 3 StR 458/80

    Voraussetzungen der straferhöhenden Berücksichtigung eines Verhaltens des

  • BGH, 04.10.1978 - 3 StR 232/78

    Verurteilung wegen unerlaubtem Handeltreiben mit Haschisch - Anforderungen für

  • BGH, 13.01.1978 - 1 StR 567/76

    Durchführung eines Teils der Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten -

  • BGH, 10.06.1980 - 1 StR 56/80

    Auswirkungen von Uneinsichtigkeit auf das Strafmaß - Rechtliche Wirkungen eines

  • BGH, 12.07.1977 - 1 StR 305/77

    Planvolles und intensives Bemühen des Angeklagten, Spuren der Tat zu verwischen

  • BGH, 13.07.1977 - 3 StR 226/77

    Strafbemessung: Strafschärfende Wertung des Leugnens eines Angeklagten

  • BGH, 06.08.1971 - 4 StR 273/71

    Strafschärfende Berücksichtigung eines nach der Straftat liegenden Verhaltens

  • BGH, 16.06.1978 - 4 StR 144/78

    Vorliegen eines minder schweren Falles - Beurteilung fehlender Bekundung von Reue

  • BGH, 12.12.1979 - 3 StR 442/79

    Beachtung von hartnäckigem Leugnen des Angeklagten und die Benennung von Zeugen,

  • BGH, 30.01.1980 - 3 StR 513/79

    Erneute Berücksichtigung der schon bei der Strafmilderung berücksichtigten

  • BGH, 24.11.1978 - 2 StR 616/78

    Fristgerechte Einreichung einer Revisionsbegründung - Unrechtsgehalt des Besitzes

  • BGH, 09.05.1979 - 2 StR 198/79
  • BGH, 07.09.2011 - 1 StR 343/11

    Strafe gegen den wegen Betruges und Untreue verurteilten Vorstand des Bundes für

    Zwar kann ein Verhalten des Täters nach der Tat strafschärfend wirken, wenn es trotz der ihm zustehenden Verteidigungsfreiheit auf Rechtsfeindschaft, seine Gefährlichkeit oder die Gefahr künftiger Rechtsbrüche hinweist oder andere mit der Tat zusammenhängende ungünstige Schlüsse auf seine Persönlichkeit zulässt (vgl. BGH, Urteil vom 25. März 1981 - 3 StR 61/81; BGH, Urteil vom 24. Juli 1985 - 3 StR 127/85) oder wenn die Grenzen angemessener Verteidigung eindeutig überschritten sind und das Vorbringen des Angeklagten eine selbständige Rechtsgutsverletzung enthält (vgl. BGH, Urteil vom 8. April 2004 - 4 StR 576/03; zum Ganzen auch Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 46 Rn. 41 mwN; Schäfer/Sander/ van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 4. Aufl., Rn. 378 ff.).
  • BGH, 20.10.2011 - 1 StR 354/11

    Falsche Angaben beim Registergericht über die Einzahlung des Stammkapitals

    Zwar kann ein Verhalten des Täters nach der Tat strafschärfend wirken, wenn es trotz der ihm zustehenden Verteidigungsfreiheit auf Rechtsfeindschaft, seine Gefährlichkeit oder die Gefahr künftiger Rechtsbrüche hinweist oder andere mit der Tat zusammenhängende ungünstige Schlüsse auf seine Persönlichkeit zulässt (vgl. BGH, Urteil vom 25. März 1981 - 3 StR 61/81; BGH, Urteil vom 24. Juli 1985 - 3 StR 127/85) oder wenn die Grenzen angemessener Verteidigung eindeutig überschritten sind und das Vorbringen des Angeklagten eine selbständige Rechtsgutsverletzung enthält (vgl. BGH, Urteil vom 8. April 2004 - 4 StR 576/03; zum Ganzen auch Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 46 Rn. 41 mwN; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 4. Aufl., Rn. 378 ff.).
  • BGH, 30.11.2010 - 1 StR 574/10

    Vorsätzliches unerlaubtes Überlassen einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe an

    Deshalb ist es für die Tatvollendung rechtlich unerheblich, ob der durch das Handeltreiben erstrebte Umsatz im Einzelfall überhaupt möglich oder - wie hier - undurchführbar war, weil die zum Schein als Käufer auftretende Vertrauensperson der Polizei diesen Umsatz durch ihren Einsatz gerade verhindern wollte (zur vergleichbaren Fallkonstellation im Betäubungsmittelstrafrecht vgl. BGH, Urteil vom 25. März 1981 - 3 StR 61/81, NStZ 1981, 257 mwN).
  • BGH, 24.07.1985 - 3 StR 127/85

    Strafschärfende Verwertung - Verwertung des Nachtatverhaltens bei der

    Das Leugnen eines Angeklagten für sich allein darf nicht als strafschärfender Gesichtspunkt herangezogen werden (BGH NJW 1961, 85; JR 1980, 335 mit Anmerkung Bruns; NStZ 1981, 257), weil das Strafverfahren weder einen Geständniszwang noch eine Pflicht des Angeklagten kennt, bei der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken.

    Fehlende Reue kann als strafschärfender Umstand nur dann herangezogen werden, wenn das Verhalten des Täters trotz der ihm zustehenden Verteidigungsfreiheit kennzeichnend ist für eine gefühllose oder rechtsfeindliche Gesinnung oder wenn es andere mit der Tat zusammenhängende ungünstige Schlüsse auf seine Persönlichkeit zuläßt (BGH NStZ 1981, 257).

  • BayObLG, 03.02.2022 - 204 StRR 20/22

    Verurteilung wegen Beleidigung eines Amtsrichters: Keine Wahrnehmung berechtigter

    Denn die festgestellte Aufrechterhaltung der beleidigenden Äußerung aus dem Schreiben vom 31.05.2021 in der Hauptverhandlung und das Beharren des die Tathandlung nicht leugnenden Angeklagten auf dieser Äußerung weist trotz der ihm zustehenden Verteidigungsfreiheit auf eine rechtsfeindliche Einstellung und die Gefahr künftiger gleichartiger Rechtsbrüche hin (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 08.06.1955 - 3 StR 86/55, juris Ls, NJW 1955, 1158; Beschluss vom 13.07.1977 - 3 StR 226/77, juris Rn. 6; Beschluss vom 12.12.1980 - 3 StR 458/80, juris Rn. 2; Urteil vom 25.03.1981 - 3 StR 61/81, juris Rn. 9 m.w.N.; Fischer, StGB, 69. Auflage 2022, § 46 Rn. 51).
  • BGH, 04.12.1981 - 3 StR 408/81

    Verurteilung wegen Einfuhr von Cannabisharz in Tateinheit mit Handeltreiben mit

    Die Tat ist deshalb auch dann rechtlich vollendet, wenn der erstrebte Umsatz von Betäubungsmitteln nicht erreicht wird, wie in den Fällen, in denen auf der Käuferseite zum Schein Polizeibeamte auftreten (zuletzt BGH, Urteil vom 25. März 1981 - 3 StR 61/81, teilweise abgedruckt in Strafverteidiger 1981, 276).
  • BVerfG, 27.11.1984 - 2 BvR 236/84

    Tatprovokation bei Auübung der verbotener Prostitution

    Denn das Vorgehen des Polizeibeamten liegt wesentlich anders als das tatprovozierende Auftreten sogenannter Lockspitzel in den vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fällen, auf die sich die Verfassungsbeschwerde bezieht (vgl. nur BGH, GA 1975, 333; NJW 1980, 1761 ; NJW 1981, 1626 ; StV 1981, 276 ; NJW 1984, 2300 ; StV 1984, 406 und 407).
  • BGH, 09.06.1983 - 4 StR 257/83

    Fehlende Unrechtseinsicht und Reue als Strafschärfungsgrund - Gefährdung der

    Strafschärfend kann ein solches Verhalten nur gewertet werden, wenn es nach der Art der Tat und nach der Persönlichkeit des Täters auf Rechtsfeindschaft, Gefährlichkeit und die Gefahr künftiger Rechtsbrüche schließen läßt (BGH, Beschluß vom 28. Februar 1980 - 4 StR 63/80; BGH NStZ 1981, 257; Beschluß vom 9. Dezember 1982 - 4 StR 662/82).
  • BGH, 24.07.1985 - 5 StR 127/85
    Das Leugnen eines Angeklagten für sich allein darf nicht als strafschärfender Gesichtspunkt herangezogen werden (BGH NJW 1961, 85 [BGH 18.10.1960 - 5 StR 332/60]; JR 1980, 335 mit Anmerkung Bruns; NStZ 1981, 257 [BGH 25.03.1981 - 3 StR 61/81]), weil das Strafverfahren weder einen Geständniszwang noch eine Pflicht des Angeklagten kennt, bei der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken.

    Fehlende Reue kann als strafschärfender Umstand nur dann herangezogen werden, wenn das Verhalten des Täters trotz der ihm zustehenden Verteidigungsfreiheit kennzeichnend ist für eine gefühllose oder rechtsfeindliche Gesinnung oder wenn es andere mit der Tat zusammenhängende ungünstige Schlüsse auf seine Persönlichkeit zuläßt (BGH NStZ 1981, 257 [BGH 25.03.1981 - 3 StR 61/81]).

  • OLG Brandenburg, 28.02.2007 - 1 Ss 97/06

    Strafverurteilung wegen Beleidigung: Unerlässlichkeit der Verhängung einer kurzen

    Ein Verhalten des Täters nach der Tat, insbesondere im Strafverfahren gegen ihn, ist strafschärfend zu werten, wenn es - wie hier - trotz der dem Angeklagten zustehenden Verteidigungsfreiheit auf Rechtsfeindschaft, seine Gefährlichkeit und die Gefahr künftiger Rechtsbrüche hinweist oder andere mit der Tat zusammenhängende ungünstige Schlüsse auf seine Persönlichkeit zulässt (vgl. BGH NStZ 1981, 257 m.w.N.).
  • BGH, 14.11.1995 - 4 StR 639/95

    Fehlende Einsicht in das Unrecht - Gefährdung der Verteidigungsposition -

  • BGH, 01.02.1985 - 2 StR 482/84

    Lockspitzel - Landeskriminalamt - Heroin - Verfahrenshindernis - Drogengeschäft -

  • BGH, 25.04.1997 - 3 StR 25/97

    Vorwerfbarkeit von fehlender Schuldeinsicht und fehlender innerer Abkehr von der

  • BGH, 20.12.1988 - 1 StR 664/88

    Vorwurf der fehlenden Reue und Schuldeinsicht eines die Tat bestreitenden

  • BGH, 26.02.1986 - 3 StR 18/86

    Mordmerkmal des Handelns aus niedrigen Beweggründen - Verwertung von Umständen

  • KG, 31.01.2000 - 5 Ws (B) 722/99

    Genehmigung für die zweckfremde Nutzung von zwei Wohnungen; Zweckentfremdung

  • BGH, 20.12.1989 - 2 StR 575/89

    Festellung der Schuldfähigkeit durch das Gericht aufgrund eigener Sachkunde bei

  • BGH, 27.11.1987 - 3 StR 519/87

    Möglichkeit der strafschärfenden Berücksichtigung des Verhaltens des Täters nach

  • BGH, 30.01.1985 - 2 StR 482/84

    Strafverfolgungsverbot wegen Einsatzes von Scheinkäufern durch die

  • BGH, 26.01.1983 - 5 StR 513/82
  • BGH, 02.09.1981 - 3 StR 225/81

    Täterschaft oder Teilnahme am unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln -

  • BGH, 27.11.1985 - 3 StR 413/85

    Strafschärfende Wertung des Nachtatverhaltens bei Rechtsfeindschaft,

  • BGH, 26.01.1983 - 3 StR 513/82

    Berücksichtigung einer langen Verfahrensdauer bei der Strafzumessung

  • BGH, 22.12.1981 - 2 StR 727/81

    Abwägung der wesentlichen entlastenden und belastenden Umstände gegeneinander

  • OLG Koblenz, 10.10.1994 - 1 Ss 291/94

    Entlastungszeugen; Unschuldsvermutung; Ausschöpfung der Beweismittel;

  • BGH, 08.05.1985 - 3 StR 91/85

    Strafschärfung wegen einfacher Beseitigung von Tatspuren

  • BayObLG, 26.11.1996 - 4St RR 202/96

    Betäubungsmittelstrafrecht: Nachtatverhalten und Strafzumessung

  • BGH, 21.02.1984 - 5 StR 31/84

    Strafzumessungserwägungen im Hinblick auf mangelnde Einsicht des Angeklagten -

  • OLG Düsseldorf, 10.08.1983 - 5 Ss 258/83

    Strafprozeßrecht: Verfolgbarkeit bei Tatprovokation

  • KG, 16.05.1997 - 5 Ws (B) 269/97

    Zweckentfremdung von Wohnungen als Gewerberäume; Herabsetzung einer Geldbuße im

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht