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   BGH, 25.03.1986 - 1 StR 72/86   

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https://dejure.org/1986,15443
BGH, 25.03.1986 - 1 StR 72/86 (https://dejure.org/1986,15443)
BGH, Entscheidung vom 25.03.1986 - 1 StR 72/86 (https://dejure.org/1986,15443)
BGH, Entscheidung vom 25. März 1986 - 1 StR 72/86 (https://dejure.org/1986,15443)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit des Einsatzes eines Messers zur Abwehr eines Angriffs - Ausschluss der Notwehr wegen fehlendem Verteidigungswillen - Beendigung des Angriffs, wenn der Angreifer seinen Angriff für gescheitert erachtet - Irrtum über die Grenzen des zur Abwehr des Angriffs ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.07.1952 - 1 StR 119/52

    Hammerschlag - § 32 StGB: Erforderlichkeit, Affekt, Putativnotwehr, Notwehrexzeß,

    Auszug aus BGH, 25.03.1986 - 1 StR 72/86
    Die Tatsache, daß der Angeklagte die auf die Hilferufe herbeigeeilte Zeugin wegschickte und dem nunmehr sogar um Benachrichtigung der Polizei bittenden Opfer den Mund zuhielt, hätte zu einer Auseinandersetzung mit der Frage gedrängt, ob der Angeklagte sich für den anschließenden Teil der Auseinandersetzung auf Notwehr berufen konnte oder ob diese nicht vielmehr schon wegen fehlenden Verteidigungswillens ausgeschlossen war (vgl. dazu BGHSt 2, 111, 114 m.w.N.; 3, 194, 198; 5, 245, 247; BGH NStZ 1983, 117; 1983, 500 m.w.N.).

    Er würde nach § 16 StGB den Vorsatz des Angeklagten ausschließen, wenn er auf falscher Einschätzung der Sachlage beruhte; um einen Verbotsirrtum könnte es sich dagegen handeln, wenn der Angeklagte geglaubt hätte, auch bei der von ihm richtig erkannten Sachlage seien die Stiche in die Brust des Opfers ein zulässiges Mittel der Verteidigung gewesen (vgl. BGHSt 3, 194, 196; BGH NJW 1968, 1885; BGH GA 1969, 23, 24; 1969, 117, 118; BGH NStZ 1983, 500; BGH, Urt. vom 11. Januar 1983 - 1 StR 742/82).

  • BGH, 05.07.1983 - 1 StR 337/83

    Versuchter Totschlag - Handeln in Putativnotwehr - Irrtum über das Bestehen einer

    Auszug aus BGH, 25.03.1986 - 1 StR 72/86
    Die Tatsache, daß der Angeklagte die auf die Hilferufe herbeigeeilte Zeugin wegschickte und dem nunmehr sogar um Benachrichtigung der Polizei bittenden Opfer den Mund zuhielt, hätte zu einer Auseinandersetzung mit der Frage gedrängt, ob der Angeklagte sich für den anschließenden Teil der Auseinandersetzung auf Notwehr berufen konnte oder ob diese nicht vielmehr schon wegen fehlenden Verteidigungswillens ausgeschlossen war (vgl. dazu BGHSt 2, 111, 114 m.w.N.; 3, 194, 198; 5, 245, 247; BGH NStZ 1983, 117; 1983, 500 m.w.N.).

    Er würde nach § 16 StGB den Vorsatz des Angeklagten ausschließen, wenn er auf falscher Einschätzung der Sachlage beruhte; um einen Verbotsirrtum könnte es sich dagegen handeln, wenn der Angeklagte geglaubt hätte, auch bei der von ihm richtig erkannten Sachlage seien die Stiche in die Brust des Opfers ein zulässiges Mittel der Verteidigung gewesen (vgl. BGHSt 3, 194, 196; BGH NJW 1968, 1885; BGH GA 1969, 23, 24; 1969, 117, 118; BGH NStZ 1983, 500; BGH, Urt. vom 11. Januar 1983 - 1 StR 742/82).

  • BGH, 15.01.1952 - 1 StR 552/51
    Auszug aus BGH, 25.03.1986 - 1 StR 72/86
    Die Tatsache, daß der Angeklagte die auf die Hilferufe herbeigeeilte Zeugin wegschickte und dem nunmehr sogar um Benachrichtigung der Polizei bittenden Opfer den Mund zuhielt, hätte zu einer Auseinandersetzung mit der Frage gedrängt, ob der Angeklagte sich für den anschließenden Teil der Auseinandersetzung auf Notwehr berufen konnte oder ob diese nicht vielmehr schon wegen fehlenden Verteidigungswillens ausgeschlossen war (vgl. dazu BGHSt 2, 111, 114 m.w.N.; 3, 194, 198; 5, 245, 247; BGH NStZ 1983, 117; 1983, 500 m.w.N.).
  • BGH, 02.10.1953 - 3 StR 151/53

    'Die Sünderin' - § 32 StGB, Verteidigungswille des Angegriffenen auch bei

    Auszug aus BGH, 25.03.1986 - 1 StR 72/86
    Die Tatsache, daß der Angeklagte die auf die Hilferufe herbeigeeilte Zeugin wegschickte und dem nunmehr sogar um Benachrichtigung der Polizei bittenden Opfer den Mund zuhielt, hätte zu einer Auseinandersetzung mit der Frage gedrängt, ob der Angeklagte sich für den anschließenden Teil der Auseinandersetzung auf Notwehr berufen konnte oder ob diese nicht vielmehr schon wegen fehlenden Verteidigungswillens ausgeschlossen war (vgl. dazu BGHSt 2, 111, 114 m.w.N.; 3, 194, 198; 5, 245, 247; BGH NStZ 1983, 117; 1983, 500 m.w.N.).
  • BGH, 05.11.1982 - 3 StR 375/82

    Grenzen der Notwehr - Anwendung gefährlicher Verteidigungsmittel - Rechtfertigung

    Auszug aus BGH, 25.03.1986 - 1 StR 72/86
    Die Tatsache, daß der Angeklagte die auf die Hilferufe herbeigeeilte Zeugin wegschickte und dem nunmehr sogar um Benachrichtigung der Polizei bittenden Opfer den Mund zuhielt, hätte zu einer Auseinandersetzung mit der Frage gedrängt, ob der Angeklagte sich für den anschließenden Teil der Auseinandersetzung auf Notwehr berufen konnte oder ob diese nicht vielmehr schon wegen fehlenden Verteidigungswillens ausgeschlossen war (vgl. dazu BGHSt 2, 111, 114 m.w.N.; 3, 194, 198; 5, 245, 247; BGH NStZ 1983, 117; 1983, 500 m.w.N.).
  • BGH, 11.01.1983 - 1 StR 742/82

    Strafbarkeit wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung und gefährlicher

    Auszug aus BGH, 25.03.1986 - 1 StR 72/86
    Er würde nach § 16 StGB den Vorsatz des Angeklagten ausschließen, wenn er auf falscher Einschätzung der Sachlage beruhte; um einen Verbotsirrtum könnte es sich dagegen handeln, wenn der Angeklagte geglaubt hätte, auch bei der von ihm richtig erkannten Sachlage seien die Stiche in die Brust des Opfers ein zulässiges Mittel der Verteidigung gewesen (vgl. BGHSt 3, 194, 196; BGH NJW 1968, 1885; BGH GA 1969, 23, 24; 1969, 117, 118; BGH NStZ 1983, 500; BGH, Urt. vom 11. Januar 1983 - 1 StR 742/82).
  • BGH, 10.05.1968 - 4 StR 16/68

    Beurteilung der vermeintlichen Notwehr nach den allgemeinen Regeln des § 59 StGB

    Auszug aus BGH, 25.03.1986 - 1 StR 72/86
    Er würde nach § 16 StGB den Vorsatz des Angeklagten ausschließen, wenn er auf falscher Einschätzung der Sachlage beruhte; um einen Verbotsirrtum könnte es sich dagegen handeln, wenn der Angeklagte geglaubt hätte, auch bei der von ihm richtig erkannten Sachlage seien die Stiche in die Brust des Opfers ein zulässiges Mittel der Verteidigung gewesen (vgl. BGHSt 3, 194, 196; BGH NJW 1968, 1885; BGH GA 1969, 23, 24; 1969, 117, 118; BGH NStZ 1983, 500; BGH, Urt. vom 11. Januar 1983 - 1 StR 742/82).
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