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BGH, 25.03.1986 - 2 StR 69/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beschränkung der Anwendung des § 21 Abs. 2 Jungendgerichtsgesetz (JGG) auf in einer nahe an Rechtfertigungsgründe oder Schuldausschließungsgründe heranreichenden Konfliktlage begangenen Taten - Jugendstrafe - Aussetzung zur Bewährung - Voraussetzungen der Aussetzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
JGG § 21 Abs. 2
Papierfundstellen
- NStZ 1986, 379
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 12.03.1987 - 4 StR 94/87
Vorliegen der Voraussetzungen der Strafaussetzung zur Bewährung
Der das Jugendstrafrecht beherrschende Erziehungsgedanke, der bei Jugendlichen und Heranwachsenden wegen entwicklungsbedingter Gegebenheiten zu anderen Ergebnissen führen kann als bei Erwachsenen (BGHSt 24, 360, 363), ist dabei zu berücksichtigen (BGH NStZ 1984, 361 m.w.Nachw.; BGH, Beschluß vom 25. März 1986 - 2 StR 69/86). - BGH, 12.06.1986 - 4 StR 241/86
Strafaussetzung zur Bewährung wegen günstiger Sozialprognose - Erziehungsgedanke …
Der das Jugendstrafrecht beherrschende Erziehungsgedanke, der bei Jugendlichen und Heranwachsenden wegen entwicklungsbedingter Gegebenheiten zu anderen Ergebnissen führen kann als bei Erwachsenen (BGHSt 24, 360, 363), ist dabei zu berücksichtigen (BGH NStZ 1984, 361 m.w.Nachw.; BGH, Beschluß vom 25. März 1986 - 2 StR 69/86).