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   BGH, 25.03.1987 - 3 StR 574/86   

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https://dejure.org/1987,1237
BGH, 25.03.1987 - 3 StR 574/86 (https://dejure.org/1987,1237)
BGH, Entscheidung vom 25.03.1987 - 3 StR 574/86 (https://dejure.org/1987,1237)
BGH, Entscheidung vom 25. März 1987 - 3 StR 574/86 (https://dejure.org/1987,1237)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord in einem Konzentrationslager - Tatbeitrag durch Beteiligung an einem aus mehreren Personen bestehenden Erschießungskommando - Beurteilung des Tatbeitrags eines Angeklagten auf der Basis unsicherer Zeugenaussagen - Ausmaß der Bindung ...

  • junsv.nl

    Erschiessung des sich seit Fr�hjahr 1933 in Schutzhaft befindlichen ehemaligen Vorsitzenden der KPD und Reichstagsabgeordneten Ernst Th�lmann auf Anordnung Hitlers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

In Nachschlagewerken (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 2898
  • NStZ 1987, 473
  • StV 1987, 423
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • LG Ellwangen/Jagst, 27.02.2014 - 1 Ks 9 Js 94162/12

    NS-Verfahren, Verhandlungsfähigkeit, Anforderungen

    Zum Zeitpunkt der ersten gesetzlichen Änderung der Verjährungsfrist 1969 war die Verjährungsfrist von 15 Jahren bereits abgelaufen, weil Unterbrechungshandlungen nicht vorgenommen wurden, und konnte rückwirkend nicht mehr verlängert werden (hierzu: BGH NJW 1988, 2898 [BGH 25.03.1987 - 3 StR 574/86]).

    - Im Urteil des BGH vom 25.03.1987, 3 StR 574/86, StV 1987, 423-425 ("Thälmann") wird hervorgehoben, dass - auch soweit es sich um nationalsozialistische Gewaltverbrechen in einem Konzentrationslager handelt - strafbar nur derjenige sein kann, der eine bestimmte Haupttat gefördert hat.

    Soweit diese Grundsätze nicht berücksichtigt würden, bestünde die Gefahr, dass letztlich eine nicht erschöpfende Beweiswürdigung vorgenommen wird, die zwar zu Vermutungen, möglicherweise auch zur Begründung eines schwerwiegenden Verdachts geeignet ist, jedoch eine für eine Verurteilung ausreichende Überzeugung nicht begründen kann (vgl. dazu instruktiv BGH StV 1987, 423-425 "Thälmann").

  • OLG Köln, 14.01.1994 - Ss 567/93

    Ausbeutung; Prostitution; Erwerbsquelle; Lage der Prostituierten; Höhe der

    Die Beweiswürdigung ist in revisionsrechtlich bedeutsamer Weise lückenhaft, wenn der Tatrichter wesentliche, für den Angeklagten sprechende Umstände außer Acht gelassen oder nicht hinreichend unter allen in Betracht kommenden Aspekten gewürdigt hat (vgl. BGHSt 25, 365, 367; StV 1987, 423 = NStZ 1987, 473).
  • BGH, 18.10.2001 - 4 StR 347/01

    Beweiswürdigung (Behandlung unbelegter Angaben des Angeklagten; belastende

    Die Erwägung der Strafkammer stellt sich somit nur als Vermutung dar, auf die der Schuldspruch nicht gestützt werden kann (vgl. BGH NStZ 1981, 33; 1987, 473 f.).
  • BGH, 05.08.1997 - 5 StR 178/97

    Steuerhinterziehung durch Vorfinanzierung der Mehrwertsteuer - Mittäterschaft bei

    Die Beweiswürdigung muß insbesondere erschöpfend sein: Der Tatrichter ist gehalten, sich mit den von ihm festgestellten Tatsachen unter allen für die Entscheidung wesentlichen Gesichtspunkten auseinanderzusetzen, wenn sie geeignet sind, das Beweisergebnis zu beeinflussen (vgl. BGHSt 25, 365, 367 [BGH 29.08.1974 - 4 StR 171/74]; BGH StV 1987, 423, 424 f.; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 43. Aufl. § 337 Rdn. 26 ff.).
  • OLG Köln, 02.01.2001 - Ss 537/00

    Beweisführung beim Qualifizierten Rotlichtverstoß

    Schlussfolgerungen dürfen sich nicht so sehr von einer festen Tatsachengrundlage entfernen, dass sie letztlich nicht mehr als einen schweren Verdacht begründen (BGH NStZ 1987, 473, 474 [BGH 25.03.1987 - 3 StR 574/86]; 1990, 501; Senatsentscheidung VRS 82, 358).
  • BGH, 01.07.1988 - 2 StR 330/88

    Betäubungsmittel - Handeltreiben - Mittäterschaft - Hilfedienste - Abgrenzung

    Zum einen hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung (vgl. BGH a.a.O., BGH StV 1987, 423 u.a.) diese Grundsätze dahingehend eingeschränkt, daß eine ganz untergeordnete Tätigkeit in aller Regel nicht genügt.
  • BGH, 10.01.1989 - 1 StR 732/88

    Annahme von "Arglosigkeit" bei Erwartung eines sonstigen schweren Angriffs auf

    Bei der Annahme des Schwurgerichts, daß der Taxifahrer nicht mit einer tätlichen Gegenwehr des Angeklagten gerechnet hat, handelt es sich deshalb um eine bloße Vermutung ohne ausreichende Tatsachengrundlage (vgl. BGH NJW 1988, 2898, 2900).
  • OLG Köln, 02.01.2001 - Ss 537/00 (B) 223

    Durchführung einer gezielten Rotlichtkontrolle; Geldbuße und Fahrverbot wegen

    Schlussfolgerungen dürfen sich nicht so sehr von einer festen Tatsachengrundlage entfernen, dass sie letztlich nicht mehr als einen schweren Verdacht begründen (BGH NStZ 1987, 473, 474; 1990, 501; Senatsentscheidung VRS 82, 358).
  • BGH, 23.04.1992 - 4 StR 146/92

    Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln - Abgabe und Veräußerung von

    Das Revisionsgericht ist grundsätzlich an die Überzeugung des Tatrichters vom Tatgeschehen gebunden (vgl. BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 4).
  • LG Stuttgart, 18.05.1992 - 9 Ks 22/90

    Erschiessung und Erhängung jüdischer Zwangsarbeiter als Kommandant der ZAL

    Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 12.Dezember 1961, durch den die Sache nach § 13a StGB dem Landgericht Stuttgart zugewiesen wurde, konnte den Verlauf der Verjährungsfrist ebensowenig unterbrechen wie der Haftbefehl des Amtsgerichts Stuttgart vom 6.November 1963, da zu diesen Zeitpunkten die Verjährung bereits eingetreten war, weil der Angeklagte sich der niedrigen Beweggründe der Haupttäter (Rassenhass) zwar bewusst war, solche jedoch bei ihm selbst nicht vorlagen (vgl. BGH Urteil vom 25.März 1987 - 3 StR 574/86 ).
  • VG Düsseldorf, 05.03.2010 - 32 K 3488/08

    Fortbildungsverpflichtung des Architekturprofessors

  • OLG Köln, 13.01.1995 - Ss 566/94
  • OLG Düsseldorf, 28.01.1992 - 5 Ss 456/91
  • LG Braunschweig, 23.06.1999 - 32 KLs 703 Js 19606/97
  • LG Köln, 19.12.1997 - B. 104/97

    Erschiessung von 19 "Mischlingskindern" anschliessend an der Erschiessung der

  • BGH, 15.11.1991 - 3 StR 404/91

    Voraussetzung einer erschöpfenden Beweiswürdigung - Aufhebung des Schuldspruchs

  • OLG Köln, 10.05.2006 - 82 Ss OWi 25/06
  • OLG Köln, 05.05.2006 - 81 Ss 37/06
  • OLG Hamm, 21.01.2010 - 6 Ss 502/09
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