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   BGH, 25.03.1999 - 1 StR 26/99   

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BGH, 25.03.1999 - 1 StR 26/99 (https://dejure.org/1999,1667)
BGH, Entscheidung vom 25.03.1999 - 1 StR 26/99 (https://dejure.org/1999,1667)
BGH, Entscheidung vom 25. März 1999 - 1 StR 26/99 (https://dejure.org/1999,1667)
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Schüsse an der Leitplanke

§ 212, § 127 StPO, Voraussetzungen des polizeilichen Schußwaffengebrauchs

Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 127 StPO; § 54 Abs. 1 BadWürttPolG; § 16 StGB; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK;
    Polizeilichen Schußwaffengebrauch bei einer Festnahme; Bedingter Tötungsvorsatz; Bewußte Fahrlässigkeit; Recht auf gerichtliche Entscheidung innerhalb angemessener Frist; Vorsatz; Totschlag;

  • Wolters Kluwer

    Polizeilicher Schusswaffengebrauch zur Herbeiführung der Fluchtunfähigkeit des Verdächtigen; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ; Vorliegen eines bedingten Tötungsvorsatzes; Fehlerhafte Würdigung durch das Berufungsgericht; Durchgreifen der Sachrüge

  • Judicialis

    BadWürttPolG § 54 Abs. 1 Nr. 2; ; StPO § 127

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BadWürttPolG § 54 Abs. 1 Nr. 2; StPO § 127

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Todesschüsse durch Polizisten müssen neu verhandelt werden

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2533
  • NVwZ 1999, 1028 (Ls.)
  • StV 1999, 577
  • JR 2000, 297
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 20.03.1975 - 4 StR 7/75

    Öffentlichkeit der Hauptverhandlung - Zulässigkeit des Schusswaffengebrauch zur

    Auszug aus BGH, 25.03.1999 - 1 StR 26/99
    Dies ist auch deshalb von Belang, weil ein von einer Erlaubnisnorm gestatteter, beispielsweise auf die Beine gezielter Schuß nicht deshalb seine Rechtmäßigkeit verliert, weil er fehlgeht und auf diese Weise eine tödliche Verletzung ungewollt (vgl. BGHSt 26, 99, 104 m. Anm. Triffterer MDR 1976, 355, 360; 35, 379, 386 f. m. Anm. Dölling JR 1990, 170; BayObLG …

    In diesem Zusammenhang hätte das Landgericht, wenn es den Schluß aus der Gefährlichkeit des Tuns auf das Einverständnis mit der tödlichen Folge zieht, bedenken müssen, daß hier ein Schußwaffengebrauch gegenüber dem eines Verbrechens dringend verdächtigen Flüchtenden grundsätzlich zulässig war (§ 54 Abs. 1 Nr. 2 b PolG Baden-Württemberg), womit - unabhängig von Sicht- und Entfernungsverhältnissen bei einem sich schnell bewegenden Menschen - das Risiko der Verletzung oder gar Tötung notwendig verbunden ist (BGHSt 26, 99, 104).

  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Auszug aus BGH, 25.03.1999 - 1 StR 26/99
    Bewußte Fahrlässigkeit liegt hingegen dann vor, wenn der Täter mit der als möglich erkannten Tatbestandsverwirklichung nicht einverstanden ist und ernsthaft - nicht nur vage - darauf vertraut, der tatbestandliche Erfolg werde nicht eintreten (BGHSt 36, 1, 9 f.).

    Maßgebend also wäre gewesen darzulegen, warum der Angeklagte mit dem Tod des Flüchtenden in oben bezeichnetem Sinn (BGHSt 36, 1, 9) auch einverstanden war.

  • BGH, 21.12.1977 - 2 StR 421/77

    Pistolenschlag II - § 32 StGB, §§ 229, 15 StGB, ungewollte Auswirkungen einer

    Auszug aus BGH, 25.03.1999 - 1 StR 26/99
    1 St 49/88">NStZ 1988, 408; Hirsch aaO. Rdn. 154; Roxin, Strafrecht AT Bd. 13. Aufl. § 15 Rdn. 45; Wessels/Beulke, Strafrecht AT 28. Aufl. Rdn. 336) und nicht vermeidbar (vgl. BGHSt 27, 313, 314) hervorruft.

    Maßgebend ist insoweit, ob er das besondere Risiko mindern konnte und dies in vorwerfbarer Weise nicht getan hat (BGHSt 27, 313, 314).

  • BGH, 10.12.1965 - 1 StR 327/65

    Fahrlässige Tötung beim Übungsschießen der Bundeswehr - Verletzung der

    Auszug aus BGH, 25.03.1999 - 1 StR 26/99
    Sollte die Zielrichtung bei Abgabe der weiteren Schüsse nicht mehr bewußt gesteuert, sondern vom Angeklagten im bereits angesprochenen Sinn nicht mehr kontrolliert gewesen sein, so könnte schließlich unter dem Gesichtspunkt, daß der Angeklagte zunächst zulässig einen gefährlichen Geschehensablauf in Gang setzte, den er dann nicht mehr beherrschte, eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung (§ 222 StGB) zu prüfen sein (vgl. BGHSt 10, 133; 20, 315, 325; Schroeder in LK aaO. § 16 Rdn. 141; Cramer in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 15 Rdn. 136, 200, 203; Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl. § 15 Rdn. 14, 16; Roxin aaO § 24 Rdn. 34; Jescheck/Weigend, Strafrecht AT 5. Aufl. S. 580 f.).
  • BGH, 08.02.1957 - 1 StR 514/56
    Auszug aus BGH, 25.03.1999 - 1 StR 26/99
    Sollte die Zielrichtung bei Abgabe der weiteren Schüsse nicht mehr bewußt gesteuert, sondern vom Angeklagten im bereits angesprochenen Sinn nicht mehr kontrolliert gewesen sein, so könnte schließlich unter dem Gesichtspunkt, daß der Angeklagte zunächst zulässig einen gefährlichen Geschehensablauf in Gang setzte, den er dann nicht mehr beherrschte, eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung (§ 222 StGB) zu prüfen sein (vgl. BGHSt 10, 133; 20, 315, 325; Schroeder in LK aaO. § 16 Rdn. 141; Cramer in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 15 Rdn. 136, 200, 203; Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl. § 15 Rdn. 14, 16; Roxin aaO § 24 Rdn. 34; Jescheck/Weigend, Strafrecht AT 5. Aufl. S. 580 f.).
  • BGH, 06.09.1988 - 1 StR 473/88

    Folgen eines "Nichtdaraufeingehen" auf das Verstreichen von sechs Jahren zwischen

    Auszug aus BGH, 25.03.1999 - 1 StR 26/99
    c) Sollte wiederum eine Verurteilung des Angeklagten wegen des über sechs Jahre zurückliegenden Verhaltens im Raum stehen, wird zu prüfen sein, ob das in Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK garantierte Recht auf gerichtliche Entscheidung innerhalb angemessener Frist verletzt worden ist (vgl. BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 3, 6; vgl. auch BGHSt 35, 137, 140).
  • BGH, 15.10.1986 - 2 StR 311/86

    'ich wern verschloche' - Von Notrufzentrale ignorierter Hilferuf, § 340 StGB,

    Auszug aus BGH, 25.03.1999 - 1 StR 26/99
    Es kommt vielmehr immer auf die Umstände des Einzelfalles an, bei denen insbesondere die Motive und die Interessenlage des Angeklagten zu beachten sind (BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 1); das gilt vor allem, wenn der Vorsatz allein aus dem äußeren Tatgeschehen gefolgert werden soll (vgl. Cramer in Schönke/Schröder aaO § 15 Rdn. 87 m.w.Nachw.) und - wie hier - keine (auf der Hand liegenden) Motive für das Einverständnis mit tödlicher Folge des Handelns festgestellt sind.
  • BGH, 09.12.1987 - 3 StR 104/87

    5 Jahre verzögerte Zuleitung an den BGH - § 347 StPO, willkürliche und

    Auszug aus BGH, 25.03.1999 - 1 StR 26/99
    c) Sollte wiederum eine Verurteilung des Angeklagten wegen des über sechs Jahre zurückliegenden Verhaltens im Raum stehen, wird zu prüfen sein, ob das in Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK garantierte Recht auf gerichtliche Entscheidung innerhalb angemessener Frist verletzt worden ist (vgl. BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 3, 6; vgl. auch BGHSt 35, 137, 140).
  • BGH, 26.06.1996 - 3 StR 199/95

    Verfahrenseinstellung - Überlanges Verfahren - Verletzung des

    Auszug aus BGH, 25.03.1999 - 1 StR 26/99
    c) Sollte wiederum eine Verurteilung des Angeklagten wegen des über sechs Jahre zurückliegenden Verhaltens im Raum stehen, wird zu prüfen sein, ob das in Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK garantierte Recht auf gerichtliche Entscheidung innerhalb angemessener Frist verletzt worden ist (vgl. BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 3, 6; vgl. auch BGHSt 35, 137, 140).
  • BGH, 25.08.1992 - 4 StR 365/92

    Hemmschwelle bei Tötungsdelikten - Gefahr der Tötung - Verkennung der Gefahr -

    Auszug aus BGH, 25.03.1999 - 1 StR 26/99
    Angesichts der hohen Hemmschwelle gegenüber der Tötung eines Menschen ist immer auch die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, daß der Täter "jedenfalls darauf vertraut hat, ein solcher Erfolg werde nicht eintreten" (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 30, 31).
  • BGH, 10.11.1994 - 2 StR 530/94

    Totschlag - Tötungsvorsatz - Erfolgseintritt - Kriterien - Erkenntnisfähigkeit -

  • BGH, 14.01.1997 - 1 StR 649/96

    Unterlassene Hilfeleistung nach vorangegangener Misshandlung des eigenen Kindes -

  • BGH, 31.07.1992 - 4 StR 308/92

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz

  • BGH, 07.07.1992 - 5 StR 300/92

    Totschlag - Tötungsvorsatz - Bedingter Vorsatz

  • OLG Karlsruhe, 10.02.2011 - 2 Ws 181/10

    Putativnotwehr: Tötung eines auf frischer Tat betroffenen mit einer

    Auch bei Vorliegen sämtlicher Zulässigkeitsvoraussetzungen darf von einer Schusswaffe allein in einer Weise Gebrauch gemacht werden, die den Flüchtenden (nur) fluchtunfähig macht (vgl. BGH NJW 1999, 2533 ff.), so dass insbesondere Schüsse im Beinbereich vom Festnahmerecht gedeckt sind (vgl. bereits BGHSt 26, 99, 103; BGH NStZ 2005, 31 f.; OLG Karlsruhe a.a.O.; Belz/Mußmann, PolG für Baden-Württemberg, 7. Aufl., § 54 Rdnr. 2).

    Gezielte Schüsse auf zentrale Bereiche des Menschen zum Zwecke der Festnahme sind dagegen wegen ihrer besonderen Gefährlichkeit mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht vereinbar; sie sind unzulässig und daher nicht durch das Festnahmerecht gerechtfertigt (vgl. BGH NJW 1999, 2533; Meyer-Goßner a.a.O. § 127 Rdnr. 20; Belz/Mußmann a.a.O.).

    Denn ein von einer Erlaubnisnorm gestatteter, beispielsweise auf die Beine gezielter Schuss verliert nicht dadurch seine Rechtmäßigkeit, weil er fehlgeht und auf diese Weise eine tödliche Verletzung ungewollt und unvermeidbar hervorruft (vgl. BGH NJW 1999, 2533, 2534).

    Wann B. O. sich zuvor nach Beginn des polizeilichen Schusswaffeneinsatzes wieder nach vorne gedreht hat oder ob dies gar erst die Folge eines Strauchelns aufgrund des zuerst erfolgenden Oberschenkeltreffers war (vgl. zu dieser Möglichkeit auch BGH NJW 1999, 2533, 2535), wird auch in einer Hauptverhandlung nicht mehr aufzuklären sein.

  • OLG München, 17.02.2017 - 10 U 2007/16

    Ausschluss der Einstandspflicht des Kfz-Haftpflichtversicherers bei vorsätzlicher

    Insoweit ist eine Gesamtbetrachtung aller objektiven und subjektiven Umstände notwendig (BGH NStZ 2012, 443, 444), wobei die auf der Grundlage der dem Täter bekannten Umstände zu bestimmende objektive Gefährlichkeit der Tathandlung einen wesentlichen Indikator darstellt (BGH NJW 1999, 2533, 2534).
  • BGH, 23.02.2012 - 4 StR 608/11

    Überzeugungsbildung beim Tötungsvorsatz (dolus eventualis: Nachtatverhalten,

    Dabei ist die auf der Grundlage der dem Täter bekannten Umstände zu bestimmende objektive Gefährlichkeit der Tathandlung ein wesentlicher Indikator (vgl. BGH, Urteil vom 25. März 1999 - 1 StR 26/99, NJW 1999, 2533, 2534; NK-StGB/Neumann 3. Aufl., § 212 Rn. 12 f.; Mößner, Die Überprüfung des bedingten Tötungsvorsatzes in der Revision S. 6 ff., jew. mwN).
  • BGH, 16.01.2003 - 4 StR 422/02

    Bedingter Tötungsvorsatz (Beweiswürdigung; gefährliche Handlungen); Raub (finale

    Bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen liegt ein entsprechend bedingter Tötungsvorsatz nahe (BGHR § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 33, 38, 51; BGH NJW 1999, 2533, 2534; BGH NStZ-RR 2000, 165 f.).

    Ferner sind die psychische Verfassung des Täters bei der Tatbegehung sowie seine Motivation in die gebotene Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände mit einzubeziehen (BGHSt 36, 1, 10; vgl. auch BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 24, 39, 41; BGH NJW 1999, 2533, 2534 f.).

  • BGH, 16.11.2000 - 4 StR 438/00

    Voraussetzungen für die Annahme von bedingtem Tötungsvorsatzes

    Zwar liegt es bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen nahe, daß der Täter mit der Möglichkeit, daß das Opfer dabei zu Tode kommen könne, rechnet und, weil er gleichwohl sein gefährliches Handeln beginnt, einen solchen Erfolg billigend in Kauf nimmt (BGH NJW 1999, 2533, 2534; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 30, 35, 38).

    Auch wenn es dabei für ihn "klar auf der Hand" lag, daß dies "eine außerordentliche Gefährdung eines dort befindlichen Menschen bedeutete" (UA 32/33), liegen die Grenzen der beiden Schuldformen des bedingten Vorsatzes und der bewußten Fahrlässigkeit eng beieinander, so daß strenge Anforderungen an die Feststellungen des inneren Tatbestandes zu stellen sind (vgl. BGH NJW 1999, 2533, 2534; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 38, jeweils m.w.N.).

    Der Schluß auf bedingten Tötungsvorsatz ist daher nur dann rechtsfehlerfrei, wenn der Tatrichter in seine Erwägungen alle Umstände einbezogen hat, die ein solches Ergebnis in Frage stellen (st. Rspr.; BGH NJW 1999, 2533, 2534; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 30, 31).

  • BGH, 17.07.2013 - 2 StR 139/13

    Totschlag (Tötungsvorsatz); schwere Körperverletzung (Vorliegen einer erheblichen

    Dabei ist die auf der Grundlage der dem Täter bekannten Umstände zu bestimmende objektive Gefährlichkeit der Tathandlung ein wesentlicher Indikator (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 25. März 1999 - 1 StR 26/99, NJW 1999, 2533, 2534).
  • BGH, 08.03.2001 - 4 StR 477/00

    Unzulässige Aufklärungsrüge (Aufnahme von Lichtbildern); Verletzung der

    Daß der Angeklagte die Lebensgefährlichkeit der Verletzungshandlung erkannt, sich dennoch aber nicht bewußt mit dem Tod des Geschädigten abgefunden hat, entspricht der Unterscheidung des Gesetzes zwischen vorsätzlicher Tötungshandlung und vorsätzlicher Körperverletzung "mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung" (§ 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 10, 41) und läßt deshalb in bezug auf einen möglichen Tötungserfolg nur den Vorwurf der (bewußten) Fahrlässigkeit zu (std. Rspr.; BGH NJW 1999, 2533, 2534).
  • BGH, 09.06.2015 - 2 StR 504/14

    Mord (Tötungsvorsatz)

    Dabei ist die auf der Grundlage der dem Täter bekannten Umstände zu bestimmende objektive Gefährlichkeit der Tathandlung ein wesentlicher Indikator (vgl. BGH, Urteil vom 25. März 1999 - 1 StR 26/99, NJW 1999, 2533, 2534).
  • BGH, 07.09.2015 - 2 StR 194/15

    Totschlag (Tötungsvorsatz: Gesamtbetrachtung; Wissenselement in der konkreten

    Dabei ist die auf der Grundlage der dem Täter bekannten Umstände zu bestimmende objektive Gefährlichkeit der Tathandlung ein wesentlicher Indikator (vgl. BGH, Urteil vom 25. März 1999 - 1 StR 26/99, NJW 1999, 2533, 2534).
  • OLG München, 24.05.2019 - 10 U 500/16

    Vollkaskoversicherung - Haftungsausschluss wegen Teilnahme an einer

    Insoweit ist eine Gesamtbetrachtung aller objektiven und subjektiven Umstände notwendig (BGH NStZ 2012, 443, 444), wobei die auf der Grundlage der dem Täter bekannten Umstände zu bestimmende objektive Gefährlichkeit der Tathandlung einen wesentlichen Indikator darstellt (BGH NJW 1999, 2533, 2534).
  • OLG Bamberg, 08.08.2006 - 5 U 247/04

    Anforderungen an den Nachweis der vorsätzlichen Herbeiführung des

  • BGH, 18.05.2017 - 2 StR 83/17

    Tötungsvorsatz (erforderliche Gesamtbetrachtung)

  • BGH, 25.02.2016 - 2 StR 537/15

    Rücktritt vom Versuch (beendeter Rücktritt: Rücktrittshorizont); Totschlag

  • BGH, 08.06.1999 - 1 StR 163/99

    Bedingter Tötungsvorsatz; Totschlag; Minder schwerer Fall; Körperverletzung mit

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