Rechtsprechung
BGH, 25.03.2010 - I ZR 130/08 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 94 Abs 1 S 1 UrhG, § 95 UrhG, § 97 Abs 1 UrhG 1995, § 242 BGB
Verletzung der Rechte an Laufbildern: Anspruch auf Herausgabe eines Teils der Werbeeinnahmen bei Ausstrahlung einer Bildfolge durch einen Nachrichtensender - Werbung des Nachrichtensenders - Wolters Kluwer
Berechnung eines durch die Verletzung eines Schutzrechts an Laufbildern entstandenen Schadens anhand mittelbar auf die rechtswidrige Nutzung zurückzuführender Werbeerträge einer Internetseite - Anspruch eines Rechteinhabers auf nach Werbeformen aufgeschlüsselte ...
- rechtambild.de
Werbung des Nachrichtensenders
- rewis.io
Verletzung der Rechte an Laufbildern: Anspruch auf Herausgabe eines Teils der Werbeeinnahmen bei Ausstrahlung einer Bildfolge durch einen Nachrichtensender - Werbung des Nachrichtensenders
- ra.de
- rewis.io
Verletzung der Rechte an Laufbildern: Anspruch auf Herausgabe eines Teils der Werbeeinnahmen bei Ausstrahlung einer Bildfolge durch einen Nachrichtensender - Werbung des Nachrichtensenders
- captain-huk.de
Zum Auskunftsanspruch über Werbeerlöse bei unerlaubter Ausstrahlung eines Videofilms
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berechnung eines durch die Verletzung eines Schutzrechts an Laufbildern entstandenen Schadens anhand mittelbar auf die rechtswidrige Nutzung zurückzuführender Werbeerträge einer Internetseite; Anspruch eines Rechteinhabers auf nach Werbeformen aufgeschlüsselte ...
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Schadensersatz und Auskunft über Werbeerlöse (Möllemann-Film)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Zum Auskunftsanspruch über Werbeerlöse bei unerlaubter Ausstrahlung eines Videofilms
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§ 97 UrhG
Bei einer eigenmächtigen Ausstrahlung eines fremden Videofilms besteht Auskunftsanspruch hinsichtlich der insoweit erzielten Werbeeinnahmen - urheberrecht.org (Pressemeldung, 25.03.2010)
Zum Auskunftsanspruch über Werbeerlöse bei ungenehmigter Videoausstrahlung // Auch mittelbar aufgrund der Werbewirkung der rechtswidrigen Nutzung erzielte Gewinne erfasst
- ipweblog.de (Kurzinformation)
Jürgen Möllemann
- anwalt.de (Kurzinformation)
Auskunftsanspruch über Werbeerlöse bei unerlaubter Ausstrahlung eines Videofilms
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Zum Auskunftsanspruch über Werbeerlöse bei unerlaubter Ausstrahlung eines Videofilms
Besprechungen u.ä. (2)
- blog-it-recht.de (Entscheidungsbesprechung)
Einnahmen aus Online-Werbung gehören zum Verletzergewinn bei Urheberrechtsverletzung
- rechtambild.de (Entscheidungsbesprechung)
Unzulässige Veröffentlichung von Laufbildern: Anspruch auf Herausgabe der Werbeeinnahmen
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2011, 39 (Ls.)
- MMR 2011, 45
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 16.08.2012 - I ZR 96/09
Urheberrechtsverletzung durch unberechtigte Veröffentlichung von Einzelbildern …
Sie war verpflichtet, sich Klarheit darüber zu verschaffen, dass sie durch die Veröffentlichung der in Rede stehenden Bilder nicht in die Rechte des Klägers als Hersteller der Laufbilder eingreift (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 1987 - I ZR 164/85, GRUR 1988, 373, 375 - Schallplattenimport III; Urteil vom 10. Oktober 1991 - I ZR 147/89, GRUR 1993, 34, 36 f. - Bedienungsanweisung; Urteil vom 25. März 2010 - I ZR 130/08, CR 2011, 263 Rn. 20).Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall von der fraglichen Bildberichterstattung in ausschließlich werbefinanzierten Medien, die die zwischen den Parteien ergangenen Senatsentscheidungen zum Gegenstand hatten (BGH, GRUR 2010, 1090 - Werbung des Nachrichtensenders; BGH, CR 2011, 263).
Demgegenüber dient die Pressefreiheit nicht dazu, dass sich die Beklagte durch rechtswidrige und schuldhafte Eingriffe in ein ausschließliches Schutzrecht des Klägers in unzulässiger Weise Vorteile im wirtschaftlichen Wettbewerb verschafft (…vgl. BGH, GRUR 2010, 1090 Rn. 32 - Werbung des Nachrichtensenders; CR 2011, 263 Rn. 38).
- OLG Brandenburg, 19.03.2013 - 6 U 14/10
Urheberrechtsverletzung: Erweiterter Anwendungsbereich des Zitatrechts bei …
4.2.2) Der Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch der Klägerin ergibt sich aus §§ 97 Abs. 2, 101a Abs. 1 UrhG i.V.m. §§ 242, 259, 260 BGB, denn die Klägerin benötigt die Angaben, um Rechtsverletzungen unterbinden zu können und um die Grundlagen für die Bezifferung des Schadens der Höhe nach zu erhalten (vgl. BGH, MMR 2011, 45 zu § 97 Abs. 1 Satz 2 UrhG a.F.;… Wild in Schricker/Loewenheim a.a.O. § 97 Rn. 187 ff). - OLG Frankfurt, 01.11.2017 - 6 W 69/17
Inhalt und Umfang der Verurteilung zur Rechnungslegung
Die Klägerin benötigt für die Berechnung ihres Schadensersatzanspruchs nicht die Kenntnis der Kundennamen (vgl. BGH, Urt. v. 25.3.2010 - I ZR 130/08, Rn. 41 - juris). - OLG Frankfurt, 04.10.2018 - 6 U 179/17
Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz für Befestigungsmittel ("Steckdübel II")
Außerdem können Kundennamen bei der Rechnungslegung ggf. geschwärzt werden (vgl. BGH, Urt. v. 25.3.2010 - I ZR 130/08, Rn. 41 - juris).