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   BGH, 25.03.2010 - Xa ZR 96/09   

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https://dejure.org/2010,762
BGH, 25.03.2010 - Xa ZR 96/09 (https://dejure.org/2010,762)
BGH, Entscheidung vom 25.03.2010 - Xa ZR 96/09 (https://dejure.org/2010,762)
BGH, Entscheidung vom 25. März 2010 - Xa ZR 96/09 (https://dejure.org/2010,762)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 5 EGV 261/2004, Art 8 Abs 1 EGV 261/2004, Art 12 EGV 261/2004, § 280 Abs 1 BGB
    Ansprüche eines Fluggastes gegen das Luftfahrtunternehmen wegen Annullierung eines Fluges

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Wetterbedingte Annullierung eines Fluges

  • Wolters Kluwer

    Erstattung der Kosten für den Ersatzflug bei großer Verspätung oder Annullierung des ursprünglichen Fluges; Ausgleichszahlungen durch europäische Fluggesellschaften bei Zurückgehen einer Annullierung auf außergewöhnliche unvermeidbare Umstände; Abwägung zwischen den ...

  • reise-recht-wiki.de

    BGH verurteilt Fluggesellschaften (hier: Ryanair) bei Annullierungen des Fluges wegen Wetterverhältnissen (hier: Nebel) zur Information über die Annullierung und zur Umbuchung auf einen frühestmöglichen (Ersatz-) Flug nach den europäischen Fluggastrechten der Verordnung ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Schadensersatz wegen Annullierung eines Flugs - Prognoseermessen der Fluggesellschaft

  • kanzlei-woicke.de
  • RA Kotz

    Flugannullierung wegen Nebel - Ausgleichszahlungsanspruch?

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Ansprüche eines Fluggastes gegen die Airline wegen Ausfall eines Fluges; § 280 Abs.1 BGB

  • rewis.io

    Ansprüche eines Fluggastes gegen das Luftfahrtunternehmen wegen Annullierung eines Fluges

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Ausgleichsanspruch /Wetterbedingte Annullierung / Außergewöhnlicher Umstand / Schadensersatz

  • rewis.io

    Ansprüche eines Fluggastes gegen das Luftfahrtunternehmen wegen Annullierung eines Fluges

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung der Kosten für den Ersatzflug bei großer Verspätung oder Annullierung des ursprünglichen Fluges; Ausgleichszahlungen durch europäische Fluggesellschaften bei Zurückgehen einer Annullierung auf außergewöhnliche unvermeidbare Umstände; Abwägung zwischen den ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensrecht - Ausgleichszahlungen für annullierten Flug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zu Ansprüchen des Fluggastes bei wetterbedingter Annullierung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wetterbedingter Flugausfall

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ansprüche des Fluggastes bei wetterbedingter Annullierung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Ausgleichszahlung für Fluggäste bei wetterbedingter Annullierung eines Fluges

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Ansprüchen des Fluggastes bei wetterbedingter Annullierung

  • focus.de (Pressemeldung, 25.03.2010)

    Kein Schadenersatz bei Flugannullierung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Ausgleichsanspruch des Fluggastes bei wetterbedingter Annullierung

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Keine pauschalen Ansprüche bei Flug-Annullierung

  • wkblog.de (Zusammenfassung)

    Kein Pauschalanspruch auf Ausgleichszahlung bei wetterbedingter Flugannullierung

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Flugannullierung wegen Nebel - Welche Rechte haben Fluggäste?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wann muss die Fluggesellschaft trotz Annullierung keine Ausgleichszahlungen leisten?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fluggastrechte bei Annullierung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Flugannullierung wegen Nebel

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Annullierung eines Flugs wegen Nebel: Ausgleichzahlung an Fluggast?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1641
  • MDR 2010, 1039
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 15.03.2005 - XI ZR 137/04

    Wirksamkeit von Erklärungen eines Treuhänders zum Erwerb von Eigentumswohnungen

    Auszug aus BGH, 25.03.2010 - Xa ZR 96/09
    Das angefochtene Urteil muss jedenfalls in vollem Umfang überprüft werden, weil eine Beschränkung der Zulassung allein auf die geltend gemachten Ausgleichsansprüche unzulässig wäre (vgl. BGH, Urt. v. 23.09.2003 - XI ZR 135/02, WM 2003, 2232, 2233; Urt. v. 15.3.2005 - XI ZR 137/04, juris, unter A).

    Im Falle einer Zurückverweisung darf die Änderung dieses Teils nicht in die Gefahr eines Widerspruchs zu dem nicht anfechtbaren Teil geraten (BGH, Urt. v. 4.6.2003 - VIII ZR 91/02, WM 2003, 2139, 2141; Urt. v. 23.09.2003 - XI ZR 135/02, aaO; Urt. v. 15.3.2005 - XI ZR 137/04, aaO).

  • BGH, 23.09.2003 - XI ZR 135/02

    Finanziertes Immobiliengeschäft als verbundenes Geschäft

    Auszug aus BGH, 25.03.2010 - Xa ZR 96/09
    Das angefochtene Urteil muss jedenfalls in vollem Umfang überprüft werden, weil eine Beschränkung der Zulassung allein auf die geltend gemachten Ausgleichsansprüche unzulässig wäre (vgl. BGH, Urt. v. 23.09.2003 - XI ZR 135/02, WM 2003, 2232, 2233; Urt. v. 15.3.2005 - XI ZR 137/04, juris, unter A).

    Im Falle einer Zurückverweisung darf die Änderung dieses Teils nicht in die Gefahr eines Widerspruchs zu dem nicht anfechtbaren Teil geraten (BGH, Urt. v. 4.6.2003 - VIII ZR 91/02, WM 2003, 2139, 2141; Urt. v. 23.09.2003 - XI ZR 135/02, aaO; Urt. v. 15.3.2005 - XI ZR 137/04, aaO).

  • BGH, 04.06.2003 - VIII ZR 91/02

    Beschränkung der Zulassung der Revision auf eine von mehreren alternativ

    Auszug aus BGH, 25.03.2010 - Xa ZR 96/09
    Im Falle einer Zurückverweisung darf die Änderung dieses Teils nicht in die Gefahr eines Widerspruchs zu dem nicht anfechtbaren Teil geraten (BGH, Urt. v. 4.6.2003 - VIII ZR 91/02, WM 2003, 2139, 2141; Urt. v. 23.09.2003 - XI ZR 135/02, aaO; Urt. v. 15.3.2005 - XI ZR 137/04, aaO).
  • BGH, 19.11.1991 - VI ZR 171/91

    Beweislastumkehr bei Produzentenhaftung; Darlegungs- und Beweislast für

    Auszug aus BGH, 25.03.2010 - Xa ZR 96/09
    Soweit es diese Zulassung allein damit begründet hat, dass die Auslegung von Art. 7 und 5 Abs. 3 der Verordnung von grundsätzlicher Bedeutung sei, kann dahinstehen, ob aus dieser Begründung eine Beschränkung der Zulassung mit hinreichender Klarheit hervorgeht (vgl. dazu BGH, Urt. v. 19.11.1991 - VI ZR 171/91, ZIP 1992, 410 unter A; Urt. v. 7.12.2004 - XI ZR 366/03, NJW-RR 2005, 581 unter A).
  • BGH, 18.01.1988 - II ZR 72/87

    Abgrenzung eines Kassageschäfts zum Börsentermingeschäft und zum

    Auszug aus BGH, 25.03.2010 - Xa ZR 96/09
    Beide Parteien haben sich jedoch hinsichtlich des vom Kläger geltend gemachten Schadensersatzanspruchs ausschließlich auf Vorschriften des deutschen Rechts berufen, zuletzt in der Revisionsbegründung und der Anschlussrevisionsbegründung; hierdurch haben sie stillschweigend eine Rechtswahl i.S. des Art. 27 Abs. 1 EGBGB getroffen (vgl. statt vieler BGHZ 103, 84, 86; 154, 276, 278; MünchKomm-BGB/Martiny, 5. Aufl., Art. 3 Rom I-VO Rn. 53 m.w.N.).
  • BGH, 25.03.2003 - XI ZR 224/02

    Rechtsfolgen des Irrtums einer Bank über den Rücknahmepreis von

    Auszug aus BGH, 25.03.2010 - Xa ZR 96/09
    Beide Parteien haben sich jedoch hinsichtlich des vom Kläger geltend gemachten Schadensersatzanspruchs ausschließlich auf Vorschriften des deutschen Rechts berufen, zuletzt in der Revisionsbegründung und der Anschlussrevisionsbegründung; hierdurch haben sie stillschweigend eine Rechtswahl i.S. des Art. 27 Abs. 1 EGBGB getroffen (vgl. statt vieler BGHZ 103, 84, 86; 154, 276, 278; MünchKomm-BGB/Martiny, 5. Aufl., Art. 3 Rom I-VO Rn. 53 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 11.01.2008 - 10 U 385/07

    Annulierung eines Fluges wegen Nebels: Anspruch des Fluggasts auf

    Auszug aus BGH, 25.03.2010 - Xa ZR 96/09
    bb) Ob dieser Umstand für eine Befreiung von Ausgleichszahlungen gemäß Art. 5 Abs. 3 der Verordnung bereits ausreicht, weil das ausführende Luftfahrtunternehmen in einem solchen Fall nur nachweisen muss, dass sich die zur Annullierung führenden außergewöhnlichen Umstände (hier die Wetterbedingungen) nicht hätten vermeiden lassen (so OLG Koblenz, Urt. v. 11.1.2008 - 10 U 385/07, RRa 2008, 181, 182; offen gelassen von KG, Urt. v. 23.11.2009 - 20 U 62/08, in juris Tz. 30), oder ob entsprechend der Ansicht des Berufungsgerichts - für die neben Erwägungsgrund 15 schon sprechen könnte, dass die Annullierung nach Art. 5 Abs. 3 der Verordnung auf außergewöhnliche Umstände zurückgehen (be caused; être due) muss - der Anspruch auf Ausgleichszahlung erst dann ausgeschlossen ist, wenn weiterhin auch die Annullierung selbst bei Ergreifen aller zumutbaren Maßnahmen nicht hätte vermieden werden können, bedarf im Streitfall keiner Entscheidung.
  • BGH, 09.07.2009 - Xa ZR 19/08

    Überprüfung eines Unterlassungsbegehrens eines missbräuchliche Klauseln in AGB in

    Auszug aus BGH, 25.03.2010 - Xa ZR 96/09
    Grundsätzlich wäre nach Art. 28 Abs. 1, Art. 31 Abs. 1 EGBGB das Sitzrecht des beklagten Luftfahrtunternehmens, hier das ... Recht, anzuwenden (BGHZ 182, 24 Tz. 34 ff.).
  • KG, 23.11.2009 - 20 U 62/08

    Ausgleichsleistungsanspruch eines Fluggastes: Umbuchung ohne Kenntnis des

    Auszug aus BGH, 25.03.2010 - Xa ZR 96/09
    bb) Ob dieser Umstand für eine Befreiung von Ausgleichszahlungen gemäß Art. 5 Abs. 3 der Verordnung bereits ausreicht, weil das ausführende Luftfahrtunternehmen in einem solchen Fall nur nachweisen muss, dass sich die zur Annullierung führenden außergewöhnlichen Umstände (hier die Wetterbedingungen) nicht hätten vermeiden lassen (so OLG Koblenz, Urt. v. 11.1.2008 - 10 U 385/07, RRa 2008, 181, 182; offen gelassen von KG, Urt. v. 23.11.2009 - 20 U 62/08, in juris Tz. 30), oder ob entsprechend der Ansicht des Berufungsgerichts - für die neben Erwägungsgrund 15 schon sprechen könnte, dass die Annullierung nach Art. 5 Abs. 3 der Verordnung auf außergewöhnliche Umstände zurückgehen (be caused; être due) muss - der Anspruch auf Ausgleichszahlung erst dann ausgeschlossen ist, wenn weiterhin auch die Annullierung selbst bei Ergreifen aller zumutbaren Maßnahmen nicht hätte vermieden werden können, bedarf im Streitfall keiner Entscheidung.
  • BGH, 07.12.2004 - XI ZR 366/03

    Internationale Zuständigkeit der Gerichte bei Ansprüchen aus unerlaubter Handlung

    Auszug aus BGH, 25.03.2010 - Xa ZR 96/09
    Soweit es diese Zulassung allein damit begründet hat, dass die Auslegung von Art. 7 und 5 Abs. 3 der Verordnung von grundsätzlicher Bedeutung sei, kann dahinstehen, ob aus dieser Begründung eine Beschränkung der Zulassung mit hinreichender Klarheit hervorgeht (vgl. dazu BGH, Urt. v. 19.11.1991 - VI ZR 171/91, ZIP 1992, 410 unter A; Urt. v. 7.12.2004 - XI ZR 366/03, NJW-RR 2005, 581 unter A).
  • BGH, 18.01.2011 - X ZR 71/10

    Zur gerichtlichen Zuständigkeit für die Klage auf Ausgleichszahlung nach der

    Dass die Beklagte nach den Feststellungen des Berufungsgerichts ihre Leistungen in Deutschland bewirbt und dass der annullierte Flug von Deutschland aus erfolgen sollte, genügt dagegen nicht, um eine engere Verbindung im Sinne des Art. 28 Abs. 5 EGBGB zu begründen (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 2009 - Xa ZR 19/08, BGHZ 182, 24 Rn. 33 ff.; Urteil vom 25. März 2010 - Xa ZR 96/09, RRa 2010, 221 Rn. 24 und Urteil vom 12. November 2009 - Xa ZR 76/07, RRa 2010, 34 Rn. 19).
  • BGH, 04.09.2018 - X ZR 111/17

    Zur Annullierung eines Flugs wegen Streiks an den Passagierkontrollen

    Abgesehen davon, dass nicht festgestellt ist, dass die Annullierung für die Beklagte unvermeidbar gewesen ist, kann ein ausführendes Luftverkehrsunternehmen unabhängig von einem Verschulden und vom Grund der Absage zum Aufwendungsersatz verpflichtet sein, soweit die zu ersetzenden Kosten notwendig, angemessen und zumutbar gewesen sind, um einen Ausfall der geschuldeten Betreuung auszugleichen (Art. 5 Abs. 1 Buchst. a, b in Verbindung mit Art. 8, 9 FluggastrechteVO; vgl. EuGH, Urteil vom 31. Januar 2013 - C-12/11, NJW 2013, 921 = RRa 2013, 81, 82/84 Rn. 20, 24, 51 mwN - McDonagh/Ryanair; BGH, Urteil vom 25. März 2010 - Xa ZR 96/09, NJW-RR 2010, 1641 = RRa 2010, 221 Rn. 24 f.).
  • LG Köln, 09.04.2013 - 11 S 241/12

    Ausgleichsanspruch und Schadensersatzanspruch wegen Flugannullierung auf Grund

    Ein solcher Schadensersatzanspruch nach nationalem Recht kommt ohne weiteres neben den Ansprüchen aus der FluggastrechteVO in Betracht (BGH Urteil vom 25.3.2010 - Xa ZR 96/09 - EuGH Urteil vom 13.10.2011 - C-83/10- beide zit. n. Juris).
  • LG Dortmund, 10.01.2013 - 11 S 54/12

    Ansprüche auf Entschädigungsleistungen nach der Fluggastrechteverordnung bei

    Selbst dann, wenn sich der geltend gemachte Schadensersatzanspruch als begründet erweisen würde, wäre er gemäß Artikel 12 Abs. 1 S. 2 VO (EG) Nr. 261/2004 durch anrechenbare Ausgleichsansprüche zu reduzieren (vgl. BGH, Urteil vom 25.03.2010, Aktenzeichen Xa ZR 96/09), die vorliegend den geltend gemachten Schadensersatzanspruch übersteigen.

    Denn selbst dann, wenn sich der geltend gemachte Schadensersatzanspruch als begründet erweisen würde, wäre er gemäß Artikel 12 Abs. 1 S. 2 VO EG Nr. 261/2004 durch anrechenbare Ausgleichsansprüche zu reduzieren (vgl. BGH, Urteil vom 25.03.2010, Aktenzeichen Xa ZR 96/09).

    Denn das Amtsgericht hat die Abweisung der Klage in Bezug auf einen Anspruch auf vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten damit begründet, dass selbst dann, wenn sich der geltend gemachte Schadensersatzanspruch als begründet erweisen würde, er gemäß Artikel 12 Abs. 1 S. 2 VO (EG) Nr. 261/2004 durch anrechenbare Ausgleichsansprüche zu reduzieren wäre (vgl. BGH, Urteil vom 25.03.2010, Aktenzeichen Xa ZR 96/09), was - auf die obigen Ausführungen wird.

  • LG Kleve, 07.06.2018 - 6 S 122/17

    Fluglotsenstreik; Annullierung; außergewöhnlicher Umstand; Ersatzbeförderung;

    Es liegt im Ermessen der Beklagten, welchen konkreten Flug sie bei notwendig zu streichenden Flügen annulliert (BGH, Urteil vom 25.03.2010 - Xa ZR 69/09 = NJW-RR 2010, 1641, 1642).

    Auch Art. 12 FluggastVO ist keine Anspruchsgrundlage für Schadensersatz (BGH, Urteil vom 25.03.2010 - Xa ZR 96/09 = RRa 2010, 221, 224).

    Dieser richtet sich vielmehr nach dem ergänzenden nationalen Recht, hier dem deutschen Recht, also den §§ 280 ff. BGB (vgl. BGH, Urteil vom 25.02.2016 - X ZR 36/15 = BeckRS 2016, 07889, Rn. 5; BGH, Urteil vom 25.03.2010 - Xa ZR 96/09 = RRa 2010, 221, 224).

  • AG Geldern, 03.08.2011 - 4 C 242/09

    Entscheidet der Pilot, dass die Landung des Flugzeuges wegen des Wetters zu

    Kann ein Flug nicht durchgeführt werden, weil das für den Transport vorgesehene Flugzeug den Flughafen wegen ungünstiger Witterung nicht anfliegen kann, begründet dies einen "außergewöhnlichen Umstand" im Sinne von Art. 5 Abs. 3 FluggastrechteVO (vgl. BGH NJW-RR 2010, 1641, 1641/1642; OLG Koblenz NJW-RR 2008, 1232).

    Ob eine Annullierung nur dann gerechtfertigt ist, wenn die Fluggesellschaft alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um die Annullierung trotz der außergewöhnlichen unvermeidbaren Umstände im Sinne von Art. 5 Abs. 3 FluggastrechteVO zu vermeiden, kann hier offenbleiben (ebenfalls offengelassen BGH NJW-RR 2010, 1641, 1642).

    Sie handelte im Rahmen des ihr zustehenden "vernünftigen Ermessens" (vgl. BGH NJW-RR 2010, 1641, 1642), als sie versuchte die Annullierung durch den geplanten Positionierungsflug abzuwenden, für den sie auch ein Zeitfenster (sog. "Slot") für 15.20 Uhr hatte reservieren lassen.

  • AG Bremen, 04.08.2011 - 9 C 135/11

    Fluglotsenstreik und Flugausfall - Ansprüche der Fluggäste

    Nach Ansicht des Gerichts ist der Schadensersatzanspruch der Kläger nicht dadurch ausgeschlossen, dass diese zunächst die Rückerstattung des geleisteten Flugpreises forderten und sodann erhielten (a.A. wohl: BGH NJW-RR 2010, 1641 ff. (Ziff. 26) ohne nähere Begründung).
  • AG Hamburg, 05.05.2021 - 6 C 69/20

    Schadensersatzanspruch bei coronabedingter Flugannullierung

    Es ergibt sich zudem aus der Fluggastrechte-VO: Gemäß Erwägungsgrund Nr. 12 Fluggastrechte-VO gehört es zu deren Zielen, die betroffenen Fluggäste möglichst frühzeitig über die Annullierung eines Fluges zu unterrichten und ihnen darüber hinaus eine zumutbare anderweitige Beförderung anzubieten, damit sie frühzeitig umdisponieren können (BGH, Urt. v. 25.03.2010, Xa ZR 96/09, NJW-RR 2010, 1641 Rn. 18).

    Mit dem Anspruch auf frühestmögliche Beförderung geht die Pflicht des Luftfahrtunternehmens einher, eine solche anderweitige Beförderung anzubieten und durchzuführen (BGH, Urt. v. 25, 03.2010, Xa ZR 96/09, NJW-RR 2010, 1641 Rn. 25).

  • AG Geldern, 01.08.2017 - 17 C 269/16

    Ausgleichszahlungsbegehren wegen Flugannulierung aufgrund eines Fluglotsenstreiks

    Zunächst ist zu berücksichtigen, dass der Beklagten als ausführendem Luftfahrtunternehmen im Rahmen einer derartigen Situation ein Entscheidungsspielraum zur Neukoordinierung des Flugplans zugebilligt werden muss (BGH, Urteil vom 25.03.2010, Xa ZR 96/09, zitiert nach juris).

    Fluggesellschaften können bei erheblichen Störungen im Flugplan nach "vernünftigem Ermessen" Entscheidungen unter Berücksichtigung der Interessen anderer Fluggäste treffen (vgl. BGH NJW-RR 2010, 1641, 1642).

  • OLG Brandenburg, 14.07.2021 - 4 U 201/19

    Schadensersatzansprüche nach der Fluggastrechteverordnung; Annullierung eines

    Dabei hat das Luftfahrtunternehmen nach "vernünftigem Ermessen" eine Prognose zu treffen und auf dieser Grundlage zu entscheiden (BGH, Urteil vom 25.03.2010 - Xa ZR 96/09 -, Rn. 19, juris).
  • AG Hannover, 26.11.2014 - 506 C 3954/14

    Fluggastrechte - Flugannulierung wegen eines Fluglotsenstreiks und Umbuchung

  • LG Hamburg, 13.01.2012 - 318 S 98/11

    Ausgleichszahlung bei Flugverspätung: Technischer Defekt durch Vogelschlag als

  • LG Hamburg, 29.08.2012 - 318 S 56/11

    Reiserecht: Nichtbeförderung eines Fluggastes wegen Verspätung des

  • LG Potsdam, 15.08.2012 - 13 S 24/11
  • LG Düsseldorf, 21.02.2022 - 22 S 445/21
  • AG Geldern, 07.10.2016 - 17 C 55/16

    Anspruch auf Erstattung der Kosten für die selbständige Buchung eines

  • AG Königs Wusterhausen, 15.12.2017 - 4 C 486/17

    Ausgleichsleistungsanspruch eines Fluggastes wegen Flugannullierung: Einwand des

  • OLG Koblenz, 25.11.2009 - 2 U 754/09

    Abgrenzung von Annullierung und Verspätung eines Fluges

  • AG Hamburg, 24.10.2019 - 23a C 158/19

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004/ Außergewöhnliche Umstände/ Stromausfall

  • AG Königs Wusterhausen, 27.04.2017 - 4 C 1960/16

    Fluggastrechte bei Annullierung eines Fluges: Ausschlussgrund der

  • LG Darmstadt, 02.03.2011 - 7 S 95/10

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / nicht öffentlich zugänglicher Flugtarif

  • AG Königs Wusterhausen, 19.01.2011 - 9 C 461/10

    Anspruch des Flugreisenden auf Ausgleichszahlung wegen Flugannullierung:

  • AG Köln, 18.05.2011 - 132 C 314/10

    Für Fluggäste bestehen keine Ausgleichsansprüche und Unterstützungsleistungen im

  • AG Hannover, 22.09.2016 - 406 C 2140/16
  • AG Frankfurt/Main, 31.10.2018 - 31 C 2052/18

    Ausgleichsanspruch bei Flugannullierung aufgrund einer defekten Warnleuchte

  • AG Bremen, 02.05.2013 - 9 C 523/12

    Ausgleichszahlung bei Flugannullierung wegen schlechten Wetters

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